Das Grenzt An Betrug !
Hallo zusammen,
ich hatte gerade ein sehr aufschlussreiches Gespräch mit der Audi-Service-Hotline. Ich habe da einfach mal völlig wertfrei nach den Verbrauchswerten gefragt, und die freundliche Dame am Telefon war äusserst hilfsbereit. Sie hat da in einem System nachgesehen, aus dem die Daten auch in das Verkaufsprogramm der Händler gelangen - aber wohl eher nicht in die Verkaufsprospekte und Internetanzeigen für die Kunden. Denn hier stehen die realen , ungeschönten Werte.
Sie gab mir für den A2 1.4 TDI 66kW folgede Werte an :
Stadt: 8,1-8,2
Land: 4,6-4,7
gesamt: 5,9-6,0
Die im Internet und dem Fahrzeughandbuch angegebenen Daten, die wohl eher eine Kaufentscheidung beeinflussen weil der Rest ohnehin verschwiegen wird:
Stadt: 5,8-5,9
Land: 3,5-3,6
gesamt: 4,3-4,4
Die Differenz zwischen Werksangabe und bekanntem (!!!!) Verbrauch liegt hier bei :
Stadt: +38,9 %
Land: +30,5 %
gesamt: +36,4 %
Ich habe extra noch einmal gezielt nachgefragt, ob die nette Dame (sie war wirklich sehr freundlich !) auch den richtigen A2 hatte, aber sie hat mir bestätigt den A2 1.4 TDI mit 66kW in der Anzeige zu haben!!!
Die Verbrauchsangaben die ich nun von Audi bekommen habe liegen genau in dem Bereich, in dem ich mich real bewege, sind also realistische und ungeschönte Angaben. Aber es sind nicht die Angaben nach denen ich dieses Auto gekauft habe !
Gruß
Frank
25 Antworten
Nun regst du dich schon wieder über den Verbrauch auf. Ich verstehe es nicht.
Dieser Liter Mehrverbrauch im realen Betrieb ist doch VÖLLIG normal. Die genormten Verbrauchsrunden spiegeln lange nicht die Wirklichkeit wieder. Es ist bei JEDEM Auto und JEDEM Hersteller so.
Lies doch mal in Autozeitschriften nach. Dort werden die Testfahrzeuge offensichtlich hart ran genommen, das dortige Verbrauchsmittel ist locker 2 Liter über der Werksangabe -wiederum egal welches Auto/Hersteller.
Es werden aber nunmal diese genormten Verbrauchswerte angegeben. Du stellst quasi eine Grundsatzfrage: Sollten Hersteller nicht reale Bedingungen zugrunde legen?
Tun sie aber nunmal nicht! Damit musst du dich abfinden...
Zum Glück ist es nicht MEIN Lebensmotto, möglichst Sprit-sparend unterwegs zu sein. Mein Puls bleibt dafür im Norm-Bereich 😁
Hallo TTraffic,
wenn jeder Deine Einstellung teilen würde, könnten wir Politik und Gesetze abschaffen . Es gibt bereits Urteile des Bundesgerichtshofes, in denen der zumutbare Mehrverbrauch gegenüber den Werksangaben 10% nicht überstiegen sollte.
Verbraucht ein Fahrzeug mehr Sprit, als in der Betriebsanleitung angegeben ist, berechtigt dies nicht in jedem Fall eine Wandlung des Kaufvertrages.Übersteigt der Spritverbrauch die Toleranzgrenze von 10% kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Die Toleranzgrenze zwischen Soll- und Ist-Verbrauch von 10% muss beachtet werden.
BGH; Az.: VIII ZR 52/96
Da es mir sehr um den Verbrauch des Autos geht, habe ich auf ein Auto mit ausreichender Leistung und moderatem Verbrauch gesetzt. Schließlich macht Audi mit der Alu-Bauweise des A2 und der daraus resultierenden Spriteinsparung Werbung. Ich werde mich jedenfalls damit nicht abfinden!
Gruß
Frank
Vielleicht muss dein Auto/Steuergerät nur mal fachmännig/-fraulich richtig eingestellt werden.
Vielleicht sogar beim Hersteller!
Bei Audi sind nämlich die meisten Leute sehr freundlich, aber nicht alle sind unbedingt sehr kompetent in den Werkstätten, leider.
Du kannst natürlich dagegen angehn.
Wenn man den Herstellerangaben glaubt - ich weiß, dass sie nicht stimmen, in der Regel +10% vom angegebenen Mixverbrauch - dann ist das erstmal ärgerlich.
Mein 55 kW ist ja gleichermaßen mit 4,3 L angegeben.
Mein `Samtpfödchenrekord´ über 300 km im Sommer ohne Zwischenstopp war 3,8 L dann mal 4,2 L.
Im Sommer, bei normalen Mixbetrieb 4,8 L im Winter 5,2 - 5,5 L.
Ich würde die von dir genannten Deltas nicht unbedingt in % angeben, denn bei den `Spritmengen´ würde z.B. ein 1.2 TDI, wenn er denn mal unter sehr ungünstigen Bedingungen gefahren wird und statt 3 L Sprit 5 L braucht, 67% Mehrverbrauch ausweisen.
Zwischen 10tkm (dein Tachostand) und 20tkm können, durch weiteres Einfahren (dieselüblich) weitere minus 0,3 L liegen.
Dann noch bis zu 0,5 L wegen Winter.
Aber, go your way and keep us informed.
Gruß, Tempomat
Hallo Tempomat,
danke für deine Antwort. Klar macht sich das in % besser bemerkbar, aber das war auch Sinn der Sache. Und der BGH hat die Abweichung auch in % und nicht in Liter formuliert....
Zu dem Thema Steuergerät kann ich dir nur sagen, dass der Wagen letzte Woche in der Werkstatt war Steuergerät, LMM usw. geprüft wurden. Alles in Ordnung!
Bei meiner Verbrauchsfahrt im letzten Oktober war übrigens noch kein Winter angesagt.... und ich bin nicht mal unter die 5 Liter gekommen!
Gruß
Frank
PS: Der Tachostand ist 17.000 km! Habe den Wagen mit 6300km bekommen....
Dein Gedanke in Ehren, aber hast du wirklich geglaubt, dass die Angaben aus der Werbung stimmen? Ich frage immer die Verkäufer nach den realistischen Werten.
Die beworbenen Werte erreichst du auch teilweise nur mit Basisausstattung und Kleinstmögliche Rad/Reifenkombination und wie schon erwähnt "Samtpfötchen".
Wenn deiner erst 17.000km hat braucht er auch noch ein bischen, bis sich alles auf einem niedrigeren Niveau eingependelt hat.
Ich hatte mal einen 320i E46, der erst nach 25.000km die gewünschten Verbrauchswerte erreicht hat.
Viele Grüße
VinceV8
Wo es VinceV8 anspricht, fällt es mir ein:
Ich wollte auch nach etwaigen Sonderausstattungen bei deinem Fahrzeug gefragt haben. Navi, Leder, Bose, 17"? Irgendetwas anderes, was das Gewicht, Luft-/Rollwiderstand in die Höhe treiben könnte?
Vince hat nämlich Recht, dass die in Katalogen veröffentlichten Werte nur in der Basisversion erreicht werden! Besonders auffällig bei Luxuslimos, die wirklich niemals die versprochenen Beschleunigungs-/Verbrauchswerte erreichen (bei der Menge an Extras, die dort erhältlich sind...).
Aber auch bei einem A2 kann es durch oben erwähnte Extras zu einem erheblichen Mehrverbrauch kommen. Wie sieht es also diesbezüglich bei dir aus?
Gruß!
die offiziellen Verbrauchsangaben entspechen einem genormten Fahrprogramm, welches nicht nur Stadt/Land/AB berücksichtigen, sondern auch den Fahrstil normieren, so dass die Werte vergleichbar sind.
Stellt doch euren Fahrstil auf Oekodrive um und ihr verbraucht auch 25% - 30% weniger Treibstoff.
@maurus
Zum Fahrstil kann ich Dir nur sagen, dass ich meinen alten Seat Arosa 1.7 SDI auf 3.7l bekommen habe, und den A4 Avant 2.5 TDI des öfteren unter 6 Liter hatte... mit dem A2 bin ich noch kein einziges Mal unter 5 Liter gekommen ... wenn ich es in der Vergangenheit also drauf angelegt habe, mit einem Wagen wenig zu verbrauchen und den Fahrstil entsprechend angepasst habe, dann ist mir das auch gelungen.
Was mich an all dem aber stört, ist, dass Audi hier selber sehr genau weiß, was das Fahrzeug in der Realität verbraucht und trotzdem absolut unerreichbare Verbrauchswerte angibt. Wenn ich das vorher gewußt hätte und diese Information von Seiten der Händler nicht verschwiegen worden wäre, dann wäre meine Entscheidung anders ausgefallen.
Bislang habe ich noch von keinem einzigen gehört, dass er den Durchschnittsverbrauch von 4.3 Litern erreicht hat - nichtmal bei einer Überlandfahrt die mit reichlich gestrunzten 3.5l angegeben ist ...
Wo ich euch zustimmen muß ist natürlich das Gewicht der Extras. Ich werde mir nachher mal den Gewichtsunterschied zwischen Basis und meinem A2 ansehen , glaube aber dass es hier nicht zu gravierenden Unterschieden im Spritverbrauch kommen sollte. Begründen kann ich diese Aussage damit, dass es bei meinem kleinen eigentlich keinen relevanten Unterschied im Verbrauch gibt, ob ich alleine oder mit 3 Personen fahre. Der Verbrauch pendelt sich regelmäßig zwischen 5,5 und 6,0 Liter ein, so wie es bei Audi bekannt ist.
Ich habe auch noch etwas gefunden zum Thema Herstellerangaben:
"Angegeben werden müssen der Verbrauch des Fahrzeugs nach DIN Norm bei Stadt- und Überlandfahrten sowie der so genannte Drittelmix, der dem Verbrauch im realen Alltagsbetrieb am nächsten kommt..."
Die Angabe von 5,8 bis 5,9 Liter Durchschnittsverbrauch werdet ihr bei Audi für den A2 NIEMALS finden ! Damit würde das Fahrzeug seine Zulassung als 5-Liter Auto verlieren !!!
Gruß
Frank
Verbrauchswerte ...
Hallo,
zunächst sollte beachtet werden, dass nicht allein das Gewicht beim Spritverbrauch eine Rolle spielt, sondern auch die elektrischen / mechanischen 'Verbraucher' wie Klimaanlage, Sitzheizung, Licht, ...
Ungeachtet dessen ist aber eine vernünftige Verbrauchsangabe seitens des Herstellers wünschenswert. Aussagen wie "das machen ja alle so" (Untertreiben des tatsächlichen Verbrauchs) o.ä. dürfen natürlich nicht gelten, denn dann wären jegliche Angaben hierzu absolut überflüssig.
Ich persönlich kaufe ein Auto auch aufgrund seines Spritverbrauchs - sowohl hinsichtlich von Umweltbelastungen als auch aus Kostengründen.
Wenn die o.g. Aussagen bzgl. tatsächlicher Verbrauchsdaten der 'netten Dame von Audi' stimmen sollten, wäre das ein Grund einerseits das Fahrzeug überprüfen zu lassen und ggf. vom Kauf durch Wandlung zurück zu treten - nicht zuletzt auch deshalb, weil die Automobilhersteller lernen müssen, mit der Wahrheit sorgfältiger umzugehen.
Re: Verbrauchswerte ...
Zitat:
Original geschrieben von Joachim_A2
Wenn die o.g. Aussagen bzgl. tatsächlicher Verbrauchsdaten der 'netten Dame von Audi' stimmen sollten, wäre das ein Grund einerseits das Fahrzeug überprüfen zu lassen und ggf. vom Kauf durch Wandlung zurück zu treten - nicht zuletzt auch deshalb, weil die Automobilhersteller lernen müssen, mit der Wahrheit sorgfältiger umzugehen.
Ich denke, das ist eine gute Anregung für CompanyAvant.
Wenn diesbezüglich ein BGH-Urteil bereits existiert, mit dem man winken kann, könnte ich mir vorstellen, dass der Hersteller redebereit ist.
Gruß, Tempomat
Hallo Joachim, hallo Tempomat!
Genau auf das Thema Wandlung zielt meine Aufregung. Und zwar nicht weil ich den kleinen nicht auch sehr schön finde oder gänzlich unzufrieden bin (ein paar Macken hat er schon , wie ihr in anderen Threads lesen konntet), sondern weil ich mir hier (und seit meinem heutigen Telefonat ganz besonders) betrogen vorkomme.
Zu dem Durchschnittsverbrauch im Drittelmix gibt es übrigens noch zu erwähnen, dass dieser (im Gegensatz zur DIN 70030 bei der feste Geschwindigkeiten zu Grunde gelegt werden) sich auf den zu erwartenden Verbrauch im Alltag beziehen soll, und zwar nicht nur bei Wohlfühl-Temperaturen sondern auf den Jahresdurchschnitt gerechnet, also inkl. der Wintermonate !!!!
Und hier - falls es einige interessiert - zwei Urteile, die ähnliche Fälle behandelt haben:
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Zu hoher Spritverbrauch bei Gebrauchtwagen
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Käufer eines Neuwagens den Kaufvertrag rückgängig machen, wenn der Spritverbrauch des Fahrzeugs im sogenannten Drittelmix die Angaben des Herstellers um mehr als 10 % übersteigt.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich nun mit einem Fall zu befassen, bei dem ein Privatmann sein knapp ein Jahr altes Gebrauchtfahrzeug weiterverkaufte, von dem er wußte, daß der Kraftstoffverbrauch in zwei Bereichen die Drittelmix-Angaben des Herstellers um 20 bis 40 % überstieg. Das Gericht räumte dem Käufer des allzu "durstigen" Opel Astra das Recht zur Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung ein.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 23.10.1997
13 U 20/97
DAR 1998, 70
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Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 3/1996 vom 14. Februar 1996
Überhöhter Kraftstoffverbrauch eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs
In einer Entscheidung vom 14. Februar 1996 hat der Bundesgerichtshof erstmals zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen der Käufer eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs die Wandelung (Rückgängigmachung) des Kaufs wegen zu hohen Kraftstoffverbrauchs verlangen kann. Der Käufer eines fabrikneuen Pkw hatte u.a. bemängelt, der Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs liege erheblich über dem im Herstellerprospekt angegebenen Wert.
Das Oberlandesgericht hat einem von ihm eingeholten Sachverständigengutachten entnommen, daß der nach DIN 70030 ermittelte Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs in den drei Meßbereichen (90 km/h, 120 km/h, Stadtzyklus) um 7% bis 19% und im sogenannten Drittelmix um 13% (1,1 Liter pro 100 Kilometer) über den Verbrauchsangaben des Herstellerprospekts liege. Es sah indessen in dem festgestellten Mehrverbrauch eine nur unerhebliche Minderung des Fahrzeugwertes, die nach § 459 Abs. 1 S. 2 BGB keine Gewährleistungsansprüche des Käufers auslöst. Es hielt für entscheidend, daß der Mehrverbrauch die Fahrzeuggesamtkosten von rund 14.000,- DM pro Jahr (bei einer Fahrleistung von 20.000 Kilometern) nur verhältnismäßig geringfügig, nämlich um etwa 240,- DM jährlich, erhöhe.
Dem ist der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nicht gefolgt. Er ist davon ausgegangen, daß der Kraftstoffverbrauch erfahrungsgemäß eines der wesentlichen Auswahlkriterien für die Entscheidung eines Neuwagenkäufers zwischen den verschiedenen in Betracht gezogenen Fahrzeugtypen ist, dem in Zeiten steigender Kraftstoffpreise und gesteigerten Umweltbewußtseins verstärkte Bedeutung zukommt. Er hat ferner darauf hingewiesen, daß es für die Frage der Erheblichkeit der Wertminderung (§ 459 Abs. 1 S. 2 BGB) nicht auf das Verhältnis der Kraftstoffmehrkosten zu den jährlichen Betriebskosten, sondern zum Wert (Kaufpreis) des Fahrzeugs ankommt. Da bei dem in Rede stehenden Fahrzeug, einem Pkw der gehobenen Mittelklasse mit einem 6 Zylinder-Dieselmotor, eine Gesamtfahrleistung von mindestens 200.000 Kilometern angesetzt werden kann, errechnet sich auf der Basis der vom Oberlandesgericht festgestellten Kraftstoffmehrkosten eine Wertminderung von ca. 2.400,- DM. Eine Wertminderung in dieser Größe hält der Bundesgerichtshof nicht mehr für unerheblich. Da die Sache mangels ausreichender Feststellungen der Vorinstanz insbesondere zur Höhe des tatsächlichen Mehrverbrauchs und seiner Ursachen nicht zur Endentscheidung reif war, wurde sie an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen.
Urteil vom 14. Februar 1996 - VIII ZR 65/95
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Die Verbrauchsangaben die man bei *allen* Herstellern findet werden nach der EG-Richtlinie 93/116/EG ermittelt, ist quasi gesetzlich vorgeschrieben.
Auf die bekannten Testzyklen lässt sich natürlich prima optimieren (das machen auch alle Herseller so). Das führt dann leider zu grösseren Unterschieden zum Praxisverbrauch, siehe z. B. Testberichte in der Autopresse.
Mit Betrug hat das alles nichts zu tun und als Grund für eine Wandlung wird das IMO auch nicht taugen. Fraglich ist halt ob Dein A2 technisch in Ordnung ist.
Direkt mit dem Kadi drohen bringt in den meisten Fällen wohl eher nicht den gewünschten Erfolg. Erst wenn gar keine Verhandlungsbereitschaft gezeigt wird, kann (sollte) man einen Anwalt einschalten. Dieser wird dich dann erst mal über die Risiken aufklären und eine außergerichtliche Einigung vorschlagen.
Da ich gerade mit meinem JEEP vor Gericht bin, kann ich aus Erfahrung sagen, dass es Zeit und vorallem einen Haufen Geld kostet. Solltest du eine Rechtschutz haben, ist das natürlich von Vorteil.
Ich war überrascht zu hören, dass sich dir Rechtsprechung seit 2002 geändert hat, und daher die Urteile vor 2002 nicht mehr als Grundlage dienen. Da es bei mir um einen Gebrauchtwagen geht, wäre es in deinem Falle ratsam sich hier genau zu informieren.
BTW: Ich bin seit 2003 beim Anwalt und hab noch kein Urteil...
Zu den angegebenen Verbrauchswerten:
Die Hersteller sollen realistische Werte angeben klingt sehr lobenswert, aber eine Umsetzung wird eher schwer. Dann müssten alle Hersteller eine genormnte Teststrecke haben, die von genormnten Fahrern benutzt wird um durch ein genormtes Testprogramm den Verbrauch zu bestimmen. Was ich sagen will: Jeder fährt anders und hat dadurch andere Verbrauchswerte.
Habe fertig.
Viele Grüße
Vince
Hi CompanyAvant
Also ich denke auch, wenn das Auto in die richtigen Hände kommt, also zu Ingenieuren, die ursächliche Zusammenhänge verstehen, vom Steuergerät bis zum Auspuff, dann müsste einiges zu machen sein.
Damit meine ich keine hilflose Meister in der Niederlassung, sondern werksseitig.
Ich würde um eine herstellerseitige Bestandsaufnahme und Maßnahmen/Vorschläge bitten.
Wenn es nicht dein Gasfuß ist, der Mehrverbrauch verursacht, dann gibt es Gründe für den Mehrverbrauch und die sind eher bei deinem Auto schneller und unmittelbarer zu finden als vor deutschen Gerichten.
Zumal, das sollte dir klar sein, während der Zeit des Verfahrens, hast du nicht nur keinen Spaß an deinem Auto, sondern teilweise Unspaß an deinem Leben, weil so etwas, in Abhängigkeit der Person, an die Nerven, aber unabdingbar an die Zeit geht.
Ich darf mich da meinem Vorredner anschließen.
Dazu kommt noch, dass du auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand bist.
Lass mal deinen Charme spielen.
Gruß, Tempomat