Darf man Ohne Nr. Schilder zum TÜV fahren

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo
Ich hab mein Winter Golf soweit fertig es muss jetz nur noch den TÜV segen bekommen.

Ich hab alle Bremsen so wie die Leitungen und Bremsflüssigkeit erneuret, Öl gewechselt, Luftfielter, Zündkabel, Zündkerzen, Zündspule usw, Lager sind auch alle neu Motor leuft gut und Ruhig, ich habe auch viel entrostet und neu Lackirt, Reifen sind auch neu, Komplette Lichter, und scheibenwischer sind auch neu, ich hoffe das reicht dem TÜV🙂

Das Auto ist jetz seit 5 Jahren abgemeldet und es wahr halt in der Zeit nur gestanden daher hab ich alles erneuert wahr echt nötig, hat auch Spass gemacht!
Das einzigste was mir auf gefallen ist das bei den Antriebswellen der Lack weg gegammelt ist und die etwas Rostig sind, noch nicht durchgerostet! die sind noch Stabiel ( ich hab da mal alle ordnlich mit dem Hammer abgeklopft)

So jetz meine eigentliche frage ab wann ist Vollabnahme fällig ich hab gehört erst nach 7 Jahren oder das es sogar keine Vollabnahme mehr in dem sin gibt!
und darf ich ohne Nr.-Schilder nur mit der Deckungskarte direckt zum TÜV fahern der ca. 500m von mir entfernt oder brauch ich 5 Tages kenzeichen?

Gruß
@all

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Nemesis-007


Okay ich darf ohne Schielder hin fahren hab auch noch mal bei der Örtlichen Polizei angerufen die haben auch gesagt ich darf🙂

Entweder du hast da etwas falsch verstanden, oder die haben dich Fehlinformiert 🙄

§10 FZV Absatz 4 wurde doch schon gepostet, da steht alles Wissenwerte drin, egal was ein Dorfpolizist dir erzählt.

Hier nochmal, hast Du scheinbar übersehen:

Zitat:

FZV §10

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Was du nun machst liegt an dir 🙄

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@Nelte: Was ich? ja nein vieleicht😁 
Gans sicher bin ich mir auch nicht,aber ohne Schilder auf die Straße?auf keinen Fall!

Jedes Zulassungsstelle sagt da auch anderst:
"Nach dem Abmelden mit den Schildern am Auto direkt nach Hause."
"Nach dem Abmelden können Sie mit den Schildern am Auto noch bis 24Uhr fahren"....

@Edition82,Danke

Gruß Matze

Zitat:

Original geschrieben von Nemesis-007


Okay ich darf ohne Schielder hin fahren hab auch noch mal bei der Örtlichen Polizei angerufen die haben auch gesagt ich darf🙂

Entweder du hast da etwas falsch verstanden, oder die haben dich Fehlinformiert 🙄

§10 FZV Absatz 4 wurde doch schon gepostet, da steht alles Wissenwerte drin, egal was ein Dorfpolizist dir erzählt.

Hier nochmal, hast Du scheinbar übersehen:

Zitat:

FZV §10

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Was du nun machst liegt an dir 🙄

Und um jetz nochmal auf Nr. sicher zugehen hab ich mir die Deckungskarte zu Faxen lassen da steht auch drauf das ich ohne Nr.-Schilder mit allem was im Zusammenhang steht mit der zulassung fahren darf und versichert bin, na und TÜV steht ja wohl auch noch damit im zusammen hang weil Ohne Tüv keine zulassung😉

Zitat:

Original geschrieben von Nemesis-007


Und um jetz nochmal auf Nr. sicher zugehen hab ich mir die Deckungskarte zu Faxen lassen da steht auch drauf das ich ohne Nr.-Schilder mit allem was im Zusammenhang steht mit der zulassung fahren darf ...

... nein Du darfst nicht ohne Kennzeichen fahren, du darfst lediglich mit einem

UNGESTEMPELTEN

aber von der Zulassungsbehörde

ZUGETEILTEN

Kennzeichen fahren, zwecks oben unter §10 FZV aufgeführten Fahrten.

Wie soll sonst eine Ermittlung erfolgen, wenn du z.B. mit 100 durch die Stadt fährst und geblitzt würdest ?
Das wäre dann ein offizieller Freifahrtschein für jegliche Verkehrswidrigkeiten, weil das Fahrzeug keinerlei Zuordnung wegen fehlender Kennzeichnung hat 🙄

Daher benötigst du neben der Deckungszusage deiner Versicherung (welche du ja hast) auf alle Fälle ein ZUGETEILTES Kennzeichen der Zulassungsbehörde.

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Man darf mit ungestempelten Kennzeichen fahren, wenn die Zulassungsstelle eins erteilt hat. Hat sie keins erteilt, kann man ja nicht damit fahren.

So weit, so gut. ABER: Man darf sich auch eins malen 😁 Krass oder? 😁 Wenn es nicht gestempelt ist, ist es kein offizielles Schild. Und schon darf es aussehen, wie es will. Ich liebe die Straßenverkehrbehörden dafür 😁 Mal dir eins, und los 😉

Zitat:

Original geschrieben von call0174


Mal dir eins, und los 😉

So einfach ist das auch nicht 😉

Die Nummer muss wie bereits erwähnt zugeteilt sein, und in Schrift, Form, Größe und anderen Auflagen entsprechen.

Siehe hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__10.html

da steht alles beschrieben.

Nein, den Normen müssen sie nur entsprechen, um gestempelt werden zu können.
Da sie weder einen Stempel haben, noch einen bekommen werden, können die aussehen, wie sie wollen. Gut, jetzt auch nicht in allen Formen und Farben/Beschriftungen. Den Vorschriften in Form und Farbe müssen sie schon nachkommen, dürfen aber auch aus Pappe und mit Edding bemalt sein. Dazu eignet sich dann aber am besten die Nummer der letzten Zulassung des Fahrzeuges. Da gibts dann bei einer möglichen Kontrolle überhaupt keine Schwierigkeiten.

Nein außer du hast den Wagen auf einen Hänger dann klappt das oder mit Kurzzeitkennzeichen

Also ich binn mir jetz 100% sicher das man ohne kenzeichen zum TÜV und zur Zulassungstelle darf, habe Extra nochmal bei der Pollizei angerufen und der hat auch noch mal nachgeschaut und mir bestätigt das ich nur die Deckungskarte brauche und nur der Direckte weg zum TÜV und zur Zulassungstelle zählt, er hat gesagt ich darf mir keine Tüte Milch unterwegs kaufen😁

Zitat:

Original geschrieben von call0174


Nein, den Normen müssen sie nur entsprechen, um gestempelt werden zu können.

Da sie weder einen Stempel haben, noch einen bekommen werden, können die aussehen, wie sie wollen. Gut, jetzt auch nicht in allen Formen und Farben/Beschriftungen. Den Vorschriften in Form und Farbe müssen sie schon nachkommen, dürfen aber auch aus Pappe und mit Edding bemalt sein. Dazu eignet sich dann aber am besten die Nummer der letzten Zulassung des Fahrzeuges. Da gibts dann bei einer möglichen Kontrolle überhaupt keine Schwierigkeiten.

Wenn du ein Fahrzeug im Strassenverkehr bewegen willst, greift die FZV zwecks Gestaltung des Kennzeichens, dabei spielt es keine Rolle ob die Stempelplakette mit dem farbigen Wappen des Landes vorhanden ist oder nicht, die eigentliche Kennzeichengestaltung unterliegt der FZV, auch bei Fahrten ohne gestempelten Kennzeichen.

Ob im Fall einer Kontrolle ein selbst gemaltes Kennzeichen beanstandet wird, oder ein Auge zugedrückt wird, ist eine andere Sache.

Zitat:

Original geschrieben von Nemesis-007


Also ich binn mir jetz 100% sicher das man ohne kenzeichen zum TÜV und zur Zulassungstelle darf,

Na dann, Ratschläge nimmst du offentsichtlich eh nicht an, und willst scheinbar nur das hören was du hören möchtest 🙄

*Kein Kommentar mehr, da eh überflüssig und alles Wissenswerte bereits mehrfach gesagt wurde*

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