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Dekra Gutachten anzweifeln

Themenstarteram 11. Dezember 2013 um 8:27

Hallo alle miteinander

 

am 21.11. ist mir eine junge Frau hinten drauf gefahren, äußerlich sichtbar kein Schaden am Auto

KVA bei Opel eingeholt (Halter Heckschürze gebrochen, Pralldämpfer zusammengeschoben und PDC sensor hin). Diesen ordentlich bei der HUK eingereicht am 22.11.

Am 2.12 rief mich die HUK an das er KVA bearbeitet ist und das Geld überwiesen wird (1196€)

Da am 6.12. noch kein Zahlungseingang war hab ich bei der HUK angerufen. Die Dame am Telefon war sehr "nett" und sagte das der KVA nicht plausibel ist und man die DEKRA beauftragt habe den Schaden zu begutachten.

Kaum war das Tlefonat beendet rief mich ein durchaus gestresster Herr der DEKRA an. Er möchte unverzüglich das Fahrzeug besichtigen (auf der Straße). Mein Wunsch das wir uns bei der Opel Werkstatt treffen war ihm nicht genehm und zu umständlich. Das wir uns bei der DEKRA treffen war mir dann zu umständlich. Und da er sowieso grade im Stadtteil unterwegs war... *bla*

Die Diskussion war beendet, schon stand er bei mir vor der Tür... sowas kann ich leiden.

 

Die Begutachtung war echt nen Hit. Der Unfallschaden war für den Gutachter völlig uninteressant, der machte lediglich ein Bild von Schräg unten hinten auf die Bodenwanne des Autos :-D

Was ihn vielmehr interessiert hat war die Tatsache das ein Kratzer an der Ecke der Heckschürze zu finden war (bei einem 13 Jahre alten Auto auch völlig überraschend). Diesen fotografierte er gefühlt 10x. Als er dann noch über den völlig verdreckten Lack strich um mir zu sagen das die Schürze da gebrochen ist fragte ich ihn dezent ob er scherzt.

Die Antwort war so wie man es erwartet von einem Sachverständigen: "Wenn die Heckschürze erneuert wird, ist ja auch die Deformation und der Lackschaden weg, daher haben sie einen Vorteil... Vorteilsnahme ist nicht im Sinne der Versicherung"

Okay dachte ich mir, die 50€ Abzug, kannste mit leben.

Montag hat sich die HUK (deren "Top Schadensservice" mich schon leicht zum kotzen brachte) bei mir gemeldet. 420€ Abzug für den Vorschaden inkl. dem PDC Sensor der lt. Gutachter noch intakt ist.

Sehr interessant fand ich und hab mal noch beim Gutachter angerufen (gegen 16.30Uhr). Nett nachgefragt woher die 300€ kommen und woher er wüsste das der PDC sensor noch funktioniere...

Antwort (unmotiviert, pampig und mit einem Hauch Arroganz): "Der Preis ist marktüblich und eigentlich noch viel höher... der PDC Sensor habe nur einen Lackschaden"

Habe dann weiter nachgefragt wie hoch denn der Wert meines Fahrzeugs ist: "das geht sie nichts an, darum geht es in dem Gutachten nicht"

Aha, also der Wert meines Autos steigt um 300€ wenn die Schürze erneuert wird... aber von welchem wert auf welchen bleibt mir verwehrt.

 

Gestern kam dann das Gutachten nach hause. Der erste Blick hat meine Gesichtsfarbe leicht verändert.

- HU Fälligkeit falsch (09/2013 statt 11/2015)

- Fahrgestellnummer Zahlendreher

- Wertsteigerung 300€ (siehe oben)

- Arbeitswerte und Preise verändert. (Ich darf wohl mein Auto nicht da reparieren wo ich will)

 

Gestern abend habe ich mir dann noch die Stunde zeit genommen und der Dekra eine entsprechende E-Mail geschrieben mit der Bitte um Klärung und Erklärung.

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von techexpert

Hallo!

Hier kann dir geholfen werden: http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Der Versicherungsombudsmann nimmt die Sache genau unter die Lupe und bescheinigt dir wie auch der Versicherung die Höhe der dir zustehenden Leistung. Zur Mitarbeit ist die Versicherung verpflichtet.

Bitte bitte diesen absoluten Quatsch sofort wieder vergessen!

Der Ombudsmann kann hier gar nicht weiterhelfen.

Beim Ombudsmann handelt es sich um eine Schlichtungsstelle, bei welcher Differenzen Zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer geklärt werden können.

D.h., der Ombudsmann klärt Probleme der Versicherten in Bezug auf deren Versicherungsschutz oder Deckungsumfang der bei einer Versicherung abgeschlossenen Verträge.

Es ist nicht die Aufgabe des Ombudsmannes, die Höhe und/oder die Berechtigung von Schadenersatzansprüchen zu klären!

 

Hierzu muss man im Zweifelsfalle ein Gericht bemühen.

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Hallo,

Schreib doch der HUK dass du jetzt einen Anwalt einschaltest .

Oft lenken die Versicherungen dann ein weil dadurch deren Kosten steigen.

Seelze 01

Nach dem KVA über 1196 hättest Du selbst einen Gutachter beauftragen sollen.

Dem DEKRA-Gutachter (der im Auftrag der Versicherung arbeitet) hättest Du nicht an das Auto lassen sollen.

Lass dein Auto in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren und reich die Rechnung ein, fertig.

Per KVA statt Gutachten fiktiv regulieren bringt erfahrungsgemäß - deine Geschichte bestätigt das mal wieder - regelmäßig Ärger. Was ist drin, welche Werkstatt, welcher Stundensatz, wie alt das Auto, ...

Zu den Vorschäden kann man ohne es gesehen zu haben nichts sagen. Wenn da vorher Beschädigungen waren ist ein Abzug gerechtfertigt da die im Rahmen der Reparatur mitgemacht würden. Da geht es auch nicht um den Fahrzeugwert - der wird bei kleineren Schäden gar nicht ermittelt. Hier geht es darum was die Beseitigung des evtl. vorhandenen früheren Schadens kostet, was der aktuelle Schaden kostet und welchen finanzielle Vorteil du von der Mitbeseitigung des Vorschadens hättest.

Wenn da ein Vorschaden wie von dem Dekra-SV erzählt vorlag halte ich die Kürzung für plausibel.

Aber wie gesagt, für eine definitive Aussage müsste man sich die Sache genau angucken.

Zitat:

Original geschrieben von Seelze 01

Hallo, Schreib doch der HUK dass du jetzt einen Anwalt einschaltest . Oft lenken die Versicherungen dann ein weil dadurch deren Kosten steigen. Seelze 01

Bist Du total von der Rolle?

Wie kannst Du das Unwort "Anwalt" hier schreiben?

Gleich kommen wieder die Kommentare, dass wegen Anwalt die Prämien steigen, dass die Abwicklung länger dauert usw. :D

Btw.

Ich hätte die Abwicklung komplett einen Anwalt erledigen lassen ;)

In diesem Fall würde ich auch zum Anwalt gehen.

Allerdings gibt es auch Fälle bei denen ich nur den Kopf schütteln kann warum ein Anwalt beauftragt wurde. Dadurch können auch Verzögerungen entstehen, da mit einem Anwalt Absprachen von den meisten Schadenabteilungen nur schriftlich getroffen werden. Telefonisch kann aber auch mal schneller zum Ergebnis führen.

Habe ich aber so eine stockende Abwicklung, würde ich mich selbst auch nicht mehr mit der Sache herumärgern... "schnell" wird das wohl eh nicht mehr gelöst werden...

Manche Versicherer müssen halt doch auch mal zu Ihrem Glück gezwungen werden... ;-)

Themenstarteram 11. Dezember 2013 um 9:16

ich habe mal ein bild von dem Vorschaden beigefügt. Sicher wäre die Abwicklung über den Anwalt komplett der einfache Weg gewesen, aber da alles so eindeutig und okay war...

Wobei ich eigentlich alles besser wissen müsste.. HUK und schnelle einfache Abwicklung...

 

Letztenendes sitze ich jetzt auf einem großen Teil des Schadens fest erstmal.

 

Warten wir mal ab was die DEKRA mir schreibt zu der Angelegenheit. Zur not kann man immernoch mal wen anders einschalten (ADAC, AutoBild, Anwalt u.a.).

 

Ein Fahrzeugwert muss doch aber festgelkegt werden um eine "Wertverbesserung" zu errechnen.

was ist denn nun hier Altschaden? Bild 1 oder Bild 2 oder beides?

Themenstarteram 11. Dezember 2013 um 10:05

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

was ist denn nun hier Altschaden? Bild 1 oder Bild 2 oder beides?

bild 1 ist der altschaden

bild 2 ist der neue schaden :-)

 

sorry hab ich vergessen zu erwähnen..

nee ne?

 

und für diesen Furz hat der Grünkittel 300 Euro abgezogen............:eek:

 

Diese DEKRA Männecken sind einfach nur lächerlich. 

 

Aber das predige ich ja schon seit Jahren.

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

und für diesen Furz hat der Grünkittel 300 Euro abgezogen............:eek:

Diese DEKRA Männecken sind einfach nur lächerlich. 

Dachte ich bei den Fotos auch gerade. 30€ Abzug ist realistischer für den Furz.

Hallo!

Hier kann dir geholfen werden: http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Der Versicherungsombudsmann nimmt die Sache genau unter die Lupe und bescheinigt dir wie auch der Versicherung die Höhe der dir zustehenden Leistung. Zur Mitarbeit ist die Versicherung verpflichtet.

Gruß

techexpert

Zitat:

Original geschrieben von techexpert

Hallo!

Hier kann dir geholfen werden: http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Der Versicherungsombudsmann nimmt die Sache genau unter die Lupe und bescheinigt dir wie auch der Versicherung die Höhe der dir zustehenden Leistung. Zur Mitarbeit ist die Versicherung verpflichtet.

Bitte bitte diesen absoluten Quatsch sofort wieder vergessen!

Der Ombudsmann kann hier gar nicht weiterhelfen.

Beim Ombudsmann handelt es sich um eine Schlichtungsstelle, bei welcher Differenzen Zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer geklärt werden können.

D.h., der Ombudsmann klärt Probleme der Versicherten in Bezug auf deren Versicherungsschutz oder Deckungsumfang der bei einer Versicherung abgeschlossenen Verträge.

Es ist nicht die Aufgabe des Ombudsmannes, die Höhe und/oder die Berechtigung von Schadenersatzansprüchen zu klären!

 

Hierzu muss man im Zweifelsfalle ein Gericht bemühen.

Themenstarteram 11. Dezember 2013 um 13:24

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

nee ne?

 

und für diesen Furz hat der Grünkittel 300 Euro abgezogen............:eek:

 

Diese DEKRA Männecken sind einfach nur lächerlich. 

 

Aber das predige ich ja schon seit Jahren.

yo so isser der grünkittel...

 

in diesem falle kann ich glaub ich getrost das wort "befangenheit" anwenden.

 

wie gesgat, ich hoffe auf die antwort der Dekra zu den vorkommennissen.

***Werbung entfernt, mfg steini111*** Eine erste anwaltliche Einschätzung hilft auf jeden Fall, damit Du weißt wie Du weiter vorgehen kannst.

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