Defekte geschlossene Bahnschranken vor den Augen der Polizei umfahren.

Hallo Zusammen,

fünf Autofahrer haben eine defekte Bahnschranke vor den Augen der Polizei umfahren. Die Strafe kam prompt:
https://www.nn.de/.../...fenbergbahn-trotz-warnsignalen-1.12957343?...

Warum macht man so was nur und begibt sich in Lebensgefahr? Unverständlich...

Wie sind Eure Meinungen dazu?

Grüße,

diezge

59 Antworten

Langsam? Die TGV und ICE fahren teilweise 160 auf Strecken mit Bahnübergängen.

Außerdem will in den meisten Fällen die Bahn nicht die Straße kreuzen, anders herum wird ein Schuh draus. Die wenigsten Bahnstrecken (bzw. deren Verläufe) sind jünger als 100 Jahre...

Sowohl der absolute Vorrang der Bahn als auch die drastischen Strafen haben ihre Berechtigung. Man bringt nicht nur sich in Gefahr, sondern u.U. auch eine ganze Menge Fahrgäste - und auch ein Güterzug kann beispielsweise Gefahrgut geladen haben. Entgleisungen nach BÜ-Zusammenprallen sind zwar eher selten, kommen aber vor - und dann durchaus mit mindestens mal Millionenschaden. Ein Schienenfahrzeug hat systembedingt wesentlich längere Bremswege und als Massenverkehrsmittel ist der Vorrang auch "politisch" korrekt.

Die Schließzeiten bzw. deren gefühlte Überlänge resultieren aus dem Prinzip "Fahren auf Signal". Während Autos in aller Regel "auf Sicht" fahren wird bei der Bahn ein (beschrankter) Bahnübergang entweder durch ein Signal gedeckt (welches erst Fahrtbegriff zeigen kann, wenn der BÜ gesichert ist) oder ist wärterbedient und der Bediener muss entsprechend der Zugmeldung vom nächsten rückgelegenen Bahnhof die Schranken schließen. Beides geschieht so rechtzeitig, dass bei einer dann auftretenden Störung der Zug noch vor dem BÜ zum Halten gebracht werden kann. Wird eine Strecke von unterschiedlichen Zugkategorien befahren, dann werden die Schließzeiten nach dem "schnellst möglichen" Zug berechnet - muss der dann doch am Haltepunkt direkt vor dem BÜ halten (statt da durchzufahren), dann ist die Schließzeit eben entsprechend länger.

Wenn man eine BÜ-Störung vermutet oder sicher feststellt, dann ist die Bundespolizei-Hotline unter 0800 6 888 000 der für "Otto Normalautofahrer" richtige Ansprechpartner. Deren Leitstelle kann direkt die Störungsprotokolle etc. einsehen, direkt den zuständigen Fahrdienstleiter kontaktieren und ggf. die Erlaubnis zum Überqueren des Bahnüberganges erteilen (soweit das technisch möglich ist). Die Landespolizei fragt auch bei denen nach ;-) oder hat ggf. die Rufnummer des zuständigen Fdl. Letztlich kann nur dieser bestätigen, dass die Strecke entweder gesperrt ist oder dass verkehrende Züge einen Befehl zum hilfsweisen Sichern des BÜ erhalten. Dann kommt eine Zugfahrt langsam an den BÜ herangerollt, hält an, gibt Pfeifsignal und fährt dann weiter, wenn der Triebfahrzeugführer sieht, dass die Verkehrsteilnehmer aus beiden Richtungen im den Vorrang tatsächlich gewähren.

Es stellt sich in solchen Fällen immer die Frage, welche Erfahrungen die Leute mit Bahnübergängen gesammelt haben - oder eben auch nicht.

Bei mir um die Ecke gibt es einen Bahnübergang, da gab es im Jahr 2004 diesen Unfall:
https://www.youtube.com/watch?v=HLQNJRb-Eo8

Die Anlage war auch die Jahre danach immer mal wieder defekt. Das letzte Mal, als ich das selbst erlebt habe, war im Juni letzten Jahres (Foto im Anhang.) Hinten rechts im Bild sieht man die geschlossene Fußgängerschranke - der Rest blieb offen. Die Lichtsignale zeigten Rot und die akustischen Signale dudelten die ganze Zeit.

Bue-breitscheidstrasse

Zitat:

@Schmopsi schrieb am 7. Februar 2023 um 14:30:00 Uhr:


Habe jetzt den Beitrag 2-3mal durchgelesen und weiß aber immer noch nicht, ob das ironisch ist oder ernst gemeint.

Nun @ towe96 hat ja die Chance Licht ins dunkel zu bringen. Bis dahin versuche ich mir Beiträge dazu zu verkneifen.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. Februar 2023 um 14:47:36 Uhr:


Langsam? Die TGV und ICE fahren teilweise 160 auf Strecken mit Bahnübergängen.

Diese Bahnübergänge werden aber peu a peu abgeschafft; bestes Beispiel hier in der Umgebung ist der für die betroffenen Anwohner leidvolle Ausbau der Dresdner Bahn.

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 7. Februar 2023 um 16:51:21 Uhr:


Sowohl der absolute Vorrang der Bahn als auch die drastischen Strafen haben ihre Berechtigung. Man bringt nicht nur sich in Gefahr, sondern u.U. auch eine ganze Menge Fahrgäste - und auch ein Güterzug kann beispielsweise Gefahrgut geladen haben. Entgleisungen nach BÜ-Zusammenprallen sind zwar eher selten, kommen aber vor - und dann durchaus mit mindestens mal Millionenschaden. Ein Schienenfahrzeug hat systembedingt wesentlich längere Bremswege und als Massenverkehrsmittel ist der Vorrang auch "politisch" korrekt.

Die Schließzeiten bzw. deren gefühlte Überlänge resultieren aus dem Prinzip "Fahren auf Signal". Während Autos in aller Regel "auf Sicht" fahren wird bei der Bahn ein (beschrankter) Bahnübergang entweder durch ein Signal gedeckt (welches erst Fahrtbegriff zeigen kann, wenn der BÜ gesichert ist) oder ist wärterbedient und der Bediener muss entsprechend der Zugmeldung vom nächsten rückgelegenen Bahnhof die Schranken schließen. Beides geschieht so rechtzeitig, dass bei einer dann auftretenden Störung der Zug noch vor dem BÜ zum Halten gebracht werden kann. Wird eine Strecke von unterschiedlichen Zugkategorien befahren, dann werden die Schließzeiten nach dem "schnellst möglichen" Zug berechnet - muss der dann doch am Haltepunkt direkt vor dem BÜ halten (statt da durchzufahren), dann ist die Schließzeit eben entsprechend länger.

Wenn man eine BÜ-Störung vermutet oder sicher feststellt, dann ist die Bundespolizei-Hotline unter 0800 6 888 000 der für "Otto Normalautofahrer" richtige Ansprechpartner. Deren Leitstelle kann direkt die Störungsprotokolle etc. einsehen, direkt den zuständigen Fahrdienstleiter kontaktieren und ggf. die Erlaubnis zum Überqueren des Bahnüberganges erteilen (soweit das technisch möglich ist). Die Landespolizei fragt auch bei denen nach ;-) oder hat ggf. die Rufnummer des zuständigen Fdl. Letztlich kann nur dieser bestätigen, dass die Strecke entweder gesperrt ist oder dass verkehrende Züge einen Befehl zum hilfsweisen Sichern des BÜ erhalten. Dann kommt eine Zugfahrt langsam an den BÜ herangerollt, hält an, gibt Pfeifsignal und fährt dann weiter, wenn der Triebfahrzeugführer sieht, dass die Verkehrsteilnehmer aus beiden Richtungen im den Vorrang tatsächlich gewähren.

Perfekt. Besser hätte ich es nicht erklären können.

Ergänzend vielleicht noch ist, dass, wenn die Ausfahrsignale des Bahnhofs zu nahe am Bahnübergang stehen, die Schranken schon geschlossen sein müssen. wenn der Zug am anderen Bahnhofsende die Einfahrt signalisiert bekommt. Warum? Ganz einfach. Hinter einem Halt zeigenden Signal muss immer der sogenannte Durchrutschweg freigehalten werden, denn der Zug könnte ja mit Streckenhöchstgeschwindigkeit über das Halt zeigende Signal fahren.

Dies sind aber keine Regeln der Bahn, sondern das sind Bundesgesetze an die sich die Bahn halten muss.

Dies zur Erklärung, warum an manchen Bahnhöfen die Schranken schon runtergehen, obwohl vom Zug noch lange nichts zu sehen ist. Und dann hält er erstmal am Bahnsteig für den Fahrgastwechsel und erst dann gehts weiter.

Grüße,

diezge

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 7. Februar 2023 um 16:51:21 Uhr:


...
Wenn man eine BÜ-Störung vermutet oder sicher feststellt, dann ist die Bundespolizei-Hotline unter 0800 6 888 000 der für "Otto Normalautofahrer" richtige Ansprechpartner. Deren Leitstelle kann direkt die Störungsprotokolle etc. einsehen, direkt den zuständigen Fahrdienstleiter kontaktieren und ggf. die Erlaubnis zum Überqueren des Bahnüberganges erteilen (soweit das technisch möglich ist).
...

Danke für die Erklärungen. Die Bundespolizei selbst schränkt ein bisschen ein:

"Über unsere Hotline 0800 6 888 000 können Sie die Bundespolizei rund um die Uhr kostenlos erreichen. Bitte beachten Sie, dass wir aus Kapazitätsgründen derzeit nicht mehr jede telefonische Anfrage beantworten können.

In dringenden Fällen wählen Sie den polizeilichen Notruf 110!"

Zitat:

... Die Bundespolizei selbst schränkt ein bisschen ein:

"Über unsere Hotline 0800 6 888 000 können Sie die Bundespolizei rund um die Uhr kostenlos erreichen. Bitte beachten Sie, dass wir aus Kapazitätsgründen derzeit nicht mehr jede telefonische Anfrage beantworten können.

In dringenden Fällen wählen Sie den polizeilichen Notruf 110!"

Was dann dazu führt, dass die Leitstelle der Landespolizei bei denen anruft ;-) Insofern zur Not 2-3x probieren, wenn man abgeworfen wird.

Dringend im Sinne von "es besteht Gefahr" ist das Ganze ja nur, wenn (andere) VT den gestörten BÜ überqueren, ohne dass Klarheit über den Streckenstatus besteht. Ansonsten ist das Dauerrot bzw. Dauerblinken bzw. Dauer-Zu erstmal nur lästig und staufördernd.

Alternative Möglichkeit ist beispielsweise die 3S-Zentrale des nächsten größeren Bahnhofs - hat man aber unterwegs meist nicht zur Hand. Die "Insider" mit Vierkant steigen dann halt mal aus und nutzen den an beschrankten BÜ eigentlich immer vorhandenen Streckenfernsprecher (die wissen dann auch, wie sie dazu ggf. zu Fuß sicher auf die andere Seite kommen) - oder die direkte Rufnummer des örtlichen Fdl oder die GSM-R-Vermittlung. Deren relativ bahninterne Rufnummer darf ich hier allerdings nicht posten.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. Februar 2023 um 14:47:36 Uhr:


Außerdem will in den meisten Fällen die Bahn nicht die Straße kreuzen, anders herum wird ein Schuh draus. Die wenigsten Bahnstrecken (bzw. deren Verläufe) sind jünger als 100 Jahre...

Im Fall einer vielbefahrenen Bahnstrecke hier direkt bei uns sogar den 200 Jahren näher als den 100 Jahren:
Eröffnungsdatum Filstalbahn:
22. Oktober 1845 (Quelle: Wikipedia)
Gab's da überhaupt schon Pferdekutschen? :-)

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 8. Februar 2023 um 03:28:01 Uhr:


Die "Insider" mit Vierkant steigen dann halt mal aus und nutzen den an beschrankten BÜ eigentlich immer vorhandenen Streckenfernsprecher (die wissen dann auch, wie sie dazu ggf. zu Fuß sicher auf die andere Seite kommen)

Das war einmal. Ich kenne keine Strecke mehr, an denen die Streckenfernsprecher vorhanden sind und/oder funktionieren. Entweder ist das "F" durchkreuzt, oder der Kasten wird inzwischen anderweitig benutzt (z.B. zur Sicherung von Weichenschlüssel). Als Rückfallebene ist das Diensthandy zu nutzen (selbst auf ZLB Strecken)

Wer sich näher mit dem Thema Bahnübergänge befassen möchte sei folgender Link empfohlen: TF Ausbildung Bahnübergänge

Natürlich sollte man immer warten vor den Übergängen. Mache ich natürlich auch.

Jedoch wäre es schon angezeigt, dass "die Bahn" zumindest für jede größere Gemeinden einen höhenungleichen Bahnübergang erstellt. Nicht wegen der Autofahrer, sondern wegen Rettungsdienst und Feuerwehr.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 8. Februar 2023 um 09:02:42 Uhr:


Natürlich sollte man immer warten vor den Übergängen. Mache ich natürlich auch.

Jedoch wäre es schon angezeigt, dass "die Bahn" zumindest für jede größere Gemeinden einen höhenungleichen Bahnübergang erstellt. Nicht wegen der Autofahrer, sondern wegen Rettungsdienst und Feuerwehr.

Doch, auch wegen der Autofahrer. Aber nicht zu deren Zeitersparnis, sondern wegen den wenigen Wahnsinnigen, die geschlossene Halbschranken plus rotem Blinklicht lediglich als Empfehlung zum Anhalten auffassen.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 8. Februar 2023 um 09:02:42 Uhr:


Natürlich sollte man immer warten vor den Übergängen. Mache ich natürlich auch.

Jedoch wäre es schon angezeigt, dass "die Bahn" zumindest für jede größere Gemeinden einen höhenungleichen Bahnübergang erstellt. Nicht wegen der Autofahrer, sondern wegen Rettungsdienst und Feuerwehr.

Es werden immer mehr Bahnübergänge zurückgebaut und gegen Unterführungen ersetzt. Dies ist jedoch ein langwieriger bürokratischer Akt, bis die Genehmigungen durch sind und auch die Finanzierung hierfür steht. Denn für die Finanzierung sind immer die Bahn, Bund/Länder und Kommunen zuständig.

Zitat:

@towe96 schrieb am 7. Februar 2023 um 14:10:56 Uhr:


Ich werde wohl nie verstehen, warum die Bahn bei solchen Sachen Narrenfreiheit hat und die Bußgelder für solche Vergehen so absurd hoch sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315.html

... und das an diesem Stück öffentlich zugänglicher "Fläche" auch seinen Sinn. Bahnübergänge sind übrigens Bahngelände.

Zitat:

@Schmopsi schrieb am 8. Februar 2023 um 09:05:51 Uhr:



Zitat:

@Emsland666 schrieb am 8. Februar 2023 um 09:02:42 Uhr:



Jedoch wäre es schon angezeigt, dass "die Bahn" zumindest für jede größere Gemeinden einen höhenungleichen Bahnübergang erstellt. Nicht wegen der Autofahrer, sondern wegen Rettungsdienst und Feuerwehr.

Doch, auch wegen der Autofahrer. Aber nicht zu deren Zeitersparnis, sondern wegen den wenigen Wahnsinnigen, die geschlossene Halbschranken plus rotem Blinklicht lediglich als Empfehlung zum Anhalten auffassen.

Bei mir in der Gemarkung fährt die Bahn quasi mitten durch den Hauptort, schneidet ihn in 2 hälften. Da haben wir dann mal 4 beschrankte Übergänge. Die Eingeborenen wissen, wenn die Schranke runtergeht dauert es min noch 2 - 3 Minuten, bevor da überhaupt ein Schienenfahrzeug kommt.

Was habe ich da nicht schon alles gesehen.. 😰
Fussgänger, die mit eingezogener Birne noch unter der sich senkenden Schranke durch sind, oder sogar die Schranke umgehen. Radfahrer (besonders Rennradler) genauso. Seelenruhig, ohne groß schauen gehen (fahren) die da rüber.

An der einen Schranke staut es sich nach dem öffnen meist etwas, weil es da Abbieger gibt. Normal lässt man die Schienen frei, die Schranken können sich ja wieder schließen - nein, sie halten AUF den Schienen. Viele kümmert das nicht mal, die sitzen da völlig entspannt hintern Steuer, und warten auf den Schienen bis es weiter geht.

Unfassbar, aber alltäglich...

Gruß Jörg.

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