Delle durch Ball in einer Spielstraße

Die Kinder in der Spielstraße von meiner Haustüre haben die privaten Parkplätze direkt vor unserem Haus als Fußballplatz genutzt, nur stand leider noch mein Auto auf einem der Plätze. Jetzt hat es ne Delle. Die Kinder wussten aber zum Glück ganz genau wer genau diesen Treffer landete.
Eltern sind informiert, bekommen heute das Schadensformular von der Versicherung.
Meine Werkstatt sagt, Ausbeulen ist nicht, da die Beule genau in ner Kante liegt. Muß also gespachtelt und lackiert werden, somit ca. 700€.
Habe ich bei der Schadenshöhe einen Anspruch auf Gutachter, weil ich auch eine Wertminderung durch das spachteln und doch großflächige Nachlackierung befürchte.

Der Versicherungsfritze sagte mir nämlich, unter 1000€ wird wohl die Vers. den Gutachter nicht zahlen. Kann die Wertminderung auch irgendwie anders festgestellt werden, zB. an der Schadenshöhe?

59 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


 

En passant bemerkt:Warum nur wurde das Angebot der TK SB Übernahme nicht angenommen, das ist mir ehrlich gesagt wegen der Beweislage und der Fallausgangprognose etwas unverständlich.

Wäre das das Startangebot der gegnerischen Versicherung gewesen, wäre das eine Erwägung wert gewesen.

Aber nach der (übrigens auch im Ton) ziemlich rüde anfänglicen Abfuhr, schalt es halt aus dem Wald wie man reinruft.
Ansonsten muss ich dem Joschi beipflichten.

Ausserdem war das ein Geschäftsauto meiner GmbH. Nach der ersten Einlassung hatte ich dann auch nicht mehr allzuviel Elan, mich der Sache länger hinzugeben. Da hiess es dann: "RA bitte übernehmen Sie".

bye

@joschi67,

ich gehe mal davon aus, dass Du dazu keine weitere Erörterungen benötigst, Versicherungsbetrug ist etwas anderes.

Als Geschädigter habe ich im Schadensfall bei der Ersatzforderung immer das Wahlrecht zwischen gegnerischer Person, die i. d. R. einen Schaden ihrem PH-Versicherer meldet, und einer eigenen Sachversicherung, wenn ich will, ist diese eintrittpflichtig!

Nochmal, im Schadensfall, besonders wenn es sich um ein geringes Volumen handelt, übersteigen die Nebenkosten ganz schnell die Summe, die erfahrungsgemäß vom Versicherer für die Ersatzleistung rückgestellt werden muss. Es ist doch völlig legitim, wenn nun dem Geschädigten ein Angebot gemacht wird mit dem alle "leben" können. Wenn jemand damit nicht einverstanden ist, auch das ist sein gutes Recht, dann muss die Sache eben mit allen Folgen juristisch erledigt werden.
Noch mehr trifft dieses zu, wenn klar ist, dass insgesamt die Beweislage als unklar bewertet werden muss.

@pivili,

nichts Neues, nur zur Erinnerung:RAe leben besser vom Führen von Rechtsstreitigkeiten als von deren Verhinderung.

Deshalb mit Verlaub, der emotionslose Rat hätte hier doch sein müssen das SB-Angebot anzunehmen, Ton hin Ton her. Zumal von einer sicheren Beweislage, wie auch von der gütlichen Mitwirkung der Eltern, eher nicht auszugehen war.

Hallo Beukeod,

ich bin kein Jurist und kein Versicherungsprofi.Bin lediglich Versicherungsnehmer.
Wenn ich nun meine TK-Bedingungen mit dem Finger auf der Zeile lese, so habe Ich die SB von 150€ zu zahlen.
Bekomme ich nun die 150€ von wem auch immer ( PHV, Carglas, and so on ) ersätzt, so stehen diese 150€ der Versicherung zu, und Ich muß immer noch 150€ bezahlen.
Wenn die Variante PHV übernimmt SB wirklich legal ist, dann kann die Versicherungswirtschaft nicht wirklich mit dem Finger auf Carglas zeigen.
Was den Versicherungen Recht ist, ist Carglas Billig.

Gruß,
Joschi

@joschi67

Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Wie Beukeod schon mitgeteilt hat, steht es jedem frei, seine TK-Versicherung in Anspruch zu nehmen und "nur" die SB vom vermeintlich eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer zu fordern. Sollte die Beweislage völlig klar sein, steht es dem Teilkaskoversicherer ebenso völlig frei, auch seine Aufwendungen vom Haftpflichtversicherer zurück zu verlangen.

Im genannten Beispielfall wird der Teilkaskoversicherer das mitnichten tun.

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Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


@pivili,

nichts Neues, nur zur Erinnerung:RAe leben besser vom Führen von Rechtsstreitigkeiten als von deren Verhinderung.

Deshalb mit Verlaub, der emotionslose Rat hätte hier doch sein müssen das SB-Angebot anzunehmen, Ton hin Ton her. Zumal von einer sicheren Beweislage, wie auch von der gütlichen Mitwirkung der Eltern, eher nicht auszugehen war.

Nun ja, ich bin eigentlich nicht als emotionsintensiv sondern eher konfliktscheu bekannt, aber zu dem Zeitpunkt war meine Kompromisbereitschaft aufgebraucht.

Ausserdem haben wir da ggf. ein Missverständnis, die Sachlage und vorliegende Beweise waren von Anfang an für mich günstig (Örtlichkeit, die die Elternversion ausschloss, Aussage einer Polizistin, Aussage Nachbarn). Der Bayer würde sagen, a g'maahde Wies'n.

Mir war eigentlich völlig unverständlich, dass die Versicherung das voll ausgesessen hat.

bye

Hier mal wieder der Threadersteller, mir wurde leider die falsche Vers. genannt, seit heute morgen weiß die richtige (HDI) Bescheid und alles nochmal von neu, anbei auch nen Foto(wurde ja mal angefragt)

die 2. Beule

Tag zusammen,

ganz schöner Monsterfred hier...
Ich muss mal ein paar allgemeine Äusserungen loswerden, aber zuerst: JA ich arbeite für eine Versicherung! Nein ich bin kein Schadensachbearbeiter, sonder im Bereich Krankenversicherung tätig ABER ich habe mehr oder weniger in jedem Bereich schon zu tun gehabt.

Ich persönlich habe noch NIE gehöhrt das Versicherungen sich zusammen mit dem VN ne Geschichte überlegen wie der Schaden abzulehnen wäre, und das hat in allen hier geschilderten Fällen einen guten Grund:

Nehmen wir mal an, AS(Anspruchsteller) hat einen Schaden vonn 1.000€ VN meldet dies dem VR. DIese tüfteln zusammmen eine Strategie aus wie sie den Schaden zum Nachteil des AS ablehnen...

Was wäre die folge? AS geht zum Anwalt, der erzielt ne aussergerichtlicche Einigung und der VR zahlt den VR-Anwalt, den AS Anwalt und den Schaden und Zinsen dafür...

Falls es nicht schon ersichtlich war: DAS LOHNT SICH NICHT!!!

Selbst wenn nur jeder dritte AS sich wehren würde wäre es ein Minusgeschäft für den VR! Mal abgeshen von der negativen Presse.
_________________________________________________________

Zum Problem des TE:

Sehe kein großes Fzg wurde gerichtet, Schaden wurde inzwischen richtig gemeldet und das Kind war über 7 und damit eingesch. deliktfähig. Einsichtsfähigkeit unterstelle ich auch, den wer gegen den Ball treten kann weiß auch das er was beschädigen kann. Alles andere ist doch banane oder?
Der AS bekommt war er verdient, nämlich sein Fzg instandgesetzt. Mehr ist nicht und soll ja auch nicht, denn wenn jeder immer noch meint er müsste nochmal 100€ "Gewinn" machen, zahlen ALLE am Ende mehr für die VErsciherung, denn meines Wissens wurden wegen höherem Schadenaufwand noch nie Vorständen das Gehalt gekürzt!

@Schreddi: Sorry für den OT 😉

Zitat Marcxx:
"..Ich persönlich habe noch NIE gehöhrt das Versicherungen sich zusammen mit dem VN ne Geschichte überlegen wie der Schaden abzulehnen wäre, .."

Dann muß ich Dir leider etwas Nachhilfe erteilen:

http://www.daserste.de/.../pm_060207_1.rm~cm.asp[URL]

Also mal wieder was zum Thema:
KVA wurde eingereicht, da auf den Foto´s nix zu erkennen war, kam heute nen Unabhängiger Gutachter und hat den Schaden Bestätigt und nochmal Foto´s gemacht.

Dann meinte er, er würde nen Beulendoc kennen, der wohl auch die Beule rauskriegen würde, trotz verzug der Kante im Blech, nen Versuch wäre es Wert ... er würde es für die Versicherung mal aufschreiben, jetzt meine Frage, muß ich mich darauf einlassen? Eingentlich wollte ich mir den aktuellen KVA einfach auszahlen lassen...

Klar kannst Du nach KVA abrechnen (netto, abzgl. Verbringungskosten). Falls der Versicherer nicht akzeptiert holst Du dir einen eigenen Gutachter dazu, der nimmt dann nochmal 200-400 € und dann müssen Sie dir den Schaden anhand des Gutachtens zahlen was bei einer guten Werkstatt der Höhe des KVA in etwa entsprechen sollte.
Wenn die Versicherung dir ganz blöd kommen sollte, nimm dir einfach einen Rechtsanwalt dazu und hör' auf dich selber drum zu kümmern. Muss die Versicherung halt die Kosten des RA auch noch übernehmen im Rahmen der Regulierungsunterstützung durch den Anspruchsteller.

so, Versicherung hat jetzt nach KVA abzüglich Verbringungskosten, UPE Aufschlag und MwSt. bezahlt und die kosten für den KVA, habe aber viele Gerichtsurteile gefunden, wo Verbringungskosten und UPE Aufschläge auch auszuzahlen sind, habe das jetzt eingefordert und bei negativer Antwort werde ich nen Anwalt einschalten, da bin ich mal gespannt

heut kam schon der Brief, der Rest wurde Netto zur Überweisung angewiesen .... geht doch

die Schweine, haben mir von den Verbringungskosten und UPE Aufschlag doppelt die MwSt. abgezogen, das gibt wieder nen Brief ...

nach 2 weiteren Faxen wurde auch diese mir jetzt erstattet

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