Dashcam als Beweis zulässig

Mercedes E-Klasse S212

ENDLICH 🙂 Dashcam als Beweis zulässig

BGH Urteil von heute, 15. Mai 2018

Bericht auf tagesschau.de

Gruß

MiReu

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 17. Mai 2018 um 09:54:03 Uhr:


Und nur noch mal zum allg. Verständnis, es gibt kein Gesetz das vorschreibt man muss jemanden "reinlassen", ausser wir reden von Fahrbahn Verengung bzw. Spurzusammenführung zum anwenden des Reißverschluss-Systems. Da bin der erste der es anwendet und auch einfordert.

Ich wusste (!), dass so etwas in der Art kommt. Die oben zitierten Sätze zeigen mir, dass Du genau zu den Fahrern gehörst an die ich bei der Gruppe Autofahrer denke die sich auf die Dashcam freuen.
Nur mal zum allgemeinen Verständnis: Ich brauche kein Gesetz das mir vorschreibt jemanden reinzulassen. Ich lasse jemanden rein wenn es angeraten ist. Weiß ich, ob er mich nötigen oder sich reindrängeln will? Hat er sich nur vertan und/oder war abgelenkt, hat mich übersehen? Was auch immer der Grund war, mit ein wenig Umsicht, sei es auch nur die Gelassenheit des erfahreneren Autofahrers, man könnte es auch Souveränität nennen, hätte man (sehr wahrscheinlich) einen Spurwechsel ermöglichen können. Es bringt mir keinen Nachteil, keinen Zeitverlust - gar nichts.
Der zweite Teil ist genauso entlarvend: Das Reissverschlussverfahren ist klar definiert, funktioniert mehr oder weniger gut. Aber auch hier gilt, ich fordere da nichts ein. Ich blinke, erwarte eine Lücke und treffe auch mal auf Leute die eben niemanden reinlassen wollen. Dann eben nicht, denke mir meinen Teil und fahre genau ein Auto später auf die andere Spur. Mir ist meine Zeit und sind meine Nerven zu schade mich über so Kinkerlitzchen aufzuregen. Da hätte ich in deutschen Großstädten viel zu tun...und vermutlich wöchentlich Grund für eine Anzeige.
Deswegen meinst Du eine Dashcam brauchen zu müssen und ich brauche die eben nicht.
Aber lass uns die Diskussion beenden, bringt eh nichts.

Gruß
Hageschaden

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STVO:
§ 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.

§ 18 (Autobahnen) lässt sich dazu nicht aus!

Du hast eine Entscheidung zur Nötigung erhalten! Staatsanwaltschaft verfolgt keine Ordnungswidrigkeiten. Zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahren dürfte die Owi auch verjährt gewesen sein!

Morgen...!
Dachte zunächst auch, dass ein Rechtsüberholen grundsätzlich bei dieser Situation verboten ist. Jedoch darf ein einzelnes Fahrzeug gelegentlich rechts überholt werden. Aber nur bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 80 km/h und wenn die Differenz zum überholten Fahrzeug nicht mehr als 20 km/h beträgt. Diese Werte hätten sich in der Rechtsprechung durchgesetzt.[1]

MfG André

Quelle:
[1]https://www.autozeitung.de/...sregeln-irrtuemer-ueberblick-101097.html

Bei Stau und zähfließendem Verkehr (§ 7 Absätze 2, 2a StVO)

Bildet sich ein Stau auf einer mehrspurigen Fahrbahn – etwa auf der Autobahn – oder ist der Verkehr zumindest zähfließend, kann das Rechtsüberholverbot ebenfalls aufgehoben sein. Dies gilt jedoch in einem vergleichsweise engem Rahmen: In der Rechtsprechung hat sich herauskristallisiert, dass das Überholen rechts nur dann zulässig ich, wenn die linke Spur höchstens 60 km/h fährt und die überholenden Fahrzeuge nicht mehr als 20 km/h schneller fahren.

Wie man lesen kann: dies gilt bei stockenden Verkehr! Das ist der beste Nachteil, wenn Autozeitungen über Rechtsprechung berichten! Meist nur die halbe Wahrheit!
Ich vertraue lieber auf den Gesetzestext und darauf, dass Richter den nicht außer Acht lassen! 😉

Zitat:

@mjbralitz schrieb am 20. Mai 2018 um 22:19:58 Uhr:


Bei Stau und zähfließendem Verkehr (§ 7 Absätze 2, 2a StVO)

Bildet sich ein Stau auf einer mehrspurigen Fahrbahn – etwa auf der Autobahn – oder ist der Verkehr zumindest zähfließend, kann das Rechtsüberholverbot ebenfalls aufgehoben sein. Dies gilt jedoch in einem vergleichsweise engem Rahmen: In der Rechtsprechung hat sich herauskristallisiert, dass das Überholen rechts nur dann zulässig ich, wenn die linke Spur höchstens 60 km/h fährt und die überholenden Fahrzeuge nicht mehr als 20 km/h schneller fahren.

Wie man lesen kann: dies gilt bei stockenden Verkehr! Das ist der beste Nachteil, wenn Autozeitungen über Rechtsprechung berichten! Meist nur die halbe Wahrheit!
Ich vertraue lieber auf den Gesetzestext und darauf, dass Richter den nicht außer Acht lassen! 😉

Es ist völlig egal was irgendeine Seite oder du sagen. Ein Polizist, ein Anwalt und ein Staatsanwalt haben kein Fehlverhalten feststellen können, mit der Begründung die ich oben schrieb. Da kannst du Gesetzestexte kopieren woe du willst! Mich interessiert nur, was in einer laufenden Ermittlung entschieden wurde.

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Morgen...!
In der § 7 Abs. 2a StVO steht:

Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

Jetzt geht's nur noch um die Definition der Fahrzeugschlange. 😉
Wenn also ein Schleicher auf dem linken Fahrstreifen langsam unterwegs ist, sich eine für den Einzelfall zu prüfende Fahrzeugschlange gebildet hat, darfst du rechts überholen...!

MfG André

Zum Glück. Einem meiner Fahrer ist neulich auch einer am Auto vorbeigestriffen. Leider jemand mit wenig Sozialkompetenz. Der andere lügt jetzt leider und wir müssen ihm das Gegenteil beweisen (dreist, da ich ich die Sache auf sich hätte beruhen lassen, aber der Vogel hat über einen Rechtsanwalt seinen (!) Schaden bei meiner Versicherung gemeldet.

Da einem im Alltag leider immer mehr Arschlöcher begegnen, die für ihre Fehler nicht geradestehen ist das eine gute Entscheidung pro Dashcam.

Gab vor kurzen auch ein Urteil bei dem einem über holen den das vorzeitige ein scheren verweigert wurde. Hier bekam der überhote eine höhere Strafe als der Überholende.

Ich glaub das da viele Rechthaberei im Gegenteil für die Kläger enden.

Dann können wir auch die Abrechnung von Schäden betrachten. Hatte in den letzten 10 Jahren zwei Parkplatz Rempler. In beißen Fällen hatte das Auto des Unfall Gegners leichte Lack Schäden, bei mir war in beiden Fällen nichts.
Abgerechnet wurde jeweils über 130% von dem was ein identischer Wagen im Internet gerade angeboten wurde. Gutachtern, Werkstätten, Versicherung die haben alle Interessen.

Blockiert haben die UDS IHMO die Versicherung en, lieber zwei mit Teilschuld als einer mit Schuld.

@Nico21784 verstehe ich! Mehr würde mich in dem Fall auch nicht interessieren! Die gleiche Situation kann auch mal anders beurteilt werden! 3 Anwälte, 4 Meinungen! 🙂 😁

Zitat:

@mjbralitz schrieb am 21. Mai 2018 um 10:42:27 Uhr:


@Nico21784 verstehe ich! Mehr würde mich in dem Fall auch nicht interessieren! Die gleiche Situation kann auch mal anders beurteilt werden! 3 Anwälte, 4 Meinungen! 🙂 😁

Absolut! Heißt ja auch nicht das das jetzt zu meiner Standardreaktion wird. Aber bevor man sich rumärgert und wenn ich dabei Niemanden behindere oder gefährde, werde ich das so lösen.
Drängeln und Lichtkonzerte sind mir viel zu anstrengend. 🙂

So gesehen überhole ich z.B. rund um Köln auf der A3 ständig rechts, wie viel andere auch, je nachdem welche Spur mal gerade wieder etwas schneller voran kommt...😁

Aber tatsächlich kamen bisher irgendwie noch keine Beiträge in denen gesagt wurde, dass mit Dashcam bei einem erlittenen Unfall die Schuldfrage wohl anders entschieden worden wäre...stattdessen geht es hier und vermutlich leider auch im RL dann um rechts überholen, angebliche Nötigung (einmal Lichthupe mit Abstand ist eben keine Nötigung, auch wenns manche kaum glauben können 😁), Beleidigungen und was da der Alltäglichkeiten mehr sind.
Den Hang zum Oberlehrer haben halt viele Fahrer, da kommt die Dashcam gerade recht....ich bau mir so ein Ding jedenfalls nicht ein. Mir reicht schon wenn im nächsten Auto ohnehin alle Positions-, Geschwindigkeits- und sonstige Daten in irgendeinem Steuergerät schlummern und per Gerichtsbeschluss dann ausgewertet werden können. Aber es soll ja Leute geben, die da wenig sensibel sind und sogar entsprechende Versicherungstarife mit Datenübertragung und -auswertung wählen würden. Ach nein, ich vergaß, wer etwas gegen Kameras hat hat was zu verbergen. 😁

Gruß
Hagelschaden

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 21. Mai 2018 um 11:43:42 Uhr:


Aber tatsächlich kamen bisher irgendwie noch keine Beiträge in denen gesagt wurde, dass mit Dashcam bei einem erlittenen Unfall die Schuldfrage wohl anders entschieden worden wäre...[...]

Gruß
Hagelschaden

Morgen...!
Vor etlichen Jahren wurde bei Stern TV über einen aufgezeichneten Falschfahrer berichtet, deren Aufnahmen bei Gericht nicht zugelassen wurden. In gleicher Sendung wurde auch ein sehr gutes Beispiel einer Dashcam-Aufzeichnung gezeigt, mit welcher die Schuldfrage eindeutig geklärt werden konnte.

Die Situation:
Zwei Fahrzeuge fahren auf den Parkplatz einer Autobahnraststätte. Das vordere Fahrzeug wird immer langsamer bis es schließlich zum Stillstand kommt. Das hinterher fahrende Fahrzeug bleibt mit Abstand dahinter stehen. Das vordere Fahrzeug legt den Rückwärtsgang ein und fährt dem hinteren Fahrzeug vorne rein. Der Fahrzeugführer des ersten Fahrzeugs steigt aus und beschuldigt den Fahrzeugführer des hinteren Fahrzeugs, dass er ihm aufgefahren wäre. Nach kurzer und hitziger Diskussion erzählte Fahrzeugführer zwei von der installierten Dashcam. Fahrzeugführer eins gab erst anschließend zu, dass er in diesem Fall am Unfall Schuld sei.

Der Familienvater konnte somit seine Unschuld beweisen. Es ist zwar ein sehr kurioser Fall, aber zeigt sehr deutlich, dass eine Dashcam die Schuldfrage eindeutig klären kann.

MfG André

Ja, diese oder eine ähnliche Geschichte kommt immer wieder. Wie realistisch ist das, wie oft kommt das vor und wie oft hat hier jemand so etwas wirklich erlebt? Oder kennt zumindest jemanden dem sowas widerfahren ist? Wie gesagt, ein Gerät für diese Fälle gibt es seit 1994,das Interesse daran ist seit Markteinführung konstant verschwindend gering. Eignet sich halt nur für Unfälle, ein Fehlverhalten eines Fahrers zur Anzeige zu bringen geht damit nicht...

Gruß
Hagelschaden

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 21. Mai 2018 um 13:14:31 Uhr:


Ja, diese oder eine ähnliche Geschichte kommt immer wieder. Wie realistisch ist das, wie oft kommt das vor und wie oft hat hier jemand so etwas wirklich erlebt? Oder kennt zumindest jemanden dem sowas widerfahren ist? Wie gesagt, ein Gerät für diese Fälle gibt es seit 1994,das Interesse daran ist seit Markteinführung konstant verschwindend gering. Eignet sich halt nur für Unfälle, ein Fehlverhalten eines Fahrers zur Anzeige zu bringen geht damit nicht...

Gruß
Hagelschaden

Diese Geschichte ist mir persönlich vor 20 Jahren passiert und ich war im hinteren Wagen. Ging vor Gericht, zum Glück für mich konnte der Verursacher und Lügner dem Richter auf seine Fragen nur widersprüchliche Antworten geben, so dass ich gewonnen habe.
Heute mit Dashcam würde die Sache bereits vor Ort klar sein.

Das kann man auch anders feststellen! Spuren auf der Fahrbahn, etc. Dazu muss sich die Polizei aber Mühe geben! Klar ist es mit Dashcam einfacher. Wie ich schon mal sagte: Dashcam versaut die eigene Aussage! 🙁

Ich muss ja zugeben, ich schaue sehr gern die Dashcam-Videos auf YouTube. Bin oft etwas fassungslos dabei und fahre seitdem noch vorsichtiger.

Dabei fällt mir allerdings auf, wie viele Verursacher einfach Stoff geben und abhauen. Auch dafür ist eine Dashcam Gold wert.

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