Darf Polizei Moped einziehen?
Ich habe folgendes Problem:
Aus verschiedenen Teilen habe ich eine Simson zusammen gebaut.
Es war ordentliche Arbeit, das Moped lief super.
Dann habe ich es verkauft.
Der Käufer war begeistert u. hat es auch zugelassen.
Jetzt, nach ca. 4 wochen ruft er mich an u. meint, er will sein Geld zurück haben.
Seine Frau wäre mit dem Moped angehalten worden u. man hätte es eingezogen, mit der Begründung, das es gestohlen sei.
Wie oben schon erwähnt, das ist nicht möglich.
Nun meine Fragen:
1. ist das einziehen an Ort u. Stelle möglich?
2. wenn ja, dann hat die Frau doch ein Schriftstück bekommen, oder?
3. werde ich als Verkäufer dann nicht auch angeschrieben, da ich ja ein angeblich gestohlenes Moped verkauft habe?
4. Ich kann doch vom Käufer verlangen, das er mir eine Kopie des Schriftstückes zu kommen läßt?
Schließlich will er sein Geld wieder, da sollte er mir doch beweisen, das das Moped wirklich eingezogen wurde?
5. Wie sieht hier die rechtliche Lage aus?
Danke schon mal im vorraus für Eure Antworten!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rolley
dann hätt ich jetz auch mal ne frage. wenn ich mir jetz en gebrauchten 125ger kauf, soll ich dann auch erstmal alle nummern einschicken um sicher zu gehen das da nix geklautes dran is oder hab ich da irgentne andere absicherung?
Du solltest etwa sowas im Kaufvertrag drinstehen haben:
"Der Verkäufer versichert dass er alleiniger Besitzer des Fahrzeuges und aller an/eingebauten Teilen ist und keinerlei Eigentumsrechte Dritter bestehen" !!
...jetzt mal so ganz frei aus dem Kopp geschrieben !! in vorgefertigten Kaufverträgen ist sowas auch meist drin !!!
LG
wölfchen
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Epex121
... falls es schiefgeht ist das Moped halt wieder da...
Genau das dürfte wohl nicht eintreffen, da das Moped ja Sichergestellt wurde. Und die Polizei wird das auch so schnell nicht wieder hergeben. Die frage ist, was passiert mit den NICHT gestohlenen Teilen? Der Rahmen dürfte ja an den rechtmäßigen Besitzer zurück gehen.
idealerweise hat der verkäufer des Rahmens im kaufvertrag vom Rahmen unterschrieben das der Rahmen nicht geklaut ist.
Hoffentlich hält uns der TE über den weiteren Verlauf der Sache auf dem Laufenden...😉
dann hätt ich jetz auch mal ne frage. wenn ich mir jetz en gebrauchten 125ger kauf, soll ich dann auch erstmal alle nummern einschicken um sicher zu gehen das da nix geklautes dran is oder hab ich da irgentne andere absicherung?
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Zitat:
Original geschrieben von rolley
dann hätt ich jetz auch mal ne frage. wenn ich mir jetz en gebrauchten 125ger kauf, soll ich dann auch erstmal alle nummern einschicken um sicher zu gehen das da nix geklautes dran is oder hab ich da irgentne andere absicherung?
Du solltest etwa sowas im Kaufvertrag drinstehen haben:
"Der Verkäufer versichert dass er alleiniger Besitzer des Fahrzeuges und aller an/eingebauten Teilen ist und keinerlei Eigentumsrechte Dritter bestehen" !!
...jetzt mal so ganz frei aus dem Kopp geschrieben !! in vorgefertigten Kaufverträgen ist sowas auch meist drin !!!
LG
wölfchen
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf
Du solltest etwa sowas im Kaufvertrag drinstehen haben:
was soll das bringen?!
wenn die polizei rausbekommt das teile des mopped geklaut sind, isses trotzdem weg.....
erstmal vielen danke an kleiner boeser wolf, und dann zu magirus:
ich denke mal , dass wenn das in dem vertrag drin steht, sich der verkäufer und nicht ich mich für die sache verantworten muss, sofern die teile noch die selben sind, wie beim verkauf
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
was soll das bringen?!
wenn die polizei rausbekommt das teile des mopped geklaut sind, isses trotzdem weg.....
Resultat von so einer Klausel: Es ist einfacher die zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Verkäufer durchzusetzen falls das Ding doch geklaut sein sollte.
Insbesondere dann wenn - wie es sich gehört - Rahmen- und ggf. Motornummer im Vertrag vermerkt sind.
Grüße, Martin