Dekra prüft HU nicht, weil es Probleme mit reifeneintragung gibt

Honda

Hallo,

bei der TÜV Vorfahrt meinte der Sachverständige, wir bräuchten gar nicht anfangen, weil ich wohl einen Vermerk in dem Fahrzeugschein habe, der etwas mit den Reifen zu tun hat. Es gäbe seit 2022 wohl eine neue Regelung. Die habe ich leider verpasst scheinbar.

Meine Gl1500 SE stammt aus Kanada ursprünglich.

Bin damit immer durch den TÜV gekommen. Nun stand sie aber 4 Jahre in der Garage und ich wollte sie mal wieder Tüven lassen.

Hat jemand einen Tipp für mich, was ich da machen kann?

Ich kann ja nicht der einzige mit dem Problem sein.

Vielen Dank im voraus!

Einar

30 Antworten

Entweder beschreibst du, was denn genau das Problem ist, oder du fährst zu einer anderen Prüfstelle und versuchst dein Glück.

Was steht denn in deinem Schein bei den Reifen drin? Es reicht nicht mehr aus die Reifen mit einer UBB zu fahren. Möglicherweise müssen sie eingetragen werden.

Was hast Su den für einen Vermerk?

War da nicht letztens ne neue Regelung zu Alt Reifen?

https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und-medien/2024/dezember/neue-regeln-fuer-alte-reifen

Als Erstes prüfst du mal deinen Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung. Stehen da nur die Reifengrößen drin? Wunderbar! Dann steht einer HU nichts im Weg! Natürlich müssen die aufgezogenen Reifengrößen der eingetragenen entsprechen.

Steht da vielleicht der berühmt-berüchtigte Satz "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" oder "Nur Reifentyp "X" des Herstellers "Y" und die sind nicht montiert? Dann versuche, bei einem aaS (nur der darf das, ein "normaler" Prüfer nicht) der Dekra diese beiden Sätze austragen zu lassen. Das habe ich dieses Jahr bei meinen Bollen machen lassen. Jetzt darf ich jeden Reifen fahren, der den eingetragenen Größen entspricht. Sogar "Mischbereifung" zwischen verschiedenen Herstellern dürfte ich nun fahren.

Alternativ kann der aaS auch die aufgezogenen Reifen eintragen. Nachteil: Gibt es diese Reifen nicht mehr, geht der "Spaß" von vorne los.

Falls der Vermerk "nur Reifen eines Herstellers" eingetragen ist, müssen Vorderreifen und Hinterreifen von einem Hersteller sein.

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Bei meiner knapp 50 Jahre alten BMW steht seit einer Ummeldung dieser Satz "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" in der Zulassungsbescheinigung. Unfug, völlig überflüssig, wie man mir bei einer Prüfstelle nach einem Blick in den PC versicherte.

Mag sein dass die Dekra nicht nachsehen kann oder will weil die Wing aus Kanada stammt. Fahr woanders hin, GTÜ, KÜS oder was es bei euch gibt.

Gruß

Willy

Zitat:
@Exraucher schrieb am 10. Juli 2025 um 18:13:38 Uhr:
Bei meiner knapp 50 Jahre alten BMW steht seit einer Ummeldung dieser Satz "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" in der Zulassungsbescheinigung. Unfug, völlig überflüssig, wie man mir bei einer Prüfstelle nach einem Blick in den PC versicherte.

Weil deine alte BMW nie eine Reifenbindung hatte 😉.

Meine Bollen hatten die aber und bei der Wing dürfte das ebenfalls der Fall sein. Dann hat der Satz "Reifenbindung ...) schon Relevanz! Und zwar seit der Neuregelung von 2019! Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller sind nicht mehr gültig. Im besten Fall dienen sie noch als "Eintragungsgrundlage" für den aaS.

@dirty-harry0_2 : Ja der Satz "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" steht drin. Siehe Bilder.

Also dann von einem "aaS" das austragen lassen?

1230

Jep!

Oder hast du noch die alten kanadischen Fahrzeugpapiere? Da deine Wing aus Kanada stammt, sollte sie eigentlich keine Reifenbindung haben. Die Zulassungsstellen haben den Satz oft "einfach so" mit eingetragen.

Das war bei einer meiner Bollen so. Ich bin dann auf die Zulassungsstelle, habe die originalen alten Fahrzeugpapiere vorgelegt und den Beamten gefragt, wo denn da eine Reifenbindung steht? Daraufhin wurden mir die neueren Fahrzeugpapiere kostenlos geändert: Den Satz mit der Reifenbindung einfach ausgetragen.

Wenn nicht mehr in deinem Fahrzeugschein steht, dürfte es reichen wenn deine Reifen den Maßen entsprechen. Sie dürfen höherwertig sein, z.B. in Bezug auf Traglast und Geschwindigkeitsindex.

Steht sonst noch etwas im Fahrzeugschein? Und welche Reifen fährst du denn zur Zeit?

So sieht ein Gutachten zu Reifenbindungsaustragung aus:

Gutachten

GL1500 gebaut 1988–2001.

Mit meiner Suzuki XF650 gab es, trotz dieses Eintrages, auch keine Probleme. Die Reifen die ich auf ihr fahre gab es 2001 zur EZ der XF noch nicht.

Gruß

Willy

Die Eintragung aus dem Schein hatte ich schon angehängt weiter oben. Momentan sind Dunlop Elite 4 drauf

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1230

@dirtyharry: Danke für das Bild. Weißt Du was das kostet? Werde morgen dann mal bei der Dekra anrufen.

Soweit ich mich erinnere, waren das ca. 60,- €. Dazu kommen die Gebühren der Zulassungsstelle von ca. 15,- €.

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