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Delle durch Ball in einer Spielstraße

Themenstarteram 11. Mai 2007 um 8:20

Die Kinder in der Spielstraße von meiner Haustüre haben die privaten Parkplätze direkt vor unserem Haus als Fußballplatz genutzt, nur stand leider noch mein Auto auf einem der Plätze. Jetzt hat es ne Delle. Die Kinder wussten aber zum Glück ganz genau wer genau diesen Treffer landete.

Eltern sind informiert, bekommen heute das Schadensformular von der Versicherung.

Meine Werkstatt sagt, Ausbeulen ist nicht, da die Beule genau in ner Kante liegt. Muß also gespachtelt und lackiert werden, somit ca. 700€.

Habe ich bei der Schadenshöhe einen Anspruch auf Gutachter, weil ich auch eine Wertminderung durch das spachteln und doch großflächige Nachlackierung befürchte.

Der Versicherungsfritze sagte mir nämlich, unter 1000€ wird wohl die Vers. den Gutachter nicht zahlen. Kann die Wertminderung auch irgendwie anders festgestellt werden, zB. an der Schadenshöhe?

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59 Antworten

Jaja, alles richtig.

Komisch ist nur, dass die bei einer Versicherung angestellten Mitabeiter aber genau den selben Weg gehen würden, wie der Otto- Normalverbraucher.

Nur mit dem Unterschied, dass diese aufgrund Ihres Fachwissen noch den einen oder anderen Euro mehr herausholen können/würden.

also, nicht Wasser predigen und Wein trinken.....

ps. Anwesende natürlich ausgeschlossen

am 11. Mai 2007 um 19:38

Zitat Schreddi:

"***EDITIERT - ich dulde hier keine pauschale Verurteilung und Anprangerung irgendeiner Organisation*** [Schreddi]"

Und was ist das hier? :D

Zitat Beukeod:

"..Dein Beitrag hätte mir besser gefallen, wenn er ohne Verleumdungen, Kollegenschelte und Händlerwerkstattempfehlung (die sind wohl immer kompetenter?) ausgekommen wäre..."

:D:D

gröhl, Schenkelklopf, gleich schmeißts mich unter den Tisch

am 11. Mai 2007 um 20:44

Hallo,

komm unter dem Tisch ruhig wieder vor und lies dir nochmal durch was da steht. Du hast konkrete Namen genannt und ich habe deutlich gemacht dass es darum geht.

Was dann im Gegenzitat meines Erachtens nicht zutrifft - auch das sollte deutlich sein.

Bitte noch einmal lesen, dann die Schenkel wieder kühlen und weiter im Text....

Grüße

Schreddi

Meine Absicht war es nicht "Front" gegen runabout zu machen. Ehrlich gesagt, ich kenne ihn und seine Beiträge aus der Vergangenheit überhaupt nicht. Somit hatte/habe ich kein "Bild" von ihm.

Meine Meinung zu seinem Beitrag habe ich schlicht als solche kenntlich gemacht und mit der genannten Hoffnung verbunden.

Damit ist für meinen Teil die Sache erledigt und die Sachthemen sollten wieder im Vordergrund stehen.

Themenstarteram 11. Mai 2007 um 21:37

so nochmal ich ;-)

die 700€ Schaden sind von meiner Ford Fachwerkstatt incl. Karosseriefachbetrieb! Die haben schon mal mir nen Galaxy 1A zusammengeflickt. Ist halt nen kleiner Laden mit einem nicht so hohen Stundenlohn.

Bilder kommen wahrscheinlich morgen, mal sehen wie die 1,3MP Handybilder sind...

ATU Smart Repair wollte ja schon 350€ für die gleiche Arbeit mit Teillackierung, Ford macht das gleiche aber lackiert die ganze Seitenwand, nur hat er gemeint, die Seitenscheibe könnte er drin lassen, wenn man das sauber abklebt.

Bei ATU war ich ja auch nur wg. dem Gedanken es Kostengünstig rausdrücken zu lassen, aber als die sagten nee ist nicht, war mir klar, dass ich es dann gleich bei meiner Werkstatt machen lasse.

Und wg. alles rausholen oder nicht:

Meine Meinung ist, wenn ich schon so hohe Beiträge zahle, dann hole ich im Fall der Fälle auch das höchste raus, ist mein gutes Recht, sonst würde es die Vers. ja eh nicht zahlen und für den Versicherungsnehmer ist es komplett egal ob 500€ oder 1000€ an den Geschädigten gezahlt wird; bei ner Autoversicherung mag das anders sein wenn man an Hochstufung und Rückkaufmöglichkeit denkt.

Zudem ich schon genug Macken von wahrscheinlicher Fahrerflucht etc. habe, oder auch von Bällen oder sonstwas wo ich keinen inflagranti erwischt habe, da bin ich froh wenn ich dieses mal alle meine Kosten/Ärger/sonst. Aufwand Ersetzt bekomme

zudem es die letzte gesunde Seite an meine Auto war, an jeder anderen Ecke ist ne Macke, quasi alles Fremdverschulden... so wird nichtmal ein einziger Altschaden mit beseitigt und ich hab ne nachlackierte Seitenwand :-(

 

PS: zu den 700€ Schadensumme, bei dem Audi A6 muß auch der hintere Kotflügel lackiert und vorher bearbeit werden wg. Streifschaden, soll ca. 1000€ kosten

wenn ich an die höheren Stundensätze, teureren Perleffect Lack etc. denke sollte das doch passen mit meinen 700€

Du darfst im Übrigen nicht davon ausgehen, dass eine PHV und eine PKW-HP irgendwas gemeinsam haben.

Ich würde zuerst die Haftungsfrage klären. Denn bei einem 8-jährigen Kind wäre ich mir nicht sicher, ob man Ansprüche geltend machen kann.

Themenstarteram 11. Mai 2007 um 22:28

Schon klar, aber ich hab schon eine mündliche Zusage, zudem dadurch, dass das Kind älter als 7 ist und Schaden am parkenden Fahrzeug(im Verkehr befindlich erhöht sich die Haftgrenze auf 10 Jahre)

Mündliche Zusagen? Zweifel, Zweifel... aber nicht vom PH-Versicherer der Eltern zum jetzigen Zeitpunkt.

Liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht überhaupt vor, das ist erstmal eine Grundvoraussetzung dass Du Schadenersatz (zum Zeitwert) erhälst. So etwas braucht die Mitwirkung der Beteiligten und etwas Zeit. Das wäre die Prüfung der Eintrittspflicht dem Grunde nach. Dann kommt die Feststellung der Haftung der Höhe nach.

sicherlich korrekt und wohl auch die übliche Vorgehensweise.

Aber wenn man das alles mal objektiv auch aus Sicht des Geschädigten betrachtet, muss man sich wirklich fragen, wozu man ein PHV abschließt, wenn nur nach Grüden gesucht wird um sich vor der Zahlung im Schadenfall zu drücken.

Das kann es doch irgendwie auch nicht sein. Es ist nichts dagegen einzwenden und auch völlig in Ordnung, wenn sich ein Versicherer, egal in welcher Sparte gegen Betrug zur Wehr setzt, aber gerade in solchen Fällen wie hier ist das nicht in Ordnung.

Ich habe hier aus so meine Zweifel, ob der TE hier überhaupt Geld sieht...

Aber warten wir erst mal die Bilder und die weiteren Informationen ab....

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Ich habe hier aus so meine Zweifel, ob der TE hier überhaupt Geld sieht...

Aber warten wir erst mal die Bilder und die weiteren Informationen ab....

Warum sollte er kein Geld sehen?

Entweder Papa hat die Aufsichtspflicht verletzt, dann gibts Geld von der Versicherung, oder Papa hat seine Aufsichtspflicht nicht verletzt, dann gibts Geld von Papa. Das "liebe" Kind ist schließlich keine 7 mehr.

@Dellenzaehler,

ehrlich gesagt, Deine Unkenntnis bezüglich der Eintrittspflicht der PHV irritiert mich hier, zumal Du sonst fundiert und kenntnisreich antwortest.

Eine PHV braucht man, wenn man aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen einem anderen, unter Beachtung der PHV-Ausschlüsse, einen Schaden ersetzen muss.

Nicht mehr - nicht weniger.

Wer sich moralisch verpflichtet fühlt einem anderen einen zugefügten Schaden zu ersetzen, wird durch diese gesetzliche Regelung nicht darin gehindert. Für den PH-Versicherer wird dadurch allerdings nicht eine Eintrittspflicht begründet.

am 12. Mai 2007 um 10:05

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Warum sollte er kein Geld sehen?

Entweder Papa hat die Aufsichtspflicht verletzt, dann gibts Geld von der Versicherung, oder Papa hat seine Aufsichtspflicht nicht verletzt, dann gibts Geld von Papa. Das "liebe" Kind ist schließlich keine 7 mehr.

Das artet ja hier schon wieder aus- warum eigentlich?

Es fehlt ein trockenes, klares Statement von jemandem wie Madcruiser?- Wo ist der eigentlich verblieben?

Trotzdem möchte ich meinen Senf auch noch dazugeben.

Das oben zitierte ist leider so nicht richtig, stellt die PHV hier fest ,

daß keine Eintrittspflicht besteht da kein gesetzlicher Anspruch besteht, dann muss auch Pappi nicht zahlen.

Es wäre mal interessant zu wissen ob die PHV die freiwillige Haftung deliktunfähiger Kinder beinhaltet, das zu Wissen würde schon einiges erleichtern.

Dann zum Hergang und Höhe des Schadens müsste doch eigentlich die PHV einen eigenen Sachverständigen

schicken.

Ich habe noch von keinem Schadensfall gehört mit der Konstellation -PHV soll Schaden an KFZ zahlen- wo

der Schadenshergang nicht von einem eigenen SV

beurteilt wurde.

Gerade sowas wie -Ball gegen Auto- .

Da dürfte die Skepsis groß sein.

Also auf und gegen meine Autos fliegen häufiger mal Bälle- ich konnte da auch mit größter Fantasie noch keine

Schäden draus erkennen.

Hat die Versicherung davon noch nichts verlauten lassen?

Wäre in meinen Augen auch ein gutes Zeichen.

Die Versicherung würde den SV nicht beauftragen wenn Sie die Eintrittspflicht grundsätzlich ablehnen wollte/könnte!

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

Das oben zitierte ist leider so nicht richtig, stellt die PHV hier fest ,

daß keine Eintrittspflicht besteht da kein gesetzlicher Anspruch besteht, dann muss auch Pappi nicht zahlen.

 

Eine Haftung für fremdes Verschulden?

Grundsätzlich muss jeder, der einen Schaden anrichtet, dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Die Schadenersatzpflicht ist im § 823 (1) BGB geregelt. Dort heißt es: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Allerdings genießen Kinder und Jugendliche besonderen Schutz durch den Gesetzgeber. Sie haften nur unter bestimmten Voraussetzungen:

§ 828 BGB Deliktfähigkeit (Haftung) Minderjähriger

0.-7. Geburtstag

keine eigene Haftung (nicht deliktfähig)

 

0.-10. Geburtstag

keine eigene Haftung im motorisierten Straßenverkehr (außer bei Vorsatz)

 

ab 7./10.-18. Geburtstag

eigene Haftung nur, wenn der Minderjährige selber verantwortlich gemacht werden kann. Dies ist nur möglich, wenn er auf Grund seines Alters und seiner Reife erkennen musste, dass durch sein Verhalten ein Schaden entstehen konnte (bedingt deliktfähig)

 

ab 18. Geburtstag

 

Haftung in vollem Umfang für Schäden, die schuldhaft verursacht wurden (voll deliktfähig)

Aufsichtspflicht

Auf der anderen Seite sollen die Geschädigten natürlich auch nicht schutzlos dastehen, wenn Ihr "Sprössling" einmal die Fensterscheibe des Nachbarn zerbrechen sollte. Deshalb nimmt der Gesetzgeber ggf. Sie in die Haftung. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Aufsichtspflicht verletzt haben (gem. § 832 BGB). Dies wird vom Gesetzgeber von vorneherein unterstellt. Können Sie jedoch nachweisen, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann können Sie auch nicht haftbar gemacht werden. Allerdings ist ein solcher Nachweis in der Regel schwer zu erbringen.

Eine Haftung für fremdes Verschulden gibt es hierbei also nicht. Die Haftung begründet sich allerdings im Rahmen der eigenen Aufsichtspflicht gegenüber Kindern. Das Hinweisschild an Baustellen müsste daher wohl eher lauten: Eltern haften für ihre Aufsichtspflichtverletzung.

 

Pappi zahlt also doch :D

am 12. Mai 2007 um 10:20

schön und gut, aber du hast doch geschrieben:

"oder Papa hat seine Aufsichtspflicht nicht verletzt, dann gibts Geld von Papa"

Entweder das Kind war NICHT deliktunfähig (mag ich nicht pauschal beurteilen) dann zahlt die PHV eh.

Oder das Kind war deliktunfähig dann zahlt die PHV nur bei Aufsichtspflichtverletzung oder Klausel.

Oder das Kind war deliktunfähig und Pappa hat

die Aufsichtspflicht NICHT velretzt dann zahlt die PHV

nicht UND Pappa auch NICHT! - Hmm?

Für so Fälle hat man hoffentlich eine Rechtschutzversicherung.

In dem Fall würde ich mich an Pappi halten. Wie Pappi das nun mit seiner PHV regelt wäre mir egal.

Die AGB´s einer PHV müssen ja nicht mit dem BGB einhergehen.

Nur weil die Versicherung frei von Zahlung ist, muß Papa das noch lange nicht sein.

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