Datenblatt für US Vogue II Wohnmobil Bj 80?

Hallo,

da habe ich aus einer Laune ein schönes originales altes Wohnmobil in Holland gekauft und möchte das in D zulassen.
Natürlich gibt es Hindernisse, der Tüv Nord/Süd konnte bislang nicht helfen.

Es handelt sich um ein Vogue II Wohnmobil, Made in den USA, Bj 1980, schöner Originalzustand
Dodge Truck Chassis und Motor (Benziner, 440ci)

Neu war es damals sogar in Deutschland zugelassen, von da her sollte doch was möglich sein, es ging dann nach Holland. Die deutschen Papiere sind nicht mehr vorhanden. 2 alte HU Untersuchungen und eine Kfz Brief Kopie des Fahrzeuges konnte ich besorgen. Das Achsenprüfbuch ist da, das für Gas nicht. Der damalige deutsche Händler existiert nicht mehr. Kaufunterlagen sind da.
Das Fahrzeug war bis 2017 in Holland normal zugelassen. Die NL Papiere reichen für eine Zulassung hier nicht, Schlüsselnummer 0

Mein Nachbar ist bei der GTÜ und kann nur eine HU machen, das ginge nur mit ausgestelltem Brief.
Er verwies mich zur Einzelabnahme an den Tüv Hannover, die wollen ein Datenblatt.
Der Tüv Nord und Süd hat kein Datenblatt für das Fahrzeug und leider auch keine weitere Hilfe, da habe ich angefragt.

Wie bekomme ich das Fhz wieder zugelassen ? Einzelabnahme, ja, wird da ein Datenblatt erstellt ?
Wer macht das ?
Das dies Geld kostet soll nicht das Problem sein, sofern es nicht gleich 5000€ sind.
Aber wer hilft weiter ?

26 Antworten

Tüv und eine leitende Person einer Zulassungsstelle haben mir das gesagt.
Der originale alte D Brief existiert nicht mehr, nur eine Kopie des Fahrzeugscheines habe ich, die allerdings vom Strassenverkehrsamt beglaubigt. Das Fahrzeug war nun 7 Jahre im "Ausland", jedoch regulär zugelassen, somit auch reguläre Holl. Papiere. Wäre es ein Serienfahrzeug gäbe es das Problem nicht.
Warte nun auf einen Termin beim Tüv in Hannover, zum Vorgespräch, mal sehen.

HU wäre toll, das kann die GTÜ nebenan. Wenn ich den Brief hätte würden die das machen, dort habe ich zuerst gefragt.

Bei 2 privaten Stellen die Datenblätter verkaufen habe ich gefragt, die haben auch keine Daten.

Diese Variante kenne ich nicht. Die letzten beiden selbst importieren US Fahrzeuge haben ein Datenblatt bekommen, das war leicht zu finden. Beides Serienfahrzeuge.

Zitat:

@Lichtviech schrieb am 31. Januar 2018 um 18:55:44 Uhr:


Das ist falsch. Das Fahrzeug war mit dieser Fahrgestellnummer schon in D zugelassen, ergo fällt ein 21 er aus. Es reicht eine HU. Das ist seit 4 Jahren so Usus und wird bei uns so praktiziert. Versuche zumindest den alten Brief zu bekommen, diese Eintragungen müssen bestehen bleiben

Welche Stelle gibt denn einen neuen Brief aus ? Das Strassenverkehrsamt ? Habe bei 2 Stellen nachgefragt, machen die nicht.
Der Tüv auf Basis des alten Briefes ?

Wenn es da eine Vorschrift/Anweisung gibt auf die man sich beziehen könnte würde das helfen.
Das Amt hier im Ort ist durchaus bemüht und freundlich, aber so einen Fall kennen die einfach nicht. Vor 2 Jahren habe ich schon das ganze Amt zum Stillstand gebracht als ich ein Elektroauto zugelassen hatte, auch noch mit E Kennzeichen. Das erste E Mobil in der Region ob wohl es die schon ein paar Jahre gab. Alle Mitarbeiter haben sich das gleichzeitig angesehen, es wurde telefoniert und dann ging es. Alles andere blieb liegen bis ich mit einem Satz Schilder gehen konnte

Den Brief stellt die Zulassungsstelle aus, bei der Anmeldung.

Da gehst du mit den TÜV-Papieren hin und gut.

So, wieder etwas neues und hoffentlich die Lösung.
Die Zulassungsstelle vor Ort hat mit der Regionsleitung gesprochen, da das eben ein Sonderfall ist.
Der alte deutsche Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle in Cuxhaven scheint zu reichen. Dort ist noch eine Kopie im System. Damit zur Gtü(Dekra/Tüv) für eine normale HU. Dann wird das Fahrzeug von der Zulassungsstelle ganz normal zugelassen, auf Basis der Daten im alten Schein.
Früher wurde noch ein blanko Brief ausgegeben, das gibt es heute nicht mehr. Hatte ich mal vor 30 Jahren mit einem 63er Dodge.

Die Gtü sagt mir die machen die HU, die Entscheidung liegt bei der Zulassungsstelle.
Ohne den alten Fahrzeugschein wäre es dann doch eine Vollabnahme. Also, schnell noch die letzten Arbeiten machen (Bremse & Co) und dann los.
Für die evtl. spätere H Zulassung muß ich dann doch noch zum Tüv.

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Es geht um den Nachweis der Zulassung im Deutschland und dem umgehen der 21er Regelungen für einen re-import. Wenn das Fahrzeug erst 7 Jahre in den Niederlanden gelaufen ist und vorher in D, liegen alle relevanten Daten in elektronischer Form vor, man muss sich halt nur bemühen nach der vin im Computer zu suchen. Dann die Daten aufrufen und ausdrucken, so hat man den Nachweis über eine bereits erfolgte Vollabnahme und erstmalige Zulassung in Doofland.
Aufgrund dieser Daten können dann neue Papiere erstellt werden. Eine Vollabnahme benötigt man erst wenn die Anmeldung länger als 7 Jahre her ist. Steht so in der vzv. Darauf würde ich mich berufen, inkl. Der Daten aus dem alten Schein. Macht so manche Eintragung einfacher.
Oder gleich bei entsprechendem Zustand die H Abnahme...

Die 7-Jahres Regel gibt es doch aber glaube ich auch nicht mehr oder?

Es ist zugelassen ! Problem gelöst.

Kurze Zusammenfassung:
US Wohnmobil, 40 Jahre alt, war schon mal in DLand zugelassen, ging nach Holland. Mit den holländischen Papieren wollte die Zulassungsstelle erst nichts zulassen, da Typ 0000, Einzelabnahme, keine Daten im System.
Die Datenblatt Stellen des Tüv Nord/Süd haben nicht helfen können.
Es gab immer die Aussage: Erneut Einzelabnahme beim Tüv, das volle Programm
Es ist aber ein EU Fahrzeug das schon mal hier zugelassen war.

War heute zur HU bei der GTÜ. Prüfung ohne Mängel, auf Basis eines alten deutschen Kfz Scheins (noch bei einer Zulassungsstelle in DLand gefunden, man muss eben nur suchen)
Die Zulassungsstelle hier in der Region Hannover hatte vorab mit der Zentrale geklärt das doch ein Brief erstellt werden kann. HU mit alter dt. ScheinKOPIE möglich. Also schnell hin.....Problem. Es wird doch ein Tüv Gutachten verlangt. Wieder wurde telefoniert und dann ging es doch.
Holländische Papiere zusammen mit einem Ausdruck der technischen Daten der Holländischen Zulassung und der Kopie eines alten (2007) deutschen Kfz Scheines haben gereicht.
Brief, Schein, Stempel und alles. Sogar kleine Kennzeichen wurden mir ohne Nachfrage erteilt (soll ja später ein H drauf, also H (Hannover) einen Buchstaben und 3 Zahlen, das auf kurzen Kennzeichen)

Die Damen im Amt waren sehr hilfreich und wirklich freundlich. Hätten die nicht gewollt, wäre es wieder kompliziert.

Aber man muss schon nachfragen. Überall bekam ich unterschiedliche Aussagen, bei den Ämtern, beim Tüv, bei Fachhändlern. Auch zur Gas Prüfung. Es ist ein fester Gastank verbaut. Ausbauen, Behälter zum Tüv Hannover einzeln tragen, Druckprüfung für Druckbehälter machen lassen und wieder einbauen. Denn der Tank hatte keine Prüfung seit Einbau. Die normalen WoMo Händler dürfen keine festen Tanks abnehmen.

Also, die Saison kann kommen. Es ist wieder ein Mopar, zwar über 6 Tonnen Leergewicht, aber ein Dodge Chassis mit 440er. Kein Diesel, nein, ein richtiger Motor.

Hey Klasse ! Herzlichen Glückwunsch und ne schöne Saison 2018 .

Gruss , stefan

Im Prinzip hast du jetzt das gemacht was ich dir zwei mal geschrieben habe wie die Sachen zu lösen sind. Trotz allem kein bitte und danke deinerseits. Schade. Mit Tips zu Zulassungsregularien und Verwaltungsvorschriften halte ich mich in Zukunft zurück.

Sicher habe ich Deinen Beitrag gelesen, doch war daraus leider nicht ersichtlich anhand welcher Regel/Gesetz/Vorschrift sich das orientiert. Denn nur mit dieser Aussage habe ich bei mehreren Stellen eine Absage bekommen. Ich konnte bei 3 Ämtern und beim Tüv eben nicht vortragen aufgrund welcher Basis das erfolgen soll.

Ich bedanke mich das Du in meinem Beitrag etwas hilfreiches beigetragen hast. Dein Ansatz war richtig.

Letztendlich habe ich aber aber eher Glück gehabt, denn gestern bei der Zulassungsstelle war man sich nicht sicher ob das auch so funktioniert. Dann kam auch erst wieder eine Absage. Sie haben mir den Brief erteilt weil nichts dagegen sprach. Ein anderer Mitarbeiter dort hätte mich weggeschickt. Das Amt will ja helfen, nur konnte keine 100% passende Prozedur gefunden werden, auch nicht bei der Rückfrage an die Zentrale. Da bin ich denke mal durch das Raster gefallen.

Zitat:

@Lichtviech schrieb am 9. Februar 2018 um 16:21:22 Uhr:


Im Prinzip hast du jetzt das gemacht was ich dir zwei mal geschrieben habe wie die Sachen zu lösen sind. Trotz allem kein bitte und danke deinerseits. Schade. Mit Tips zu Zulassungsregularien und Verwaltungsvorschriften halte ich mich in Zukunft zurück.

Oh je..

ich habe Ihr Auto 2006 gefahren, und könnte vielleicht helfen 0175 4147124.mfG Christian

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