ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Darf man LKWs übers Wochenende in Wohngebieten parken?

Darf man LKWs übers Wochenende in Wohngebieten parken?

Themenstarteram 11. Mai 2009 um 9:26

Hi Forum,

 

ich hätte eine Frage an die Sicherheitsexperten:

Darf man LKWs in  Wohngebieten parken? 

 

Ursache der Frage ist ein 7,5 - Tonner, der seit einigen Monaten regelmässig übers komplette Wochenende im Wohngebiet meiner Eltern geparkt steht. 

 

Dieser LKW steht sehr oft direkt an der Ecke einer T-Kreuzung, und macht es dadurch unmöglich, die Kreuzung richtig einzusehen und Gegenverkehr zu erkennen. 

Man muss sich sehr langsam in die Kreuzung hineintasten, was einfach nervt. 

 

Weiterhin steht der LKW immer halb auf der Straße und halb auf dem Gehweg, was den Gehweg nahezu unpassierbar macht. Auch nicht unbedingt schön. 

Parkt der Laster weiter oben, wo die Straße eine Einbahnstraße und entsprechend schmal ist, stellt der LKW für breitere Autos auch ein relatives Hindernis beim Durchfahren der Straße dar. 

 

Zum Dritten wohnen in diesem Wohngebiet viele Familien mit Kindern, welche auch viel draußen spielen. 

Ich habe schon mehrmals gesehen, dass diese Kinder hinter dem LKW auf die Straße rennen um diese zu überqueren, usw. 

Weder die Kinder haben eine Chance, einen evtl. entgegenkommenden Autofahrer zu sehen, noch sieht der Autofahrer die hinter dem LKW herausrennenden Kinder viel zu spät. 

Und da LKW ein großes Sichthinternis darstellt, hat der Autofahrer meist auch keine Chance zu sehen, dass da überhaupt Kinder auf dem Gehweg oder im Garten sind. 

 

Und zu guter Letzt könnte ich mir vorstellen, dass die direkten Anwohner ( im Erdgeschoss ) nicht eben begeistert sind, das ganze Wochenende die schöne Aussicht auf einen 7,5 - Tonner zu haben. 

 

Daher die Frage: Darf man überhaupt LKW in Wohngebieten parken?

 

 

Vielen Dank schonmal, 

 

nukefree

Beste Antwort im Thema
am 13. Mai 2009 um 22:02

Nur, so wie beschreiben, wird der Gehweg teilweise blockiert. Erzähle mal das jemanden mit einem Kinderwagen. Sollen die auf die Straße?????

Und was auch nicht ohne ist: der gehweg ist für diese Gewichte nicht gebaut. Über kurz oder lang gibt es Gehwegschäden, die auch mit meinen Steuergeldern wieder repariert werden müssen!!

54 weitere Antworten
Ähnliche Themen
54 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wenns kein reines Wohngebiet ist und legales Parken wird sicher bald die Gemeinde nen Parkverbot aufstellen.

Schon oft gesehen... :rolleyes:

Yep, gibt es hier ja auch; nur sind jene, die das provozieren, keine Lkw-Fahrer, sondern Leute, die ihren lieben Pkw am liebsten mit in die Wohnung nehmen würden, (mal etwas überspitzt formuliert).

Und übrigens ist auch jene Aussage nicht ganz wahr, daß Truckerfahrer ihren Lkw nicht vor ihre eigenen Fenster stellen würden; hier stehen diese Teile definitv vor den eigenen Grundstücken.

Und, weil die Frage auch aufkam, wo denn damit Schluß sei? Bei allem, was Anhänger und Auflieger sind, sofern sich in akzeptabler Nähe ein Gewerbegebiet befindet, wo diese abgestellt werden können. Ankuppeln bzw. Aufsatteln dauert zwar auch ein paar Minuten, nur ist das vernachlässigbar.

Und übrigens: Traktoren, Mähdrescher und Co. haben freilich nix im Ort zu suchen, denn mit denen geht man kaum auf große Strecke über Land. (Schausteller mal ausgenommen, aber die parken ja eh bei ihren Rummelplätzen).

Vorausgesetzt in den Gewerbegebieten ist das Parken von Lkw noch erlaubt.

Andererseits gibt es eine wunderbare Lenkzeitverordnung der EU.

Hier zählen auch die An- und Abfahrten zum und vom Arbeitsplatz (Fahrzeug). Hat der Lkw-Fahrer nun eine lange Anfahrt, wird es eng.

Zitat:

Original geschrieben von gesperrt

Vorausgesetzt in den Gewerbegebieten ist das Parken von Lkw noch erlaubt.

Es trüge nur den Schein von Weitsicht, das Parken von Lkw und Co in Gewerbegebieten zu verbieten.

Zitat:

Andererseits gibt es eine wunderbare Lenkzeitverordnung der EU.

Nicht grundsätzlich die Fahrer sind dafür verantwortlich, wenn diese u. U. nicht eingehalten werden kann. Viel hängt vom Können des für den Fahrer zuständigen Dispatchers ab; kann der nix, nützt das größte Können des Fahrers nichts.

Zitat:

Hier zählen auch die An- und Abfahrten zum und vom Arbeitsplatz (Fahrzeug). Hat der Lkw-Fahrer nun eine lange Anfahrt, wird es eng.

Aber nicht rund um Sonntage oder Feiertage; die meisten Polizisten wissen um die Zustände bei Truckern. Kein vernünftiger Polizist wird einen einheimischen Fahrer, der nur noch nach Hause will, auf irgendeinem Rastplatz der Lenkzeiten wegen festsetzen. Bei ausländischen oder inländischen nicht einheimischen, (also ortsfremden), Fahrern, wo absehbar wäre, daß die innerhalb der nächsten Stunden eh nicht daheim ankommen würden, ist das was anderes.

viel von der Praxis ist dir offenbar nicht klar.

Google bitte mal nach Fahrerkarte und nach BAG.

Du lieferst dich die nächsten 30 Tage selbst ans Messer wenn du sowas machst. :D

Das beste was dir passieren könnte wäre eine Anweisung nach Hause zu fahren von der Polizei. Die aber bitte schriftlich.

 

Was aber alles nichts daran ändert das ein 7,5tonner auf Gehwegen nichts zu suchen hat.  :D

Zitat:

Andererseits gibt es eine wunderbare Lenkzeitverordnung der EU.

 

Hier zählen auch die An- und Abfahrten zum und vom Arbeitsplatz (Fahrzeug). Hat der Lkw-Fahrer nun eine lange Anfahrt, wird es eng.

Und wer kann diese Zeit nachprüfen? Kein Mensch da nirgens aufgezeichnet.

Wenn ein normaler Arbeitnehmer täglich 1,5 Stunden bis zu seinem Arbeitsplatz fährt, 8Stunden malocht und dann wieder 1,5 Stunden heimfährt interessiert das auch niemanden.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

viel von der Praxis ist dir offenbar nicht klar.

Die Theorie ist das Eine, die Praxis das Andere. Es gibt genug Fälle, wo beides nicht zusammenpaßt. Und in Echt sind nun einmal die wenigsten Trucker an Lenkzeitüberschreitungen schuld; daß sie in der Praxis als Alleinschuldige dastehen, steht auf einem anderen Blatt.

Freilich, als Nicht-Trucker habe ich in das reale Leben eines Truckes keinen Einblick; zehre nur von meinen damaligen 12 Jahre andauernden Erfahrungen im Umgang mit denen. Übrigens; weil es auch schon mal hier so gesagt worden ist, "faule" Trucker kannte oder kenne ich zumindest keine.

Zitat:

Das beste was dir passieren könnte wäre eine Anweisung nach Hause zu fahren von der Polizei. Die aber bitte schriftlich.

Ich hoffe doch, daß dies so praktiziert wird?

Und übrigens; ich rufe keineswegs dazu auf, gesetzliche Bestimmungen zu mißachten.

Ja, falls die Polizei da ist und nen Parkplatz so überfüllt ist kann das theoretisch sein...

 

Was du möchtest ist aber, daß der weiterfährt und wenn er angehalten wird, dann sollte er weiterfahren dürfen.

Könnte sein.

 

Nur hast du die Fahrerkarte vergessen. ;)

 

das ist in etwa so als würde heute nen Polizist deinen Führerschein nehmen, Daten von nem Chip auslesen und dann sagen

"na Wauhoo, da waren wir am 05.12.2012 aber etwas schnell unterwegs. Das gibt Bußgeld". :D

Und bei LKW Fahrern geht das sowohl mit Geschwindigkeit als auch mit Lenkzeitüberschreitung.

am 2. Januar 2013 um 16:51

Genau. Und selbst wer von der Polizei angewiesen wird, trotz Lenk- oder Arbeitszeitverstoss weiter zu fahren und dies von der Polizei schriftlich auf einem Digi-Tacho-Ausdruck bestätigt wird, hat spätestens dort ein grösseres Problem, wenn er die Grenze des heimischen Landes verlässt.

Im Ausland sind solche Sachen nämlich schnell mal ungültig oder für das Personal unverständlich.

@mobiles

"Einheimischer" im Sinne meiner Auffassung ist nicht, wer im Nachbarstaat wohnt sondern bspw. im Umkreis von 10km oder nicht mehr als 15 Minuten Heimfahrt. (In Relation zur Stelle der Fahrer- bzw. Fahrzeugkontrolle). Diese Zahlen lassen sich sicher an realistische Werte anpassen. Gerade die meist Lkw-Fahrer kontrollierende Autobahnpolizei, (hier zumindest), hat sicher genug Erfahrung damit, auch abschätzen zu können, wie lange wirklich jemand vom Kontrollpunkt zu seiner Wohnung benötigt.

Es geht doch nicht darum ob du heute kurz vor zuhause in eine Kontrolle kommst.

Du mußt dich davon lösen, daß nur sofort festgestellte Überschreitungen geahndet werden können.

Schau dir das Beispiel mit dem Führerschein(chip) nochmal an.

 

Glaubst du es interessiert das BAG z. B. heute beim Auslesen, daß du bei der Lenkzeitüberschreitung vor 18 Tagen nur noch 15 Minuten nach Hause hattest?

Oder gar einen Franzosen? :D

am 3. Januar 2013 um 14:06

Eine simple Geschichte, solange der LKW regelmäßig bewegt wird,darf der auch dort stehen! Nur wenn durch Schilder die Fahrzeuge komplett ausgeschlossen sind in dem Gebiet ist das nicht in Ordnung.

Übrigends sehr schwachsinniges Argument das kleine Kinder hinter dem LKW auftauchen könnten, die können genausogut hinter einem Pampersbomber auftauchen, da siehst du auch nix, spätestens wenn Papi im Familienauto die Scheibe tönen lässt, ist auch dort die Sicht weg!

Hört sich eher nach, der hat meine Parkplatz, wie kann ich das Unterbinden-Threat an!

My 2,3 Cents

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Darf man LKWs übers Wochenende in Wohngebieten parken?