Dashcam an Dauerplus im Kofferraum
Servus zusammen,
nachdem mir nun schon zum dritten mal jemand hinten einen Parkrempler verpasst hat habe ich mir nun auch für hinten eine Dashcam zugelegt.
Kleines Problemino dabei: an der 12V Dose im Kofferraum liegt Dauerplus an, mit Entladeschutz. Das ist perfekt für die Kühlbox und sollte daher auch so bleiben, für die Dashcam ist es doof, die nimmt dann beim Parken solange auf bis der Entladeschutz greift. Da der Wagen auch schon mal ein paar Tage steht, passiert das regelmäßig und ist in Kombination mit der Standheizung im Winter mehr als nur ärgerlich.
Hinten habe ich nirgendwo geschaltetes Plus. Klar, ich könnte jetzt Strippen quer durch das Fahrzeug ziehen - aber wenn das schön und spurlos entfernbar werden soll, dann dauert das ne ganze Zeit lang.
Ich naiver Mensch stelle mir eigentlich einen Zwischenstecker in der 12V Buchse bzw. im Kabel vor, der bei Vibration bzw. Erschütterung durch das Fahren mit einen gewissen Nachlauf den Stromkreis schliesst. Trotz längerer Recherche habe (abseits von technisch reizvollen, aber sanft überzogenen Lösungen z.B. mit einem Arduino) nix gefunden.
Hat jemand von Euch so ein Thema gehabt und gelöst?
Viele Grüße,
Andreas
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 20. November 2018 um 07:25:48 Uhr:
Zitat:
@RB26 schrieb am 20. November 2018 um 07:12:08 Uhr:
Da kann ich aus eigener Erfahrung was anderes Berichten. Polizei und Versicherungen nehmen solche Aufnahmen gerne entgegen. In einem Gerichtsverfahren wird eine solche Aufnahme zwar vermutlich nicht als Beweis zugelassen aber in 90% der Fälle kommt es doch gar nicht so weit.
Das glaube ich nicht!
Dann hat man den Vorgang halt vom Küchenfenster aus gesehen und war nur noch gerade so schnell genug draussen um das Kennzeichen vom fahrerflüchtigen Auto zu notieren.
Übereinstimmende Schadensbilder sollten den Rest erledigen und alles weitere überlässt man dann dem Anwalt den man für die Regulierung ja eh braucht.
58 Antworten
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 19. November 2018 um 18:26:48 Uhr:
... und du weißt, das du das eigentlich nicht darfst?
Und die Bilder von der Cam nutzen dir auch nix....
Selbstverständlich darf er das. Die Cam soll im Fall des TE ausschließlich anlassbezogen aufnehmen, nämlich bei Erschütterungen während des Parkens.
Es geht aber immer noch darum, was er danach mit den Aufnahmen macht!
Das Gesetz ist da zielmlich eindeutig.
Er gibt Sie der Polizei weil jemand Unfallflucht begangen hat....
Meine nachgerüste Rückfahrkamera kann theoretisch auch Clips aufnehmen. Nutze die aber nur dafür wo sie gedacht ist, nämlich zur Unterstützung beim Ausparken und zur Schonung meines steifen Nackens. Das Ding ist schön unauffällig das sich ja keiner von den Dashcam-Hatern drangsaliert oder provoziert fühlt...
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@Lagebernd: von welchen Gesetz redest du eigentlich? Ich glaube, du hast wirklich keinen blassen Schimmer und lässt nicht locker hier. Da bewundere ich die anderen, die zum diesem getrolle schweigen können.
Eine anlassbezogene Aufnahme kann man als Beweismittel in einem Zivil- und/oder Strafprozess einbringen. Daran besteht nicht (mehr) der geringste Zweifel, seit sich der Bundesgerichtshof mit der Thematik befasst hatte. Für solche Aufnahmen gibt es keinen "Datenschutz". Bei kurzen Nachdenken sollte einem das eigentlich auch schon so klar sein, oder etwa nicht?
Zitat:
@RB26 schrieb am 20. November 2018 um 07:12:08 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 19. November 2018 um 18:26:48 Uhr:
Und die Bilder von der Cam nutzen dir auch nix....Da kann ich aus eigener Erfahrung was anderes Berichten. Polizei und Versicherungen nehmen solche Aufnahmen gerne entgegen. In einem Gerichtsverfahren wird eine solche Aufnahme zwar vermutlich nicht als Beweis zugelassen aber in 90% der Fälle kommt es doch gar nicht so weit.
Zustimmung dazu, auch wenn Trolle wie @Lagebernd eigentlich keine Beachtung verdienen. Die Polizei freut sich, wenn Du Kennzeichen und vielleicht sogar eine Beschreibung vom Fahrer liefern kannst, die mögen es ja auch auch wenn aus einer Anzeige mehr als nur Papierkram entsteht.
In der Praxis brauchst Du das Video gar nicht, und oft nicht einmal den Unfallanalytiker. Im direkten Kontakt mit Vollzugsbeamten hat die Mehrzahl der Menschen mit schlechtem Gewissen die erstaunliche Tendenz, sich ausreichend tief selbst in die Sch**sse zu reden ;-)
Und auch wenn an der Verwertbarkeit der Videos kaum ein Zweifel besteht: wenn ich's mir recht überlege, dann wars doch womöglich vielmehr so, dass ich (wahlweise)
- vom Bürostuhl aus
- zufällig aus der Ferne beim Gassi gehen
- auf dem WC zuhause sitzend
die Unfallflucht gesehen habe aber leider nicht mehr eingreifen konnte. Gut, dass ich den Täter, sein Fahrzeug und den Hergang so gut beschreiben konnte :-DD.
Wenn der Spannungswächter installiert ist melde ich mich mit einem Erfahrungsbericht.
Also Lagebernd als Troll hinzustellen ist schon etwas dreist.
BGH hat nicht entschieden, daß alles erlaubt ist sondern daß es in Einzelfällen erlaubt ist!!!!!
Heißt konkret alles bleibt beim alten, wenn der Richter die Aufnahme als Beweis zuläßt hat man Glück, wenn nicht dann gewinnen eben die Anderen...
Das Datenschutzgesetz vor allem die neue verschärfte Version ist nun mehr als je gültig und kann bei Verstößen Konsequenzen nach sich ziehen, Geldstrafen im 3stelligen Bereicht wurden schon verhängt, zudem kommt bei unzulässiger Benutzung auch die Aufforderung die Kamera zu deinstallieren...
Weil diese Thematik noch nicht abschließend geklärt ist und es uns in Zukunft eventuell vermehrt angehen wird würde ich mir wünschen, daß ihr weiterhin darüber diskutiert und die Vor und Nachteile erörtert, aber unterlaßt bitte diese persönlichen Angriffen. Nur weil Jemand eine andere Meinung zu einem strittigem Thema hat ist er kein Troll!!!
HTC
Die Polizei freut sich immer wenn sie solche Videos bekommt. Vor ca. 6 Monaten überholt mich doch eine kurz vor einer 30er Zone ( Schule und Kindergarten ) und fährt mit knapp 50 durch. Auf meiner Dashcam waren die 48km/h der Messanlage der Gemeinde klar zu erkennen.
Ab zur Polizei und es gab einen Straffzettel wegen unangepasster Geschwindigkeit. Leider konnte er die 48 km/h nicht werten, sondern nur die unangepasste Geschwindigkeit.
Es gab einen Strafzettel aufgrund von was?
Es gab weder kalibrierte Messeinrichtungen noch Beamte vor Ort noch sonst welche berechtigten Gründe da tätig zu werden...
HTC
Zitat:
@touran_bert schrieb am 21. November 2018 um 07:37:22 Uhr:
Die Polizei freut sich immer wenn sie solche Videos bekommt. Vor ca. 6 Monaten überholt mich doch eine kurz vor einer 30er Zone ( Schule und Kindergarten ) und fährt mit knapp 50 durch. Auf meiner Dashcam waren die 48km/h der Messanlage der Gemeinde klar zu erkennen.
Ab zur Polizei und es gab einen Straffzettel wegen unangepasster Geschwindigkeit. Leider konnte er die 48 km/h nicht werten, sondern nur die unangepasste Geschwindigkeit.
Das haben dir dir vermutlich nur erzählt damit du Ruhe gibts. Als du bei der Tür draußen warst haben alle herzhaft über dich gelacht. 😛
Wie auch immer. Es gibt noch keine Selbstverständlichkeit im Umgang mit Dash Cams.
Auch mit dem Flim- oder Fotomaterial nicht.
Und solange wird weiter diskutiert. Die Hirnis streiten weiter, weil sie glauben, es wäre legal.
Und genau das ist es nicht.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 21. November 2018 um 12:15:12 Uhr:
Wie auch immer. Es gibt noch keine Selbstverständlichkeit im Umgang mit Dash Cams.
Auch mit dem Flim- oder Fotomaterial nicht.Und solange wird weiter diskutiert. Die Hirnis streiten weiter, weil sie glauben, es wäre legal.
Und genau das ist es nicht.
Lesen!
Und dies hier mal richtig verstehen:
Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?
Kauf und Installation einer Dashcam ist erlaubt
Darf für private Natur- oder Urlaubsvideos verwendet werden
Dashcams dienen nicht der dauerhaften Überwachung
Gezieltes Filmen von Nachbargrundstücken oder Personen mit einer Dashcam ist verboten und kann als Eingriff in die Privatsphäre rechtlich geahndet werden
Die Videos können unter bestimmten Voraussetzungen als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden, z. B. wenn die Kamera auf Verdacht einer Gefahrensituation angeschaltet wird und keine Personen gezeigt werden
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 21. November 2018 um 12:18:50 Uhr:
Lesen!
Du bitte auch. Und zwar die Betreffzeile, die darauf hinweist, dass es um eine technische Fragestellung geht. Und dann auch noch den Inhalt, der erklärt, dass nur anlassbezogen über einen Erschütterungssensor aufgenommen werden soll.
Selbst das ist immer noch illegal. Ohne Erlaubnis der gefilmten Person/en ist und bleibt es erstmal illegal erst der Grund kann unter Umständen die Benutzung rechtfertigen, aber das liegt im Ermessen der Legislative.
HTC
Als Beispiel: Ich steige in eine fremde Wohnung ein und will die Besitzer ausrauben. Dort beobachte ich aber wie der Ehemann seine Frau abmurksen will.... absurd richtig 🙂
Nun greife ich aber ein und verhindere den Mord. Wie ist das nun rechtlich zu werten?
Zitat:
@HTC schrieb am 21. November 2018 um 13:43:08 Uhr:
Selbst das ist immer noch illegal. Ohne Erlaubnis der gefilmten Person/en ist und bleibt es erstmal illegal erst der Grund kann unter Umständen die Benutzung rechtfertigen, aber das liegt im Ermessen der Legislative.
Nein, stimmt nicht. Unter diesen engen Grenzen wie vom TE geschildert ist die Aufnahme erlaubt. Sie ist kurzzeitig, anlassbezogen und es besteht ein berechtigtes Interesse. Eine solche Aufnahme darf angefertigt werden, sie darf aber, wenn Personen zu sehen sind, ggf. nicht veröffentlicht werden.
Ich klinke mich aber wieder aus, denn zur rechtlichen Fragestellung gibt es hier bereits andere Threads.