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Delle durch Beifahrerin

Einen schönen Abend alle miteinander,

meine Freundin steckt in einem kleinen (oder großen) Dilemma. Vor ein paar Tagen war ihre Beifahrerin leider unachtsam und haut auf dem Parkplatz ihre Türe in ein heranfahrendes Auto. Das Resultat des Ganzen ist eine Delle im Kotflügel des anderen Autos und kleine Delle + Lackabschürfungen in ihrer Tür.

Die gegnerische Fahrerin will das ganze über die KFZ-Haftpflicht meiner Freundin abwickeln lassen. Nach meinem angelesenen Rechtsverständnis kann die Unfallgegnerin das auch machen und meine Freundin steht doof da. Das blöde an der ganzen Sache ist noch, dass sie Fahranfängerin ist und im nächsten Jahr, durch die Hochstufung des SFR, 1000€ anstatt 400€ Versicherungsbeitrag bezahlen müsste.

Gibt es wenigstens eine Möglichkeit den Schaden an ihrem Auto von der Haftpflichtversicherung ihrer Mitfahrerin regulieren zulassen bzw. für den gesamten entstandenen Schaden die Mitfahrerin in "Regress" zu nehmen?

Ich wäre Dankbar wenn jemand seine Erfahrungen mit einem vergleichbaren Fall teilen könnte. Ich finde es einfach traurig, dass meine Freundin "bluten" muss obwohl sie immer gewissenhaft fährt.

Vielen Dank und viele Grüße
sedezz

Beste Antwort im Thema

Was soll daran unberechtigt sein? Sobald ein Kfz beteiligt ist, muss sich die Geschädigte nicht an die PHV der Beifahrerin verweisen lassen, sondern kann ihre Ansprüche direkt bei der Kfz-Versicherung geltend machen. Da bleibt der Freundin nur der Weg, ihren Schaden durch die Hochstufung bei ihrer Beifahrerin zurück zu fordern.

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Eigentlich recht einfach 😛

Der Geschädigte hat das Recht sich an die KFZ Haftpflicht zu wenden, diese wird auch zahlen.

Die Halterin des Verursacherfahrzeug ist allerdings auch unschuldig und kann ihre Ansprüche (Fremd- und Eigenschaden) eben an die Freundin stellen und wird im Zweifelsfall sehr wahrscheinlich recht bekommen (Außer der Beifahrer ist eingeschränkt Schuldfähig, dann dürfte eine besondere Sorgfaltspflicht für den Fahrer des verursachenden KFZ bestehen)

Hat die Freundin eine Privathaftpflicht reguliert diese den Schaden an den Halter, dieser kann selbst entscheiden ob er das Geld behält oder eben den Schaden von der KFZ Haftpflicht zurückkauft und damit die Hochstufung verhindert.

Wenn die Delle an meinem Auto nicht sonderlich störend wäre, würde ich dann den Verursacher zu einem schönen Abend einladen 🙂

Grüße
Steini

Wenn ich mich richtig an meinen Unfall auf einem Parkplatz erinnere (beim rückwärts Ausparken anderes Auto "angetouched", das hinter mir langsam vorbei fuhr) - auf einem Parkplatz gelten besondere Regeln. Bei mir lag damals die Schuld bei 50:50.

Hier ein passendes Zitat aus dem Netz - vielleich hilft das ein bisschen?:
"Fahrzeugtür öffnen

Öffnet jemand auf einem Parkplatz die Tür eines Autos zum Aussteigen und ein anderer fährt dagegen, so haftet auch hier der Türöffner und Unfallverursacher in den seltensten Fällen alleine. Die Quote liegt hierbei meist bei 50:50 und 80:20 Haftungsverteilung. "

Wenn man vernünftig und freundlich mit den Leuten (hier der Geschädigten) redet, dann lassen sich so Dinge eigentlich immer stressfrei abbiegen. Der Dame kann im Endeffekt egal sein, ob sie das Geld für die Reparatur von der KFZ-HP oder der Privat-HP bekommt. Wenn mir aber jemand blöd kommen würde, dann sieht es mit der Kooperation von meiner Seite her auch eher schlecht aus.

Ich hatte selbst vor Jahren den gleichen Fall. Ich war Beifahrer im Auto eines Kollegen und mir hat ein Windstoß die Tür auf der Beifahrerseite aus der Hand gerissen und weiter aufgedrückt. Beim nebenstehenden Fahrzeug gab es eine böse Delle in der Tür. Ich habe die Geschädigte angesprochen und ihr meine Daten gegeben mit dem Hinweis, daß sich meine Privathaftpflicht (HUK24) darum kümmert. Das war für sie garkein Problem.

Ich habe meiner Versicherung den Schaden gemeldet, die Geschädigte hat ihr Auto zu ihrer Werkstatt gebracht, die haben von mir die Schadennummer bekommen und außer der Mitteilung, daß die Abwicklung mit Betrag X erfolgt ist, habe ich in der Angelegenheit nie wieder etwas gehört. Die Abwicklung lief problemlos über meine Privat-HP.

die meisten sind ja schon froh, das deren schaden überhaupt bezahlt wird. meistens sind die leute ja weg...

Zitat:

Wenn ich mich richtig an meinen Unfall auf einem Parkplatz erinnere (beim rückwärts Ausparken anderes Auto "angetouched", das hinter mir langsam vorbei fuhr) - auf einem Parkplatz gelten besondere Regeln. Bei mir lag damals die Schuld bei 50:50.

was habe ich davon, außer das ich sie mit reinziehe? so nach den motto, ich mache den fehler, aber der andere darf mit büßen ?

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Armes Deutschland

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 11. Juli 2018 um 23:02:59 Uhr:


Wenn ich mich richtig an meinen Unfall auf einem Parkplatz erinnere (beim rückwärts Ausparken anderes Auto "angetouched", das hinter mir langsam vorbei fuhr) - auf einem Parkplatz gelten besondere Regeln. Bei mir lag damals die Schuld bei 50:50.

Hier ein passendes Zitat aus dem Netz - vielleich hilft das ein bisschen?:
"Fahrzeugtür öffnen

Öffnet jemand auf einem Parkplatz die Tür eines Autos zum Aussteigen und ein anderer fährt dagegen, so haftet auch hier der Türöffner und Unfallverursacher in den seltensten Fällen alleine. Die Quote liegt hierbei meist bei 50:50 und 80:20 Haftungsverteilung. "

Zitat:

@Xslkx schrieb am 12. Juli 2018 um 22:32:23 Uhr:


Armes Deutschland

Handelt es sich um einen Spendenaufruf?

witzig

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2018 um 22:38:53 Uhr:



Zitat:

@Xslkx schrieb am 12. Juli 2018 um 22:32:23 Uhr:


Armes Deutschland

Handelt es sich um einen Spendenaufruf?

das mein ich mit armes Deutschland.

Aber ich muss echt sagen das wird hier immer schlimmer die Einstellung und Aussagen was hier einige haben.

Zitat:

@Xslkx schrieb am 12. Juli 2018 um 23:48:25 Uhr:


witzig

Zitat:

@Xslkx schrieb am 12. Juli 2018 um 23:48:25 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2018 um 22:38:53 Uhr:


Handelt es sich um einen Spendenaufruf?

Die Ausführungen von Steini sind doch gut, somit kann man sich den Rest sparen

Eben 🙂 Steini hat alles gesagt. Ich als geschädigter würde mich auch nicht auf andere Frickeleien einlassen. Ich denke dem TE war nicht bewusst, dass man den Schaden von der Versicherung zurückkaufen und somit die Hochstufung verhindern kann. Das Geld dafür muss natürlich die Freundin rausrücken (ob über PHV --> leider noch keine Pflichtversicherung in DE...🙁 oder über das Sparschwein ist das Problem der Freundin). Wenn die Freundin das Geld nicht auftreiben kann, dann könnt ihr euch überlegen, ob sie noch länger die Freundin bleiben soll und ihr es hin nehmt oder ob ihr das ganze dann zivilrechtlich weiterverfolgt. Da müsst ihr dann aber in euch reinhorchen. Ich würde in dem Fall auch mit der Versicherung sprechen, ob man das ggf. in Raten zahlen kann (die dann natürlich die Freundin trägt).

Ich habe nirgends etwas davon gelesen, dass die Beifahrerin eine Freundin wäre, sondern nur das es um das Auto der Freundin des TE geht. In welcher Beziehung die Beifahrerin zum TE oder seiner Freundin steht, ist nirgends geschrieben.

Da hast du recht 🙂 ändert aber an der Aussage nichts. Ich brauch erstmal ein Kaffee 😁

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