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Definition von Glasbruch??

Themenstarteram 19. November 2008 um 19:52

Hi,

weiß nicht ob dieses Thema hier schon durchgekaut wurde, hab über die SuFu leider nichts gefunden.

Hat denn zufällig jemand einen konkrete Definition von Glasbruch (wie auch bei einer Teilkaskoversicherung) für mich die auch so mal irgendwie in einem Versicherungsvertrag steht? Bei der Allianz wird im Teilkaskovertrag von Glasbruch geschrieben, jedoch gibt es dafür keine wirkliche Erklärung.

Danke für die Hilfe!

Olli!

Beste Antwort im Thema

Ein Glasbruch ist ein Sprung der von der einen Scheibenoberfläche bis zur anderen durchgeht.

Es ist unerheblich, ob die Scheibe mittendurch gesprungen ist oder z.B. auf der Windschutzscheibe ein Sprung zur Seite läuft. Wichtig ist, daß der Sprung von der einen Oberfläche bis zu anderen durchgeht.

Eine Kfz-Windschutzscheibe besteht ja aus mehreren Glasflächen (genaugenommen zwei mit einer Folie dazwischen - deswegen heisst es ja auch Verbundglasscheibe).

Wenn ein Stein z.B. einschlägt und die erste Glasfläche durchschlägt, ist ein Glasbruch eingetreten (kann in vielen Fällen repariert werden).

 

Sinn und Zweck der Übung?

Ganz einfach: Man muss den Bruch von den Oberflächenschäden, wie z.B. Kratzern abgrenzen.

 

Logisch oder?

Gäbe es diese Abgrenzung nicht, wäre fast jede Scheibe in Deutschland ein (Kasko-)Versicherungsfall, da es kaum eine Scheibe gibt, die keinen Kratzer hat.

 

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Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 27. Oktober 2019 um 14:15:03 Uhr:

Ich denke spätestens wenn der TÜV die Scheibe beanstandet gibt es doch mit der Versicherung keine Probleme?

Da der TÜV keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zweier Parteien hat oder haben kann, ist die Aussage quatsch.

In der Realität hängen beider Ergeinisse natürlich eng zusammen.

Gibt mir einen Exzenterschleifer und etwas 80er Papier und ich mache deine Scheibe im Nu HU-unwürdig, ohne dass deine Versicherung dafü Zahlungspflichtig werden würde ;)

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