Db-Killer

MBK

Hi Leute ich wollt mal fragen wie das ist , ich habe bei meiner r6 bj´01 ein Leo Vince Sportauspuff drauf gebaut der Db-Killer also das Innenrohr ist draußen , könnt es da streß mit den Bullen geben ? Fährt sonst noch jemand ohne Db-Killer und hat er schon schlechte erfahrung gemacht in hinsicht mit den Bullen ?????

Beste Antwort im Thema

KLar gibt das Stress. Bei Verdacht auf Manipulation - Stillegung möglich.

Und außerdem - wie heißen die zu mir stehts freundlichen Herren in grün? Wie man in den Wald . . .

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Zitat:

Da hast du vollkommen recht zum beeindrucken der chicks gehört sich ein guter sound und ein guter Fahrstill!!! Aber auch die Junga gucken wenn man an den vorbeigebrettert kommt und die mit ihren kleine 25er Rollern rum eiern die so laut sind wie nen LKW und der roller sich nicht von der stelle bewegt . Aber im großen und ganzen gehört sich einfach ein guter sound ich werde auch dann meinen Db-killer unter meinen sitz stecken danke für den super tip !!!!😉
gruß R6_Heizer
Original geschrieben von FromArea51
was so supergeil dran ist?

Ist ja wohl bekannt, dass Männchen mit allen Mitteln und Gegenständen bzw. Geräuschen versuchen auf sich aufmerksam zu machen um die Chicks zu beeindrucken 😁

ich finde sowas gehört einfach bei einem Motorrad dazu. Gibt wohl auch Opas mit Heizgriffen, großer Tourenscheibe und flüsterleise - die hatten aber schon ihre wilde Zeit 😉

ich komme aus Österreich. Hier fahren einige mit DB-Killer herum, einige bearbeiten ihn um lauter zu werden und manche lassen ihn gleich weg. Ich habe mich für letzteres entschieden und im Falle des Falles kommt er eben wieder rein. Ich habe ihn unter der Sitzbank verstaut und so stört er auch nicht weiter und ist jedesmal dabei.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von huddl


also ich bin auch der meinung das ein guter sound zu nem motorrad und auch zum auto dazugehört!

Ausreichende Leistung und gute Beschleunigung sind mir da weitaus wichtiger. Warum soll man sein Gehör unnötig schädigen, wenn's auch leiser geht?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von huddl


also ich bin auch der meinung das ein guter sound zu nem motorrad und auch zum auto dazugehört!
Ausreichende Leistung und gute Beschleunigung sind mir da weitaus wichtiger. Warum soll man sein Gehör unnötig schädigen, wenn's auch leiser geht?

naja leistung usw gehört natürlich auch dazu, das ist voraussetzung! aber ich schädige doch nicht mein gehör, ich fahr ja nicht ohne esd rum...!

warum leise, wenn es laut geht?

mfg

Leistung muss sein ich denke 120 ps meiner R6 reichen da vollkommen aus !!!! aber wenn ich leise unterwegs sein will dann würd ich mir lieber ein Fahrrad kaufen .

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ich fahre seit 4 jahren ohne db-eater rum ... und habe noch nie stress mit der rennleitung gehabt. nenn es glück oder einfach nur unwissenheit seitens der grün/weissen😁

ein fehlender reflektor am heck wurde bei mir mal bemängelt ... über den auspuff haben sich die freundlichen helfer noch nie brüskiert.

sollte es mal zu stress kommen mit "einem zu lauten auspuff", dann reicht die einfache aussage des polizisten "er sei zu laut" nicht aus. das bedarf dann schon einer genormten messung des schallpegels... und wie die abläuft ...:

Wann zu Laut?? Die Polizei soll nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG messen und hierbei nur das Standgeräusch im Nahfeld. Das bedeutet: Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muß der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muß auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein. Ein geeichtes Meßmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung des Abgases aufgestellt. Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen.Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen. Mindesten 3 Messungen müssen an jeder Meßstelle ausgeführt werden. Meßergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen. Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für ein Motorrad mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84db(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A) + 26dB(A) = 110dB(A) erlaubt - also legal.

sollte also ein "ich nenne es mal fehler im messverfahren" stattfinden, dann ist das ganze ungültig ... und bei einer geräuschmessung würde ich persönlich sehr stark auf die prozedur achten😉😉

Die Messung vorort wird vermutlich garnicht durchgeführt werden, da der Verdacht auf Manipulation ausreichend sein dürfte um eine Stillegung oder Beschlagnahmung oder was auch immer durchzuführen. Selbst wenn es nicht rechtens ist, wird die Kiste für einen, 3 oder von mir aus auch 87 Tage weg sein - bis man sie wieder bekommt und sich freuen kann das man recht gehabt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15


Die Messung vorort wird vermutlich garnicht durchgeführt werden, da der Verdacht auf Manipulation ausreichend sein dürfte um eine Stillegung oder Beschlagnahmung oder was auch immer durchzuführen. Selbst wenn es nicht rechtens ist, wird die Kiste für einen, 3 oder von mir aus auch 87 Tage weg sein - bis man sie wieder bekommt und sich freuen kann das man recht gehabt hat.

eine beschlagnahmung aufgrund des verdachts einer zu lauten auspuffanlage dürfte wohl jenseits jedweder verhältnismäßigkeit liegen - wir reden ja hier nicht von einer straftat, maximal von einer ordnungswidrigkeit! (für falsches parken oder zu geringem reifenprofil wird einem der fahrbare untersatz ja auch nicht gleich beschlagnahmt😉)

...und da der db-eater immer dabei ist ("im kofferraum"😉, kann jederzeit der ordnungsgemäße zustand wieder hergestellt werden ... und damit wäre jedweder grundsatz einer beschlagnahme gegessen! ... maximal einen mängelschein mit vorführpflicht könnte man riskieren. (aber dafür haben wir ja noch den originalen pott in der garage...)

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15


Die Messung vorort wird vermutlich garnicht durchgeführt werden, da der Verdacht auf Manipulation ausreichend sein dürfte um eine Stillegung oder Beschlagnahmung oder was auch immer durchzuführen. Selbst wenn es nicht rechtens ist, wird die Kiste für einen, 3 oder von mir aus auch 87 Tage weg sein - bis man sie wieder bekommt und sich freuen kann das man recht gehabt hat.

du gibst die gängige praxis wieder!

häufig sind "spuren" der beseitigung am Schalldämpfer sichtbar ...schweißstellen, weggeflexte schweißpunkte etc..

dazu dann ein riesensound..und schon ist das moped aus dem verkehr...natürlich kann man einen anwalt einschalten..der dann den "gesetzesverst6ß" der blauröcke "verfolgt"..da pellen die sich letztlich ein ei drauf...

Zitat:

Original geschrieben von Werner Drees, O


...

du gibst die gängige praxis wieder!
häufig sind "spuren" der beseitigung am Schalldämpfer sichtbar ...schweißstellen, weggeflexte schweißpunkte etc..
dazu dann ein riesensound..und schon ist das moped aus dem verkehr...natürlich kann man einen anwalt einschalten..der dann den "gesetzesverst6ß" der blauröcke "verfolgt"..da pellen die sich letztlich ein ei drauf...

weder schweißstellen, noch flexspuren ... einfach nur ne simple kreuzschraube ... und die löst sich immer mal wieder gern während der fahrt und man verliert sie. daher kommt es dann gelegentlich vor, das man den db eater herausgenommen hat. quasi um ihn nicht auch noch zu verlieren .... ach was: ich hab ihn ja schon dreimal verloren. immer wieder wegen der dummen schraube🙁

ich war dann aber immer auf dem nächsten weg in eine werkstatt oder nach hause, bzw. wollte die nichtordnungsgemäße maschine auf "schnellstem wege" aus dem verkehr ziehen.

ist ja nicht so, das ich ne illegale auspuffanlage am mopped habe. hat ja sogar ne eg-nummer und eine abe. aber irgendwie muss da wohl ein kunstruktionsfehler am pott sein, man verliert die schraube öfter mal ... wegen der vibrationen, die so ein mopedmotor nunmal überträgt. wie gesagt passiert nicht jedem, soll aber öfter mal vorkommen...

ich hab mal etwas gegoogelt..stillegen geht nur, wenn eine gefahr für die allgemeinheit ausgeht..und das ist ja bei ner knatterbüchse schlecht mög..wenn sonst alles ok ist..doch wenn der blaurock einen schlechten tag hat, können -letztlich- schon mal 6 punkte zusammen kommen...

allerdings - evtl. kennt jemand das Sudelfeld in Oberbayern - da wurden die Möpps reihenweise aus dem verkehr gezogen und die jungs mußten per Taxe nach Haus..anwälte haben die teile dann nach zwei drei wochen wieder raus bekommen. ähnliches war auf einer strecke in der eifel...

wenn die uns ärgern wollen, können dies und da helfen dann keine noch so coole fakten - die tun´s!

und mal ehrlich:
was zählt letztlich - Hubraum und PS und nicht n paar löcher im auspuff...

Zitat:

Original geschrieben von gttom


Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für ein Motorrad mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84db(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A) + 26dB(A) = 110dB(A) erlaubt - also legal.

Das halte ich für ein Gerücht. Dann dürfte meine Gixxe 98dB + 26dB = 124dB bringen.

Im Leben nicht!!

5 dB Toleranz, dann ist Schicht im Schacht soweit ich weiß.

Hast du dir schonmal überlegt, was 26dB bedeuten?!

Wenn du bei ner R6 eine Standgeräuschmessung machst und der Schallpegel einer R6 beträgt bei der halben Nenndrehzahl 95dB, dann hast du bei zwei R6en nebeneinander 98dB, also lediglich 3dB mehr.

Außerdem hat man als Halter immer den schwarzen Peter, wenn der Auspuff zu laut ist. Egal, ob das Ding ne E-Nummer hat, nicht verändert wurde und original schon zu laut ist. Der Halter ist dann in der Pflicht zu beweisen, dass der Auspuff nicht verändert wurde und der Fehler beim Hersteller liegt. Das dürfte nicht ganz einfach werden. Der Hersteller hat das Teil ja homologieren lassen müssen, von daher wird der Hersteller dann was von Abnutzung (Dämmwolle verbrannt) oder Manipulation erzählen. Der Nachweis, dass der Auspuff schon ab Werk zu laut war, wird kaum möglich sein.

Gruß Viech

Zitat:

Original geschrieben von viech



Zitat:

Original geschrieben von gttom


Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für ein Motorrad mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84db(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A) + 26dB(A) = 110dB(A) erlaubt - also legal.
Das halte ich für ein Gerücht. Dann dürfte meine Gixxe 98dB + 26dB = 124dB bringen.
Im Leben nicht!!
5 dB Toleranz, dann ist Schicht im Schacht soweit ich weiß.
Hast du dir schonmal überlegt, was 26dB bedeuten?!
Wenn du bei ner R6 eine Standgeräuschmessung machst und der Schallpegel einer R6 beträgt bei der halben Nenndrehzahl 95dB, dann hast du bei zwei R6en nebeneinander 98dB, also lediglich 3dB mehr.

Außerdem hat man als Halter immer den schwarzen Peter, wenn der Auspuff zu laut ist. Egal, ob das Ding ne E-Nummer hat, nicht verändert wurde und original schon zu laut ist. Der Halter ist dann in der Pflicht zu beweisen, dass der Auspuff nicht verändert wurde und der Fehler beim Hersteller liegt. Das dürfte nicht ganz einfach werden. Der Hersteller hat das Teil ja homologieren lassen müssen, von daher wird der Hersteller dann was von Abnutzung (Dämmwolle verbrannt) oder Manipulation erzählen. Der Nachweis, dass der Auspuff schon ab Werk zu laut war, wird kaum möglich sein.

Gruß Viech

hast du auch richtig gelesen😕 ... ist deine gixxe tatsächlich schon 28 jahre oder älter??? ... bei neueren bikes, "quasi jünger als 7.11.1980" steht da nix mit einer aufaddierung + toleranz von 26 db(A)

hier noch ein wenig futter zum lesen bezüglich beschlagnahme und so:

http://www.trirhena-chapter.ch/TriRhena_Chapter.htm?/tips_legales.htm
http://eur-lex.europa.eu/.../sga_doc?...

um den nachweis, das ein pott bereits ab werk zu laut war geht es ja gerade mal nicht - soviel ist klar! ich kann als besitzer zwar in die mangelhaftung genommen werden, weil der pott zu laut ist ... nachdem man das anhand eines akribisch genauen messverfahrens mir nachgewiesen hat. jedoch den nachweis eines vorsatztes kann niemand erbringen, ohne sichtbare und nachweisbare manipulationsspuren. woher soll ich schließlich wissen wann der pegel überschritten ist - ich habe keine messanlage. oder wüsstest du, wann der abgasgrenzwert deines moppeds überschritten ist und damit genauso illegal ist wie eine nicht sachgerechte auspuffanlage???

Gttom bitte lies das mal und so sieht auch die Praxis aus...wenn ich mir die erlebnisberichte im www bzw. motorradzeitschriften ansehe. wenn ich mir deine lange stellungnahmen duruchlese, habe ich den eindruck, die polizei kann bei diesen dingen nichts machen...doch es sieht tatsächlich völlig anders aus.

http://bad-rat.com/download/geraeuschmessung.pdf

Beiträge aus MOTORRAD 21/1998:
"Vorraussetzung für die rechtmäßige Sicherstellung (eines Motorrades) ist, daß der
Polizist zumindest den hinreichenden Verdacht hat, daß das Motorrad eine Gefahr
für andere oder für die Umwelt darstellt.", sagt der Berliner Anwalt Carsten Hoenig.
Außer mit einem formalen Widerspruch kann man sich in einer solchen Situation
nicht wehren. Der Jurist: "Ein Widerspruch wird von den Polizisten an der sofortigen
Sicherstellung aber nicht hindern, da er als Rechtsmittel keine aufschiebende
Wirkung hat. Langfristig bleibt nur der Weg zum Gericht." Und die vage Hoffnung auf
einen Formfehler im Meßprotokoll. (siehe 'So muß die Polizei messen'😉
Kann ein Anwalt dieses nachweisen, sind Messung und Bußgeld (bis 150 Mark und
drei Punkte) hinfällig, alle anderen Kosten trägt das Land.
Interview

Zitat:

Original geschrieben von Werner Drees, O


Gttom bitte lies das mal und so sieht auch die Praxis aus...wenn ich mir die erlebnisberichte im www bzw. motorradzeitschriften ansehe. wenn ich mir deine lange stellungnahmen duruchlese, habe ich den eindruck, die polizei kann bei diesen dingen nichts machen...doch es sieht tatsächlich völlig anders aus.

http://bad-rat.com/download/geraeuschmessung.pdf

naja, passt ja soweit mit meinen vermutungen ... das im EXTREMFALL eine beschlagnahme (sicherstellung) MÖGLICH ist! aaaaber der extremfall muss begründet sein ... da steht dann sowas wie manipulationsspuren, korrosion, beschädigung welche zu einem verdacht auf umweltgefährdende schäden (lautstärke und abgase) hinführen.

weder noch irgendwelche manipulationsspuren, korrosion oder sonstige beschädigungen sind am auspuff, lediglich der fehlende db-eater ... quasi wie ein gerade frisch abgefallener blinker deuten auf einen nicht sachgerechten zustand hin. da der db eater aber immer dabei ist, kann jederzeit der sachgerechte zustand hergestellt werden und somit ist jede grundlage einer sicherstellung entzogen. quasi der autofahrer welcher nicht angeschnallt war, zahlt zwar sein bussgeld darf aber nachdem er sich anschnallt weiterfahren. hat der brillenträger seine brille vergessen, darf er erst weiterfahren, wenn er die brille vorweisen kann. hat man den db-eater nicht dabei, muss man mit einer untersagung der weiterfahrt rechnen, bis das teil (der auspuff) wieder sachgerecht hergestellt ist. sind nachweisbare manipulationsspuren am auspuff, kann sich bei einem (und hier ist der knackpunkt) "SACHKUNDIGEN POLIZISTEN" der verdacht einer umweltschädigung erhärten -> und dann im schlimmsten fall (wenn er sich nicht sicher ist) zu einer beschlagnahme (sicherstellung) des auspuffs führen ... für dann weitere untersuchungen. ...bitteschön wie blöd muss man sein und manipuliert seine auspuffanlage insoweit, das einem sowas nachgewiesen werden kann... der db-eater ist (vom auspuffhersteller) so vorgesehen, das er auf nicht öffentlichen strassen (rennstrecke, showveranstaltung) herausgenommen werden kann + und man kann ihn manipulationsfrei ohne die beeinträchtigung der sachgerechten funktion im strassenverkehr wieder einsetzen. (eine manipulation der sachgerechten funktion wäre, wenn man dinge verändert die vom hersteller als nicht veränderbar vorgesehen waren... z.B. das entfernen der dämmwolle, oder der resonanzgitter, oder das entfernen einer verschweissten einrichtung...)

hinzu kommt man sollte einem rennkommissar niemals unfreundlich auffallen. sprich provozierend im niedrigen gang mit viel sound an einem kontrollpunkt vorbeiheizen. wenn eine allg. verkehrskontrolle ansteht, immer schön die musik runterdrehen, nett sein und die klappe halten.
im leerlauf ist meine db-eater lose auspuffanlage übrigens recht leise im vergleich zu manch anderer anlage, das muss einem dann erstmal bewusst auffallen😉

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