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Das lächerlichste Argument auf dieser Welt

Mercedes S-Klasse W140
Themenstarteram 1. August 2005 um 12:00

Ich fahre einen MB S600

Als ich ein Teil bei MB bestellte (Dichtbeilage) wurde nie erwähnt das diese vom Umtausch ausgeschlossen sind.

Jetzt hört euch das Argument des Verkäufers (der erst nochmal zum Pappi Chef laufen musste weil der bööööhhsse kunde da ist)

"Sie fahren kein gängiges Modell deshalb können wir das Teil nicht wieder zurücknehmen / Wir machen keinen Umsatz damit"

Das ist mir klar denn das ist immerhin euer Flagschiff, hat net jeder.

Im Klartext: Kauft euch keine 100.000 Euro S-Klasse denn MB muss sonst extra für euch Teile bestellen *nerv* weil euer Kundenstamm nicht so groß ist :(

Nebenbei erwähnt wir reden hier von 52 Euro oO

Kauft euch dann doch lieber nen günstigen MB oder noch besser geht gleich zur Konkurenz dann haben wir gar keine Arbeit und Stress mit euch Kunden

Oo

25 Antworten
am 1. August 2005 um 12:58

nimms nicht persönlich aber ich finde den Beitrag genauso lächerlich...

Der Leser hat keine Ahnung

- Was für ein Kunde bist du bei diesem Autohaus?

- Bist du ein notorischer Nörgler

- Hast du den W140 bei diesem Autohaus neu gekauft?

- Wie war dein Auftreten dem Verkäufer gegenüber?

Und die Tatsache das du nichts besseres zu tun hast als einfach mal mit nicht überprüfbaren Tatsachen einen Mittelständer in einem öffentlichen Forum zu denunzieren ohne diesem die Möglichkeit zu geben hierauf Stellung zu nehmen - dem Autohaus hast du bestimmt nicht bescheid gesagt das du das hier verbreitest - spricht schon sehr gegen dich...

 

btw...der E32 ist auch neu gekauft worden beim BMW Händler? Kann es sein das du eher ein Gebrauchtwagenkäufer bist? Nur so als kurze Frage...

uuuiiiiiiii

 

gleich geht die Post ab,

ich hol schon mal Popcorn und Salzstangen ;)

Was spielt es dein fuer eine Rolle, ob ich JEMALS ein Teil irgendwo gekauft habe (oder ein Neu- oder Gebrauchtfzg.).

Wenn ich IRGENDWO irgendetwas bestelle (genau wie bei Otto, Neckermann,....) erwarte ich, dass ich es bei Nichtgefallen tauschen kann (wie in jedem Baumarkt...).

Einzige Ausnahme: Ich werde BEI DER BESTELLUNG darauf hingewiesen, dass es hinterher nicht mehr getauscht werden kann (weil es vielleicht ein Sonderteil ist, dass eben sonst an keinen Kunden verkauft werden kann...)

LG

mk

Zitat:

Wenn ich IRGENDWO irgendetwas bestelle (genau wie bei Otto, Neckermann,....) erwarte ich, dass ich es bei Nichtgefallen tauschen kann (wie in jedem Baumarkt...).

also 1. einen dichtbelag kauft man sich schon mal nicht weil er einem gefallen muss! sondern weil er einen zweck erfüllen soll.

2. ist ein mercedes lager kein otto versand

3. sollte es einem 600er fahrer nicht auf 50€ ankommen, einmal tanken kostet schon mehr als das doppelte!

und 4. ist es dir verboten hier im forum händler öffentlich zu denunzieren!

deswegen hab ich den teil auch unsichtbar gemacht!

am 1. August 2005 um 16:25

Darf ich einmal ganz leise fragen

WARUM

du einen extra bestellten Dichtsatz (?!?) umtauschen willst?

Paßt er nicht für deinen Motor, dessen Nummer du ja bei der Bestellung selbstverständlich angeben mußtest?

DANN muß der Händler den Dichtsatz zurücknehmen, da er ja den "bedungenen Vorgaben" nicht entspricht.

Du hast also alle Rechte dieser Welt und kannst notfalls sogar - GRATIS! Was dich freuen wird! - zum Konsumentenschutz gehen um dich unentgeltlich vertreten zu lassen.

Oder gefällt dir bloß die Verpackung nicht oder hast du inzwischen den Tank leergefahren und benötigst daher keine Teile mehr für dieses Auto?

DANN hat der Händler Recht und braucht den extra für dich bestellten Teil NICHT zurücknehmen....

denn:

Laut Gesetz gibt es ÜBERHAUPT KEIN RECHT auf UMTAUSCH oder RÜCKNAHME von bestellter Ware!!!

Ausser, wie oben gesagt, die Ware entspricht nicht den Vorgaben der Bestellung.

Daß Neckermann, Otto und Co. das machen, ist KULANZ , aber es besteht keine rechtmäßig begründeter Anspruch des Kunden darauf.

Da natürlich auch die MB-NL selbst "Kunde" von DC ist, kann sie ihrerseits die Ware ja auch nicht an DC zurückgeben.

Klar genug?

MfG.,

CAMLOT

@ Camlot

Kleine Notiz:

Otto und Co müssen ihr Zeug sehr wohl zurücknehmen, wenn es über den Versandhandel verkauft haben. Das schreibt seit einiger Zeit das Fernabsatzgesetz vor. Ab einer gewissen Summe, ich glaube 40 Euro, muss sogar der Händler die Portokosten für die Rücksendung berappen.

Lediglich Sonder- und Maßanfertigungen sind natürlich Ausnahmen. Dürften die Dichtungen aber nicht sein - wofür im Gegenzug der Kaufvertrag mit deiner MB Niederlassung nicht dem Fernabsatzgesetz unterliegt.

Themenstarteram 1. August 2005 um 18:28

1. Interessieren mich die Rechtlichen pflichten des Händlers kein Stück denn mir kam es hier auf die Kulanz des Unternehmens bei Premium Produkten an...

2. Wieso sollte sich die Koulanz bei einem weiter verkauften Auto ändern? Das Autohaus ist Vertragspartner von Mercedes Benz und sollte die Kunden von Premium Produkten auch wie Premium Kunden behandeln, auch wenn die Teile schon 12 Jahre alt sind, man bezahlt schließlich für das Teil

3. Das Teil wurde mit vielen anderen Teilen bestellt da viele verschiedene Teile (Dichtungen Flüssigkeiten usw) ausgetauscht wurden, es kam dann nicht zum austausch dieser Dichtbeilage da ich dann festgestellt habe das diese noch Top in schuss / neu ist und es zudem viel arbeit gebraucht hätte, da wollte ich das Teil natürlich umtauschen...

4. Das ein S600 fahrer mal eben so 50 Euro zum Fenster rausschmeisst stimmt auch nicht wirklich, das mag vieleicht auf manche zutreffen aber nicht auf alle,

denn

1. Achten die die dahin gekommen sind sich dieses Auto zu leisten sehr wohl auf ihr Geld und streichen "unnütze" Ausgaben

2. Bin ich wohl nicht wirklich der S600 Fahrer der das Auto zum täglichen gebrauch nutzt sondern mehr ein "Spaßfahrer" der es ab und zu einsetzt.... Dennoch darf man für ein Premium Produkt Premium Service erwarten

 

Achja und mein Auftreten dem Verkäufer gegenüber?!

"Hi ich brauche folgende Teile......

achja und das zurück"

Wie soll man da bitte gegenüber treten? oO

War ja net sauer das irgendwas kaputt ist oder sowas... sondern wollte nur son dingen zurück geben...

Achja und nicht zu vergessen

du sprichst es an... der E32 genau das selbe da habe ich auch so eine dichtung bei BMW bestellt, mal abgesehen davon das sie 10 euro günstiger ist, konnte ich diese (nachdem der BMW im Graben gelandet ist) einfach wieder zurück geben, ohne Probleme...

Um das Gemüt zu beruhigen:

Wie kam es zu dem unpassenden Teil ?

Hast Du Angaben gemacht wie "Ich brauche die XY-Dichtung für ein Fahrzeug mit Fg-Nr. xxxxxxxxxxx" und daraufhin kam eine XY-Dichtung, die nicht zur genannten Fg-Nr. paßt ?

Oder hast Du gesagt "Ich brauche die Dichtung Nr. xxxxxx" und die paßte dann nicht ?

1. Fall: Falsches Teil wurde geliefert, Händler muß richtiges Teil liefern, Rücktritt vom Kauf nicht möglich.

2. Fall: Geliefert bekommen, was bestellt war, Geschäft abgeschlossen, fertig.

 

Die Niederlassungen halten auf eigenes Risiko bestimmte Teile vorrätig und können diese somit ad hoc liefern.

Wenn sie diese zurücknehmen entsteht ihnen kein Schaden.

Sie müssen es aber nicht tun oder können einen Teilbetrag für den Aufwand des Wiedereinbuchens einbehalten. 15% vom Kaufpreis sind durchaus üblich.

Haben die Niederlassungen das gewünschte Teil nicht vorrätig, so müssen sie es rechtsverbindlich beim Werk kaufen, um es Dir dann weiterzuverkaufen.

Die Niederlassung hat für beim Werk rechtsverbindlich gekaufte Teile kein Rückgaberecht.

Nimmt sie das Ding von Dir zurück, so kann sie es sich nur selbst in eine Ecke legen und hoffen, daß es irgendwann mal jemand anders kauft.

Aber wenn das mal jemand anders braucht, wer weiß dann noch, daß es schon da ist und nicht neu beim Werk bestellt werden soll ?

Ohne offiziellen Lagerplatz und Einbuchung in der EDV geht es also nicht.

Und einen Lagerplatz einzurichten und einen neuen Artikel mit Sollbestand 0 und Istbestand 1 im Materialstamm anzulegen, wäre ja wohl wirklich etwas viel verlangt, nur weil ein Kunde das falsche Teil bestellt hat.

Bliebe nur, Dir den Kaufpreis zurückzuerstatten und das Ding wegzuschmeißen. Und das würde ich auch nicht machen.

Vertick das Ding bei ebay und mach einen großen Haken an die Aktion !

Hast was gelernt, und es hätte schlimmer kommen können.

Die Niederlassung kann nix dafür, es sei denn, es wäre eine Falschlieferung gewesen, die in ihre Verantwortung fällt.

Scheint aber nicht der Fall zu sein.

 

MfG ZBb5e8

am 1. August 2005 um 19:21

@EvilJogga

Danke für die Anmerkung, habe mich bereits "schlau gemacht". es handelt sich um §§ 312 b ff. BGB und gilt seit 1.7.2002.

In Österreich gibt es auch bereits eine entsprechende Gesetzestextänderung.

Wie Du sagst, gilt das für "Anbahnungen von Geschäften ohne körperliche Zusammenkunft *LOL* der Vertragspartner" :D:p

Hier ist ein solcher Fall allerdings nicht gegeben...;)

@siphox

Wodurch wird man zum "Premium-Kunden"?

 

MfG.,

CAMLOT

@ ZBb5e8

Das ich das DIR mal unter die Nase reiben kann... :D

Zitat:

Wie kam es zu dem unpassenden Teil ?

Zitat:

[...]es kam dann nicht zum austausch dieser Dichtbeilage da ich dann festgestellt habe das diese noch Top in schuss / neu ist und es zudem viel arbeit gebraucht hätte, da wollte ich das Teil natürlich umtauschen...

@ Camlot

Lassen wir es unter die Rubrik ARGE BDF fallen ;)

Aber die Formulierung ist sehr "nett". Statt "Zusammenkunft" wäre mir aber "Zusammenkommen" lieber. Zumindest mit der einen oder anderen Geschäftspartnerin :D:D

Dass das "FAG" hier (Edit: nicht!) hinkommt schrieb ich ja auch bereits.

Premiumkunden:

Schrauben auf keinen Fall selber und verlieren beim Wackeln mit dem großen Gemächt regelmäßig kleine Fünfer aus den Speicherbehältnissen. Zumindest könnte das derr Wunsch der Niederlassung sein :D

Zitat:

Original geschrieben von EvilJogga

Das ich das DIR mal unter die Nase reiben kann... :D

ups, dann habe ich wohl etwas zu verständnisvoll geschrieben.

War vielleicht besser so.

 

Übrigens, Deine Gefühle in Bezug auf Geschäftspartnerinnen bzw. besser deren Repräsentantinnen hatte ich in meiner ortsansässigen Niederlassung noch nie.

Unabhängig vom Geschlecht läuft es da meist sehr sachlich ab, was ich auch keineswegs bedaure. :D

(Wir sind hier auf dem Land, und -um es vorsichtig zu formulieren- da fehlt ein gewisses... , hm, also, man ist da nicht so... wie soll ich sagen...

Also menschlich sind sie bestimmt total ok. :))

 

MfG ZBb5e8

am 2. August 2005 um 8:58

Zitat:

Original geschrieben von ZBb5e8

(Wir sind hier auf dem Land, und -um es vorsichtig zu formulieren- da fehlt ein gewisses... , hm, also, man ist da nicht so... wie soll ich sagen...

Also menschlich sind sie bestimmt total ok. :))

MfG ZBb5e8

I know the type... ;)

Gruss

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