DB-EATER absägen?

Suzuki Motorrad

hallo zusammen, ich hab ein en leovince auspuff drunter, dessen db eater keine ,,normale'' röhre ist, sondern am ende geschlossen ist, ich hab gehört ich müsste die spitze abschneiden und auch ein paar löcher in den eater bohren,damit mein motorrad lauter wird. aber wieviel soll ich abschneiden? und bringt das was?
kann ich ärger bekommen?

danke im vorraus

mfg
muro36

25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Streetrider


Antwort auf alle Antworten......

Erst mal is es wohl richtig das Du ohne Versicherungschutz und ohne Zulassung fährst wenn der Killer raus ist oder verändert wurde..... is halt net Regelkonform.
Desweiteren dürfen die grünen kein Motorrad stillegen wenn der Killer raus ist oder verändert wurde. Sie müßen Dichauf direktem weg nach Hause fahren lassen, gibt vermutlichein Bußgeld in höhe von 30 € und Du mußt am nächsten Tag das Bike bei der Wache vorführen. Machst du das artig, is die Sache erledigt. Machst Du das nicht komen die guten zu Dir nach Hause. Gibt noch mal ein Bußgeld und eventuell ein Verfahren wegen Strassenrechtsverletzung für Dich, was dann schon teurer werden kann.

Gruß Streetrider

Absoluter Quatsch.

StVZO §19 Absatz 2:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die..........
..........das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Absatz 5:
Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen.

Fahren ohne Betriebserlaubnis: 50 € + 3 Punkte + 25 € Gebühren

Fahren ohne Betriebserlaubnis ist fahren ohne Versicherungsschutz.
Das bedeutet..........

...... § 6 PflVG: Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen gebraucht, obwohl der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe (vorsätzliche Tat). Außerdem bei Vorsatz: Einzug des Gefährts.

Zitat:

Original geschrieben von Streetrider


Wo das genau steht kann ich Dir net sagen hab die Info aber vom Staatsanwalt, der in meinem Bekanntenkreis mit drin ist.

jaja...

der bruder meines vaters dessen schwester seine mutter deren sohn die tochter deren sohn der großonkel war auch irgendwie mit der mutter vom sohn der tochter deren schwester verwandt....

soviel dann mal zum thema "stammtisch-wissen"...

Zitat:

Original geschrieben von Streetrider


Die müßen Dich auf Direktem weg nach Hause fahren lassen!!!!

nope...

die untersagen dir an ort und stelle die weiterfahrt -> abschleppen! und sicherstellung..

Zitat:

Original geschrieben von Streetrider


Soviel steht fest!

informier dich lieber nochmal bei den zuständigen stellen während der dienstzeit und nicht nach irgendwelchen familienfesten nach dem abendlichen "umtrunk"....!

dann kannste deine "erkenntnisse" ja nochmal überdenken... 😛

Zitat:

Original geschrieben von barcode


...... § 6 PflVG: Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen gebraucht, obwohl der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe (vorsätzliche Tat). Außerdem bei Vorsatz: Einzug des Gefährts.

also davon hab ich noch nie gehört, freiheitsstrafe lol 1 jahr knasst weil ich mit 64 ps und nich mit 34 fahr das is schon witz. bin zwar nur bulle in ausbildung aber der richter der sowas ausspricht kann nich ganz fit sein

also jeder der ein teil ohne abe verbaut und es nicht einträgt muss in den knasst interessant

Zitat:

Original geschrieben von Peacemak3r


also davon hab ich noch nie gehört, freiheitsstrafe lol 1 jahr knasst weil ich mit 64 ps und nich mit 34 fahr das is schon witz. bin zwar nur bulle in ausbildung aber der richter der sowas ausspricht kann nich ganz fit sein

also jeder der ein teil ohne abe verbaut und es nicht einträgt muss in den knasst interessant

Klick

Dann lern man noch ein wenig. 😁

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Nicht jeder muss in den Knast, die meisten werden mit Geldstrafe davonkommen, aber Gesetz ist Gesetz.

http://www.kanzlei-hoenig.de/publikationen/03-beschlagnahmt.html

soviel zum thema 'ich kenn einen staatsanwalt...' 😉

Bau dir den DB EATER von einem BOS Auspuff ein!!Hab mal in einem forum gelesen das ein BOS DB Eater und ein arapovic (oder wie die scheisse geschrieben wird ) wunder wirkt!!!soll etwas lauter aber nicht zu krass sein!!keine ahnung wie das gehen soll aber probieren geht über studieren :-)

hört sich interessant an aber erfahrungsbericht wären mir lieber bevor irgendein geld ausgegeben wird was dann evtl nix bringt

Zitat:

Original geschrieben von Peacemak3r


also jeder der ein teil ohne abe verbaut und es nicht einträgt muss in den knasst

interessante Schlußfolgerung,

KEINE ABE

und dann Eintragung... Hmm, zeig mir bitte einen TÜVler oder Dekra Mitarbeiter, der das macht 😁

Zeit für die Abend-(Polizei)-Schule

Zum Thema:
ich hab den dB-killer für meine, Devils Lünen aufgepasst: AKRAPOVIC(!) sogar um 10cm verlängert damit ich im gestzl. Tolleranzbereich bleibe (hab 95dB)

ich hab meinen drin und hab zusätzlich einen DB MAker in meinem BOS eingebaut

wenn man glück hat kriegt man nur ne mängelkarte und ein bußgeld (mit viel glück nur verwarnungsgeld). die grünen männchen sind aber berechtigt die karre direkt stillzulegen. sehr beliebt in der eifel. war letztens mal ne kontrolle und die haben nix nachgeguckt außer die auspuffanlagen. und die mopeds wurden direkt stillgelegt.

mfg
kai

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