Das Reißverschluss verfahren, bin ich zu Blöde?

Hallo,
hoffe ich bin hier im Forum richtig,
ich habe mal eine Rechtsfrage bezüglich des Reißverschlussverfahrens.

Kurz zum Sachverhalt:
Bin heute Abend, auf einer Zweispurigen Autobahn bei Trier gefahren, auf der linken Überholspur und habe eine Kolone PKW's über holt.
Dann kam Plötzlich ein Schild, das in 300m die Linke Fahrspuhr Endet.
Die Fahrzeuge hinter mir bremsten natürlich ab und fahren sofort nach Rechts.
Dann habe ich überlegt und mich daran erinnert, das man ja in der Fahrschule gelernt hat, das man bis zum Ende wo die Fahrspur Endet fahren soll und sich dann mittels Reißverschlussverfahren nach Rechts einfädelt.
Also gesagt getan, fahre ich bis zum Fahrbahnende, und wollte nach Rechts, ich fuhr etwa um die 80 km/h.
Rechts wahr jedoch relativ viel Verkehr, also habe ich 50 m vor dem Ende geblinkt.
Der Pkw der Rechts fuhr jedoch wollte mich jedoch nicht reinlassen, er schloss noch mit absicht dicht zu vorderman auf und hat dich macht.
Ich fuhr dann mit Tempo 60 über das Einfädelungsende hinaus, was Gott sei Dank großzügig gestrichelt mit Fahrbahnmackierungen hinaus ausgebaut war und habe mich dann mit Glück und Hupen nach Rechts "reinzwengen" können, wo es fast zu einem Zusammenstoß gekommen währe.

Meine Frage ist jetzt:
-Wer hat Recht wenn es Kracht?
-Was mach ich eigentlich Falsch?, bin ich zu blöde zum Auto fahren?
Ich denke ich mache es in Zukunft so, wie die meisten anderen Verkehrsteilnehmr und ziehe zwei kilometer vorher schön nach rechts,
dann wird zwar der Verkehrsfluss gestöhrt, so das sich unnötige Staus bilden, aber andererseits riskiere wenigstens keine beinahe-Unfälle mehr.
Ich muss dazu sagen, das ich Vielfahrer bin (35.000km im Jahr) und ständig immerwider in solche Siturationen komme wo Leute einfach ihr "Hirn" abschalten (wenn noch eins Vorhanden ist) und adere in Gefahr bringen.

Wer kann mir auf meine Frage beantworten?

Beste Antwort im Thema

Du hast dich richtig verhalten, bis zum Ende der Spur fahren, dann das Reiseverschlussverfahren anwenden, nur das Hupen und "reinzwängen" demnächst unterlassen.

Im Zweifel musst du warten, und mit den Fehlern anderer rechnen.
Bei einem Unfall wird wohl jedem eine gewisse Schuld zugesprochen, je nach Vermeidbarkeit des Unfalls und genauem Hergang dem einen mehr, dem anderen weniger.

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Drahkke... das wäre nicht schön... das wäre verwunderlich? 😁 😉 

Zitat:

aber gut manche wollens einfach nicht kapiern 😁

Sic.

Schönen Tach noch.

Zitat:

Original geschrieben von swobi417


Rechtsprechung: Die Durchführung des Reißverschlussverfahrens beim Wegfall eines Fahrstreifens

Entspricht die Örtlichkeit (auch ohne ausdrückliche Beschilderung) dem Zeichen 121 (Verengung rechts), so haben sich die Rechtsfahrenden unter Vortritt des ersten Linksfahrenden ohne Überholversuch nach links hin einzuordnen (KG VRS 57, 321; DAR 1980, 186; OLG Schleswig VR 80, 490), ebenso umgekehrt (also unter Vortritt des ersten Rechtsfahrenden) im Falle des seitenverkehrten Zeichens 121 (Verengung links), vgl. Jagusch / Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 7 StVO, Rdn. 20).

Vielfach wird geglaubt, das Reißverschlussverfahren spiele sich so ab, dass der erste Fahrzeugführer, der an der Verengung ankommt, das Vorrecht habe, und sich danach die Fahrzeug im Wechsel einordnen müssen. Das ist aber nicht ganz richtig.

Um es zu verdeutlichen: Nicht der erste an der Verengung Ankommende hat Vorfahrt, sondern der erste Fahrzeugführer, der sich der Verengung auf dem weiterführenden Fahrstreifen nähert, auch wenn der andere sich schon versetzt vor ihm befindet; letzterer muss dann stehenbleiben und erst einmal demjenigen, der sich auf dem durchgehenden Fahrstreifen befindet, den Vortritt lassen.

auf gut deutsch: ab dem anzeigen (schild) des fahrstreifenwegfalls herrscht ÜBERHOLVERBOT!!!

Das bedeutet also, daß der "nette" Fahrzeugführer mit einem gefährt aus Bayern mit 3 Buchstaben wohl doch dachte er hat ne eingebaute Vorfahrt.

Bin neulich auf einer zweispurigen Straße innerorts unterwegs gewesen, und habe einige Fahrzeuge überholt. Hinter mir noch einer, als eine größere Lücke war bin ich rechts rüber weil ca. 100 Meter weiter die Fahrspur endete und außerdem die Ampel rot zeigte.

Bin mit gleicher Geschwindigkeit weitergefahren und der andere wollte noch an mir vorbei. Bin dann langsamer geworden um hinter den wartenden stehenzubleiben. Plötzlich will der andere der noch neben mir war, aber seine Spur halt zu ende ging einfach mal vor mir reinziehen ich also in die Eisen und auf die Hupe. Jetzt standen wir nebeneinander ich auf der weiterführenden Fahrspur er auf der Sperrfläche, bin dann aufgeschlossen zu meinem Vordermann und hab ihn sich aufregen lassen. Bei grün war ich dann wieder vor ihm. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von swobi417


beim durchlesen des threats bekam ich plaque auf den augen. denn es bewahrheitet sich, daß fast keiner weiß, wie es das gesetz vorschreibt. darum hier mal für ALLE zum mitmeißeln:

im hans giese - verkehrslexikon steht volgendes:

Rechtsprechung: Die Durchführung des Reißverschlussverfahrens beim Wegfall eines Fahrstreifens

Entspricht die Örtlichkeit (auch ohne ausdrückliche Beschilderung) dem Zeichen 121 (Verengung rechts), so haben sich die Rechtsfahrenden unter Vortritt des ersten Linksfahrenden ohne Überholversuch nach links hin einzuordnen (KG VRS 57, 321; DAR 1980, 186; OLG Schleswig VR 80, 490), ebenso umgekehrt (also unter Vortritt des ersten Rechtsfahrenden) im Falle des seitenverkehrten Zeichens 121 (Verengung links), vgl. Jagusch / Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 7 StVO, Rdn. 20).

Vielfach wird geglaubt, das Reißverschlussverfahren spiele sich so ab, dass der erste Fahrzeugführer, der an der Verengung ankommt, das Vorrecht habe, und sich danach die Fahrzeug im Wechsel einordnen müssen. Das ist aber nicht ganz richtig.

Um es zu verdeutlichen: Nicht der erste an der Verengung Ankommende hat Vorfahrt, sondern der erste Fahrzeugführer, der sich der Verengung auf dem weiterführenden Fahrstreifen nähert, auch wenn der andere sich schon versetzt vor ihm befindet; letzterer muss dann stehenbleiben und erst einmal demjenigen, der sich auf dem durchgehenden Fahrstreifen befindet, den Vortritt lassen.

auf gut deutsch: ab dem anzeigen (schild) des fahrstreifenwegfalls herrscht ÜBERHOLVERBOT!!!

Hallo,

aus heutiger Sicht hat das kommentierte Urteil aus 1980 "antiquarischen" Wert und erscheint die zitierte Kommentarmeinung mehr als "weltfremd". Ich würde mich nicht darauf verlassen! Oft stellt sich beim Lesen des kompletten Urteilstextes heraus, daß die Kommentierung ein Urteil zu einem Eizelfall und seinen Umständen verallgemeinert.

Realistischer sind meines Erachtens aktuelle Urteile und Kommentare zum Thema Spurwechsel. Da rücksichtslose Spurwechsel eine der häufigsten Unfallursachen sind.

Grüße von N.N.

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Tja, an manchen gehen die Novellierungen des Strassenverkehrsrechts eben vorbei... und so fahren sie dann auch 😁 😉

Ich pers. finde es sehr amüsant, wenn Menschen für einen simplen Vorgang lieber Urteile wälzen, statt einfach dem Wortsinn zu folgen? Ok, es ist ja auch total kompliziert - man fahre bis zur Engstelle vor und dann gehts abwechselnd durch. Einer von der durchgehenden Spur... einer fädelt ein... einer von der durchgehenden Spur... einer fädelt ein... einer von.... na, kapiert? 😁

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Tja, an manchen gehen die Novellierungen des Strassenverkehrsrechts eben vorbei... und so fahren sie dann auch 😁 😉

Ich pers. finde es sehr amüsant, wenn Menschen für einen simplen Vorgang lieber Urteile wälzen, statt einfach dem Wortsinn zu folgen? Ok, es ist ja auch total kompliziert - man fahre bis zur Engstelle vor und dann gehts abwechselnd durch. Einer von der durchgehenden Spur... einer fädelt ein... einer von der durchgehenden Spur... einer fädelt ein... einer von.... na, kapiert? 😁

Du, sorry dass ich mich um diese Uhrzeit noch melde...aber kannst du´s vielleicht nochmal erklären? Eventuell mit bildlicher Anleitung? Ich habs nämlich immer noch nicht im ff....irgendwas will da nicht in meinen Kopf 😁

Ja ja.. ich weiß... ist ne ganz diffiziele Quantengleichung, da steigt man nur schwer durch 🙁
Kommt ja auch noch die Frage dazu, ob nun 42,895 Vdiff (GPS) beim Vorbeifahren .. oder 16,23845 Vdiff (GPS) erlaubt sind. *örgs* ...und natürlich die Definition, wo eine Spur endet... ich glaube bei 36,8475m vor dem Krater nach Natokarte? 😕

Ich glaub es wäre besser... die würden da an der Engstelle ne Ampel hinbauen? 😁 😛 😉

Bleib einfach dort stehen und schick mir deine Mobinr. per PN - wenn ich den Musterurteilsband 247 gefunden habe... ruf ich dich an 😉

Da hauts einem doch echt das Blech weg, oder? Die Banane ist krumm... nur wie krumm genau bitte. 😛 😉

Hallo,

statt eines simplen Verkehrsschilds, das auf das Reißverschlußverfahren hinweißt, sollte auf einer riesigen Leinwand eine 3D-Animation geboten werden.

Grüße von N.N.

Zitat:

statt eines simplen Verkehrsschilds, das auf das Reißverschlußverfahren hinweißt, sollte auf einer riesigen Leinwand eine 3D-Animation geboten werden.

Immer wieder Riiicola... wer hat´s erfunden? Guckst Du:

http://leumund.ch/reissverschluss-die-animationen-002716

..natürlich die untere Animation 🙂

Zitat:

http://leumund.ch/reissverschluss-die-animationen-002716

Sehe gerade, daß ich nicht der erste bin, der auf den Trichter mit der mittig neu weiterführenden Spur gekommen ist.

Ich hatte heute eine Diskussion mit einer Kollegin wegen Reisverschlussverfahren.
Folgendes Szenario: Ich befinde mich auf einer Vorfahrtsstrasse die, bedingt durch eine Baustelle stark zurückstaut. Aus einer Seitenstrasse wollen auch viele VT auf die Vorfahrtsstrasse. Nun meinte meine Kollegin das in solch einer Situation das Reisverschlussverfahren in Kraft tritt. Dies verneinte ich dahingehend das es wünschenswert ist aber ich nicht gezwungen bin den Rechtsabbieger rauszulassen da ich mich ja auf der Vorfahrtsstrasse befinde. Wer hat denn nun recht? Oder handelt es sich hierbei um eine "Kann-Bestimmung"? Weiß jemand wie in einem solchen Fall die Rechtslage ausschaut?

Es findet hier definitiv kein Reißverschlußverfahren statt. Die Vorfahrt ist zu beachten.

Hier sollte aber das Fair Play und das Miteinander im Straßenverkehr im Vordergrund stehen, sonst haben die VT auf der Seitenstraße kaum Möglichkeiten in absehbarer Zeit weiter zu kommen. Der "Quasi-Reißverschluss" kann hier eine Möglichkeit sein, ist aber dabei nicht zwingend oder vorgeschrieben und die Vorfahrt ist unbedingt zu beachten.

Ein kleines Dankeschön, z.B. durch Handzeichen, für den, der hier auf seine Vorfahrt verzichtet und damit oft einige Zeit verliert, kann hier für zukünftige ähnliche Situationen sehr hilfreich sein.

Wirkliches "Fair Play" ist für viele Zeitgenossen im deutschen Straßenverkehr immer noch ein Problem. Da haben die Briten uns Einiges voraus. Das muß ich immer wieder feststellen, wenn ich geschäftlich auf der Insel bin.

Der Straßenverkehr ist auch nur ein Spiegelbild der Gesellschaft, da brauchst Du nichts positives erwarten. Das Grundproblem liegt ganz woanders....

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