Dauerlicht V70 II
Moin,
mein V70 II iat ab Werk so eingestellt, dass die Xenons bei Fahrt immer gühen.
Will ich aber nicht, brauche ich nicht. Ich brauche bei Tag kein Abblendlicht.
Können die das in der Werkstatt über SW wieder schaltbar machen? Und was kostet das?
Gruß, Holger
32 Antworten
Such mal die älteren Beiträge durch, wurde schon mal besprochen. So weit ich weiß kann der Freundliche das über VADIS ändern.
Gruß, Olli
Sicherheitstechnisch i.O.
Willst Du wirklich tagsüber ohne Licht fahren, sicherheitstechnisch ist die Einstellung doch in Ordnung.
Fahre grundsätzlich mit Abblendlicht !
Gruß
hjdinter
Re: Sicherheitstechnisch i.O.
Zitat:
Original geschrieben von hjdinter
... sicherheitstechnisch ist die Einstellung doch in Ordnung.
Fahre grundsätzlich mit Abblendlicht !
Gruß
hjdinter
So ist es vernünftig! Vielleicht lässt sich Expat doch noch bekehren...
Gruss
ramon.dk, der jetzt keine neue "Lichtdiskussion" forcieren will!
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Unbekehrbar! 😉
Ich erinnere mich da auch an eine schon gelaufene Diskussion zu dem gleichen Thema.
Tagfahrlicht halte ich für sinnvoll, Abblendlicht dagegen ist Ressourcenverschwendung.
Holger, der nichtsdestotrotz von seinen Xenons begeistert ist 🙂
Moin,
genau, Tagesfahrlicht ja, Abblendlicht tagsüber NEIN!
Und wer anderer Meinung ist, möge sich bitte mal von der PI in Bergen/Rügen die Unfallzahlen geben lassen. Seit dem "Auf der Insel mit Licht .." Unfug, sind die Unfallzahlen insgesamt leicht gesunken - dafür ist der Anteil der Unfälle mit Zweiradbeteiligung sprunghaft in etwa auf den Wert vor der Einführung der Lichtpflicht für Selbige gestiegen.
(Sinnvolle Ausnahmen: dunkle Wald-/Alleepassagen & "Mistwetter"😉
Grüße Jörg.
V70AWD & FJR1300
Zitat:
Original geschrieben von Expat
Abblendlicht dagegen ist Ressourcenverschwendung.
Holger, der nichtsdestotrotz von seinen Xenons begeistert ist 🙂
Xenons sollen doch sehr wenig Saft brauchen. Vielleicht braucht man mit Xenon-Abblendlicht sogar weniger Saft als mit Tagfahrlicht??? Wäre mal interessant zu wissen....
Ciao,
Eric,
auch immer mit Abblendlicht unterwegs - die 200ml mehr Flüssiggas auf 100km kann ich verschmerzen 😉
Also Ruegen lasse ich nicht gelten ! Wir waren letztes Jahr dort und ich habe selten so viele Geisteskranke Autofahrer gesehen wie dort. Das hat mit Licht denke ich nicht viel zu tun !
Sorry, aber ich hatte in einer Woche selbst 2mal das Vergnuegen, durch eine Vollbremsung 2 Gestoerten das Leben zu retten, die sich im Kolonnenspringen ueben wollten.
Ich haette nix gegen eine "Zwangsbelichtung" entweder durch Tagfahrlicht oder Abblendlicht einzuwenden, wenn man dann auch Nebelscheinwerfer-Fetischischten hart bestrafen wuerde.
Hi!
Wo liegt der Unterschied zwischen Tagfahrlicht und Abblendlicht?
Ist das TFL vllt. weniger hell als das ABL?
Tom
Zitat:
Original geschrieben von XC90`MaVe
Wo liegt der Unterschied zwischen Tagfahrlicht und Abblendlicht?
Ist das TFL vllt. weniger hell als das ABL?Tom
Hallo,
das Tagfahrlich gibt es derzeit nur im Zubehör, muss also nachgerüstet werden. Es sind 2 kleinere Lampen (gibt verschieden Ausführungen, rund/oval), die irgendwo in der Stoßstange untergebracht werden müssen.
Weniger hell? Naja, sagen wir mal, es streut nicht so viel nach links und rechts, es muss ja auch keine Fahrbahn ausleuchten, der Lichtkegel muss mehr nach vorn gehen, damit man von entgegenkommenden Autos gesehen wird.
Ciao,
Eric
Rügen
Zitat:
Original geschrieben von V70 2.4T
Also Ruegen lasse ich nicht gelten ! Wir waren letztes Jahr dort und ich habe selten so viele Geisteskranke Autofahrer gesehen wie dort.
Diesen Eindruck hatte ich bei diversen Besuchen in den letzten 3 Jahren auch !
Gruß. Alexander.
Zitat:
Original geschrieben von Eric L.
Xenons sollen doch sehr wenig Saft brauchen. Vielleicht braucht man mit Xenon-Abblendlicht sogar weniger Saft als mit Tagfahrlicht??? Wäre mal interessant zu wissen....
Interessanter Punkt. Mal nachhaken. Gibt aber momentan eh keine Tagfahrlichtlösung für den V70, oder?
Wo liegt denn der Unterscheid zwischen Standlicht und Tagfahrlicht? Helligkeit, Leuchtweite???
Ach ja, mein Licht ist jetzt in Stellung 0 kein Abblendlicht mehr. Ich wollte total Licht aus, haben sie aber in der Werkstatt nicht 100%ig hingekriegt. Jetzt glimmt bei 0 das Standlicht. Geht technisch nicht ganz aus, sagen sie.
Immerhin besser als Dauerlicht, welches im Winter und in der Dämmerung/Dunkelheit wunderbar seinen Dienst tut, aber sonst imho unnütz ist. Und hab keinen Cent dazubezahlt!
Holger
Zitat:
Original geschrieben von Expat
. Jetzt glimmt bei 0 das Standlicht.
Ich weiß zwar nicht, wo Du herkommst, in D ist Fahren mit Standlicht verboten, wenn die die Bullizei erwischt, kannste paar Euro löhnen. Ich würds wieder umbauen lassen. Wiso kriegt Dein Freundlicher das eigentlich nicht richtig hin? Hast Du ein dt. Auto oder eins aus einem Land mit Lichtpflicht auch am Tage?
Unterschied zwischen Standlicht und Tagfahrlich ist, dass Tagfahrlich deutlich heller ist.
Das Problem ist nur, dass Du irgendwo die Lampen unterbringen und befestigen musst. Soweit ich weiß, gibt es keine speziellen Halterungen oder Kists für Volvo - es ist also mehr eine Bastellösung 🙁
Ciao,
Eric
Hier noch was von der Hella-Homepage
Gesetzliche Bestimmungen
Spezielle Tagfahrleuchten sind zulässig. Eindeutige Rechtslage – trotzdem Unsicherheit bei Polizei und technischen Prüfinstanzen
Wer tagsüber mit Licht fährt, das aus zwei separaten Tagfahrleuchten im Stoßfänger kommt, kann Pech haben: Dieses Plus an Sicherheit stößt bei manchen Ordnungshütern auf Unverständnis. Dafür gibt es aber keinen Grund: Die europäische Rechtslage ist eindeutig.
Das Fahren mit Licht am Tag ist in allen skandinavischen und weiteren europäischen Ländern (etwa in Italien, Polen) inzwischen Pflicht, in vielen anderen Ländern (darunter auch in Deutschland) sind spezielle Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront auf Basis der aktuellen Rechtslage zulässig:
Gemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen ECE-Regelungen. Für Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und elektrischer Schaltung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Deutschland gehört dazu.
Darüber hinaus ist die Änderung des § 49a StVZO (PDF, 62 kB) zum 31. Oktober 2003 wirksam geworden (Bundesgesetzblatt Teil 1, unter G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.
Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination “RL” im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe. Hella hat solch kompakte und energiesparende Tagfahrleuchten zum Nachrüsten entwickelt und auf den Markt gebracht.
---Ende----
noch ein Nachtrag von mir: Abblendlicht hat zusammen mit Instrumenten- und Kennzeichenbeleuchtung ca. 180 Watt, Tagfahrlicht nur 20.
Ich würde trotzdem sowas nicht machen. Ich fahr immer mit Licht, da vergesse ich es nicht an/auszuschalten, meine Sicherheit sind mir die 100ml Flüssiggas wert.
Muss aber jeder selber wissen, immer noch besser als ohne Licht 😉