DAT Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch 4. Quartal 2012

Opel Astra J

Liebe Mitglieder,

im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit gegen einen Autohändler benötige ich eure Hilfe. Es geht sich um den Kraftstoffverbrauch eines Astra 1.4 LPG.
- Hat jemand zufällig den DAT Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und zwar vom 4. Quartal aus 2012. Das Auto wurde Ende Oktober 2012 gekauft.
- Hat zudem jemand noch die Verbrauchsangaben aus dem Werbeprospekt zu diesem Zeitpunkt und
- kann mir jemand sagen weshalb die Verbräuche des Autos von 2012 zu 2014 angeblich gesunken sind

Vielen Dank im Voraus

34 Antworten

Zitat:

@gott in rot schrieb am 6. September 2017 um 10:24:35 Uhr:


Hi,

Zitat:

@gott in rot schrieb am 6. September 2017 um 10:24:35 Uhr:



Zitat:

@Astradruide schrieb am 5. September 2017 um 17:53:53 Uhr:


Wenn Du wissen willst ob es Q4-2012 gegeben hat und u.U. auf bekommen möchtest würde ich DAT mal eine Email schicken. Sonst kommst Du nie zum "Seelenfrieden".

Na das ist doch zu einfach, da wird lieber wochenlang auf Foren oder Facebook rumgeheult 😉
Er hätte da auch längst einen Auszug bekommen 😉

Als wenn ich das nicht versucht hätte:

leider liegt uns der Leitfaden Q4/2012 nicht mehr vor.
Ich habe Ihnen den Leitfaden Q1/2013 beigefügt.

Hier geht es auch nicht ums Rumheulen, sondern lediglich um den Austausch oder die Anfrage. Es wäre ja denkbar gewsen, dass jemand genau diesen Leitfaden noch hat. Zumal der Leitfaden ja für alle Fahrzeuge gleich ist.

Du willst mich doch jetzt nicht ernsthaft nach der Rentabilität von Rechtstreitigkeiten in Deutschland Fragen. Am Anfang der Probleme wollte Opel ja eine einvernehmliche Lösung. Letztlich ist es faktisch daran gescheitert, dass sie auf einen Mehrgewinn von vielleicht 1000,- € aus ihrem Gebrauchtwagenhandel nicht verzichten wollten. Damals stand zur Diskussioin den Astra 1:1 gegen einen vergleichbaren gebrauchten Hyndai (der von denen auch vertrieben wird) zu tauschen. Vermutlich wussten die aber, dass die den Astra mit LPG nicht so schnell vom Hof bekommen.
Entsprechend der Messergebnisse des Prüfstandes liegt er - je nach Interpretation - drin. Im Leitfaden steht - und diese Aussagen sind Bestandteil des Werbeversprechens - dass diese Werte im Alltag erreicht oder sogar unterboten werden können. Und das funktioniert nicht. Ob der Wagen erkennt, dass er auf dem Prüfstand ist, kann man vermuten aber ohne gigantischen Aufwand schwer beweisen. Beim Zafira Diesel gab es diesbezüglich mal einen netten Versuch. Nach dem "Anlernen" auf dem Prüfstand stimmten die Werte, als der Tester aus der Halle und einmal um den Block gefahren ist, kamen ohne Anlernphase bei gleichem Testzyklus ander Werte raus.

Zitat:

@Krumekraz schrieb am 6. September 2017 um 14:41:24 Uhr:


Im Leitfaden steht - und diese Aussagen sind Bestandteil des Werbeversprechens

Soll das ein Zitat aus einem der beiden vorgenannten Leitfadenausgaben sein? Glaube ich nicht.
Die DAT hat ja quasi vom Gesetzgeber die Aufgabe übertragen bekommen ein nüchternes - also neutrales - Vergleichsblatt zu erstellen. Da wird die DAT keine expliziten Werbeversprechen einzelner Hersteller zitieren ohne diese per Fußnote dem Hersteller zuzuweisen. Auch aus reiner Authorensicht solche Aussagen in den Prospekt zu bringen würde der Sache schon widersprechen und jeder Hersteller kann diese Aussage als "nicht sein" von sich weisen.

Wenn, dann brauchst Du das (Opel-)Werbeprospekt von damals wo es explizit drin gestanden haben muss. Ein vernünftiger Anwalt sollte wohl nichts anderes sagen.

Zitat:

- dass diese Werte im Alltag erreicht oder sogar unterboten werden können.

Wenn man schafft wirklich nach NEFZ-Vorgaben zu fahren wird man wohl sehr nah in diese Werte kommen. Wer es schafft deutlich drunter zukommen hat ein abweichendes Fahrprofil und schaltet/beschleunigt auch nicht nach NEFZ-Vorgabe.

Ich habe 'nen Corsa CDTI, den kann ich prinzipiell mit 2,7l/100km bewegen. Ich darf dann halt nur mit dem Tempomat 50 fahren und nicht einmal bremsen/beschleunigen. Da lege ich deutlich unter NEFZ-Angabe. Im Alltag schaffe ich das nicht und liege somit drüber.

Zitat:

Und das funktioniert nicht. Ob der Wagen erkennt, dass er auf dem Prüfstand ist, kann man vermuten aber ohne gigantischen Aufwand schwer beweisen. Beim Zafira Diesel gab es diesbezüglich mal einen netten Versuch. Nach dem "Anlernen" auf dem Prüfstand stimmten die Werte, als der Tester aus der Halle und einmal um den Block gefahren ist, kamen ohne Anlernphase bei gleichem Testzyklus ander Werte raus.

Du vertust Dich nicht zufällig mit dem NOx-Messung für EU6 der Deutschen Umwelthilfe bei einem Zafira Diesel?

Ich habe nicht gesagt, dass DAT auf Opel verweist. Vielmehr ist es andersrum. Opel schreibt in seiner Broschüre zu den Verbrauschswerten:

... Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.

Und gibt somit einen klaren Hinweis auf die Angaben im DAT-Leitfaden. In diesem werden dann ein paar allgemeine Spritspartipps genannt, die schon vor Jahrzehnten bei der tehoretischen Führerscheinprüfung abgefragt wurden und es folgt die Erklärung zu den im Leitfaden genannten Verbrauchswerte.

Zum Verständnis:
Der Leitfaden enthält die nach dem neuen europäischen Messverfahren, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 in der jeweils gültigen Fassung, ermittelten Werte für den Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und die CO2-Emissionen. Dabei werden Verbrauchs- und CO2-Werte im Stadtzyklus mit einem Kaltstart (Bedingungen „innerorts“) und im Überlandzyklus mit Leerlauf und Konstantfahrten, aber auch mit
Beschleunigungsphasen und Spitzengeschwindigkeiten von 120 km/h (Bedingungen „außerorts“) auf einem Prüfstand ermittelt. Der Gesamtverbrauch und die CO2-Emissionen kombiniert geben Durchschnittswerte über beide Zyklen wieder. Die Verbrauchs- und CO2-Werte im realen Fahrbetrieb können von den Typprüfwerten abweichen (abhängig von Beladung des Fahrzeugs, Fahrverhalten etc.). Durch Beachtung der Tipps zum Spritsparen können Sie die offiziellen Werte aber auch einhalten oder sogar unterschreiten.

Ergo, wenn ich diese Spartipps befolge, kann ich die genannten Werte einhalten oder sogar unterschreiten. Und da steht nicht, dass ich zum erreichen des Wertes für den städtischen Bereich mit Tempo 90 auf der Autobahn fahren muss. Denn nur so hat es der Gutachter erreicht.
Und da Opel seine Angaben mit dem Hinweis auf die DAT-Liste aufführt, sind die Angaben darin Teil der Werbeaussage.

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Imho - Nein. Fahre nach NEFZ und Du wirst auch in dessen Region kommen. hat ja der Prüfstand gezeigt.

Fahre bei 70 im 6. Gang im Kreis und Du wirst drunter kommen. ... ganz so wie es in der DAT-Liste steht. Und es ist eigentlich klar, egal welches Auto Du Dir gekauft hättest, Du hättest das selbe Problem da alle in der DAT-liste stehen.

Die DAT-Liste ist als Referenztabellenwerk zu sehen - nicht mehr nicht weniger. Zus. gibt man halt Verbrauchsreduktionshinweise.
Obige Aussagen beinhalten keines Falls den Passus das man einen Angegebenen Vebrauch in jedem Fall unterbieten kann/wird. Du blendest (Zitat DAT)" Die Verbrauchs- und CO2-Werte im realen Fahrbetrieb können von den Typprüfwerten abweichen (abhängig von Beladung des Fahrzeugs, Fahrverhalten etc.)." Völlig aus. Abweichen heißt in beide Richtungen. Dein Fahrstil und Fahrprofil geht halt in die höhere Richtung! Ungünstige Reifen und Fahrzeugmasse nochmal on top.

Und wenn "Durch Beachtung der Tipps zum Spritsparen können Sie die offiziellen Werte aber auch einhalten" das eine Selbstverständlichkeit bei den Autofahrern wäre, würde es nicht mal er wähnt - das "können". Der Rest ist für Spritsparweltmeister und Leute die jeden Tag mit Konstant 70 hinterm Deich in Friesland cruisen.

So far. Eigentlich ist alles gesagt, ein paar Beispiele aufgeführt. Mir ist es zu mühselig.

EOD

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