Delle am Auto. ICH BIN STINKSAUER!!!

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Hallo liebe Autoliebhaber.

Ich hab gestern was erlebt und brauche euren Beistand.

Ich habe eine neue A Klasse.

Da bei uns an der Wohnung gerade gebaut wird, ist es wegen Parkplätzen etwas chaotisch.

Ich stelle mich also auf einen regulären Parkplatz, auf der anderen Seite ein weißer Sprinter.

Irgendwann gegen 18 Uhr klingelt es an der Tür, ich bin gerade duschen (ergo kann ich nicht öffnen).
Ich dachte mir weiter nichts bei.

Meine Freundin sagte dann als sie heimkam, dass an meinem Auto eine Delle inkl. Lackabplatzer sind (überm Radkasten). Weiß. Wie der Sprinter.

Ich also einen Zettel geschrieben und an die Wohnungstür gehangen ob wer was weiß und sich bitte melden kann bzgl. möglicher Fahrerflucht.

Heute Morgen war der Zettel komischerweise wieder abgehangen.

Meine Freundin hat heute dann jemandem von dem Team die den Sprinter fahren gesehen und gefragt ob da jemand gestern bei uns geklingelt hätte.

Dieser sagt :Ja: Der Chef wäre mit dem Sprinter nicht aus der Lücke gekommen.

Von einem Unfall wüsste er nichts. Ich solle mich morgen mit Ihm in Verbindung setzen.

----

So wie ich das sehe, laut Werkstatt, bleibe ich auf meinen 250 Euro sitzen, weil der Sprinterfahren das wohl nicht zugeben wird.

Was meint ihr dazu?

GLG

Beste Antwort im Thema

Neue A-Klasse = 23.746,45 € + X = 5.000 € Wertverlkust im ersten Jahr

gegenüber

Lackierung = 250 €

Wenn du dir keinen Erfolg versprichst, reg dich ab und genieße das Leben.

Ansonsten... natürlich kannst du dein Glück versuchen, dir dein Recht mit allen Mitteln erkämpfen. Macht die Sache aber auch nicht ungeschehen (das Auto bleibt ein "Unfallwagen"😉, führt nur zu "etwas" Genugtuung und 250 € mehr in der Tasche, die du sicherlich nicht nötig hast.

Mein "guter" Rat und gar nicht so teuer...

PS:

Anzeige muss nicht schaden, aber ob nicht selbst das zu viel Arbeit ist?

PPS:

Beim nächsten Mal keinen zuparken und 100 oder 200 m mehr Fußweg in Kauf nehmen.

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Zitat:

@henneschh schrieb am 24. Februar 2016 um 21:59:38 Uhr:


Der sprinterfahrer hat sich eine Nachbarin rausgenommen und die hat ihn beim ausparken rausgewunken. Also keine Chance. Muss es selber Blechen.

Dann ist der Verursacher ja gefunden !
Wenn die Nachbarin den Sprinterfahrer beim Ausparken rausgewunken hat (In dem Fall die Funktion als Einweiser übernommen hat) dann trägt die Nachbarin, sollte es hier tatsächlich zum Schaden gekommen sein, die Verantwortung und ist somit auch Verursacherin !
Sprich Du hättest die Person, welche für deinen Schaden aufkommt... vorausgesetzt, Sie war als Einweiser tätig als der Sprinterfahrer gegen das Auto gedonnert ist.

Zitat:

@Matsches schrieb am 25. Februar 2016 um 06:55:21 Uhr:


Wie jetzt?
Es hat einen Unfall gegeben, es gab der geballten Expertenkompetenz hier zufolge sogar einen angeblich begründeten Tatverdacht mit dem man dessen Versicherung konfrontieren und Strafanzeige stellen sollte?

Jetzt ist plötzlich klar geworden, dass es vermutlich gar keinen Unfall gegeben hat da der Schaden möglicherweise schon vorher da war und dass der vermeintlich hinterhältige Verursacher (durch Zeugen bewiesen) absolut nichts damit zu tun hat?

Ihr faselt euch da manchmal echt eine Traumwelt zusammen.
Leute, Leute.....

Muss man doch garnicht ... eine Delle kommt eher von einer Tür, die irgendwo anschlägt. Ein ausparkendes Auto verursacht zu erst Kratzer ..

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Februar 2016 um 10:40:38 Uhr:


Zum Glück wurde ihm so etwas nie geraten, oder habe ich was überlesen?

Mehrmals.
Musst Du offenbar tatsächlich überlesen haben.

Zitat:

@MvM schrieb am 26. Februar 2016 um 09:45:35 Uhr:



...
Sich direkt an die Versicherung eines verdächtigen Fahrzeugs zu wenden ist ganz einfach falsch. Außerdem kann die Sache gar nicht aufgehen, wenn man mal logisch nachdenkt. Da wird der "geringe" Schaden ohne zu murren reguliert, der Sprinterfahrer wird nach der Reparatur über den Schaden angeschrieben. Nun meldet der Beschuldigte seiner Versicherung, das er gar keinen Unfall hatte.... Und jetzt kommt der Knaller... Die Versicherung würde auf den TE zukommen und Beweise verlangen... bei einem bereits reparierten Schaden... Viel Spaß sag ich da nur...
So ein Vorschlag kan nur von Leuten kommen, die nicht wissen wie man sein Gehirn benutzt. ...

Wenn der Geschädigte einen Verdacht gegenüber einer Versicherung äussert, und das dann so laufen würde wie von dir geschrieben, dann hätte die Versicherung doch wohl absolut schlampig und ohne Sorgfaltspflicht gegenüber dem Versicherten gearbeitet.

Erklär mir bitte auf welcher gesetzl. Grundlage der Geschädigte hier etwas zu befürchten hätte.
Ich kann's nicht - finde den Schalter zum Hirn nicht. 😉

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Zitat:

@Matsches schrieb am 26. Februar 2016 um 11:17:31 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Februar 2016 um 10:40:38 Uhr:


Zum Glück wurde ihm so etwas nie geraten, oder habe ich was überlesen?

Mehrmals.
Musst Du offenbar tatsächlich überlesen haben.

Glaub ich nicht. Diese Hinweise bezogen sich immer auf die Tatsache, dass der besagte Sprinter Probleme beim Einparken hatte. Und das reicht als Verdachtsmoment. Von beliebigen weißen Fahrzeugen habe ich nichts gefunden.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 26. Februar 2016 um 06:33:57 Uhr:


...
Und sollte die Versicherung nicht ablehnen sondern tatsächlich zahlen obwohl es der Sprinter nicht war, dann soll das auch nicht das Problem des TE sein.
...

Aha, interessante Einstellung... versuchter und wenn die Versicherung bezahlt hat vollendeter Versicherungsbetrug ist also kein Problem.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
...

Hier versuchen einige einen windigen, nicht haltbaren Verdacht auf eigene Faust ohne Einbeziehung der hoheitlichen Instanz (Justiz) in ein Urteil zu gießen. Dann soll hinterrücks ohne Einbeziehung des Fahrers / Fahrzeughalters z.B. wegen einer evtl. außergerichtlichen Einigung dessen Versicherung abgezockt werden und letztendlich, wenn der Verdacht falsch war endet das Ganze in einem Betrug.

Der richtige Ansprechpartner ist nicht die Versicherung sondern die Justiz und deren Vertreter -erst mal die Polizei (Ermittlungen wegen Unfallflucht, Beweissicherung) und um den Schaden ersetzt zu bekommen ein Rechtsanwalt der Klage gegen den Fahrzeughalter vor dem Zivilgericht erhebt, dazu ein Richter der die "Beweise" gewichtet und in einem Urteil vorgibt wer was zu bezahlen hat.
So und nicht anders ist der normale Weg in einem Rechtstaat, wobei es unbenommen möglich ist, wenn sich die beiden Parteien einig sind das Verfahren abzukürzen... z.B. wenn der, der den Schaden verursacht hat, dies eingesehen hat und den Schaden begleicht bzw. von seiner Versicherung bezahlen läßt. Alles andere ist Selbstjustiz.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 26. Februar 2016 um 12:47:32 Uhr:


Wenn der Geschädigte einen Verdacht gegenüber einer Versicherung äussert, und das dann so laufen würde wie von dir geschrieben, dann hätte die Versicherung doch wohl absolut schlampig und ohne Sorgfaltspflicht gegenüber dem Versicherten gearbeitet.

Erklär mir bitte auf welcher gesetzl. Grundlage der Geschädigte hier etwas zu befürchten hätte.
Ich kann's nicht - finde den Schalter zum Hirn nicht. 😉

Du hast dir das Problem gerade selbst beantwortet. Die versicherung zahlt das Geld aus. Immerhin handelt es sich nur um 250 Euro. Sorgfältig sind die erst bei größeren beträgen, oder bei einer Schadensregulierung mit Ausländern. Innerhalb von 2 Jahren gibt es die Möglichkeit das zu unrecht ausgezahlte Geld zurück zu verlangen. (Damit meine ich nicht, das man es von der Bank zurück holt. Der Empfänger muss aktiv überweisen.) Sollte die versicherung es nicht schaffen an das Geld zu kommen, weil der Empfänger im Ausland sitzt, oder insolvent ist, bleibt sie auf dem Schaden sitzen. Klingt jetzt nach einem Minusgeschäft, aber die Gegenrechnung mit eingesparten Personalkosten durch eine zügigere Bearbeitung geht auf.

Als Versicherungsnehmer kann man sich nicht dagegen wehren, das die Versicherung ohne aktive rücksprache einen Schaden reguliert. In der Regel wird man nur angeschrieben, hat eine Frist zum antworten und dann fließt das Geld. Natürlich kann man später immer noch einen Einspruch machen. Wenn keine Dokumente von Polizei oder Gutachter über den Schaden vorliegen bekommt der Versicherungsnehmer ein Entschuldigungsschreiben und die Sache ist für ihn vom Tisch. Ob der Versicherungsnehmer sich anschließend eine andere Versicherung sucht, die sorgfältiger arbeitet bleibt ihm überlassen.

Die Frage, was der TE zu befürchten hätte... Eigentlich nichts... Der Nachteil ist nur, das die Versicherung das Geld zurück verlangen kann. Da der Schaden nach der Regulierung weg ist, kann er nicht mehr von einem Gutachter oder der Polizei aufgenommen werden. Somit kann er auch den Sprinterfahrer dank fehlender Zeugen nicht mehr belangen, selbst wenn er der Verursacher war.
Der Sprinterfahrer hätte beim Schnellschuss des TE zwar die Möglichkeit eine Anzeige zu erstellen. Viel bei rauskommen wird aber nicht, da die Versicherung die Hochstufung storniert hat. Die Versicherung hat ebenfalls die Möglichkeit eine Anzeige zu machen, aber sie hätten den Fall auch besser prüfen können, was schließlich ihre Aufgabe ist. Der TE würde einfach nur in die Kartei aufgenommen werden, wo Verdachtsfälle eines Betruges vorliegen. Klingt erst mal schlimm, bedeutet aber nur, das beim nächsten Unfall genauer geprüft wird. Natürlich könnte der TE einen Einspruch gegen die Datenspeicherung machen, aber das macht wegen seinem Schnellschuss und dem daraus entstandenen Betrugsverdacht nicht wirklich sinn.

Um es noch ein mal zu erwähnen... Hierhei handelt es sich um den Fall, wenn der TE einfach die Versicherung des Sprinterhalters anschreibt, obwohl der Sprinterfahrer die Unfallflucht abgestritten hat. Keine Zeugen, keine Polizei und auch kein Gutachter vorhanden.

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Februar 2016 um 13:20:57 Uhr:



Glaub ich nicht. Diese Hinweise bezogen sich immer auf die Tatsache, dass der besagte Sprinter Probleme beim Einparken hatte. Und das reicht als Verdachtsmoment. Von beliebigen weißen Fahrzeugen habe ich nichts gefunden.

Dann glaubs halt nicht, ist deine Sache.
Die Hinweise bezogen sich im übrigen nie auf irgendeine "Tatsache", sondern lediglich auf mehr oder weniger kranke Spekulationen und Annahmen.
Begründete "Verdachtsmomente" gab es hier keine.
Der Rat der hier gegeben (und als am schnellsten zielführend angesehen) wurde ist der Gang zu einer Versicherung, dessen Versicherungsnehmer mehr oder weniger zufällig im Bereich des Geschädigten parkte.
Das ganze möglichst an den Behörden und am vermeintlichen Täter vorbei, in der Hoffnung dass bei diesem geringen Schaden ohne größere Rückfragen reguliert würde.

Meiner Ansicht nach sollte dieser Zentralruf dringend abgschafft, bzw. nicht mehr für jeden zugänglich gemacht werden.
Wer die Versicherung eines Schädigers benötigt, der sollte diese nur über eine behördliche Anfrage erfahren können.
Damit wird einfach zuviel Schindluder getrieben, nichtmal das Verständnis für betrügerische Machenschaften ist mehr vorhanden wie man z.B. an dir erkennen kann.

Zitat:

@Matsches schrieb am 27. Februar 2016 um 12:32:08 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Februar 2016 um 13:20:57 Uhr:



Glaub ich nicht. Diese Hinweise bezogen sich immer auf die Tatsache, dass der besagte Sprinter Probleme beim Einparken hatte. Und das reicht als Verdachtsmoment. Von beliebigen weißen Fahrzeugen habe ich nichts gefunden.

Dann glaubs halt nicht, ist deine Sache.
Die Hinweise bezogen sich im übrigen nie auf irgendeine "Tatsache", sondern lediglich auf mehr oder weniger kranke Spekulationen und Annahmen.

Zita aus dem Eingangspost:

"Meine Freundin hat heute dann jemandem von dem Team die den Sprinter fahren gesehen und gefragt ob da jemand gestern bei uns geklingelt hätte.

Dieser sagt :Ja: Der Chef wäre mit dem Sprinter nicht aus der Lücke gekommen."

Ich weiß nicht, ob das zumindest einen Verdacht rechtfertigt. Krankhafte Spekulationen, wie du es nennst, sehen anders aus.
Ich gebe dir allerdings recht, dass der richtige Weg zunächst über die Polizei geht.

Vielleicht kam der Sprinter schwer aus der Lücke raus, das ihm später eine weiße Eisenstange ausgerutscht ist. 😉
So würde ein Gutachter feststellen, das der so schuldige Sprinter unschuldig ist.
Alles Verdächtigungen, Vermututngen und wetere Gedankengänge.

Zitat:

@MvM schrieb am 27. Februar 2016 um 14:12:29 Uhr:


Vielleicht kam der Sprinter schwer aus der Lücke raus, das ihm später eine weiße Eisenstange ausgerutscht ist. 😉
So würde ein Gutachter feststellen, das der so schuldige Sprinter unschuldig ist.
Alles Verdächtigungen, Vermututngen und wetere Gedankengänge.

Auch dann ist Er schuldig... Stichwort "Ladungssicherung" !

Zitat:

@Geisslein schrieb am 26. Februar 2016 um 10:43:35 Uhr:


Dann ist der Verursacher ja gefunden !
Wenn die Nachbarin den Sprinterfahrer beim Ausparken rausgewunken hat (In dem Fall die Funktion als Einweiser übernommen hat) dann trägt die Nachbarin, sollte es hier tatsächlich zum Schaden gekommen sein, die Verantwortung und ist somit auch Verursacherin !

Ah ja. Und nehmen wir mal an, der Sprinter hätte Einparksensoren. Kann der Fahrer nun den Hersteller zur Begleichung des Schadens heranziehen ?
Was ich damit sagen will: Einem Einweiser kannst nicht die Schuld zuweisen, sofern dieser nicht absichtlich dafür gesorgt hat, dass sich beide Fahrzeuge treffen. Und selbst eine Absicht nachzuweisen dürfte schwierig werden.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 27. Februar 2016 um 15:05:55 Uhr:



Ah ja. Und nehmen wir mal an, der Sprinter hätte Einparksensoren. Kann der Fahrer nun den Hersteller zur Begleichung des Schadens heranziehen ?
Was ich damit sagen will: Einem Einweiser kannst nicht die Schuld zuweisen, sofern dieser nicht absichtlich dafür gesorgt hat, dass sich beide Fahrzeuge treffen. Und selbst eine Absicht nachzuweisen dürfte schwierig werden.

Kommen wir doch von der kindischen Ebene wieder runter !
Aber ich sehe, man kann ohne die elektronischen Helferlein heut zu Tage keinerlei Fahrzeuge mehr bewegen. Man schiebt sämtliche Verantwortung nur noch auf die Fahrzeugelektronik und die Fahrer werden vor lauter blinken und piepsen total abgelenkt und überfordert.

Das Problem beim Einweisen ist und bleibt, daß derjenige, der ein Fahrzeug ein und ausweist hier die volle Verantwortung übernimmt, da Er dem Fahrer mitteilt was dieser zu tun hat. Der Einweiser ist das verlängerte Auge des Fahrers.
Befasst man sich mit der Materie "Einweisen", so orientiert sich der Fahrer nur am Einweiser und sonst nach keinem Anderen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. Februar 2016 um 16:03:31 Uhr:


Das Problem beim Einweisen ist und bleibt, daß derjenige, der ein Fahrzeug ein und ausweist hier die volle Verantwortung übernimmt, da Er dem Fahrer mitteilt was dieser zu tun hat. Der Einweiser ist das verlängerte Auge des Fahrers.
Befasst man sich mit der Materie "Einweisen", so orientiert sich der Fahrer nur am Einweiser und sonst nach keinem Anderen.

Trotzdem kannst du ihm keine Schuld bzw. Haftung zuweisen. Ansonsten würdest nie wieder einen finden, der ,,mal schnell,, einweist.

Die Haftung für einen eventuellen Schaden obliegt immer dem Fahrer.

In diesem Falle ist das Einweisen eine Gefälligkeit. Und bei dieser gilt allgemein ein stillschweigender Haftungsausschluss. Soll es anders laufen, musst das vor dem Einweisen mit dem Einweiser ausmachen. Ob der dich dann noch einweisen möchte, lass ich mal dahingestellt.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 27. Februar 2016 um 16:17:13 Uhr:



Trotzdem kannst du ihm keine Schuld bzw. Haftung zuweisen. Ansonsten würdest nie wieder einen finden, der ,,mal schnell,, einweist.
Die Haftung für einen eventuellen Schaden obliegt immer dem Fahrer.
In diesem Falle ist das Einweisen eine Gefälligkeit. Und bei dieser gilt allgemein ein stillschweigender Haftungsausschluss. Soll es anders laufen, musst das vor dem Einweisen mit dem Einweiser ausmachen. Ob der dich dann noch einweisen möchte, lass ich mal dahingestellt.

Das liegt halt leider an der Unwissenheit der Leute, daß man halt aus Gefälligkeit und Freundlichkeit mal schnell hinten hinsteht und jemanden ein, oder ausweist.
Oder was denkst Du, warum ich das nicht mache... ich mache das nicht mal, wenn ich meine Einsatzklamotten der Feuerwehr trage und Parkplatzdienst bei städtischen Veranstaltungen führe.
Was glaubst Du, was ich schon erlebt habe auch von anderen BOS-Organisationen, wo man aus Freundlichkeit eben mal schnell einen PKW rausgewunken hat und durch Unachtsamkeit des Einweisers den Schweller an einem Stein hängen gelassen wurde... der Typ durfte hier blechen.
Gleiches gilt hier, wenn der Baustellenjogi auf die Straße rennt und den Verkehr anhält, damit der LKW rückwärts aus der Baustellenausfahrt rausfahren kann. Kracht es hier, ist der Baustellenjogi dafür verantwortlich.

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