Das Reißverschluss verfahren, bin ich zu Blöde?

Hallo,
hoffe ich bin hier im Forum richtig,
ich habe mal eine Rechtsfrage bezüglich des Reißverschlussverfahrens.

Kurz zum Sachverhalt:
Bin heute Abend, auf einer Zweispurigen Autobahn bei Trier gefahren, auf der linken Überholspur und habe eine Kolone PKW's über holt.
Dann kam Plötzlich ein Schild, das in 300m die Linke Fahrspuhr Endet.
Die Fahrzeuge hinter mir bremsten natürlich ab und fahren sofort nach Rechts.
Dann habe ich überlegt und mich daran erinnert, das man ja in der Fahrschule gelernt hat, das man bis zum Ende wo die Fahrspur Endet fahren soll und sich dann mittels Reißverschlussverfahren nach Rechts einfädelt.
Also gesagt getan, fahre ich bis zum Fahrbahnende, und wollte nach Rechts, ich fuhr etwa um die 80 km/h.
Rechts wahr jedoch relativ viel Verkehr, also habe ich 50 m vor dem Ende geblinkt.
Der Pkw der Rechts fuhr jedoch wollte mich jedoch nicht reinlassen, er schloss noch mit absicht dicht zu vorderman auf und hat dich macht.
Ich fuhr dann mit Tempo 60 über das Einfädelungsende hinaus, was Gott sei Dank großzügig gestrichelt mit Fahrbahnmackierungen hinaus ausgebaut war und habe mich dann mit Glück und Hupen nach Rechts "reinzwengen" können, wo es fast zu einem Zusammenstoß gekommen währe.

Meine Frage ist jetzt:
-Wer hat Recht wenn es Kracht?
-Was mach ich eigentlich Falsch?, bin ich zu blöde zum Auto fahren?
Ich denke ich mache es in Zukunft so, wie die meisten anderen Verkehrsteilnehmr und ziehe zwei kilometer vorher schön nach rechts,
dann wird zwar der Verkehrsfluss gestöhrt, so das sich unnötige Staus bilden, aber andererseits riskiere wenigstens keine beinahe-Unfälle mehr.
Ich muss dazu sagen, das ich Vielfahrer bin (35.000km im Jahr) und ständig immerwider in solche Siturationen komme wo Leute einfach ihr "Hirn" abschalten (wenn noch eins Vorhanden ist) und adere in Gefahr bringen.

Wer kann mir auf meine Frage beantworten?

Beste Antwort im Thema

Du hast dich richtig verhalten, bis zum Ende der Spur fahren, dann das Reiseverschlussverfahren anwenden, nur das Hupen und "reinzwängen" demnächst unterlassen.

Im Zweifel musst du warten, und mit den Fehlern anderer rechnen.
Bei einem Unfall wird wohl jedem eine gewisse Schuld zugesprochen, je nach Vermeidbarkeit des Unfalls und genauem Hergang dem einen mehr, dem anderen weniger.

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Zitat:

Original geschrieben von viktor12v


Ich fahr auch immer, je nach Gelegenheit, ziemlich weit vorne rein.
Zum Ärger der Anderen.
Aber die hätten ja auch sich vorne einfädeln können, nicht schon kilometer weiter hinten!

Viktor

Es gibt wenige Punkte bei denen sich "Falschfahrer" selbst einen Nachteil zufügen können.

Und das Reißverschlussverfahren gehört glückerweise dazu.

Wenn sich alle schon vorher einreihen kann ich bis ganz nach vorne fahren. 😛

Gruß
yo-chi

beim durchlesen des threats bekam ich plaque auf den augen. denn es bewahrheitet sich, daß fast keiner weiß, wie es das gesetz vorschreibt. darum hier mal für ALLE zum mitmeißeln:

im hans giese - verkehrslexikon steht volgendes:

Rechtsprechung: Die Durchführung des Reißverschlussverfahrens beim Wegfall eines Fahrstreifens

Entspricht die Örtlichkeit (auch ohne ausdrückliche Beschilderung) dem Zeichen 121 (Verengung rechts), so haben sich die Rechtsfahrenden unter Vortritt des ersten Linksfahrenden ohne Überholversuch nach links hin einzuordnen (KG VRS 57, 321; DAR 1980, 186; OLG Schleswig VR 80, 490), ebenso umgekehrt (also unter Vortritt des ersten Rechtsfahrenden) im Falle des seitenverkehrten Zeichens 121 (Verengung links), vgl. Jagusch / Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 7 StVO, Rdn. 20).

Vielfach wird geglaubt, das Reißverschlussverfahren spiele sich so ab, dass der erste Fahrzeugführer, der an der Verengung ankommt, das Vorrecht habe, und sich danach die Fahrzeug im Wechsel einordnen müssen. Das ist aber nicht ganz richtig.

Um es zu verdeutlichen: Nicht der erste an der Verengung Ankommende hat Vorfahrt, sondern der erste Fahrzeugführer, der sich der Verengung auf dem weiterführenden Fahrstreifen nähert, auch wenn der andere sich schon versetzt vor ihm befindet; letzterer muss dann stehenbleiben und erst einmal demjenigen, der sich auf dem durchgehenden Fahrstreifen befindet, den Vortritt lassen.

auf gut deutsch: ab dem anzeigen (schild) des fahrstreifenwegfalls herrscht ÜBERHOLVERBOT!!!

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi



Zitat:

Original geschrieben von viktor12v


Ich fahr auch immer, je nach Gelegenheit, ziemlich weit vorne rein.
Zum Ärger der Anderen.
Aber die hätten ja auch sich vorne einfädeln können, nicht schon kilometer weiter hinten!

Viktor

Es gibt wenige Punkte bei denen sich "Falschfahrer" selbst einen Nachteil zufügen können.
Und das Reißverschlussverfahren gehört glückerweise dazu.

Wenn sich alle schon vorher einreihen kann ich bis ganz nach vorne fahren. 😛

Gruß
yo-chi

Jetzt wird mir klar, weshalb ich immer grinse, wenn die "Rechts, nichts von links Reinlasser" dann schimpfen! Sie meinen sich selbst!

Schön finde ich auch, daß sie mit ihrem "den lasse ich nicht rein Demonstrationsblick" auch noch oft vergessen, so dicht aufzusschließen, daß ich soweit in der Lücke drin bin, daß sie mir in die Seite fahren würden und damit zu 100% Zahlungspflichtig sind, weil sie auf ein stehendes Hindernis auffahren würden. 😁 Spätestens dann würden sie wohl zur Kenntnis nehmen müssen, daß sie sich doppelt falsch verhalten haben. Im übrigen gibt es längst Gerichtsurteile, die "Rechts-nicht-rein-Lassen", als Nötigung werten!

Hier zahlen sich natürlich 6 Jahre Taxijobben in Berlin und 7 Jahre in Mannem, als Training in der Erfassung komplexerer Verkehrssituationen, aus! 

Nun fädelt mal schön! 😉

Wolf24

Zitat:

Original geschrieben von swobi417


auf gut deutsch: ab dem anzeigen (schild) des fahrstreifenwegfalls herrscht ÜBERHOLVERBOT!!!

watt??? Das wäre ja völliger Blödsinn!

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Zitat:

Original geschrieben von swobi417


auf gut deutsch: ab dem anzeigen (schild) des fahrstreifenwegfalls herrscht ÜBERHOLVERBOT!!!

watt??? Das wäre ja völliger Blödsinn! Oder ich verstehe dich nicht. Kannste mal n Bild von dem Schild posten, was du meinst?!

Zitat:

Original geschrieben von compi-olli



Zitat:

Original geschrieben von Counderman


vorher einfädeln behindert den Verkehrsfluß wesentlich weniger wie ganz am schluss

jeder der was andres behauptet hat keinen Plan

so einfach is das fertig 😁

Verlängert nur den Rückstau und verschenkt kostbare nutzbare Verkehrsfläche! Ob ich nun 500 Meter vorher reingelassen werde oder 30 Meter vorher ist doch eigentlich egal. Nur dass ich 500 Meter vorher problemlos reingelassen werde, jedoch 30 Meter vorher als "Vordrängler" gelte und die Lücke zugemacht wird.

totaler Schwachsinn

trifft nur bei stehendem Verkehr zu fertig

und selbst da interressiert es keine alte sau weil die Anzahl der Fahrzeuge nicht verringert wird die durch die übrige Spur müssen

da passt so oder so nur ein Fahrzeug auf die Spur wie weit vorher sich die andren einfädeln interressiert dabei absolut 0

ausser das du kein Stop and Go hast wenn sich die leute vorher einfädeln deswegen geht es schneller so einfach is das

alles andre ist Theoretischer blödsinn und nur dafür da das der Stau halt nur 3 km ist statt 3.2 hört sich besser an und fertig

nach eurer Theorie würde durch eine Sanduhr genauso viel Sand durchgehen wie wenn ich ein Loch hab das 10 mal so gross ist wie von einer Sanduhr
muss man ja selber kapieren das das humbug und totaler scheissdreck is

1 Spur bleibt eine Spur und wenn 500 500 sich einfädeln dauert es garantiert länger wie wenn 1000 stück auf einer Spur fahren ohne zu bremsen

das muss doch den dümmsten einleuchten

die leute die ganz vor fahren sind halt nunmal die die den Stau überhaupt verursachen
weil 2 Verkehrsteilnehmer bis auf Standgas runterbremsen müssen und das absolut unnötig wäre
so entsteht Stau wenn eine Fahrspur wegfällt und das auch noch total unnötig

@ Counderman: Mach dich mit dem Begriff "Verkehrsfläche" vertraut und überlege, was bei Rückstau passiert. Alternativ: Fahre mal in der Stadt Auto.

Bevor Du hier mit voller Überzeugung und markigen Worten Unsinn schreibst.

Zitat:

Entspricht die Örtlichkeit (auch ohne ausdrückliche Beschilderung) dem Zeichen 121 (Verengung rechts), so haben sich die Rechtsfahrenden unter Vortritt des ersten Linksfahrenden ohne Überholversuch nach links hin einzuordnen (KG VRS 57, 321; DAR 1980, 186; OLG Schleswig VR 80, 490), ebenso umgekehrt (also unter Vortritt des ersten Rechtsfahrenden) im Falle des seitenverkehrten Zeichens 121 (Verengung links), vgl. Jagusch / Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 7 StVO, Rdn. 20).

Vielfach wird geglaubt, das Reißverschlussverfahren spiele sich so ab, dass der erste Fahrzeugführer, der an der Verengung ankommt, das Vorrecht habe, und sich danach die Fahrzeug im Wechsel einordnen müssen. Das ist aber nicht ganz richtig.

Um es zu verdeutlichen: Nicht der erste an der Verengung Ankommende hat Vorfahrt, sondern der erste Fahrzeugführer, der sich der Verengung auf dem weiterführenden Fahrstreifen nähert, auch wenn der andere sich schon versetzt vor ihm befindet; letzterer muss dann stehenbleiben und erst einmal demjenigen, der sich auf dem durchgehenden Fahrstreifen befindet, den Vortritt lassen.

Vernünftige Menschen machen das auch so.

Wobei die beschriebene Situation äußerst selten eintreffen wird. Entweder es ist Kolonnenverkehr, dann sollte der Reißverschluß ununterbrochen einrasten, oder es ist wenig Verkehr bzw. große Lücken, und da kann o. g. Sitaution eigentlich nur bei zwei einzelnen sturen Böcken auf beiden Fahrspuren eintreten.

Zitat:

auf gut deutsch: ab dem anzeigen (schild) des fahrstreifenwegfalls herrscht ÜBERHOLVERBOT!!!

Das wiederum wage ich schwerst zu bezweifeln.

hab mir hier jetzt auch nciht alles durchgelesen aber es ist echt unglaublich genauso wie der te es schreibt...ist mir schon sooo oft passiert und ich weiss nicht was am reissverschlussverfahren so schwer sein soll. wenn man es richtig macht und bis ganz nach vorne fährt lässt einen keiner mehr rein und alle machen dicht...

Ich gebe hier – als jemand, der als Benutzer der endenden Spur immer vorschriftsmäßig bis ganz nach vorn fährt – gern noch einmal den Rat, sich in diesem Fall deeskalierend zu verhalten.

Bei dichtem Verkehr und entsprechend langsamer werdender weiterführender Spur bremse ich 100 bis 200 Meter vor der Engstelle soweit ab, daß ich dieselbe Geschwindigkeit wie die Fahrzeuge neben mir habe. Damit signalisiere ich, daß es mir nicht um den Überholvorteil geht. Ich bleibe aber bis zum Ende auf meiner Seite, setze natürlich an geeigneter Stelle den Blinker und setze mich neben "meine" Einscherstelle zwischen zwei neben mir Fahrenden. Ist die Engstelle heran, wechsle ich die Spur zwar nicht zögerlich, aber doch so langsam, daß der derjenige, der Platz machen muß, auch die Chance dazu hat. Das muß ich natürlich sehr genau beobachten. Stellt sich derjenige absolut stur, breche ich das Manöver ggf. ab. (Mußte ich aber bislang noch nie tun.)

OK, es hilft in solchen Situationen, ein nicht aggressiv wirkendes Fahrzeug zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


@ Counderman: Mach dich mit dem Begriff "Verkehrsfläche" vertraut und überlege, was bei Rückstau passiert. Alternativ: Fahre mal in der Stadt Auto.

Bevor Du hier mit voller Überzeugung und markigen Worten Unsinn schreibst.

alles theoretischer Schwachsinn

der Rückstau soll ich dir sagen was mit dem passiert absolut garnichts weil er nicht existiert wenn sich alle bei einer hohen Geschwindigkeit einordnen würden

der entsteht nur weil sich wie die Mongos alle vorne dazwischen zwängen und 2 Spuren bloss dumm mit Standgas rumfahren und dann noch in den Stand bremsen müssen

wären die 1000 Autos hintereinander könnten sie mit leicht 30 bis 40 km/h einfach weiterfahren bei Baustellen sogar mit 80.

und ich fahr lieber schon 3km vorher 80 wie 1.5 km stop and go
bin ich etwa 5000x so schnell durch die Baustelle fertig
aber gut manche wollens einfach nicht kapiern 😁

die glauben was in den ADAC Blättchen drinsteht und fertig

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


@ Counderman: Mach dich mit dem Begriff "Verkehrsfläche" vertraut und überlege, was bei Rückstau passiert. Alternativ: Fahre mal in der Stadt Auto.

Dito!

Gerade bei Stadt-Autobahnen oder Hauptverkehrswegen in größeren Städten mit zum Teil dicht aufeinanderfolgenden Ein- und Ausfahrten kann es sonst in der Rushhour passieren, dass sich dann Rückstaus unnötigerweise in andere städtischen Straßen hinein aufbauen, wenn Verkehrsraum verschenkt und der gesamt verfügbare Verkehrsraum nicht optimal genutzt wird. Dann geht manchmal großflächig wirklich gar nichts mehr, man kann dann weder rein noch raus!

Zitat:

aber gut manche wollens einfach nicht kapiern 😁

.....wie man an deinem Unfug sieht 😉

Zitat:

Original geschrieben von 3dition



Zitat:

Original geschrieben von swobi417


auf gut deutsch: ab dem anzeigen (schild) des fahrstreifenwegfalls herrscht ÜBERHOLVERBOT!!!
watt??? Das wäre ja völliger Blödsinn!

Aber da kommt doch erstmal Reißverschlussverfahren in 2 km... in 1 km.. 500m ... in dieser Zeit wird wohl kaum "Überholverbot" gelten, sondern erst wenn dann direkt das Reißverschlussverfahren ohne "in XXXm" Angabe da ist.

Wenn dann zählts erst ab da, was natürlich auch irgendwie keinen Sinn macht, weil wie soll ich überholen wenn ein Fahrstreifen wegfällt.. vielleicht ist mit Überholverbot auch gemeint dass abwechselnd gefahren wird.

Zitat:

Original geschrieben von Counderman


...wären die 1000 Autos hintereinander könnten sie mit leicht 30 bis 40 km/h einfach weiterfahren bei Baustellen sogar mit 80.

Es wäre schön, wenn du deine Darstellung mit Quellen untermauern könntest.

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