Dem Gegenverkehr Vorang gewähren

Hallo,
hatte heute den Fall, das ich bei einer Fahrbahnverengung in einem Tunnel, dass Zeichen 208 - Vorang im Gegenverkehr - hatte. Ich war auf der Fahrbahnseite der Vorang gewähren muss. Vor mir waren 3 Fahrzeuge die gefahren sind und ich bin mit. Habe auch keinen Gegenverkehr gesehen. Als ich in dem Tunnel war, sah ich, dass jetzt Gegenverkehr kam, der aber nicht anhielt, sondern immer weiter langsam fuhr. Die ältere Frau in ihrem Fahrzeug, rollte immer weiter und kam dann gegen den Bordstein.
Bin ich jetzt Schuld, falls sie ihre Felge jetzt beschädigt hat? Oder hätte sie anhalten müssen, bis ich aus dem Tunnel draußen wär. Jeder ist langsam gefahren, geht auch sonst nicht anders.
Mach mir jetzt Gedanken darüber.
Danke 🙂

Beste Antwort im Thema

Das übliche halt, der Erste fährt, der Zweite fährt, der Dritte fährt, ab hier hätte jetzt keiner mehr fahren dürfen, der Vierte fährt...und der der Vorrang hat muss dann anhalten, steht da und glotzt in die Röhre. Wenn man sich dann nicht den Vorrang "erzwingt" steht man da bis auf seine letzten Tage....der Fünfte fährt, der Sechste fährt, der Siebente fährt........

Lemminge halt, einer fährt los, alle fahren hinterher, einer geht noch und ich sowieso !

Meine Erfahrung !

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Wenn Du schon im Tunnel warst, dann ist der normal Vorfahrtsberechtigte wartepflichtig. Als keine Gedanken machen.
MfG aus Bremen

Moment, er hatte Vorrang zu gewähren.

Die Frage ist ein wenig, musste die ältere Dame ausweichen oder stark abbremsen bis stehen bleiben, weil du das Zeichen 208 nicht beachtet hast?
Wenn ja, dann bist du der Unfallverursacher.

Davon abgesehen finde ich dein Verhalten alles andere als in Ordnung. Leider ist es üblich in solchen Situationen nicht hinzusehen bzw. ohne Sicht sich zu sagen, einer geht noch.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 18. Mai 2015 um 20:11:15 Uhr:


Moment, er hatte Vorrang zu gewähren.

Die Frage ist ein wenig, musste die ältere Dame ausweichen oder stark abbremsen bis stehen bleiben, weil du das Zeichen 208 nicht beachtet hast?
Wenn ja, dann bist du der Unfallverursacher.

Davon abgesehen finde ich dein Verhalten alles andere als in Ordnung. Leider ist es üblich in solchen Situationen nicht hinzusehen bzw. ohne Sicht sich zu sagen, einer geht noch.

Die frau ist langsam gefahren, genauso wie ich. Selbst als ich aus dem Tunnel schon war, ist sie nicht stehen geblieben. Sie ist dann bloß weiter rechts gefahren, deswegen an bordstein. Ich kann ja schlecht rückwärts wieder in den Tunnel fahren. Wie gesagt, sie kam erst, als ich schon im Tunnel war

Wenn man schon in der Engstelle ist, hat der sonst Vorfahrtberechtigte zu warten wenn er erst dann ankommt.
Es kann keiner verlangen das man rückwärts wieder aus der Engstelle fährt.

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Ich bin 100 % für Vor- und Rücksicht im Straßenverkehr, aber wenn die Gute nicht (mehr) fahren kann (oder es noch nie konnte), dann soll sie es lassen. So einfach kann man das sehen... und da muss man dem TE jetzt nicht die Schuld künstlich andichten, wenn er schon im Tunnel war und dann der Gegenverkehr selbst meint, das würde schon gehen oder die Situation schlicht selbst nicht erfassen konnte.

Du hast langsam gemacht? Sie war noch nicht da, als du in den Tunnel fuhrst?

Dann ist doch alles gut. Auch wenn man vermeintlich Vorfahrt hat, kann man anhalten, wenn man unsicher ist, was Fahrzeugmaße und Fahrbahnbreite angeht. Tut man es nicht, nimmt man eben den Randstein mit.

Heute erst wieder eine/n SUV-FahrerIn (habe nicht so genau hingeschaut) beobachtet, der unbedingt seitlich rückwärts in die Lücke musste, in die ich mit meinem Kleinwagen nicht reinparken würde. Kupplung... Gas... Ruckel... Zuckel... noch 20 cm... ich konnte es gar nicht mitansehen und bin dann auch gleich vorbei.

20 m weiter waren Parkplätze am Straßenrand... 30 m alles frei. 5 leere Parkplätze in Reihe. Manche Leute lieben einfach das Risiko...

Leute, lasst es... mehr fällt mir oftmals nicht mehr ein bei dem Wahnsinn da draußen. Lieber kurz schmunzeln und den Kopf schütteln als aufregen... und nein, jemand, der Probleme mit Fahrzeugmaßen und der Fahrzeugbedienung im Allgemeinen hat, der wird jetzt nicht mehr wissen wer oder was ihm/ihr da entgegenkam. Deshalb wird da auch nichts mehr kommen, fertig.

Ich wette, das würde/wird auf eine Haftungsteilung hinauslaufen.

Zitat:

@ritzeratze84 schrieb am 18. Mai 2015 um 20:16:43 Uhr:


Die frau ist langsam gefahren, genauso wie ich. Selbst als ich aus dem Tunnel schon war, ist sie nicht stehen geblieben. Sie ist dann bloß weiter rechts gefahren, deswegen an bordstein.

Ich vermute mal, der Tunnel war nur eine Unterführung, oder?

Die spannende Frage ist, hättest du ihr Fahrzeug sehen können, in dem Moment als du eingefahren bist, immer unter der Voraussetzung, dass die vor dir fahrenden Fahrzeuge nicht da gewesen wären?

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 18. Mai 2015 um 20:11:15 Uhr:


Moment, er hatte Vorrang zu gewähren.

Die Frage ist ein wenig, musste die ältere Dame ausweichen oder stark abbremsen bis stehen bleiben, weil du das Zeichen 208 nicht beachtet hast?
Wenn ja, dann bist du der Unfallverursacher.

Davon abgesehen finde ich dein Verhalten alles andere als in Ordnung. Leider ist es üblich in solchen Situationen nicht hinzusehen bzw. ohne Sicht sich zu sagen, einer geht noch.

Wo hat der TE auch nur 0,1% Schuld?

Davon abgesehen sind deine Obergschaiden Belehrungen hier völlig fehl am Platz.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 18. Mai 2015 um 20:45:00 Uhr:



Zitat:

@ritzeratze84 schrieb am 18. Mai 2015 um 20:16:43 Uhr:


Die frau ist langsam gefahren, genauso wie ich. Selbst als ich aus dem Tunnel schon war, ist sie nicht stehen geblieben. Sie ist dann bloß weiter rechts gefahren, deswegen an bordstein.
Ich vermute mal, der Tunnel war nur eine Unterführung, oder?

Die spannende Frage ist, hättest du ihr Fahrzeug sehen können, in dem Moment als du eingefahren bist, immer unter der Voraussetzung, dass die vor dir fahrenden Fahrzeuge nicht da gewesen wären?

Diese Frage erübrigt sich auch wieder wen man den Startpost richtig gelesen hat.

Stichwort Allgemeine Rücksichtspflicht (§ 1 StVO) und das hat die Dame hier (so wie es geschildert wurde) wohl missachtet.

Im Fall der Fälle dürfte das aber nicht ganz einfach zu beweisen sein.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 18. Mai 2015 um 20:47:49 Uhr:


Diese Frage erübrigt sich auch wieder wen man den Startpost richtig gelesen hat.

Aus welchem Teil des Startposts liest du heraus, dass er ohne die sichteinschränkenden Fahrzeuge vor ihm, den Gegenverkehr ebenfalls nicht gesehen hätte?

Tut mit leid, aber Stellen, die so schlecht einsehbar sind, dass man bei Einfahrt ohne Sichtbehinderung solch einer Verengung normalen Gegenverkehr nicht einsehen kann, sind mir nicht bekannt (will ich aber nicht ausschließen). Und die Dame hier im Gegenverkehr scheint jetzt nicht grade Raserambitionen an den Tag gelegt zu haben.

Zitat:

@BP_03 schrieb am 18. Mai 2015 um 20:52:22 Uhr:


Stichwort Allgemeine Rücksichtspflicht (§ 1 StVO) und das hat die Dame hier (so wie es geschildert wurde) wohl missachtet.

Im Fall der Fälle dürfte das aber nicht ganz einfach zu beweisen sein.

Meine Frau war neben mir und meinte, sie hat die Frau auch erst gesehen, als wir fast aus dem Tunnel draußen waren und das genug Abstand voneinander war.

Zitat:

@ritzeratze84 schrieb am 18. Mai 2015 um 20:16:43 Uhr:


Die frau ist langsam gefahren, genauso wie ich. Selbst als ich aus dem Tunnel schon war, ist sie nicht stehen geblieben. Sie ist dann bloß weiter rechts gefahren, deswegen an bordstein. Ich kann ja schlecht rückwärts wieder in den Tunnel fahren. Wie gesagt, sie kam erst, als ich schon im Tunnel war

Hierzulande ist sowas leider üblich. Irgendwo eine Einengung. Die ist , sagen wir mal, 200 m lang. Ausser mir fährt momentan keiner. Hat man die ersten Hundert Meter bereits hinter sich, kann man drauf warten, dass z.B. aus einer Grundstücksausfahrt ein PKW mir nun entgegenfährt. Und der Fahrer ist zu 99% eine Frau. Fast jeder Mann hält noch in der Ausfahrt an und lässt den ,,Entgegenkommer,, passieren, eine Frau fährt unbeeindruckt drauf los. Entweder kann sie beide Fahrzeuggrössen nicht einschätzen oder sie ist überzeugt, dass ich mich in Luft auflöse.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 18. Mai 2015 um 20:54:35 Uhr:



Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 18. Mai 2015 um 20:47:49 Uhr:


Diese Frage erübrigt sich auch wieder wen man den Startpost richtig gelesen hat.
Aus welchem Teil des Startposts liest du heraus, dass er ohne die sichteinschränkenden Fahrzeuge vor ihm, den Gegenverkehr ebenfalls nicht gesehen hätte?

Tut mit leid, aber Stellen, die so schlecht einsehbar sind, dass man bei Einfahrt ohne Sichtbehinderung solch einer Verengung normalen Gegenverkehr nicht einsehen kann, sind mir nicht bekannt (will ich aber nicht ausschließen). Und die Dame hier im Gegenverkehr scheint jetzt nicht grade Raserambitionen an den Tag gelegt zu haben.

Jetzt nicht streiten. Wenn ich ein Fehler gemacht habe, ist es ja nicht so, dass es mur egal wäre. Sonst würde ich mir ja keine Gedanken machen. Meine Frau hats genauso eingeschätzt wie ich. Und mir kam es vor, als wenn sie ihren Vorrang erzwingen wollte. Obwohl ich dann schon in dem Tunnel war. Und selbst da, war noch sehr viel Abstand von ihr. Sodass sie erst gekommen sein kann. Was soll ich denn machen, wenn sie mich sieht und dann trotzdem weiter fährt.

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