Das wars dann wohl mit LPG ab 2017.

Ich zitiere mal einen Umrüster.

Zitat:

Hallo liebe User.....

:-) Ich weiß der Titel des Threads klingt wie ein abgedroschener Werbeslogen.

Ihr könnt aber sicher sein, das es das nicht ist!

Es ist traurig aber wahr, das die 2007 herausgebrachte ECE R115 Regelung ab 2017 jetzt vollständig in Kraft tritt.

Was bedeutet das?

Im Grunde ist dann das "Wilde" Umrüsten, wie es zzt. zu 99% passiert und für den Kunden sowie auch für den Umrüster sehr angenehm ist vorbei.

Es werden somit von den technischen Diensten keine Einzelabgasbestätigungen mehr ausgestellt für Fahrzeuge mit einer EG Typgenemigung. In diese Fahrzeuge muss dann ein System verbaut werden, welche eine vollständige ECE R115 Zertifikat und Dokumentation hat.

ca. 70-80% der Gasanlagenhersteller haben das versäumt und sehr viele Fahrzeuge..... naja sagen wir mal "Mittleren alters" sind somit nicht mehr umrüstbar.

Also fast alle Fahrzeuge ab bj. 1998-heute Es sei denn ein Gasanlagenhersteller hat genau für dieses Fahrzeug eine R115 gemacht.

Man kann sich jetzt vorstellen, das es sich für keinen Gasanlagen Hersteller lohnt, für z.b. Fahrzeuge Euro2-Euro4 als grob gesagt Fahrzeuge aus dem Baujahr 1998-2009 noch R115 Zertifikate erstellen zu lassen.

Diese Fahrzeuge gelten dann zwar als Umrüstbar aus technischer Sicht, aber als nicht abnahmefähig mit der §21 StvzO Weil es keine Einzelabgasbestätigungen mehr gibt und auch keine R115 Zertifikate.

Als grobes Datum für die Einstellung der Erstellung von Einzelabgasbestätungen wurde mir Mitte des Jahres 2017 genannt.

Also! Jetzt umrüsten, bevor dein Auto auch mit zu den nicht abnehmbaren Nischenfahrzeuge gehört.

Für uns als Umrüster gestaltet sich die Sache natürlich traurig, denn in der Praxis bedeutet das:

1. Es sind nur sehr neue Fahrzeuge umrüstbar bzw. abnahmefähig für die ein Hersteller eines Systems eine R115 Zertifikat hat.

2. Oder Fahrzeuge die sehr alt sind mit einer Schadstoffklasse unter Euro2 oder ohne OBD oder Fahrzeuge die keine EG Typengenehmigung besitzen. (z.b. Re-Importe Typ Schl. 0000) Denn nur für diese werden in der Ausnahme Abgasbestätigung ausgestellt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 5. Januar 2017 um 07:53:37 Uhr:


Vielleicht äußert sich ja mal ein erfahrener aktiver Gasumrüster hier zu dem Thema. Zu den bisher zitierten Quellen lpgforum und BfG habe ich nur beschränktes Vertrauen.

Habe mich gestern mal bei allen Prüforganisationen darüber informiert, es ist wahr, daß der Herr Peter Z... dahintersteckt und der die Empöhrungen des VW Abgasskandal ausnutzte und als Grundlage seiner stetigen Zerstörungsstrategie diente, ich hatte mal ein persönliches Gespräch mit demjenigen (er rief mich vor 9 Jahren an und riet mir das generell illegale Umrüsten unbedingt sein zu lassen, ich mache mich damit strafbar und und und (( war etwas irritiert, da dieser Herr ja unweigerlich an dem Ast sägt, auf dem er sitzt und möge sich hier jeder sein Bild über diesen Herren machen...., mir erschien er jedenfalls päpstlicher als der Papst und so kommt er sich auch vor)), ich bekam auch Mailinformation, die ich hier nicht einstellen möchte, da sie vertraulich ist, aber nur soviel, daß es weiterhin so läuft wie bisher und auch die Dekra weiterhin 67er Abgasgutachten ausstellt. Es wird zwar irgendwann nur noch 115er Anlagen geben, aber mit gewissen und menschenmöglichen Übergangsfristen und die werden hier warscheinlich Jahre zuvor angekündigt! Keine Panik leute, irgendwann sterben zwar alle fosilen Brennstoffe als mobiler Energieträger aus aber das dauert noch (meine Meinung dazu lautet, daß es der derzeitige technische Stand und auch der bis 2030 nicht zulassen wird, komplett auf Strom umzuswitchen, diese Herausforderung wird sich noch hinziehen, denn allein die damit ausfallende Mineralölsteuer, mit der die Renten ja bekanntlich finanziert wird, muss umgelegt werden und dieser politische Akt beansprucht mehr Zeit als die Bereitstellung der dafür nötigen el. Energie....!

452 weitere Antworten
452 Antworten

Auf 27 Seiten wird erklärt das es x Ausnahmen gibt. TÜV anrufen der es eintragen soll.

Ich habe mir die Frage gestellt, ob durch die Umstellung auf WLTP Probleme bei der Umrüstung oder Zulassung umgerüsteter Fahrzeuge in Zukunft zu erwarten sind.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 13. April 2018 um 23:14:23 Uhr:


Kannst du das mit dem „ausgenullt“ mal genauer erklären? Hab das jetzt auch schon öfter gelesen, verstehe das aber nicht.

Guten Tag

Mein MB ML 63 AMG habe ich aus der Schweiz importiert. Der ML wir in USA produziert und war nie in der EU zugelassen -> ausgenullter Fahrzeugschein -> Umrüstung wie früher ohne Problem.

Wichtig: Der Wagen darf vor der Umrüstung nie in der EU zugelassen gewesen sein. Beim TÜV wird eine Vollabnahme nach §21 gemacht (250Euro). Problematisch wird es mit Wagen, die in der EU produziert werden denn diese sind in der EU schon typisiert und benötigen auch keine Vollabnahme nach §21 und somit nicht mit ausnullen.
Grüße Xandr

Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 22. Juni 2018 um 11:31:03 Uhr:


Auf 27 Seiten wird erklärt das es x Ausnahmen gibt. TÜV anrufen der es eintragen soll.

Genau, ich mache mir auch keinen Hals mehr und bewege mich auf der sicheren Seite..
Ich beantrage hier "TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH" und bekomme im Vorfeld eine Absage oder Zusage.
Aktuell ein Ford Flex ohne Eintrag unter K, mit Zusage, dass es mit AGA geht...

Ähnliche Themen

Sorry Doppelpost..

Tja, es ist wie immer mit dem halbgaren Wissen... Der Eine "weiß" nach 27 gelesenen Seiten, daß es "definitiv nicht geht"...und der Andere rüstet tagtäglich um und kennt das mit dem "geht nicht" glücklicherweise nicht :-) Ganz ehrlich, was zum Thema R115 derzeit an Blödsinn auf dem Markt kursiert ist echt haarsträubend.

Nach wie vor sind auch E3- und E4-Fahrzeuge aus D umrüstbar - und zwar immer dann, wenn es KEINE R115-Anlage dafür gibt. Und Ihr würdet staunen, wieviele Autos das betrifft :-)
Nur, wenn es R115-Anlagen für exakt diese Schlüsselnummernkombi gibt, NUR dann ist das Nachrüsten mit der 115er Pflicht. Für alle Anderen läuft es wie zuvor.

Gruß
Roman

Naja, wie wir wissen geizen die „Wissenden“ immer gern mit ihrem Wissen.
So ist das in Foren.

Zitat:

@RomanL schrieb am 21. September 2018 um 18:37:40 Uhr:


Tja, es ist wie immer mit dem halbgaren Wissen... Der Eine "weiß" nach 27 gelesenen Seiten, daß es "definitiv nicht geht"...und der Andere rüstet tagtäglich um und kennt das mit dem "geht nicht" glücklicherweise nicht :-) Ganz ehrlich, was zum Thema R115 derzeit an Blödsinn auf dem Markt kursiert ist echt haarsträubend.

Nach wie vor sind auch E3- und E4-Fahrzeuge aus D umrüstbar - und zwar immer dann, wenn es KEINE R115-Anlage dafür gibt. Und Ihr würdet staunen, wieviele Autos das betrifft :-)
Nur, wenn es R115-Anlagen für exakt diese Schlüsselnummernkombi gibt, NUR dann ist das Nachrüsten mit der 115er Pflicht. Für alle Anderen läuft es wie zuvor.

Gruß
Roman

Überlege Dir dies nochmal 😉
Die ECE R 115 ist eine Zusammenfassung aus Komponenten die nach R 67-01 abgenommen sind
Keine Anlage nach ECE R 115 bedeutet Einzelgutachten mit den R 67 - 01 Komponenten.
Einzelgutachten gibt es nur noch in bereits genannten Sonderbedingungen...
E2 (D3) und darunter oder Fahrzeuge ohne Eintrag unter K (Nummer der EG-Typgenehmigung oder der Allgemeinen Betriebserlaubnis)... 😉

Jo, da schreibt der romanl genau mit dem Halbwissen, das er selber ankreidet :-)
Der TÜV stellt eben keine Einzelabgasbestätigungen mehr aus , ausser: s.O.
Ergo --keine Anlage mit 115 Gutachten, keine eintragungsfähige Umrüstung möglich, Punkt.
Wäre dem nicht so, würden sich die Hersteller wohl weiterhin kaum bemühen die Gutachen zu erstellen.....

@MrFleetwood ,
ich weiss nicht , warum man sich immer anfeinden muss...
@RomanL liefert, im Gegensatz zu Dir, auch für mich brauchbare Infos und Überlegungsgänge, auch irren ist nun mal menschlich...
Auch hier kann man sich durchaus mit Höflichkeit und Respekt begegnen...

Jup, und am Ende muß immer der Prüfer den Haken drunter machen. Die ticken nicht alle gleich.
Also wird es bei Gasumbauplänen, die nich Schema F sind, sein wie bei anderen Umbauten. Einfach mal mit dem Prüfer reden.

Ein etwas friedlicherer Umgang stünde dem Forum eh. Ich, für mich, arbeite daran.

Deine Antwort
Ähnliche Themen