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DDR-Führerschein LKW ab 50. Lebensjahr verlängern lassen?

Hallo,

ich habe noch meinen alten DDR-Führerschein, ausgestellt 1988, der auch die LKW-Klasse mit Anhänger beinhaltet.
Mir wurde nun gesagt, daß diese LKW-Klasse für mich nicht mehr gilt, da ich über 50 Jahre alt bin und diesen hätte verlängern lassen müssen.

Ist das so richtig?

Und wenn ja, muß ich dazu nun eine neue Prüfung ablegen oder was muß ich tun, damit der LKW-Schein wieder gilt?
Und mit welchen Kosten müßte ich dafür rechnen?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 25. Januar 2019 um 08:17:59 Uhr:



Für Inhaber der Klassen C1 und C1E gilt auch eine Verlängerungspflicht. Denn dieser Lkw-Führerschein, der für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3500 und 7500 kg ausgelegt ist, erhält grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr seine Gültigkeit. Erst danach muss er alle fünf Jahre verlängert werden.

Grundsätzlich ist da nicht korrekt. Bei Inhaber der Klasse C1/ C1E, die diese Einstufung aus Besitzständen der alten Klasse 3 erhalten haben, ist die Fahrerlaubnis meines Wissens nach, unbegrenzt gültig ohne Gesundheitsprüfung.

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Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 25. Januar 2019 um 09:30:10 Uhr:



Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 25. Januar 2019 um 08:17:59 Uhr:



Für Inhaber der Klassen C1 und C1E gilt auch eine Verlängerungspflicht. Denn dieser Lkw-Führerschein, der für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3500 und 7500 kg ausgelegt ist, erhält grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr seine Gültigkeit. Erst danach muss er alle fünf Jahre verlängert werden.

Grundsätzlich ist da nicht korrekt. Bei Inhaber der Klasse C1/ C1E, die diese Einstufung aus Besitzständen der alten Klasse 3 erhalten haben, ist die Fahrerlaubnis meines Wissens nach, unbegrenzt gültig ohne Gesundheitsprüfung.

Sonst würde ja ein Ablaufdatum bei C1 auf der Karte stehen, so wie es bei der Klasse C zum vollendeten 50. Lebensjahr vermerkt wird.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 25. Januar 2019 um 10:31:15 Uhr:



Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 25. Januar 2019 um 09:30:10 Uhr:


Grundsätzlich ist da nicht korrekt. Bei Inhaber der Klasse C1/ C1E, die diese Einstufung aus Besitzständen der alten Klasse 3 erhalten haben, ist die Fahrerlaubnis meines Wissens nach, unbegrenzt gültig ohne Gesundheitsprüfung.

Sonst würde ja ein Ablaufdatum bei C1 auf der Karte stehen, so wie es bei der Klasse C zum vollendeten 50. Lebensjahr vermerkt wird.

Ich habe es bereits berichtigt

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 25. Januar 2019 um 13:55:12 Uhr:



Zitat:

@ttru74 schrieb am 25. Januar 2019 um 10:31:15 Uhr:


Sonst würde ja ein Ablaufdatum bei C1 auf der Karte stehen, so wie es bei der Klasse C zum vollendeten 50. Lebensjahr vermerkt wird.

Ich habe es bereits berichtigt

Macht nix, ich war nur auch etwas irritiert. 😁

Zitat:

@dolofan schrieb am 24. Januar 2019 um 18:33:51 Uhr:


Solltest du irgendwann mal wieder gewerblich fahren wollen, kommst du mit den 200€ nicht weit. Du brauchst dafür die Schlüsselzahl 95, die kostet dich auch eine Menge Kleingeld.😉

Mir wurde gesagt, dass mein Klasse 2 weiter gilt. Nur darf ich nicht gewerblich fahren. Aber ein großes WoMO wäre möglich. Ob es stimmt, habe ich nicht mehr hinterfragt, da die Situation es bisher nicht erforderte.

peso

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Stimmt nicht. Ab dem 50. Geburtstag darfst du keine Fahrzeuge mehr mit mehr als 7,5 t zGG fahren. Mit der Fahrzeugart oder einer gewerblichen Nutzung hat das nichts zu tun.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 25. Januar 2019 um 08:17:59 Uhr:



Attest vom Allgemeinmediziner und eines vom Augenarzt reicht für die Verlängerung wenn er noch keine 5 Jahre (nach dem 50. Geburtstag) abgelaufen ist.

Genauso so wurde es mir heute gesagt, als ich auf dem Amt war und nachfragte.
Und natürlich noch ein biometr. Paßbild dazu.

Danke allen für die Beiträge!

Hallo,

habe ich aufgrund des alters schon ein paar mal durchgespielt.

Mit Vollendung des 50. Lebensjahres können Lkw-Fahrer mit dem alten Führerschein der Klasse 2 noch Lkw bis zu 7,5 Tonnen fahren. Spätestens dann muss der alte „Lappen“ umgetauscht werden. Der Führerschein der Klasse 2 wird dann zum CE-Führerschein. Dieser wird sodann für eine Geltungsdauer von fünf Jahren ausgestellt.
Danach Verlängerung für 5 Jahre möglich mit Augenärztlichem Gutachten und Gutachten des Hausarztes, dann Führerschein neu beantragen.

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 25. Januar 2019 um 17:40:16 Uhr:


Der Führerschein der Klasse 2 wird dann zum CE-Führerschein. Dieser wird sodann für eine Geltungsdauer von fünf Jahren ausgestellt.

Sicher? Meine Klasse 5 (DDR) wurde vor 18 Jahren altersbedingt zu CE und CE1 umgeschrieben. Von einer Befristung war nicht die Rede. Auf meinem FS steht auch nichts. Also gehe ich davon aus, dass mein FS auch ohne Verlängerungsantrag unbefristet gilt.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 25. Januar 2019 um 22:53:07 Uhr:


Meine Klasse 5 (DDR) wurde vor 18 Jahren altersbedingt zu CE und CE1 umgeschrieben. Von einer Befristung war nicht die Rede. Auf meinem FS steht auch nichts. Also gehe ich davon aus, dass mein FS auch ohne Verlängerungsantrag unbefristet gilt.

Die Beschränkung bei der Klasse CE gab es auch schon vor 18 Jahren. Du kannst nicht die Klasse CE haben, wenn du nicht regelmäßig die ärztlichen Untersuchungen hast machen lassen. Schau doch noch mal genau auf dem Führerschein, du hast bestimmt nur die Klassen C1 und C1E.

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 25. Januar 2019 um 17:40:16 Uhr:


Hallo,

habe ich aufgrund des alters schon ein paar mal durchgespielt.

Mit Vollendung des 50. Lebensjahres können Lkw-Fahrer mit dem alten Führerschein der Klasse 2 noch Lkw bis zu 7,5 Tonnen fahren. Spätestens dann muss der alte „Lappen“ umgetauscht werden. Der Führerschein der Klasse 2 wird dann zum CE-Führerschein. Dieser wird sodann für eine Geltungsdauer von fünf Jahren ausgestellt.
Danach Verlängerung für 5 Jahre möglich mit Augenärztlichem Gutachten und Gutachten des Hausarztes, dann Führerschein neu beantragen.

Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden. Diese Führerscheine genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 25. Januar 2019 um 23:41:18 Uhr:



Zitat:

@spreetourer schrieb am 25. Januar 2019 um 22:53:07 Uhr:


Meine Klasse 5 (DDR) wurde vor 18 Jahren altersbedingt zu CE und CE1 umgeschrieben. Von einer Befristung war nicht die Rede. Auf meinem FS steht auch nichts. Also gehe ich davon aus, dass mein FS auch ohne Verlängerungsantrag unbefristet gilt.

Die Beschränkung bei der Klasse CE gab es auch schon vor 18 Jahren. Du kannst nicht die Klasse CE haben, wenn du nicht regelmäßig die ärztlichen Untersuchungen hast machen lassen. Schau doch noch mal genau auf dem Führerschein, du hast bestimmt nur die Klassen C1 und C1E.

So ist es. Klasse C und CE wurden bis zum 50. Lebensjahr befristet. Weiterhin unbegrenzt gültig (da Führerschein vor 1999) C1 und C1E

Zitat:

@Florian333 schrieb am 25. Januar 2019 um 23:41:18 Uhr:


Schau doch noch mal genau auf dem Führerschein, du hast bestimmt nur die Klassen C1 und C1E.

Stimmt, CE/CE1 gibt‘s ja gar nicht - voll erwischt, sorry! Auch nach 28 Jahren Neudeutschland kann ich die neuen FS-Klassen noch immer nicht herbeten. Früher von 1 - 5 war das einfacher. 😉

Habe auch immer noch nicht begriffen, warum man Führerschein zu der Plastikkarte sagt? 😁

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 26. Januar 2019 um 07:57:13 Uhr:



Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden. Diese Führerscheine genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.

Auch diese Aussage ist wieder nicht ganz korrekt!
Richtig ist, dass der Bereich C1 / C1E unbegrenzt Gültigkeit hat, auf Grund der Besitzstandsregel aus der alten Klasse 3.
Darüber hinaus wird aber, ggf. auf Antrag, der Bereich > 12.000 kg in der Klasse C / CE, in Form von Schlüsselzahlen, geregelt und dieser erlischt mit dem Erreichen des 50ten Lebensjahres, ohne Gesundheitsprüfung. Der Anwendungsbereich ist aber sicher sehr selten.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 25. Januar 2019 um 22:53:07 Uhr:


Sicher? Meine Klasse 5 (DDR) wurde vor 18 Jahren altersbedingt zu CE und CE1 umgeschrieben. Von einer Befristung war nicht die Rede. Auf meinem FS steht auch nichts. Also gehe ich davon aus, dass mein FS auch ohne Verlängerungsantrag unbefristet gilt.

Fast richtig.
Nach der Umschreibung vor Jahren stand im Lappen keine Beschränkung. Das entsprechende Gesetz für Klasse C und CE mit der Prüfung ab 50 Jahre kam erst später.
Fazit: Auch wenn im Führerschein keine Beschränkung eingetragen ist, verfällt die Gültigkeit ab dem 50. Lebensjahr automatisch, außer er wird wieder für 5 Jahre aktiviert, wie bereits mehrfach beschrieben.

Nicht zu verwechseln mit den Klassen C1 und C1E, für die neuerdings nach einer Gesetzesänderung das gleiche Prozedere ab 50 Jahre wie vorher beschrieben gilt.
Alle vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine dieser Klassen haben "Bestandsschutz".

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