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Definition von Glasbruch??

Themenstarteram 19. November 2008 um 19:52

Hi,

weiß nicht ob dieses Thema hier schon durchgekaut wurde, hab über die SuFu leider nichts gefunden.

Hat denn zufällig jemand einen konkrete Definition von Glasbruch (wie auch bei einer Teilkaskoversicherung) für mich die auch so mal irgendwie in einem Versicherungsvertrag steht? Bei der Allianz wird im Teilkaskovertrag von Glasbruch geschrieben, jedoch gibt es dafür keine wirkliche Erklärung.

Danke für die Hilfe!

Olli!

Beste Antwort im Thema

Ein Glasbruch ist ein Sprung der von der einen Scheibenoberfläche bis zur anderen durchgeht.

Es ist unerheblich, ob die Scheibe mittendurch gesprungen ist oder z.B. auf der Windschutzscheibe ein Sprung zur Seite läuft. Wichtig ist, daß der Sprung von der einen Oberfläche bis zu anderen durchgeht.

Eine Kfz-Windschutzscheibe besteht ja aus mehreren Glasflächen (genaugenommen zwei mit einer Folie dazwischen - deswegen heisst es ja auch Verbundglasscheibe).

Wenn ein Stein z.B. einschlägt und die erste Glasfläche durchschlägt, ist ein Glasbruch eingetreten (kann in vielen Fällen repariert werden).

 

Sinn und Zweck der Übung?

Ganz einfach: Man muss den Bruch von den Oberflächenschäden, wie z.B. Kratzern abgrenzen.

 

Logisch oder?

Gäbe es diese Abgrenzung nicht, wäre fast jede Scheibe in Deutschland ein (Kasko-)Versicherungsfall, da es kaum eine Scheibe gibt, die keinen Kratzer hat.

 

Frage beantwortet?

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Ein Glasbruch ist ein Sprung der von der einen Scheibenoberfläche bis zur anderen durchgeht.

Es ist unerheblich, ob die Scheibe mittendurch gesprungen ist oder z.B. auf der Windschutzscheibe ein Sprung zur Seite läuft. Wichtig ist, daß der Sprung von der einen Oberfläche bis zu anderen durchgeht.

Eine Kfz-Windschutzscheibe besteht ja aus mehreren Glasflächen (genaugenommen zwei mit einer Folie dazwischen - deswegen heisst es ja auch Verbundglasscheibe).

Wenn ein Stein z.B. einschlägt und die erste Glasfläche durchschlägt, ist ein Glasbruch eingetreten (kann in vielen Fällen repariert werden).

 

Sinn und Zweck der Übung?

Ganz einfach: Man muss den Bruch von den Oberflächenschäden, wie z.B. Kratzern abgrenzen.

 

Logisch oder?

Gäbe es diese Abgrenzung nicht, wäre fast jede Scheibe in Deutschland ein (Kasko-)Versicherungsfall, da es kaum eine Scheibe gibt, die keinen Kratzer hat.

 

Frage beantwortet?

Ein Glasbruch ist ein Sprung der von der einen Scheibenoberfläche bis zur anderen durchgeht.

Es ist unerheblich, ob die Scheibe mittendurch gesprungen ist oder z.B. auf der Windschutzscheibe ein Sprung zur Seite läuft. Wichtig ist, daß der Sprung von der einen Oberfläche bis zu anderen durchgeht.

Eine Kfz-Windschutzscheibe besteht ja aus mehreren Glasflächen (genaugenommen zwei mit einer Folie dazwischen - deswegen heisst es ja auch Verbundglasscheibe).

Wenn ein Stein z.B. einschlägt und die erste Glasfläche durchschlägt, ist ein Glasbruch eingetreten (kann in vielen Fällen repariert werden).

 

Sinn und Zweck der Übung?

Ganz einfach: Man muss den Bruch von den Oberflächenschäden, wie z.B. Kratzern abgrenzen.

 

Logisch oder?

Gäbe es diese Abgrenzung nicht, wäre fast jede Scheibe in Deutschland ein (Kasko-)Versicherungsfall, da es kaum eine Scheibe gibt, die keinen Kratzer hat.

 

Frage beantwortet?

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Frage beantwortet?

Voll und ganz !!!

Die Aussagen von Twelferider kann ich so nur gänzlich bestätigen, da mir persönlich über 20 Schreiben von verschiedenen Versicherungen zu diesem Thema vorliegen, die mehr oder weniger exakt diese Aussage beinhalten.

Zitat:

Original geschrieben von DJ Illy

Bei der Allianz wird im Teilkaskovertrag von Glasbruch geschrieben, jedoch gibt es dafür keine wirkliche Erklärung.

Die Definition von Glasbruch steht bei keiner Versicherung direkt in den AKB.

Vielmehr beziehen sich die Versicherungen immer auf die einschlägigen Kommentare zu den AKB.

Darunter gehören zum Beispiel :

Stiefel/Hoffmann Kraftfahrtversicherungen AKB-Kommentar Auflage 17 Seite 779

Feyock/Jacobsen/Lemor Kraftfahrtversicherung Kommentar 2.Auflage Seite 664

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Ein Glasbruch ist ein Sprung der von der einen Scheibenoberfläche bis zur anderen durchgeht.

 

Wenn ein Stein z.B. einschlägt und die erste Glasfläche durchschlägt, ist ein Glasbruch eingetreten (kann in vielen Fällen repariert werden).

Widersprechen sich die beiden Sätze nicht?

Nein, warum?

Themenstarteram 30. November 2008 um 18:44

Hi!

Danke für die Antworten! Frage ist voll und ganz beantwortet!

Gruß Olli!

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Nein, warum?

Du schreibst einerseits, dass der Stein die EINE Scheibe durchschlägt, und andererseits,

dass ein Glasbruch BEIDE Seiten durchschlagen muss.

Zitat:

Original geschrieben von heffe

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Nein, warum?

Du schreibst einerseits, dass der Stein die EINE Scheibe durchschlägt, und andererseits,

dass ein Glasbruch BEIDE Seiten durchschlagen muss.

Moin,

es wurde aber auch geschrieben das es sich um verbundglas handelt und dieses aus 2 Scheiben besteht.... Wovon eine durchgängig defekt sein kann... Und schon liegt Glasbruch vor....

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von heffe

Du schreibst einerseits, dass der Stein die EINE Scheibe durchschlägt, und andererseits,

dass ein Glasbruch BEIDE Seiten durchschlagen muss.

WO habe ich geschrieben, dass BEIDE Scheiben durchschlagen sein müssen - kannst du mir das bitte mal kurz erklären?

Bei manchen Postings hier komme ich echt nicht mit.

 

Edit: Danke Driver 2211, genau so wurde das geschrieben und genau so ist das auch.

Ich hab diese Übersicht im Versicherungsforum gefunden und auch wenn es von 2008 ist, möchte ich etwas ergänzen.

Mag sein, dass es sich seit 2008 geändert hat oder auch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist:

Bei der HUK ist es auch Glasbruch, wenn zb. Scheinwerfer, Blinker etc. zerspringen. Selbst wenn sie gar nicht aus Glas, sondern Plastik sind.

Hab ich selbst schon beim Motorrad in Anspruch genommen und wird sicherlich von vielen Versicherungsnehmern vergessen.

toll, nach immerhin 11 Jahren endlich mal ne Antwort

Wo ist Dein Problem? Boppero hat ja ganz klar auf das Alter des Threads hingewiesen und warum er hier schreibt...

Der Thread hier ist Bestandteil des Versicherungs FAQ: https://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html

Da hat die Info bei Glasbruch gefehlt und da werden sicherlich auch jetzt noch User reinschauen

Ich denke spätestens wenn der TÜV die Scheibe beanstandet gibt es doch mit der Versicherung keine Probleme?

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