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Dashcam im / für den GLX

Opel Grandland X (Z)
Themenstarteram 6. Juni 2019 um 12:37

Moin,

hat jemand von Euch die DashCam aus dem Zubehörshop verbaut?

https://www.opel-accessories.com/.../39202436

 

Hat jemand von Euch eine andere Verbaut?

Ab Werk?

Nachgerüstet?

Da ich meinen neuen GLX per Kilometerleasing bekomme, halte ich das für sinnvoll.

Was meint Ihr dazu?

Vielen Dank und Schöne Grüße!

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22 Antworten

Dies war vom 18.05.2019 und wurde jetzt um das Thema Dashcams auf Fahrrädern erweitert !

Und schon wieder verdrehst du hier die Tatsachen ich habe dich auch nicht angeschrieben persönlich, in deinem ersten Post hast du mich gleich angegriffen das ich so einen veralteten MIST schreiben würde und tust es weiter.....

Das stand aber schon die ganze Zeit dort auf der ADAC Seite,und jetzt behaubtest du das wäre nicht so gewesen ! :D

Ich möchte jetzt die Beteiligten (incl. ich selbst) bitten, das Thema "Legalität von Dashcams" ruhen zu lassen. Jeder darf selbst entscheiden, ob von einem Gericht nachher die Meinung von Wolle1895, Mad.81, dem ADAC, oder sonstwem vertreten wird. In meinen Augen ist nur sicher, dass da eher nichts sicher ist.

Von daher bitte zurück zu Empfehlungen für Dashcams, vermutlich sinnvollerweise welchen mit einstellbarem Ringspeicher und Sicherungstaste.

Gruß

Achim

edit:

Zitat:

@Wolle1895 schrieb am 12. Juni 2019 um 16:46:36 Uhr:

Dass dies total veraltet war, kann man alleine daran sehen, dass der ADAC seine Stellungnahme jetzt geändert hat und manche zitierten Sätze gar nicht mehr drin stehen. Ups.

Abschließend möchte ich noch kurz anmerken, dass ich Veränderungen auf der verlinkten ADAC Seite bis letztes Jahr nachgelesen habe und der Sinn und der Großteil der Formulierungen sich nicht geändert haben. Die hauptsächlichen Anpassungen dort bezogen sich auf Formulierungen bezüglich der Einführung der DsGVO.

Die oben zitierte Aussage hält zumindest meiner Überprüfung nicht stand.

Gruß

Achim

"Großteil der Formulierungen" sagt alles...

Zudem scheint hier niemanden die sog. Fortschreibung der Rechtsprechung bekannt zu sein, denn eIn BGH-Urteil ist nicht gleich Gottes Wort, sondern gibt lediglich einen Rahmen vor, an den sich zu halten ist, insbesondere bei Anzeigen wegen Verkehrsverfehlungen, lässt ansonsten den Gerichten viel Spielraum. So sind in den 13 Monaten (!!!) seit Verkündung des Urteils Gerichtsentscheidungen ergangen, die in Teilen über das BGH-Urteil hinaus gehen.

Und im Gegensatz zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die, sofern überhaupt, nur vom Europäischen Gerichtshof geändert werden können, kann jedes OLG den BGH anrufen und eine Änderung der bisherigen Entscheidung beantragen - etwas, was sogar im Laufe der Jahre in den verschiedensten Bereichen mehrfach geschehen ist.

Zitat:

Wolle1895

So sind in den 13 Monaten (!!!) seit Verkündung des Urteils Gerichtsentscheidungen ergangen, die in Teilen über das BGH-Urteil hinaus gehen.

Die letzte mir bekannte Urteil ist von 15.05.2018 – VI ZR 233/17 vom BGH in Sachen Dashcam ! Und sonst kann kein Gericht über dem BGH Urteilen außer dem BVerfG.

Dies prüft aber auch nur ob gegen das Grundgesetzt verstoßen wir und nicht ob die Urteile des BGH richtig entschieden wurden.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

Ein OLG kann eine Änderung beantragen doch setzt diese nicht die Entscheidung des höchsten Gerichts außer Karft oder berührt dessen Entscheidungen .

Die BGH Urteile sind in Deutschland wegweisend für die Gerichte und haben bis heute bestand es gibt welche die noch von 1958 sind und werden bis heute von den Gerichten als Entscheidende Grundlage genutzt für Urteile.

Und an diesem Urteil vom 15.05.2018 – VI ZR 233/17 messen sich die Gerichte momentan wenn es um Entscheidungen in Sachen Dashcam geht !

Lesen UND verstehen sind, wie man erneut sieht, zwei grundverschiedene Dinge, vor allem, wenn man keine Ahnung von Rechtsprechung hat.

JEDES Amtsgericht kann anders entscheiden als der BGH. Das landet dann, sofern der Anwalt des Verlierers nicht gerade ein Idiot ist, beim OLG. Und diese wiederum entscheidet, ob es sich der Meinung des AGs anschließt und die Sache zur Überprüfung des seinerzeitigen Grundsatzurteils an den BGH weitergibt oder ob es die Entscheidung des AGs über Berufung auf dieses Grundsatzurteil abweist.

Und alleine die häufigen Konjunktive im BGH-Urteil geben den AGs eine große Menge an Gestaltungsspielraum.

Ups, so einfach ist das.

Gut. Das hier ist die allerletzte Warnung, jetzt die leidige Diskussion über die Legalität von Dashcams mit sofortiger Wirkung einzustellen. Zuwiderhandlung ergibt eine sofortige 36stündige Auszeit.

Wenn ihr unbedingt wollt, diskutiert das im Verkehr und Sicherheit Unterforum weiter.

Gruß

Achim

MT-Moderation

Sorry, aber du hattest die Diskussion selbst fortgeführt. Von meiner Seite aus ist sowieso alles gesagt.

Jetzt weiss ich noch immer nicht ob Jemand Erfahrungen mit Dashcams hat und wie man sie am Besten montiert und mit Strom versorgt.

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