Dauerparken mit nicht fahrbereitem Auto

Bei uns im Wohnviertel parkt seit rund einem Jahr ein Fahrzeug am Straßenrand. Es steht da mit 4 Platten Reifen, von Vögeln hat es mittlerweile eine Teillackierung bekommen.
Nummernschilder sind dran, HU hat es noch bis Juli.

Mal von der Optik abgesehen, blockiert es die extrem knappen Parkplätze für Anwohner.

Wie ist da eigentlich die Rechtslage?

143 Antworten

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 16. Mai 2021 um 18:32:09 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Mai 2021 um 18:12:36 Uhr:


Woher weißt Du, dass die Kennzeichen zu dem Wagen gehören.

Jetzt wird’s vollends lächerlich.

Das ist nicht lächerlich sondern kommt schon ab und zu mal vor, besonders, wenn Autos (aus welchen Gründen auch immer) unauffällig in öffentlichem Verkehrsraum "zwischengelagert" werden sollen/müssen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Mai 2021 um 18:53:22 Uhr:



Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 16. Mai 2021 um 18:26:48 Uhr:



Mit Sicherheit nicht:
Baureihe 210
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Produktionszeitraum: 1995–2002

Den Schwachsinn hab nicht ich in den Raum geworfen.
Um was für ne alte E Klasse es sich handeln könnte,war mir nach dem ersten Post klar.
Weshalb ich auch von unerlaubter Schrottentsorgung ausgehe.

Wieso war dir das klar? Hast du das Fahrzeug gesehen? Und nochmal: Wenn die Sachlage so ist, wie der TE sie schildert, steht das Fahrzeug dort absolut zurecht. Schrottentsorgung käme frühestens mit abgelaufener HU in Betracht, aber keinesfalls zwingend. Und, by the way, auch eine 20 Jahre alte E-Klasse kann durchaus noch einige 10000€ wert sein.

kann alles mögliche sein, von längst zwangsabemeldet, aber die behörde weiss nicht wo das auto steht
bis halter verstorben und erben wissen nicht wo sich das auto befindet, bzw halter noch nicht gefunden
oder halt der steht da, weil er da stehen darf

anrufen, sachverhalt schildern und alles geht seinen gang, wenn er noch angemeldet und versichert ist, wird er da stehen bleiben,
wenn was im argen ist wird sich drum gekümmert

das man solche billigen fragen hier immer über ölfendrölfzich seiten zerkauen muss
und weitere spekulationen wieso weshalb warum was wann wo, von wem hier auch immer sind an sinnhaftigkeit <=0

Amen

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Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 16. Mai 2021 um 19:06:49 Uhr:


das man solche billigen fragen hier immer über ölfendrölfzich seiten zerkauen muss
und weitere spekulationen wieso weshalb warum was wann wo, von wem hier auch immer sind an sinnhaftigkeit <=0

.... wobei du dich nur allzugut daran beteiligst. 😮😮😮

Zitat:

@Homie777 schrieb am 16. Mai 2021 um 11:27:18 Uhr:


Wie ist da eigentlich die Rechtslage?

Eindeutig: Er darf da stehen. Dass der Halter sein Fahrzeug nicht nutzt ist allein seine Angelegenheit und kein Freibrief, den Wagen dort entfernen zu lassen.

Eindeutig nur, wenn es angemeldet,versichert,versteuert und eine gültige HU hat.

Zitat:

@Homie777 schrieb am 16. Mai 2021 um 11:27:18 Uhr:



Nummernschilder sind dran, HU hat es noch bis Juli.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 17. Mai 2021 um 00:06:41 Uhr:


Eindeutig: Er darf da stehen. Dass der Halter sein Fahrzeug nicht nutzt ist allein seine Angelegenheit und kein Freibrief, den Wagen dort entfernen zu lassen.

So eindeutig ist das nicht. Zulässiger Gemeingebrauch öffentlicher Straßen ist fahren und das Abstellen nach oder vor dem Fahren (=parken). Wenn das Auto dafür offensichtlich nicht mehr zu gebrauchen ist, muss man über eine unerlaubte Sondernutzung diskutieren. Wenn es nicht sogar eine illegale Abfallentsorgung ist. In beiden Fällen ist das Auto zu entfernen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. Mai 2021 um 08:02:04 Uhr:


So eindeutig ist das nicht. Zulässiger Gemeingebrauch öffentlicher Straßen ist fahren und das Abstellen nach oder vor dem Fahren (=parken). Wenn das Auto dafür offensichtlich nicht mehr zu gebrauchen ist, muss man über eine unerlaubte Sondernutzung diskutieren. Wenn es nicht sogar eine illegale Abfallentsorgung ist. In beiden Fällen ist das Auto zu entfernen.

Zum ersten Teil kann man eindeutig

Recht geben

.

Beim zweiten Teil habe ich so meine Zweifel. Da das Fahrzeug noch zugelassen ist, als illegale Abfallentsorgung zu betrachten.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 17. Mai 2021 um 08:01:21 Uhr:


@Homie777 schrieb am 16. Mai 2021 um 11:27:18 Uhr:

Nummernschilder sind dran, HU hat es noch bis Juli.

Und?
Abmeldung von Amts wegen, weil die Steuer nicht entrichtet wurde?

Eine Auskunft kann nur die zuständige Zulassungsstelle geben.

Zitat:

@ktown schrieb am 17. Mai 2021 um 08:15:55 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. Mai 2021 um 08:02:04 Uhr:


So eindeutig ist das nicht. Zulässiger Gemeingebrauch öffentlicher Straßen ist fahren und das Abstellen nach oder vor dem Fahren (=parken). Wenn das Auto dafür offensichtlich nicht mehr zu gebrauchen ist, muss man über eine unerlaubte Sondernutzung diskutieren. Wenn es nicht sogar eine illegale Abfallentsorgung ist. In beiden Fällen ist das Auto zu entfernen.
Zum ersten Teil kann man eindeutig Recht geben.
Beim zweiten Teil habe ich so meine Zweifel. Da das Fahrzeug noch zugelassen ist, als illegale Abfallentsorgung zu betrachten.

Das weisst Du woher?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Mai 2021 um 08:29:35 Uhr:



Zitat:

@Rasanty schrieb am 17. Mai 2021 um 08:01:21 Uhr:


@Homie777 schrieb am 16. Mai 2021 um 11:27:18 Uhr:

Nummernschilder sind dran, HU hat es noch bis Juli.

Und?
Abmeldung von Amts wegen, weil die Steuer nicht entrichtet wurde?

Und schon wieder Spekulatius.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Mai 2021 um 08:33:16 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 17. Mai 2021 um 08:15:55 Uhr:


Zum ersten Teil kann man eindeutig Recht geben.
Beim zweiten Teil habe ich so meine Zweifel. Da das Fahrzeug noch zugelassen ist, als illegale Abfallentsorgung zu betrachten.

Das weisst Du woher?

Es wäre schon ungewöhnlich, wenn der TE prüft ob der TÜV abgelaufen ist und ihm dabei die Entwertung nicht auffallen würde. Daher gehe ich das Risiko mal ein diese Behauptung in den Raum zu stellen.😁

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 16. Mai 2021 um 19:06:49 Uhr:


kann alles mögliche sein, von längst zwangsabemeldet, aber die behörde weiss nicht wo das auto steht
bis halter verstorben und erben wissen nicht wo sich das auto befindet, bzw halter noch nicht gefunden
oder halt der steht da, weil er da stehen darf

Das kam sogar schon häufiger vor, als man wahrscheinlich denkt. Hatte das auch mal im TV gesehen... da hatten sich die Anwohner auch über ein Auto in gleichem wie hier beschriebenen Zustand beschwert. Der Halter lag da aber schon Monate in der Wohnung.

Ist nicht immer schlecht, sich über auffällige Sachen zu beschweren.

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