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DE Scheinwerfer mit Xenon Tüvtauglich machen.

Themenstarteram 6. Oktober 2004 um 9:41

Ich wollte meine Xenon gestern eintragen lassen, wäre so auch so kein Problem, nur wenn ich das Fernlicht anschalte, muss Xenon Abblendlicht auch noch eingeschaltet sein, das funktioniert aber bisher nur, wenn ich Lichthupe gebe. ER meint,ich müsse da nur was umstecken und dann soll ich wieder kommen und er trägt es mir ein. Könnt ihr mir einen Tip geben, was ich da jetzt umstecken soll, damit das Abblendlicht eingeschaltet beliebt, wenn ich das Fernlicht einschalte???

Grüße aus Berlin

Patric

Audi 100 C4 mit DE`S

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30 Antworten
am 6. Oktober 2004 um 9:43

sorry, dass ich dir zum problem selber nix sagen kann, aber da es ja dauernd die verschiedensten meinungen zum thema gibt:

1) hast du ne LWR und ne SWR??

2) welche brenner hast du zum umrüsten genommen

3) ist das ne gefälligkeitseintragung oder nimmt der TÜVer seinen job ernst??

Themenstarteram 6. Oktober 2004 um 9:46

die Fragen kenne ich auch.

 

Ich habe nur die normale LWR und keine Scheinwerferreinigungsanlage. Hab ihn nur mal das Schreiben von Hella und Kraftfahrzeugsbundesamt gezeigt dann noch eine Kopie von einem Fahrzeugsscheins,wo das Xenon auch eingetragen wurde und er meinte,das sei kein Problem, da die SWR und Reinigungsanlage nicht mehr gefordert werden darf,aber vielle das noch nicht wissen. Ich müsse nur noch das so umstecken,wie oben beschrieben,das soll ich ihn nur mal schnell zeigen und feritg ist.

Da es für den C4 nie Xenon ab Werk gab, und somit auch keine Scheinwerfer, die für Xenon zugelassen wären, kann das eigentlich nur eine Gefälligkeitseintragung sein, oder der Prüfer nimmt seinen Job nicht ernst bzw. hat keine Ahnung. Für so einen Umbau müßte eine Einzelabnahme gemacht werden.

Themenstarteram 6. Oktober 2004 um 9:51

ist nicht ganz so richtig.....

 

Da muss ich dich leider enttäuschen,weil du dann nicht die neuen Richtlinien kennst. MAch dich einfach mal kundig,was das NAchrüsten von Xenon angeht und du wirst überrascht sein. Ich habe hier vier Kopien von Fahrzeugscheinen zu liegen,die ganz unabhängig voneinander das Xenon bei einem C4 eingetragen bekommen haben.

Haste mal 'nen Link, wo die neuen Richtlinien zu finden sind? Ich bin jetzt eigentlich vom Schreiben des KBA ausgegangen.

Themenstarteram 6. Oktober 2004 um 9:57

Ich habe hier das schreiben von Hella und vom KBA zu liegen,wo ganz genau drin steht,dass die SWR und die Reinigungsanlage nicht gefordert werden können,bei Farhzeugen, die vor 01.01.2000 gebaut wurden. Somit sei das Nachrüsten von Xenon nicht zu bemängeln,wenn das Abblendlicht mit dem Fernlicht zusammen eingeschaltet werden kann. ICh kann dir da leider keinen Link schicken, da das KBA kein I-net Archive hat oder so. Du kannst aber mal bei Hella nachfragen,die schicken dir dann so ein Schreiben,was sie vom KBA erhalten haben,womit du dann das Zeug eintragen lassen kannst.

Ja aber das ist doch nicht neu. Das galt schon immer für Fahrzeuge, für die es nach dem beschriebenen Datum auch originale Xenon-Scheinwerfer gab, z.B. den Golf IV. Aber es ist doch nach wie vor nicht zulässig, in DE-Scheinwerfer, die nie eine Xenonzulassung hatten, plötzlich Xenon einzubauen. Die Scheinwerfer haben nur eine Zulassung für die freigegebenen Leuchtmittel, und meines Wissens entfällt die Betriebserlaubnis, sobald man sich da andere Leuchten einbaut. Das stand sogar in diversen Autozeitungen, daß Xenon nachrüsten nur für sehr wenige Fahrzeugtypen zulässig ist. Nämlich für die, wo es später auch originale Xenon-Leuchten ab Werk gab.

Themenstarteram 6. Oktober 2004 um 10:19

also

 

ES muss nur ein Linsentechnik vorhanden sein,dann darfst du das,aber nur wenn du es eintragen lässt. Ich werd ja sehn,was der Tüver morgen sagt.

In deinem Schreiben steht doch ausdrücklich "sofern die Scheinwerfer eine ABG bzw. eine Genehmigung ohne diesbezügliche Bedingung haben". Die hat aber kein Scheinwerfer für den C4, denn die gab es eben nie mit Xenon. Auch wenn du KFZ-Scheine hast, wo es drinsteht, oder der TÜV dir das einträgt (und ich weiß selber, daß der TÜV das oft macht)...es ist nicht zulässig, sofern du nicht ein Gutachten für deine Scheinwerfer hast, daß da auch Xenon mit betrieben werden darf. Der TÜV-Mensch kann das nicht einfach so entscheiden, dafür muß ein Lichtgutachten erstellt werden etc.

Themenstarteram 6. Oktober 2004 um 10:36

ich werde es dann ja sehen,obs klappt

 

Ich habe doch die Fassung von dem Xenonnachrüstsatz drin,das heißt,dass ich nicht mehr die orglinale De Birnenfassung drin habe sondern eine Halterung für Xenonbirnen. SOmit sollte es kein Problem geben.

Deshalb sind die Scheinwerfer aber trotzdem nicht für Xenon zugelassen, im Gegenteil sie haben jetzt gar keine Betriebserlaubnis mehr, weil du sie verändert hast.

Lies dazu auch mal folgende Links durch:

http://www.meckisfaq.de/viewtopic.php?t=42

http://www.meckisfaq.de/viewtopic.php?t=67

Deshalb kann ich nur sagen, laß es lieber sein, denn im Falle eines Unfalls könnte dir die Versicherung die Zahlung verweigern. Und wenn du auch noch Pech hattest, und jemand für den Rest seines Lebens pflegebedürftig ist, dann kannst du den Rest deines Lebens zahlen. Mir wäre es das Risiko nicht wert.

Themenstarteram 6. Oktober 2004 um 10:44

......

 

In dem 1Link steht doch drin,dass der C4 eine Ausnahmereglung hat. ICh meine den C4 S4 gab es ja mal mit Xenon 1997.

Das weiß ich jetzt nicht, der C4 wurde doch aber eigentlich nur bis '95 gebaut, oder? Jedenfalls wenn es die gibt, dann brauchst du aber auch genau diese Scheinwerfer.

Themenstarteram 6. Oktober 2004 um 10:54

Ja ich werde ja sehen,was morgen wird. Ich fahre schon seit 2 JAhren dmait rum und habe bisher immer Glück gehbat,da mein Farhzeug nicht übermäßig aufgemotzt ist und somit nicht immer auffällt.

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