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DDR-Führerschein LKW ab 50. Lebensjahr verlängern lassen?

Themenstarteram 24. Januar 2019 um 15:15

Hallo,

ich habe noch meinen alten DDR-Führerschein, ausgestellt 1988, der auch die LKW-Klasse mit Anhänger beinhaltet.

Mir wurde nun gesagt, daß diese LKW-Klasse für mich nicht mehr gilt, da ich über 50 Jahre alt bin und diesen hätte verlängern lassen müssen.

Ist das so richtig?

Und wenn ja, muß ich dazu nun eine neue Prüfung ablegen oder was muß ich tun, damit der LKW-Schein wieder gilt?

Und mit welchen Kosten müßte ich dafür rechnen?

 

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 25. Januar 2019 um 08:17:59 Uhr:

 

Für Inhaber der Klassen C1 und C1E gilt auch eine Verlängerungspflicht. Denn dieser Lkw-Führerschein, der für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3500 und 7500 kg ausgelegt ist, erhält grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr seine Gültigkeit. Erst danach muss er alle fünf Jahre verlängert werden.

Grundsätzlich ist da nicht korrekt. Bei Inhaber der Klasse C1/ C1E, die diese Einstufung aus Besitzständen der alten Klasse 3 erhalten haben, ist die Fahrerlaubnis meines Wissens nach, unbegrenzt gültig ohne Gesundheitsprüfung.

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Ob DDR, BRD, alt oder neu: Mit 50 Jahren läuft die LKW-Fahrerlaubnis Klasse II / CE ab und muss danach auf jeweils 5 Jahre befristet immer wieder erneuert werden. Im Internet gibt es dazu genug Lesestoff ;).

Wie alt bist Du jetzt ? Guck z.B. mal hier.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 24. Januar 2019 um 16:27:13 Uhr:

Ob DDR, BRD, alt oder neu: Mit 50 Jahren läuft die LKW-Fahrerlaubnis Klasse II / CE ab und muss danach auf jeweils 5 Jahre befristet immer wieder erneuert werden. Im Internet gibt es dazu genug Lesestoff ;).

Wie alt bist Du jetzt ?

Hier zum Beispiel.

Je länger der 50. Geburtstag schon zurück liegt, desto schwieriger wird es mit der Verlängerung werden.

Kosten: ca. 150 bis 200 €

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 24. Januar 2019 um 16:39

Danke erstmal für die Antworten.

ich bin 51, mein LKW-Schein ist 1988 ausgestellt worden und ich bin seitdem auch nie wieder LKW gefahren.

Solltest du irgendwann mal wieder gewerblich fahren wollen, kommst du mit den 200€ nicht weit. Du brauchst dafür die Schlüsselzahl 95, die kostet dich auch eine Menge Kleingeld.;)

Themenstarteram 24. Januar 2019 um 17:35

Und wieviel wird das denn in etwa kosten?

Ich habe vor drei Jahren ca. 700 € für alles bezahlt. Alle Angaben ohne Gewähr, da aus dem eigenen Gedächtnis.:D

Zitat:

@karthoon schrieb am 24. Januar 2019 um 17:39:47 Uhr:

ich bin 51

Dann sollte eine prüfungsfreie Verlängerung noch möglich sein. Du benötigst dafür eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung, musst aber keine neuen Prüfungen ablegen. Ich würde das möglichst bald in Angriff nehmen, weil mit zunehmender Dauer die Gefahr steigt, dass Prüfungen angeordnet werden.

Ich hatte auch die DDR-Klasse 5 für „LKW no limit“. Mit 55 habe ich die aktuelle Plastikkarte beantragt und hätte für die Verlängerung und Umschreibung auf die neue Klasse CE einige Atteste/Bescheinigungen vorlegen sollen. Ich habe dann freiwillig auf CE verzichtet (da ich es beruflich nicht brauchte) und dafür C1 und C1E behalten, also für LKW bis 7,5 t + Anhänger. Das reicht mir auch.

Zitat:

@karthoon schrieb am 24. Januar 2019 um 17:39:47 Uhr:

Danke erstmal für die Antworten.

ich bin 51, mein LKW-Schein ist 1988 ausgestellt worden und ich bin seitdem auch nie wieder LKW gefahren.

Darf ich fragen warum du ihn dann verlängern möchtest ? Seit 31 Jahren hast du ihn ja nicht benötigt

Hallo,

Du brauchst wie schon erwähnt Du benötigst dafür eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung, musst aber keine neuen Prüfungen ablegen.

Die Kosten (hab ich gemacht) je ca. 160 € bei jedem der Ärzte.

Dann noch an der Zulassungsstelle mit neuem Lichtbild den neuen Führerschein bentragen.

Kosten 160 + 160 + 60 = ca. 380 Euro.

Ist eigentlich alles unkompliziert.

PS: Evtl. Bescheinigen Dir die Ärzte alles im Zuge einer entsprechenden körperlichen Untersuchung

(Check über 50, wie bei mir), dann fallen nur die Formulargebühren und der neue Führerschein + aktuelles Lichtbild an. Somit ca. 70 €.

https://www.fuehrerscheinfix.de/lkw-fuehrerschein-verlaengern/

Attest vom Allgemeinmediziner und eines vom Augenarzt reicht für die Verlängerung wenn er noch keine 5 Jahre (nach dem 50. Geburtstag) abgelaufen ist.

Für Inhaber der Klassen C1 und C1E gilt auch eine Verlängerungspflicht. Denn dieser Lkw-Führerschein, der für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3500 und 7500 kg ausgelegt ist, erhält grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr seine Gültigkeit. Erst danach muss er alle fünf Jahre verlängert werden.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 25. Januar 2019 um 08:17:59 Uhr:

 

Für Inhaber der Klassen C1 und C1E gilt auch eine Verlängerungspflicht. Denn dieser Lkw-Führerschein, der für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3500 und 7500 kg ausgelegt ist, erhält grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr seine Gültigkeit. Erst danach muss er alle fünf Jahre verlängert werden.

Grundsätzlich ist da nicht korrekt. Bei Inhaber der Klasse C1/ C1E, die diese Einstufung aus Besitzständen der alten Klasse 3 erhalten haben, ist die Fahrerlaubnis meines Wissens nach, unbegrenzt gültig ohne Gesundheitsprüfung.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 25. Januar 2019 um 09:30:10 Uhr:

 

Grundsätzlich ist da nicht korrekt. Bei Inhaber der Klasse C1/ C1E, die diese Einstufung aus Besitzständen der alten Klasse 3 erhalten haben, ist die Fahrerlaubnis meines Wissens nach, unbegrenzt gültig ohne Gesundheitsprüfung.

Meine C1/C1E Erlaubnis läuft nicht ab und ist unbegrenzt gültig.

Zitat:

Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E gilt ab sofort nur noch befristet für fünf Jahre. Das beschloss das Bundesverkehrsministerium am 28. Dezember 2016. Zur Verlängerung der Fahrerlaubnis um weitere fünf Jahre müssen ein entsprechender Antrag auf Verlängerung gestellt und eine Gesundheitsprüfung erfolgreich absolviert werden. Dazu zählen neben der Augenuntersuchung auch eine körperliche und psychische Überprüfung.

Betroffen sind alle Personen, denen die Fahrerlaubnis für diese Führerscheinklassen ab dem 19. Januar 2013 erteilt wurde. Achtung: Die 5-Jahres-Regelung gilt somit rückwirkend! Auch wenn im jeweiligen Führerschein noch eine Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen ist, verliert die Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit und muss somit regelmäßig verlängert werden. Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bleibt wie gehabt bis zum 50. Lebensjahr gültig.

Zitat Ende

Die "Alten" haben also Bestandsschutz.

Richtig

https://www.promobil.de/.../

Gilt nur für Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 erstmals ausgestellt wurden.

Die Führerscheinänderung betrifft nicht alle

Führerscheine, die vom 1.1.1999 bis zum 18.1.2013 erteilt wurden, sind davon nicht betroffen. Diese Führerscheinhalter behalten die Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, erst danach wird sie jeweils auf fünf Jahre befristet. Für Personen mit einem solchen Führerschein ändert sich also nichts.

Dasselbe gilt auch für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden. Diese Führerscheine genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.

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