ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Dashcam für F11 - Empfehlungen und Fragen.

Dashcam für F11 - Empfehlungen und Fragen.

BMW 5er F11
Themenstarteram 26. November 2014 um 20:36

Ich hatte jetzt schon öfters einige ziemlich enge Situationen und Beinahunfälle.

Darum möchte ich mir eine Dashcam zulegen.

 

Wichtig wäre mir aber auch, dass an die Daten der Cam nur ich komme.

 

Ich möchte ja nicht, dass mir meine eigene Cam dann ein Bein stellt, sollte ich mal einen Fehler machen.

 

Also top wäre, wenn die Daten auf der SD Karte verschlüsselt werden und mit einen Passwort geschützt sind.

Die Frage ist aber natürlich auch, ob überhaupt Jemand einfach meine Kamera nehmen und die SD Karte auslesen dürfte.

Nach dem Motto:

"Halt, da sind private Videos mit drauf, Finger weg, ich muss erst (ALLES!) löschen." ;P

Eine Kamera hinten, wollte ich nicht unbedingt und eine Parküberwachung wäre cool, ist aber auch kein Muss.

Wichtig ist eine dezente Cam, wo ich die Kabel gut verstecken kann.

 

Über Empfehlungen und Tipps, wäre ich dankbar. :)

 

PS: Ich hab die Forumsuche benutzt, aber nicht das gefunden was ich suche. Sry, wenn ich etwas übersehen hab.

Beste Antwort im Thema

@kanne 66:

Es geht mir (und ich unterstelle mal den meisten anderen hier ebenso) nicht darum Filmchen wie in Rußland ins Internet zur Schau zur stellen sondern einzig und allein darum, seine Rechte als Opfer im Strassenverkehr zu sichern.

Wenn man tagtäglich sieht, welche Idioten mit dem Hndy an der Fresse in Schlangenlinie einem vors Auto fahren und gefährliche Situationen generieren, und zwar zu 100% schuldhaft generieren, ja dann nehme ich mir das Recht heraus das zu filmen. Und irgendwann wird das Chaos in der Rechtssprechung, mal wiords zugelassen dann wieder nicht, durch ein höchsriczhterliches Urteil klargestellt.

Dein Echouffieren hier ist also grundlos.

Grüße rzz

59 weitere Antworten
Ähnliche Themen
59 Antworten

Hi,

schau dir mal die Blackvue DR600GW-HD an, falls doch für das Heck die Blackvue DR650GW-2CH an.

Verschlüsseln ist nicht nötig, an die Kamera darf nicht "mal eben" jeder dran. Selbst die Polizei kann bei einem Unfall die Kamera nicht einfach so beschlagnahmen.

Gruß

Benny

Zitat:

@blueXtreme schrieb am 26. November 2014 um 22:22:12 Uhr:

Selbst die Polizei kann bei einem Unfall die Kamera nicht einfach so beschlagnahmen.

Das darf sie sehr wohl.

Nein,

dürfen sie nicht "einfach so".

Die Polizei darf auch nicht "einfach so" in deine Wohnung eindringen und etwas mitnehmen.

Gruß

Benny

bin kein Jurist: aber zumindest gelesen habe ich:

Bei Unfall darf sie ohne jede Einschränkung beschlagnahmen

Zitat:

@blueXtreme schrieb am 26. November 2014 um 23:26:53 Uhr:

Nein,

dürfen sie nicht "einfach so".

Die Polizei darf auch nicht "einfach so" in deine Wohnung eindringen und etwas mitnehmen.

Gruß

Benny

Die Unverletzlichkeit der Wohnung steht unter besonderem gesetzlichen Schutz (Art. 13 GG), und selbst dort darf die Polizei bei Gefahr im Verzug eindringen. Ich weiss ja nicht, was Du unter "einfach so" verstehst, aber die Beweismittelsicherung bei einem Unfall fällt nicht darunter. Siehe auch § 94, § 98 StPO. Darf ich fragen, worauf Du Deine Behauptungen stützt?

PS: Falls Du darauf abheben möchtest, dass "einfach so" bedeutet, dass keine Gefahr im Verzug sei, empfehle ich Dir, den Originalpost des TE nochmal zu lesen. Da ist explizit die Rede von schleunigster Beweismittelvernichtung, ergo ist diese Gefahr im Verzug.

Hinzu kommt noch, dass die Cams in Deutschland nicht zulässig sind. Ob der Richter diese Aufnahme verwendet entscheidet er von Fall zu Fall.

Ich finde es aber erstaunlich, dass der TE sich dieser Cam bedienen will unter Voraussetzung das er im Recht ist. Das mal wieder typisch und auch einer der Gründe warum diese Systeme in Deutschland nicht zugelassen werden. :D

Hallo!

Es ist durchaus fraglich, ob die Cam ein Beweismittel darstellt oder nicht. Da sie, wie von Sharki schon genannt, nicht von jedem Richter anerkannt wird bza. anerkannt werden muss, dient sie oft nur zum Füllen diverser Youtube-Kanäle. Das wiederum können die Russen gerne machen, in Deutschland ist das Präsentieren der Videos ohne aufwendiges Unkenntlichmachen der anderen Personen verboten. Österreich hat es sich ganz einfach gemacht, denn dort ist die Cam an sich verboten.

Wieso habe ich dennoch eine BlackVue DR500 im Auto? Weil es mir zum einen Spaß macht, damit auf der Rennstrecke Videos auzunehmen und zum anderen es nicht so ganz schlecht ist, wenn man mal ein paar Aufnahmen von Situationen hat. Sollte ich an einem Unfall Schuld haben und die Cam würde in der Tat eingezogen, dann habe ich halt Pech. Habe ich Schuld, dann ist es einfach so und meistens gibt es dann auch andere Zeugen dafür als nur die Aufzeichnungen der Cam.

Nochmals, die rechtliche Beurteilung der Cam ist schwierig. Selbst das bewährte "Gefahr im Verzug" greift bei einer solchen Sache nicht immer, solange wir hier nicht von Unfällen mit Personenschaden reden. Bei einem Bagatellunfall wird die Cam mit Sicherheit nicht eingezogen, alleine schon weil es ihr an der Beurteilung als Beweismittel mangelt. Weiterhin bin ich nicht verpflichtet mich selbst zu belasten. Ein gelöschtes Video kann also nicht als Beweismittelvernichtung herangezogen werden, selbst wenn die Cam als solches gelten sollte. Aber wie schon gesagt, bei einem normalen Unfall kann man heutzutage schon froh sein, wenn die Polizei überhaupt kommt. Bei Unfällen mit Personenschaden und man hat den auch selber verursacht, dann sollte man auch dazu stehen.

CU Oliver

Ahoi,

die Auslandsfahrten dürfen nicht vergessen werden. Ein Besuch z. B. in der Schweiz mit ner Cam könnte teuer werden. Und wer denkt schon immer dran, die Cam abzumachen.

Ich würde die Finger davon lassen.

Viele Grüße - mg

Es wird immmer hoch und runter diskutiert ob die Kamera als Beweismittel zugelassen wird. Was soll's?

Aus meiner Sicht sind diese Videos mit Zeugenaussagen gleichzusetzen. Der Besitzer der Kamera weiss ob er manipuliert hat, genauso wie er weiss ob er bei seiner Aussage luegt. Auch wenn das Video im Verfahren nicht gesichtet wird, kann es immernoch eine Aussage wesentlich unterstuetzen. Eine Aufnahme kann Details enthalten, die man waehrend eines Unfalls nicht bemerkt oder sich nicht merken kann. Niemand kann den Klaeger, Beklagten oder Zeugen daran hindern, seine Erinnerungen mithilfe der Aufzeichnungen aufzufrischen.

vg,

bbb

...ich stimme Oliver und bbb voll und ganz zu! Wenn ich einen Unfall verursache, stehe ich auch dazu und hab unter Umständen Pech, wenn die Cam als Beweiß eingezogen wird.

Aktuell hat mein Bruder das Problem, daß er einer Horde Rehe ausgewichen ist.....die Versicherung glaubt dies aber nicht und will über Vollkasko abrechnen...mit so einer Cam hätte er das Problem nicht!!!

Ich finde es sehr grenzwertig, wenn jemand öffentlich postet, das er im Falle der eigenen Schuld einer Auswertung aus dem Wege gehen möchte.

Warum wohl?

Wenn ich Bockmist baue, muss ich auch dazu stehen und nicht versuchen die Schuld anderen aufzudrücken.

Leider ist das Gegenteil immer häufiger der Fall.

Ich durfte schon 2mal in die eigene Tasche packen weil Unfallverursacher nicht zu ihrem Fehlverhalten gestanden haben und sich nach Parkremplern mit 1000 € und 2000 € Schaden unerkannt vom Acker gemacht haben.

Wo ist da der Unterschied zu jemandem, welcher im Bewusstsein der eigenen Schuld, jegliche Schuld von sich weist, damit jemand anderes zahlen muss?

Hallo!

Gehen wir mal nicht so weit und unterstellen dem TE hier böse Absichten. Die Cam zeichnet alles auf, also auch alles, was schon Stunden zurück liegt. Bei der Durchsicht der Videos kann man dannebenfalls sehen, dass der Besitzer in einer Tempo 100 Zone mit 125 durchgerauscht ist, denn die Geschwindigkeit wird bei vielen Cams mit aufgezeichnet. Es muss also nicht um das aktuelle Geschehen gehen, es kann durchaus auch gemeint sein, dass man sich kein Bein stellen will wegen früherer Verfehlungen, die zwar keinem geschadet, wohl aber gegen die StVO waren.

CU Oliver

Themenstarteram 27. November 2014 um 12:11

Danke für eure Antworten.

Wir schweifen damit zwar etwas vom Thema ab, ab etwas dazu sagen möchte ich trotzdem.

Ich würde nicht, wenn ich einen Unfall verursache, irgendwie versuchen was zu verschleiern, wenn ich eindeutig Schuld habe.

Ich habe vor ein paar Wochen (trotz Parkkontrollsystem :B ) rückwärts ein anderes Auto angestoßen.

Es war Mitten in der Nacht, kein Mensch da, auf einen abgelegen Parkplatz und es war irgend n Firmenwagen.

Ich hätte auch einfach fahren können.

Hab die Nummer auf dem Firmenauto angerufen und die Sache geklärt. Waren irgendwas mit knapp 2000€ Schaden.

 

So viel dazu.

 

Aber es gibt auch andere verrückte Situationen, wo vllt. die Schuldfrage ganz anderes aussieht, oder nicht ganz geklärt werden kann. Oder man, wie schon gesagt wurde, vllt. etwas zu schnell war, oder an einen Stoppschild nicht zu 100% stehen geblieben ist, oder die Musik im Auto zu laut war, oder ich nebenbei (mit Freisprecheinrichtung) telefoniert habe, oder oder oder... und dann wird mir aus meiner Dashcam Aufnahme ein Strick gedreht.

 

Das würde ich gern vermeiden. ;)

Unfallflucht ist strafbar.

Es ist aber niemand verpflichtet sich selbst zu belasten. Das ist ein Grundsatz des deutschen Rechts.

Beides hat wenig mit einer eventell vorhandenen Dashcam Aufnahme zu tun.

Anstand, Moral und Ethik stehen ebenfalls auf einem anderen Blatt.

vg,

bbb

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Dashcam für F11 - Empfehlungen und Fragen.