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Dauerparken mit nicht fahrbereitem Auto

Themenstarteram 16. Mai 2021 um 9:27

Bei uns im Wohnviertel parkt seit rund einem Jahr ein Fahrzeug am Straßenrand. Es steht da mit 4 Platten Reifen, von Vögeln hat es mittlerweile eine Teillackierung bekommen.

Nummernschilder sind dran, HU hat es noch bis Juli.

 

Mal von der Optik abgesehen, blockiert es die extrem knappen Parkplätze für Anwohner.

 

Wie ist da eigentlich die Rechtslage?

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143 Antworten

Wie kommst du denn jetzt darauf?

Und was sollte das mit dem Thema zu tun haben?

Argumente ausgegangen?

Ich möchte nicht Argumentieren, wo es keinen Grund dafür gibt.

Das ist eine Erfindung deinerseits, dass die mir ausgegangen seien.

 

Und was soll ein Foto vom Fahrzeug denn nicht mit dem Thema zu tun haben?

Auch freie Erfindung?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. Mai 2021 um 11:58:29 Uhr:

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 18. Mai 2021 um 11:38:53 Uhr:

 

Selbst wenn alle deine genannten Indizien zusammentreffen, lege ich Widerspruch ein und sage dem Amt: "In vier Monaten habe ich eine Fahrt zu XY geplant..." Dann möchte ich mal sehen, ob die noch abschleppen.

Dann bekommst Du die amtliche Auflage dein Fahrzeug umgehend in einen betriebs und fahrbereiten Zustand zu versetzen.

Kommst Du dieser Auflage nicht nach, hängt es am Haken.

@Geisslein

bzw. der Halter bekommt einen Gebührenbescheid für die Sondernutzung.:D

Dann klär mich doch mal auf.

Meinst du mich?

Was soll ich denn aufklären?

Du schreibst in Rätseln.

 

Ich hätte gerne ein Foto gesehen, kann ja kein Problem sein.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 18. Mai 2021 um 06:12:47 Uhr:

Zitat:

@munition76 schrieb am 17. Mai 2021 um 23:13:30 Uhr:

...und den Wagen wieder dort abgestellt.

Eben nicht, weil der TE dann dort stünde.

Nö, dort würde so lange mein anderes, zugelassenes, versichertes Auto mit aufgepumpte Reifen und gültige HU stehen.

Das ist hier solange das Auto zugelassen und betriebsbereit ist, ein Grenzfall zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung. Diese Grenze lässt sich nicht allgemein scharf beschreiben, sondern muss in jedem Einzelfall anhand der objektiv erkennbaren Kriterien von der Ordnungsbehörde beurteilt werden. Deshalb können wir hier noch bis in alle Ewiglkeit mit allgemeinen Spitzfindigkeiten jeweils das Gegenteil der Auffassung des anderen behaupten. Ist das Fahrzeug nicht mehr betriebsbereit, liegt in jedem Fall eine Sondernutzung vor. Dass ein Fahrzeug mit völlig verdreckten Scheiben und vier platten Reifen "betriebsbereit" sein soll, man mit ihm also jederzeit und umgehend wegfahren kann, würde einem wohl kein Gericht abnehmen. Das [url=OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.12.2000 - 11 A 2870/97]OVG Nordrhein-Westfalen[/url], Urteil vom 04.12.2000 - 11 A 2870/97, hat das für den Fall, dass ein Fahrzeug zu Werbezwecken abgestellt wurde und die Scheiben des Fahrzeugs mit Werbetafeln zugeklebt sind.

Zitat:

Gleiches dürfte auch dann anzunehmen sein, wenn etwa Innenscheiben eines Fahrzeugs in einer die erforderliche freie Sicht beeinträchtigenden Weise mit Verkaufsschildern zugeklebt sind, es deshalb objektiv an der Möglichkeit der sofortigen Inbetriebnahme fehlt, ...

Diese Tafeln wird man sicher schneller entfernen können als vier platte Reifen aufzupumpen (falls das reicht) und die völlig verdreckten Fenster zu reinigen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@ktown schrieb am 18. Mai 2021 um 13:00:03 Uhr:

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. Mai 2021 um 11:58:29 Uhr:

 

Dann bekommst Du die amtliche Auflage dein Fahrzeug umgehend in einen betriebs und fahrbereiten Zustand zu versetzen.

Kommst Du dieser Auflage nicht nach, hängt es am Haken.

@Geisslein

bzw. der Halter bekommt einen Gebührenbescheid für die Sondernutzung.:D

Richtig... das wäre auch noch eine Möglichkeit

Ich habe schon einige male bei uns in der Gemeinde gesehen das die Politesse bei länger stehenden Fahrzeugen ohne Nummernschild oder wo man optisch erkennen kann das Autonsteht schon ewig ... heruntergekommen ... ein großen Zettel an der Windschutzscheibe mit Hinweisen an den Halter angebracht hat und nach ein paar Tagen war das Auto verschwunden ... wohin auch immer.Also ich würde mal beim Ordnungsamt höflich nachfragen ob man sich das mal ansehen kann ... wenn alle Stränge reißen schraubst du in der Nacht die Schilder ab und dann wird sich das Ordnungsamt schon darum kümmern ... war ein Witz mit dem Abschrauben ...

@Homie777, hast Du denn inzwischen eine Meldung beim Ordnungsamt gemacht? Was ist dabei rausgekommen?

Oder war das nur eine Nebelkerze um ein bisschen Frust abzulassen?

Zitat:

@weberschiffchen schrieb am 18. Mai 2021 um 15:21:58 Uhr:

Ich habe schon einige male bei uns in der Gemeinde gesehen das die Politesse bei länger stehenden Fahrzeugen ohne Nummernschild oder wo man optisch erkennen kann das Autonsteht schon ewig ... heruntergekommen ... ein großen Zettel an der Windschutzscheibe mit Hinweisen an den Halter angebracht hat und nach ein paar Tagen war das Auto verschwunden

Das ist doch unstrittig, hier gehts darum, daß eigentlich alles "ordnungsgemäß" ist, also Nummernschild angebracht, angemeldet, TÜV....., nur eben platte Reifen

Zitat:

@nogel schrieb am 18. Mai 2021 um 16:36:56 Uhr:

Zitat:

@weberschiffchen schrieb am 18. Mai 2021 um 15:21:58 Uhr:

Ich habe schon einige male bei uns in der Gemeinde gesehen das die Politesse bei länger stehenden Fahrzeugen ohne Nummernschild oder wo man optisch erkennen kann das Autonsteht schon ewig ... heruntergekommen ... ein großen Zettel an der Windschutzscheibe mit Hinweisen an den Halter angebracht hat und nach ein paar Tagen war das Auto verschwunden

Das ist doch unstrittig, hier gehts darum, daß eigentlich alles "ordnungsgemäß" ist, also Nummernschild angebracht, angemeldet, TÜV....., nur eben platte Reifen

Ein angebrachtes Nummernschild bedeutet jedoch noch lange nicht, daß auch alles ordnungsgemäß sein muß.

Es vermittelt nur den Eindruck.

am 18. Mai 2021 um 15:32

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. Mai 2021 um 16:47:21 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 18. Mai 2021 um 16:36:56 Uhr:

 

Das ist doch unstrittig, hier gehts darum, daß eigentlich alles "ordnungsgemäß" ist, also Nummernschild angebracht, angemeldet, TÜV....., nur eben platte Reifen

Ein angebrachtes Nummernschild bedeutet jedoch noch lange nicht, daß auch alles ordnungsgemäß sein muß.

Es vermittelt nur den Eindruck.

Nach der Logik müsste dann jedes Fahrzeug das irgendwo länger steht, genau überprüft werden, denn ordnungsgemäße Nummernschilder sind kein Garant dafür, dass auch wirklich alles stimmt. Wird immer kindischer und lächerlicher hier.

Ja, das ist tatsächlich nur noch lächerlich.....

Ja weil in 1,243 Fällen aus 1mio. sowas zutrifft.

Man sollte auch mit jedem Kaugummi eine DNA Abgleich machen…

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