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Dauerplus Zigarettenanzünder

BMW 3er G20
Themenstarteram 13. Januar 2020 um 18:15

Nabend,

 

Weiß zufällig jemand ob der G20 Dauerplus am Zigarettenanzünder hat? Habe leider keine Kameras in der Ausstattung und möchte gern eine Dashcam installieren die beim Parken aufzeichnen kann. Scheinbar gibt es in der Nachbarschaft Neider oder Leute die keinen Hybrid vor der Tür stehen haben wollen und diesen dann gerne mutwillig zerkratzen...

 

 

Gerne auch Empfehlungen für Dashcams

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13 Antworten

Das Video dürfte jedoch in Deutschland nie als Beweis zugelassen werden.

Themenstarteram 13. Januar 2020 um 18:39

Mir reicht zu sehen ob und welcher Nachbar es ist ;)

Ich glaube hier wird dich keiner zu unzulässiger Überwachung und Selbstjustiz beraten ;-)

Der Tesla hat das in Serie. :) Schon lustig.

Um alle 4 Seiten zu filmen braucht man auch Ausrüstung. Und der USB oder Ziggi wird ausgeschaltet. Über eine olle Powerbank kann man die Cameras sicher 24h betreiben. Also 2x Powerbank gekauft für einen Zwanziger oder geschnorrt als Werbegeschenk und ausprobiert. Die eine Powerbank wird geladen, die andere benutzt.

am 13. Januar 2020 um 20:12

Zitat:

Das Video dürfte jedoch in Deutschland nie als Beweis zugelassen werden.

Das stimmt so nicht ganz.

Wenn es eine Straftat belegt wird es seh wohl anerkannt. Der Filmer muss dann allerdings mit Konsequenzen rechnen, weil er gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen hat.

 

Sagen wir mal so: Ich habe vom Fenster eine Person gesehen, die sich am Auto u schaffen genmacht hat. In diesem Moment habe ich die Kamera im Auto angeschalten.

Wer will mir nachweisen, das es anders war? Der Sachbeschädiger etwa? Das filmen oder fotografieren einer Straftaten ist nicht rechtswidrig! Die hiermit grundsätzlich einhergehende Verletzung des Persönlichkeitsrechts wird durch den Zweck gerechtfertigt.

Zitat:

@Chris0588 schrieb am 13. Januar 2020 um 19:49:29 Uhr:

Ich glaube hier wird dich keiner zu unzulässiger Überwachung und Selbstjustiz beraten ;-)

Natürlich muss er versuchen sich gegen so etwas zu wehren, bitte nicht Ursache und Wirkung verwechseln. Oder würdest Du lieber jeden Monat für viel Zeit und Geld zum Lackieren fahren?

Selbstjustiz wäre es übrigens erst wenn er selbst Vergeltung übt und dem Verursacher mal richtig .... anstatt ihn korrekterweise anzuzeigen.

Zitat:

@aolbernd schrieb am 13. Januar 2020 um 21:12:15 Uhr:

Zitat:

Das Video dürfte jedoch in Deutschland nie als Beweis zugelassen werden.

Das stimmt so nicht ganz.

Wenn es eine Straftat belegt wird es seh wohl anerkannt. Der Filmer muss dann allerdings mit Konsequenzen rechnen, weil er gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen hat.

 

Sagen wir mal so: Ich habe vom Fenster eine Person gesehen, die sich am Auto u schaffen genmacht hat. In diesem Moment habe ich die Kamera im Auto angeschalten.

Wer will mir nachweisen, das es anders war? Der Sachbeschädiger etwa? Das filmen oder fotografieren einer Straftaten ist nicht rechtswidrig! Die hiermit grundsätzlich einhergehende Verletzung des Persönlichkeitsrechts wird durch den Zweck gerechtfertigt.

Das stimmt so nicht. Der BGH hat entschieden, dass die Aufnahmen bei Unfällen und „schwerwiegenden Verstößen im Verkehr“ genutzt werden dürfen (VI ZR 233/17). Das gilt jedoch nicht für Straftaten wie Vandalismus.

 

Das Problem ist, dass Nachrüstlösungen in der Regel nicht zu allen vier Seiten und nur bei Bewegung aufzeichnen. Daher auch die unterschiedliche Regelung. Die aktuelle C-Klasse kann das auch, nur wurde es ihr wegen des Datenschutzes wieder wegprogrammiert.

am 13. Januar 2020 um 20:38

Zitat:

Das stimmt so nicht. Der BGH hat entschieden, dass die Aufnahmen bei Unfällen und „schwerwiegenden Verstößen im Verkehr“ genutzt werden dürfen (VI ZR 233/17). Die gilt nicht für Straftaten wie Vandalismus.

Ich habe schon mehrfach Aufnahmen von Sachbeschädigungen gemacht. Sowohl Fotos als auch Videos wurden danach bei Strafverfahren verwendet!

Aber ob erlaubt oder nicht, gilt auch bei Aufnahmen von Sachbeschädigung wie bei vielen anderen Dingen: haben ist besser als brauchen :-)

 

Zitat:

@aolbernd schrieb am 13. Januar 2020 um 21:38:35 Uhr:

Zitat:

Das stimmt so nicht. Der BGH hat entschieden, dass die Aufnahmen bei Unfällen und „schwerwiegenden Verstößen im Verkehr“ genutzt werden dürfen (VI ZR 233/17). Die gilt nicht für Straftaten wie Vandalismus.

Ich habe schon mehrfach Aufnahmen von Sachbeschädigungen gemacht. Sowohl Fotos als auch Videos wurden danach bei Strafverfahren verwendet!

Dann hattest du einen konkreten Anlass und daher auch eine Legimitation dazu. Die hat eine stetig filmende Dashcam nicht.

 

Überlegt euch doch einmal, wie groß - ja sogar riesig - der Markt bzw. die Schäden durch Parkrempler und Vandalismus sind. Warum nutzt dies keiner der Dashcam-Hersteller aktiv? Es wäre ein Millionengeschäft, wenn es zulässig wäre.

Auf Ereignis kann man problemlos einschalten, also Erschütterung oder Annäherung. Löschpflicht besteht ebenso. Dass Mercedes Skrupel hat wundert mich, Tesla macht es auch. Nähert man sich dem Fz. schaltet sich das XXL Display ein und warnt. Moment mal, es kann sein, dass die Aufzeichnung nur von der Innenkamera erfolgt.

Zitat:

Das stimmt so nicht. Der BGH hat entschieden, dass die Aufnahmen bei Unfällen und „schwerwiegenden Verstößen im Verkehr“ genutzt werden dürfen (VI ZR 233/17). Das gilt jedoch nicht für Straftaten wie Vandalismus.

 

Das Problem ist, dass Nachrüstlösungen in der Regel nicht zu allen vier Seiten und nur bei Bewegung aufzeichnen. Daher auch die unterschiedliche Regelung. Die aktuelle C-Klasse kann das auch, nur wurde es ihr wegen des Datenschutzes wieder wegprogrammiert.

Das ist wieder mal typisch deutsche Rechtsprechung: Das Opfer wird zum Täter gemacht.

Ich habe die 4 Kameras rundum. Das diese im Falle eines Unfalls bei parkendem Fahrzeug nicht genutzt werden dürfen, ist mir völlig unverständlich. Für mich sind die extremen Daten- und Persönlichkeitsschützer die Schutzheiligen der Verbrecher und Terroristen.

Zitat:

Das ist wieder mal typisch deutsche Rechtsprechung: Das Opfer wird zum Täter gemacht.

Die Sicht eines juristischen Laien halt ;) das ist genauso wie diese Diskussion "die Haftstrafe ist jetzt aber viel zu kurz"…

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