DAT Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch 4. Quartal 2012

Opel Astra J

Liebe Mitglieder,

im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit gegen einen Autohändler benötige ich eure Hilfe. Es geht sich um den Kraftstoffverbrauch eines Astra 1.4 LPG.
- Hat jemand zufällig den DAT Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und zwar vom 4. Quartal aus 2012. Das Auto wurde Ende Oktober 2012 gekauft.
- Hat zudem jemand noch die Verbrauchsangaben aus dem Werbeprospekt zu diesem Zeitpunkt und
- kann mir jemand sagen weshalb die Verbräuche des Autos von 2012 zu 2014 angeblich gesunken sind

Vielen Dank im Voraus

34 Antworten

Du hast in Deinen CoC keine "Punkt 49 - CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch:" mit den Angaben "lnnerorts / Außerorts / Kombiniert" für Benzin bzw. Gas?

Habe ich sowohl für unseren 2011er Astra wie 2014er Corsa dort gefunden.

Für den Astra 1.6T steht dort 8,8 / 5,6 / 6,8 ... nicht weit weg von Deinen ermittelten Benzinerwerten ...

uuuund? Nun doch Werte im CoC gefunden?

Ja, habe ich. Hat etwas gedauert, da die CoC nicht greifbar war.
Benzin: innerorts 7,9; außerorts 4,9; kombi 6,0
Gas: Innerorts 10,6; außerorts 6,4; kombi 7,9
Der Wagen schafft aber bestenfalls bei konstant 120 auf der Bahn die Werte des innerstädtischen Betriebs.
Im DAT-Leitfaden stehen die gleichen Werte - wobei mir der entscheidende vom 4. Quartal 2012 aber immer noch fehlt. Ich gehe aber mal davon aus, das es die oben genannten sein werden. In diesem Leitfaden steht aber auch, dass man - unter Beachtung der Spritspartipps - die Werte erreichen, oder sogar unterbieten kann. Und dies ist absolut unmöglich. Es sei denn ich schiebe ihn durch die Stadt und bleibe auf der Bahn bei konstant 90 in 5m Abstand zu einem LKW.

hat mal wer anderes als du eine verbrauchsmessfahrt gemacht?

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Ich bin 65.000km gefahren und liege mit dem Diesel 0.02 l/100km über der Werksangabe.
Ich weiß beim besten Willen nicht, wie man über >4 Jahre rumschleichen soll. Mein Name ist nicht "Pietsprock" (falls unbekannt mal googlen)

Also mit Schleichen hat spritsparen wahrlich nix zu tun. Ein paar Kniffe und man schwimmt normal im Verkehr mit und das mit "Fabelwerten" die viele für unerreichbar halten.

Du darfst nicht so blauäugig an die Sache herangehen und denken, dass du mit deinem seit X Jahren ausgeübten Fahrstil die Werksangaben erreichst. Du weißt, wie die NEFZ-Werte bestimmt werden - gleich dich dem an und du wirst entsprechende Werte erreichen.

Zitat:

@Krumekraz schrieb am 3. September 2017 um 19:01:36 Uhr:


.... In diesem Leitfaden steht aber auch, dass man - unter Beachtung der Spritspartipps - die Werte erreichen, oder sogar unterbieten kann. Und dies ist absolut unmöglich. Es sei denn ich schiebe ihn durch die Stadt und bleibe auf der Bahn bei konstant 90 in 5m Abstand zu einem LKW.

Fahren nach NEFZ-Prüfcyklut ist quasi nichts anderes. Es sind gesetzlich zu erhebende Messwerte zum Vergleich.

Ja, wer nach NEFZ das Auto auf 100 beschleunigt macht dies in irgendwas um 70s!

Schau mal hier - da findest Du Dich in etwa wieder.

Je nachdem wie, wann und wo ich fahre, fahre ich ganze Tankfüllungen mit 6,9 bis >13l/100 leer.

Zitat:

@slv rider schrieb am 3. September 2017 um 19:36:38 Uhr:


hat mal wer anderes als du eine verbrauchsmessfahrt gemacht?

Der war bei zwei Gutachtern. Der erste ist mit dem Wagen im Realbetrieb gefahren. Da ich so meine Bdenken über dessen Unabhängigkeit hatte (Nachbar vom Authaus) wurde ein Fahrzyklus aufgezeichnet. Der ist ganz überwiegend Autobahn unter Tempo 100 gefahren, hat die Werte dann aber auf den kombinierten Betrieb umgerechnet. Und der war auch drüber.
Der zweite Gutachter ist ebenfalls sehr moderat gefahren und hat die Werte nicht erreicht. Die Werte des Prüfstandes habe ich ja oben genannt.

Zitat:

Du darfst nicht so blauäugig an die Sache herangehen und denken, dass du mit deinem seit X Jahren ausgeübten Fahrstil die Werksangaben erreichst. Du weißt, wie die NEFZ-Werte bestimmt werden - gleich dich dem an und du wirst entsprechende Werte erreichen.

Bei einer meiner Meßfahrten ist der Wagen quasi alleine gefahren. 140km (70km hin und wieder zurück) weit über freier Autobahn mit Tempomat auf 120km/h. Ohne Klima, Licht, Scheibenwischer, Heckheizung ...
War natürlich eine total spannende Fahrt. Verbrauch etwa 8l

ja und? Ist irgendwo spezifiziert wie viel das Auto bei konstant 120 verbraucht? Nein, das gab es vor Jahrzehnten mal.

Die Angabe ausserorts sagt nichts über den Verbrauch bei konstant 120 aus bzw. irgendeiner anderen Konstantgeschwindigkeit aus. Sie spiegelt lediglich den Durchschnittsvebrauch wieder der sie hierab ca. Sekunde 850 einstellt. Die Durchschnittsgeschwindigkeit wird dabei vielleicht mal 80km/h sein und in dem Durchschnitt fällt auch noch die Schubabschaltung bis das Auto wieder steht mit rein.

Aber selbst wenn es andere Prüfzyklen gegeben hätte würde Dein Auto nicht weniger verbrauchen. Es würden nur andere, größere, Zahlen in den Papieren stehen. Andere würden dann auch jubeln weil sie, ganz easy, viel weniger als die Prüfangabe verbrauchen.

Wie man, gutachterlich und Normenfest, von einer Konstantfahrt auf den Verbrauch im Kombiniertbetrieb schließen kann erschließt sich mir nicht. Nicht ohne wirklich große Abschätzungsfehler im Kauf zu nehmen.

Allerdings ist die Kombiniertangabe auch Unsinn wenn der Diskussionsgegenstand wiederum der Verbrauch bei konstant 120 ist.

In Zukunft werden Verbrauchsangaben wohl auch mit prüzyklen gemacht die zu höheren Verbrauchsangaben führen, aber auch da kommt der nächste auf dem Busch der sich über den Verbrauch auf der AB mukiert obwohl er doch nur zw. 160 und 180, nicht aber Vollgas fährt.

Ich weiß es ist ein kritisches und heikles Thema. Das Dein Auto aber wirklich - rechtlich nennenswert - mehr als spezifiziert verbraucht sehe ich nicht.

Mir ist sehr wohl bewusst, dass die Angaben, die die Hersteller zu Typegenehmigung vorlegen, Fantasiewerte sind und mit der Realität wenig zu tun haben. Ich möchte an dieser Stelle nicht in die Diskussion über spezeille Öle, abgeklemmte Generatoren oder Bremsbeläge etc. einsteigen.
Fakt bleibt aber, dass das Auto mit einem bestimmten Verbrauchswert beworben wurde. Zur Erklärung dieser Verbrauchswerte erfolgt ein Hinweis uaf den DAT-Leitfaden, der auf Verlangen im Verkaufsgespräch sogar ausgehändigt wird. Und in eben diesem steht nach der Erklärung, was diesen Werten zu Grunde liegt, eben auch, dass diese Werte unter Beachtung der Spritspartipps erreicht, oder sogar unterboten werden können. Und das ist eben nicht machbar. Weder durch einen der Gutachter bei extrem verhaltener Fahrt auf der Autobahn (wenn du die GPS-Aufzeichnung mit Geschwindigkeitsangaben auf eine Karte überträgst, lachst du dich schlapp - wenn das Thema nicht so ernst wäre), noch auf dem Prüfstand.
Und damit ist eine vertraglich vereinbarte Sachleistung eben nicht gegeben. Natürlich hat die Politik an der ganzen Situation einen großen Anteil. Aber stelle dir doch einfach mal vor es würde für ein Gefrierschrank beworben. Dieser soll eine Temp. von bis zu -18Grad schaffen. Zu Hause schafft er aber nur +4Grad. Und nun sagt der Hersteller, dass die Werte nur unter Prüfbedingungen an der Arktis erreichbar sind. Offenbar haben die Hersteller von Kühlgeräten ind Berlin nicht die Lobby der Autoindustrie. Anders sind Ausnahmeregelungen zur Abschaltung von Abgasreinigungen unterhalb bestimmter Temperaturen wohl kaum erklärbar. Und das wo in Deutschland die Jahresmitteltemperatur bei vielleicht 10Grad liegt.

Nur um sicher zu sein das ich nicht auf dem Schlauch stehe.
Es geht Dir darum die damalige Version in die Finger zu bekommen um darin die Formulierung zu finden wie z.B. "Durch Beachtung der Tips zum Spritsparen können Sie die offiziellen Werte aber auch einhalten oder sogar unterschreiten"? (Zitat aus der aktuellen Version).

Zitat:

@Astradruide schrieb am 4. September 2017 um 19:40:26 Uhr:


Nur um sicher zu sein das ich nicht auf dem Schlauch stehe.
Es geht Dir darum die damalige Version in die Finger zu bekommen um darin die Formulierung zu finden wie z.B. "Durch Beachtung der Tips zum Spritsparen können Sie die offiziellen Werte aber auch einhalten oder sogar unterschreiten"? (Zitat aus der aktuellen Version).

Nein, es geht sich nicht um die Formulierung, es geht sich nur um diesen Leitfaden und die darin angegebenen Werte. Es ist aber gut möglich, dass es für das 4. Quartal 2012 keinen Leitfaden gibt (fast alle anderen lassen sich ja im Netz finden). Dann würde ich den vom 3. Quartal nehmen, in dem mit Sicherheit sowieso die gleichen Werte und Formulierungen stehen. Dieser liegt mir ja vor. Rein rechtlich müsste ich aber - so es diesen den gibt - Bezug auf den Leitfaden beim Kauf gültigen nehmen.

Q3-2012 und Q1-2013 weisen beide 10,9/6,8/8,3 und für den ST 11,1/7,1/8,5 aus.

Wenn es dazwischen eine Ausgabe gegeben haben sollte wird wohl nicht zu erwarten sein das dort etwas wesentlich niedrigeres drin gestanden hat - ausser vielleicht ein Druckfehler.

Später kamen noch die verbrauchsbesseren Reifengruppen und ecoflex-Angaben hinzu. Wenn Du wissen willst ob es Q4-2012 gegeben hat und u.U. auf bekommen möchtest würde ich DAT mal eine Email schicken. Sonst kommst Du nie zum "Seelenfrieden".

BTW: Heute mal bewußter auf die Beschleunigung geachtet. NEFZ gibt 26s auf 50km/h an. Ich liege da irgendwo bei der Hälfte ... und mit mir der Rest der Welt (oder die sind eher noch schneller).

Hi,

Zitat:

@Astradruide schrieb am 5. September 2017 um 17:53:53 Uhr:


Wenn Du wissen willst ob es Q4-2012 gegeben hat und u.U. auf bekommen möchtest würde ich DAT mal eine Email schicken. Sonst kommst Du nie zum "Seelenfrieden".

Na das ist doch zu einfach, da wird lieber wochenlang auf Foren oder Facebook rumgeheult 😉
Er hätte da auch längst einen Auszug bekommen 😉

Für mich ist klar. Das Fharzeug liegt innerhalb von 10% zur Werksangabe.

Frage der Neugierde: Was haben die Gutachter gekostet? Vor allem die Prüfung auf dem Rollenprüfstand mit Beutelmessung und Umrechnung von CO2 auf LPG?

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