Zitat:
@hydrou schrieb am 11. Juli 2018 um 20:28:49 Uhr:
Was soll daran unberechtigt sein? Sobald ein Kfz beteiligt ist, muss sich die Geschädigte nicht an die PHV der Beifahrerin verweisen lassen, sondern kann ihre Ansprüche direkt bei der Kfz-Versicherung geltend machen. Da bleibt der Freundin nur der Weg, ihren Schaden durch die Hochstufung bei ihrer Beifahrerin zurück zu fordern.
So hab ich das leider auch verstanden. Wie schaut es denn mit dem Schaden aus der an dem Auto von meiner Freundin entstanden ist?