Dekra prüft HU nicht, weil es Probleme mit reifeneintragung gibt

Honda

Hallo,

bei der TÜV Vorfahrt meinte der Sachverständige, wir bräuchten gar nicht anfangen, weil ich wohl einen Vermerk in dem Fahrzeugschein habe, der etwas mit den Reifen zu tun hat. Es gäbe seit 2022 wohl eine neue Regelung. Die habe ich leider verpasst scheinbar.

Meine Gl1500 SE stammt aus Kanada ursprünglich.

Bin damit immer durch den TÜV gekommen. Nun stand sie aber 4 Jahre in der Garage und ich wollte sie mal wieder Tüven lassen.

Hat jemand einen Tipp für mich, was ich da machen kann?

Ich kann ja nicht der einzige mit dem Problem sein.

Vielen Dank im voraus!

Einar

31 Antworten

Du musst nichts eintragen lassen, solange die Reifengrössen stimmen. Die Elite sind Gürtelreifen, passt auch. Das sagt das B in der Reifenbezeichnung aus. Gürtelreifen sind als Alternative bescheinigt. Im Schein steht der Strich in der Bezeichnung. Das erlaubt auch Diagonalreifen.Reifenherstelle muss vorn und hinten gleich sein. Geschwindigkeitsindex ist H, wie in den Papieren gefordert und Traglastindex 63 bzw 75. Somit passt alles. Ich denke, der Prüfer hat einfach keine Ahnung.

Zitat:
@Zebulon102 schrieb am 10. Juli 2025 um 19:57:29 Uhr:
Du musst nichts eintragen lassen, solange die Reifengrössen stimmen. Die Elite sind Gürtelreifen, passt auch. Das sagt das B in der Reifenbezeichnung aus.
Stimmt nicht ganz 😉.
Reifen mit der Bezeichnung "B" sind biasbelted Reifen. D.h.: Eine Mischung aus Diagonal- und Radialreifen.
Und: Die Wing ist Bj 1994 und ein Import aus Kanada. Deshalb mit einer Einzelabnahme in Deutschland unterwegs. Und für Einzelabnahmen gilt nun mal, was in den Papieren steht.
Der Prüfer hat also schon Ahnung 😉.
BTW: Der TE dürfte auch reine Radialreifen auf seiner Wing fahren. Stimmen alle anderen Reifendaten mit der Eintragung überein, darf die Reifenbauart abweichen.
Ich befasse mich (zwangsläufig) seit 2019 mit dem "Mist", weil ich ja wegen meiner Bollen auch davon betroffen war. Seit diesem Jahr hab ich das Problem jetzt gelöst.

Gürtelreifen und Radialreifen waren bei mir immer das gleiche bis jetzt. Aber sei es drum....Der aktuelle Dunlop hat ja ein B draufstehen, wie in den Papieren angegeben. Also sind doch alle Vorgaben erfüllt und die Reifen kein Hindernis bei einer HU darstellen.

Hatte das Problem mit meiner Honda CB360G von 1974, jedoch Glück gehabt. Der Prüfer von der Dekra erklärte mir die aktuelle EU Regelung wie folgt. Wenn als Reifenbindung nur die Größe im Schein steht, kann man nach wie vor jeden Reifen eines beliebigen Hersteller in der passenden Größe aufziehen. Für vorn und hinten und gegebenenfalls für das Seitenwagenrad, muss es der gleiche Hersteller sein. Wenn jedoch im Schein als Reifenbindung ein oder mehrere Hersteller gelistet sind, dürfen nur Reifen von diesen Herstellern in der passenden Größe montiert werden. Wenn dieser Hersteller nicht mehr existiert oder die passende Größe nicht mehr im Programm hat, müssen die neuen Reifen mit passender Größe in Brief und Schein kostenpflichtig eingetragen werden. Dies kostet ca. 150 Euro. Wenn man nach dem Verschleiss der Reifen neue Reifen eines anderen Hersteller aufziehen will (weil der Hersteller der aktuellen Reifen diese nicht mehr im Programm hat oder man einen Reifen eines anderen Herstller fahren möcht der bessere odere andere Fahreigenschaften hat), beginnt die kostenpflichtige Zulassung von neuem. Bei meiner Honda hatte ich Glück, im Schein steht nur die Reifengröße und kein Hersteller. Die früher gültige Freigabe des Reifenhersteller für das jeweilige Krad interessiert nicht mehr und hat somit an Bedeutung komplett verloren.

Bikergruß Heirnich

Ähnliche Themen

ich beschäftige mich auch seit vielen monden mit diesem "spass".

fakt ist, nach neuer regelung darfst du nur das fahren, was in deinem schein steht.

davon darf nix abweichen, max. geschwindigkeit höher oder tragindex höher, aber jede !!!! änderung ob breite, bauart.... muss abgenommen werden.

wie oben schon geschrieben, du hast 2 reifenarten drin - diagonal und alternativ B - genau nach diesen größen und dimensionen darfst du "alles" fahren, wenn in dem brief keine Herstellerbindung bzw. Typbindung steht

... aber es besteht doch wohl die Möglichkeit, diesen Eintrag durch ein "Gutachten" entfernen zu lassen.

Ich bekomme demnächst ein Bike, bei dem ebenfalls der Reifenhersteller Dunlop drinsteht. Das hätte ich gerne raus.

In diesem Text des ADAC wird die ganze Problematik gut erläutert.

https://assets.adac.de/image/upload/v1729600365/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/31763_Vorschriften_Motorradreifen_aosu8l.pdf

Es gibt aber die Möglichkeit, die Reifenbindung aufheben zu lassen. Dazu habe ich sogar das BMDV angeschrieben. In der Antwort stand, dass der aaS nur prüfen muss, ob die "Hüllkurve" des aufgezogenen Reifens in den Reifenfreiraum des Fahrzeugs passt. Das wurde in der Zwischenzeit auch den Prüforganisationen mitgeteilt.

Auf eine Besonderheit will ich aber noch hinweisen: Die Vorschriften wurden mal wieder ein wenig angepasst. Das steht auch im Text des ADAC (siehe Bild).

Es ist also egal, welche Reifenbauart der Reifen hat, wenn alle anderen Spezifikationen mit den Angaben in den Papieren übereinstimmen.

Hinweis

Moin !

Zwar hat dirty-harry0-2 ziemlich viel Richtiges geschrieben , aber den Kern der Sache hat bislang keiner erkannt. Das, was dirty-harry0-2 geschrieben hat, trifft seit kurzem auf Kräder mit einer ABE zu. Darin können u.U. Reifenbindungen stehen.

Nun hat der TE für sein Krad weder eine ABE noch eine EG-Typgenehmigung, sondern er hat eine EBE (=Einzelbetriebserlaubnis) . Sämtliche Daten , die für dieses Krad vorhanden sind, stehen auch im Schein! Eine weitere Betriebserlaubnis gibt es gar nicht!

Der Satz :

"Reifenfabrikatsbindung gemäss Betriebserlaubnis beachten"

ist also völliger Nonsens und gehört ganz simpel im Rahmen einer "Berichtigung der Fzg-Papiere" gestrichen. Das kann jeder PI machen.

Volker

Zitat:
@schreyhalz schrieb am 12. Juli 2025 um 20:04:31 Uhr:
Nun hat der TE für sein Krad weder eine ABE noch eine EG-Typgenehmigung, sondern er hat eine EBE (=Einzelbetriebserlaubnis) . Sämtliche Daten , die für dieses Krad vorhanden sind, stehen auch im Schein! Eine weitere Betriebserlaubnis gibt es gar nicht!
Der Satz :
"Reifenfabrikatsbindung gemäss Betriebserlaubnis beachten"
ist also völliger Nonsens und gehört ganz simpel im Rahmen einer "Berichtigung der Fzg-Papiere" gestrichen. Das kann jeder PI machen.
Volker

Das hatte ich aber auch schon erwähnt 😉.

Den Satz "Reifenfabrikatsbindung ..." haben viele Zulassungsstellen bei Umstellung der alten Fahrzeugpapiere auf die neuen (z.B. bei einer Neueintragung) standardmäßig auch bei EBE-Zulassungen mit eingetragen. Das ist auch bei einer meiner Bollen geschehen. Das habe ich, unter Vorlage der alten Fahrzeugpapiere, beanstandet und es wurden mir von der Zulassungsstelle kostenlos neue Papiere ohne diesen Satz ausgestellt. Kann der TE also nachweisen, dass keine Reifenbindung bestand, war das ein Fehler der Zulassungsstelle, den sie beheben müssen! Dafür ist dann nicht mal ein Gutachten einer Prüfstelle nötig.

Letze Woche habe ich Auspufftöpfe an meiner BMW eingetragen bekommen und der Prüfer meinte ob der Satz da nun steht oder nicht sei völlig egal.

Am 17. habe ich einen Termin bei der Zulassungsstelle die Papiere ändern lassen, da werde ich den Satz auch ansprechen, meinen alten Brief ohne den Eintrag Eintrag nehme ich mit. Wenn die den Satz in der neuen Zulassungsbescheinigung weglassen gut, wenn nicht, auch gut.

Gruß

Willy

Zitat:
@Exraucher schrieb am 12. Juli 2025 um 22:44:32 Uhr:
Letze Woche habe ich Auspufftöpfe an meiner BMW eingetragen bekommen und der Prüfer meinte ob der Satz da nun steht oder nicht sei völlig egal.

Der Satz ist völlig egal, wenn in der BE keine Reifenbindung enthalten ist! Dann geht er ins Leere.

Ist da aber eine Reifenbindung vorhanden, ist der Satz nicht egal! Nach neuem Recht dürfen nur noch die Reifen gefahren werden, die dort angegeben sind oder die Reifen, die nachträglich eingetragen wurden.

Darum: Ist der Satz erst gar nicht vorhanden, gibt es auch keine Verwirrung 😉.

Dann kommt das dabei raus, was der TE erlebt hat: Es wird einem die HU oder die Plakette verweigert.

Moin !

Das hatte ich aber auch schon erwähnt 😉.
Den Satz "Reifenfabrikatsbindung ..." haben viele Zulassungsstellen bei Umstellung der alten Fahrzeugpapiere auf die neuen (z.B. bei einer Neueintragung) standardmäßig auch bei EBE-Zulassungen mit eingetragen. Das ist auch bei einer meiner Bollen geschehen. Das habe ich, unter Vorlage der alten Fahrzeugpapiere, beanstandet und es wurden mir von der Zulassungsstelle kostenlos neue Papiere ohne diesen Satz ausgestellt. Kann der TE also nachweisen, dass keine Reifenbindung bestand, war das ein Fehler der Zulassungsstelle, den sie beheben müssen!

Du hast meinen Post nicht verstanden! "Kann der TE also nachweisen, dass keine Reifenbindung bestand,..."

Den Nachweis hat er doch !!! Im Schein steht doch gar kein Reifentyp!! Er hat eine EBE , also Einzelbetriebserlaubnis , da gibt es ausser dem Schein keine weiteren Daten, wenn also im Schein keine Typen stehen, kann es gar keine Reifenbindung geben. Insofern ist dieser Satz bei einer EBE grundsätztlich Blödsinn. Entweder es stehen im Schein vorgeschriebene Reifentypen drin oder es kann keine Reifenbindung geben . Das ist der Unterschied zu einer ABE oder EG-BE , bei denen eine manchmal mehrere hundert Seiten starke Fzg- Beschreibung beim KBA hinterlegt ist. Hier gibt es nur den Schein und sonst gar nichts!

Volker

Dein Kontingent an Ausrufezeichen ist auch täglich aufgebraucht, nach einem Post ins MT-Forum, oder? 😁 😁 😁

Wenn also eine Betriebserlaubnis bindend ist, wo finde ich die bei einem Motorrad mit EZ93, bei dem nur Brief und Schein existiert?

Beim TÜV, Hersteller oder KBA. Zum Beispiel, wenn die Papiere verloren gingen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen