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beim Gutachten geschummelt

Themenstarteram 12. März 2007 um 17:26

Hallo zusammen,

habe mal wieder ein Problem. Ich habe mir vor kurzem einen Unfallwagen gekauft. Der Besitzer hatte Vollkasko auf dem Wagen und hat sein Geld von der Versicherung gekommen. Ich habe den Wagen für den Restwert, der auf dem Gutachten stand gekauft. Beim auseinanderbauen habe ich gemerkt, dass der Wagen vorher einmal einen starken Frontschaden hatte, da der linke Karosserierahmen durch zwei Stäbe verlängert wurde, damit man die ganze Front dran schrauben kann. Daraufhin habe ich mir einen Fachmann herbeigerufen, der meine Vermutung bestätigt hat. Als habe ich mir eine Kopie des Gutachtens vom Vorbesitzer geholt und ihn auf den Vorschaden angesprochen. Er meinte nur, er habe den Wagen damals als Unfallwagen gekauft und den Kaufvertrag kann er aber nicht mehr finden um den Fuscher anzurufen. Zuhause habe ich mir mal das Gutachten richtig angeguckt und bemerkt, dass in der Rubrik Vorschaden das steht: „Bei der Besichtigung sind, soweit ohne weitergehende Untersuchung erkennbar, keine reparierten oder unreparierten Vorschäden festgestellt worden“. So wie es aussieht hat der Kerl nicht angegeben, dass der Wagen schon mal einen Unfall hatte.

Was würdet ihr mir vorschlagen jetzt zu tun? Ich denke mir mal, dass ich für den Wagen zuviel bezahlt habe und der Restwert laut Gutachten durch diese Entdeckung nicht mehr stimmt. Hat der Kerl durch das Verschweigen der Vorschäden seine Versicherung betrogen?

Bitte helft mir, was soll ich jetzt machen?

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12 Antworten
am 12. März 2007 um 17:31

Ich glaube kaum das es beim Totalschaden was ausmacht ob da noch ein Vorschaden war oder nicht, und das was der Vorbesitzer mit der Versicherung gemacht hat sollte nicht dein problem sein.

Denn wenn du was anzetteln willst kann es passieren das dein Auto auf Zeit sichergestellt wird bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Du hast wohl gemerkt das jetzt kein grosser Reibach mehr zu machen ist und willst noch wa snachfordern.

Pass blos auf das du nicht selbst getroffen wirst wenn das Auto erst mal weg ist

Themenstarteram 12. März 2007 um 17:41

Man könnte denken es geht hier um dein Auto. Bleib mal auf dem Boden. Ich glaube nicht das der Wagen durch diesen Unfall ein Totalschaden ist, da der Restwert 7500 € ist und wenn jetzt rauskommt, dass der Wagen vorher einen Totalschaden hatte, hatte der Wagen jezt bei dem Unfall auch keinen Widerbeschaffungswert von 15236€ oder ist es egal ob ein Auto keinen oder zehn Unfälle vorher hatte, für den Zeitwert macht es keinen Unterschied. Da liegst du glaube ich falsch.

Vielleicht den Vorbesitzer mal freundlich fragen, ob seine Versicherung das weiß... :D

am 12. März 2007 um 18:03

Woher weist du das der Pkw vorher einen Totalschaden hatte?

Hast du das damalige Gutachten gesehen?

Und wenn das Auto eh wieder an der gleichen Stelle kaputt ist macht es keinen Unterschied vom Wert her.

Aber Du kannst ja Klage einreichen vor Gericht, das Auto muss natürlich solange unrepariert stehen lassen bis in 1-2 Jahren ein vom Gericht bestellter Gutachter die Wertdifferenz bescheinigt (oder auch nicht)

Frage ist nur wen du verklagen willst, den Vorbesitzer der dir das Auto als Totalschaden verkauft hatte, oder den der das ganze vertuscht hat, Problem dabei ist das du mit dem keinen Vertrag hast und eine Klage ins leere läuft.

Vergiss das ganze lieber und kauf dir einen Gebrauchtwagen vom Markenhändler mit Garantie, dann gibt es auch keine Probleme wegen versteckter Unfallschäden bei Totalschaden

am 12. März 2007 um 18:36

Wenn das Gutachten Grundlage edes vetrages war ( bsp: verkauf mit den Schäden nach Gutachten) ist dies fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Wandlung ist auch bei privatkauf möglich.

Was der Vorredner sagt ist falsch. Auch ein Totalschaden hat einen gewissen Wert: den Restwert. Wurde dieser unter falschen Angaben erhöht (vorherige nicht fachgerechte Reparatur) ist dies selbstverständlich ein Mangel. Frag doch wirklich mal nett ob denn die Versicherung davon weiss.

am 12. März 2007 um 18:41

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Wenn das Gutachten Grundlage edes vetrages war ( bsp: verkauf mit den Schäden nach Gutachten) ist dies fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Wandlung ist auch bei privatkauf möglich.

Was der Vorredner sagt ist falsch. Auch ein Totalschaden hat einen gewissen Wert: den Restwert. Wurde dieser unter falschen Angaben erhöht (vorherige nicht fachgerechte Reparatur) ist dies selbstverständlich ein Mangel. Frag doch wirklich mal nett ob denn die Versicherung davon weiss.

Kann er machen, bringt aber nicht viel, da er ja auch nicht von einem vorherigen Totalschaden wusste.

Der Vertrag könnte per Klage wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, wenn diese beweisbar wäre.

Der TE kann das ja jetzt tun und in 2 Jahren berichten wie das verfahren ausging

Themenstarteram 12. März 2007 um 19:38

Noch mal, bei diesem Unfall jetzt war der Wagen nicht Totalschaden. Er hat einen leichten Seitenschaden.

Habe den Verkäufer drauf angesprochen, er meint der Gutachter hätte das ohne ihn zu fragen ins Gutachten geschrieben, dass er Wagen Unfallfrei war.

Das mit den 2 Jahren glaubst du doch selber nicht. Wenn das die Versicherung erfährt, werden die gleich aktiv, denn sie haben ihm ja zuviel ausgezahlt, denn der Wagen hat ja nicht den Zeitwert gehabt

Verkauft wurde ein Fahrzeug mit Seitenschaden.

Der Wagen hat einen versteckten Mangel.

Der Vorschaden war im Gutachten nicht ausgewiesen.

Da dieser Vorschaden in jedem Fall den Wert des Fahrzeuges nicht unerheblich beeinflusst liegt ein erheblicher Mangel vor.

Der Verkäufer hatte die Pflicht den ihm bekannten Vorschaden dem Gutachter anzuzeigen.

Den Verkäufer trifft somit ein Verschulden am fehlerhaften Gutachten.

Du hast ein Recht auf Rückabwicklung.

Alternativ kannst Du Dich mit dem Verkäufer über einen Preisnachlass unterhalten.

Den Käufer mit Anzeige bei der regulierenden Versicherung zu bedrohen ist nicht sehr sinnvoll.

Dadurch könnten sogar Deine Ansprüche gegen den Käufer untergehen!

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Den Käufer mit Anzeige bei der regulierenden Versicherung zu bedrohen ist nicht sehr sinnvoll.

Dadurch könnten sogar Deine Ansprüche gegen den Käufer untergehen!

Warum? Das ändert doch nichts an der Tatsache, dass ihm Eigenschaften zugesichert wurden, die der Wagen nicht hat.

Sorry, der Satz ist falsch!

Sollte lauten:

Den Verkäufer mit Anzeige bei der regulierenden Versicherung zu bedrohen ist nicht sehr sinnvoll.

Dadurch könnten sogar Deine Ansprüche gegen den Verkäufer untergehen!

am 13. März 2007 um 22:35

Zitat:

Dadurch könnten sogar Deine Ansprüche gegen den Verkäufer untergehen!

Sorry, aber das solltest Du mir erklären.

Was haen die Rechte und Pflichten des Kaufs mit einem vorherigen Versicherungsbetrug zu tun?

Außerdem braucht er es ja nicht zu melden, sondern nur mal fargen ob die Versicherung davon wusste, könnte nur Wandlungsbereitschaft des VK beitragen (schriftlich würde ich das nicht machen)

Vielleicht meint er, dass es rechtsmissbräuchlich sein kann, dem Verkäufer damit zu drohen. Entweder ist es Pflicht, so etwas zu melden, oder nicht - aber als persönliches Druckmittel wäre die Androhung nicht erlaubt.

Nur eine Vermutung.

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