Darf man LKWs übers Wochenende in Wohngebieten parken?
Hi Forum,
ich hätte eine Frage an die Sicherheitsexperten:
Darf man LKWs in Wohngebieten parken?
Ursache der Frage ist ein 7,5 - Tonner, der seit einigen Monaten regelmässig übers komplette Wochenende im Wohngebiet meiner Eltern geparkt steht.
Dieser LKW steht sehr oft direkt an der Ecke einer T-Kreuzung, und macht es dadurch unmöglich, die Kreuzung richtig einzusehen und Gegenverkehr zu erkennen.
Man muss sich sehr langsam in die Kreuzung hineintasten, was einfach nervt.
Weiterhin steht der LKW immer halb auf der Straße und halb auf dem Gehweg, was den Gehweg nahezu unpassierbar macht. Auch nicht unbedingt schön.
Parkt der Laster weiter oben, wo die Straße eine Einbahnstraße und entsprechend schmal ist, stellt der LKW für breitere Autos auch ein relatives Hindernis beim Durchfahren der Straße dar.
Zum Dritten wohnen in diesem Wohngebiet viele Familien mit Kindern, welche auch viel draußen spielen.
Ich habe schon mehrmals gesehen, dass diese Kinder hinter dem LKW auf die Straße rennen um diese zu überqueren, usw.
Weder die Kinder haben eine Chance, einen evtl. entgegenkommenden Autofahrer zu sehen, noch sieht der Autofahrer die hinter dem LKW herausrennenden Kinder viel zu spät.
Und da LKW ein großes Sichthinternis darstellt, hat der Autofahrer meist auch keine Chance zu sehen, dass da überhaupt Kinder auf dem Gehweg oder im Garten sind.
Und zu guter Letzt könnte ich mir vorstellen, dass die direkten Anwohner ( im Erdgeschoss ) nicht eben begeistert sind, das ganze Wochenende die schöne Aussicht auf einen 7,5 - Tonner zu haben.
Daher die Frage: Darf man überhaupt LKW in Wohngebieten parken?
Vielen Dank schonmal,
nukefree
Beste Antwort im Thema
Nur, so wie beschreiben, wird der Gehweg teilweise blockiert. Erzähle mal das jemanden mit einem Kinderwagen. Sollen die auf die Straße?????
Und was auch nicht ohne ist: der gehweg ist für diese Gewichte nicht gebaut. Über kurz oder lang gibt es Gehwegschäden, die auch mit meinen Steuergeldern wieder repariert werden müssen!!
54 Antworten
Endlich sagt das mal jemand. 🙂
Lkw-Fahrer sind auch nur Menschen. Würdet Ihr freiwillig 5 Kilometer im Regen von einem abgelegenen (und unsicheren) Lkw-Parkplatz zur Wohnung zu Fuss gehen? Und das selbe morgens um 5 zurück?
Man sollte bei all dem nicht ausblenden, dass Lkws nicht zur allgemeinen Belästigung der Bürger erfunden wurden, sondern sie transportieren den Kram, den wir alle Täglich brauchen...
Die Leute wollen frische Milch gleich am morgen früh wenn der Laden auf geht. Aber Lkw auf den Strassen oder parkiert wollen sie mit allen Mitteln verbieten. Es geht nicht auf.
Man muß aber auch nicht den LKW nach Hause mitnehmen wenn man ihn dort nicht abstellen kann ohne Andere zu behindern oder zu belästigen.
Wo soll man da die Grenze ziehen? Beim Sprinter, beim 7,5tonner, beim Sattelzug? Oder darf dann auch Der der bei einem landwirtschaftlichen Lohnunternehmer arbeitet den Traktor plus Tridemhänger abstellen? Oder den Häcksler oder gar einen Mähdrescher?
Ich würde auch glatt darauf wetten das der LKW um den es hier geht nicht vor dem Haus des Fahrers parkt, denn Die wollen die Kiste selten vor den eigenen Fenstern.
Um es kurz zu machen, entweder kann man die Kiste bei sich legal parken, gibt es in der Nähe einen legalen Stellplatz oder die Kiste muß halt auf dem Hof des Bosses bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von mobiles
Endlich sagt das mal jemand. 🙂
Lkw-Fahrer sind auch nur Menschen. Würdet Ihr freiwillig 5 Kilometer im Regen von einem abgelegenen (und unsicheren) Lkw-Parkplatz zur Wohnung zu Fuss gehen? Und das selbe morgens um 5 zurück?
Und dafür muss der tägliche Pendler der auch am WE arbeitet 5 Kilometer laufen weil der LKW genüsslich im Urlaub vor dem Wohnblock massig Parkplätze versperrt?
Ich park Privat auch nicht im Parkverbot, und Beruflich auch nur mit sonderrechten.
Neben Gehwegen und unter 7,5t. geht immer (außer Restbreite oder sonstiges...).
AUF Gehwegen - wahrscheinlich nichtmal erlaubterweise - geht bis maximal 2.8t.
Aber selbst dann nur wenn erlaubt!
Wahrscheinlich sind sich manche nichtmal unklug genug zu sagen es wäre Rücksichtnahme wenn sie mit Innenseite des linken Rades am Bordstein stehen. Rücksichtnahme auf den Durchgangsverkehr.
Und wenn sie selbst den Bauch einziehen kommen sie auf dem Gehweg ja noch vorbei. 😁
Rollstuhlfahrer, Kinderwagen, Rollatoren usw... Egal. Hauptsache Parkplatz und ich nehm noch Rücksicht (auf den Durchgangsverkehr)! 🙄
Vielleicht verdienen LKW Fahrer zuwenig, aber wer "gezwungen" ist vor der Haustür zu parken bzw. sich zwingen lässt...
Verdammt, wann brennen bei uns endlich mal Strohballen wie in Frankreich. 😁
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Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Man muß aber auch nicht den LKW nach Hause mitnehmen wenn man ihn dort nicht abstellen kann ohne Andere zu behindern oder zu belästigen.
Eben. Ich frage mich immer, warum diese Unsitte trotzdem so relativ weit verbreitet ist.
Rücksicht funktioniert nunmal in beide Richtungen. Es ist nicht einzusehen, wieso alle Welt auf den LKW-Fahrer Rücksicht nehmen soll, der mit seiner Vorgehensweise sowohl eine massive Behinderung/Gefährdung begeht (zuparken des Gehsteiges und parken im Kreuzungsbereich), als auch weitere unnötige Gefahren erschafft...
Wenn ich professioneller Schlagzeuger bin, kann ich auch nicht im Mietshaus wohnen und erwarten, dass ich 24/7 oder 5-6h pro Tag üben kann. Da muss ich mir nen Proberaum suchen...
Für die 5 km zum LKW-Parkplatz kann man gegebenenfalls auch ein Fahrrad nehmen. Genug Platz für Wechselkleidung sollte im Führerhaus des 7,5t-LKWs ja nun wirklich sein...
Im Notfall kann man seinen LKW gerne mal mit nach Hause nehmen, aber das sollte nicht der Regelfall sein...
Ich muss meinen 40 Tönner auch ab und an mit nach Hause nehmen, weil es die Tour so vorsieht. Der Betriebshof ist rund 35km von meiner Wohnung entfernt. Würde man mich nun zwingen, diesen Weg zweimal leer zu fahren, wäre auch ein riesen Geschrei wg. unnötigen Leerkilometern.
Natürlich parkiere ich nicht behindernd, aber trotzdem werden sich die ein oder andern daran stören.
Da wir hier nicht im grüneswünschdirwasforum.de sind sondern bei Motortalk - eher nicht.
Hier könnte man eher darüber nachdenken, daß die Ersparnis die du/dein Arbeitgeber auf Kosten deiner Nachbarn dadurch hast als Gewinnabschöpfung extra Bußgeld kosten sollte. 😁
Wettbewerbsvorteile auf Kosten anderer...
Die Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern ist gewährleistet?
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Die Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern ist gewährleistet?
Bei mir schon. Ich sagte ja, ich will behinderndes oder gefährdendes Parken zu nah an einer Kreuzung nicht gutheissen.
Na dann ist ja gut - und auch legal wenns ausnahmsweise ist. 🙂
Zurück zu "wir sind bei Motortalk".
Für viele hier ist es wichtig zu wissen, wie weit ist deine Wohnung von der nächsten AB/größeren Bundesstraße weg und wie weit deine Arbeit? Um abzuschätzen wo mehr PKWleistungsträger behindert werden. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Na dann ist ja gut - und auch legal wenns ausnahmsweise ist. 🙂
...
ist auch täglich legal, wenn er nicht gerade in einem
reinenWohngebiet wohnt.
Wieso benehmen sich eigentlich soviele Leute so, als sei das Stückchen Strasse, das sich vor der Tür befindet, deren Privateigentum?
Solange sich alle an die StVO halten gibts nix zu meckern.
Gruss Deden
Im Ausgangsbeispiel gings um Parken von einem LKW auf Gehwegen der das wohl tut um "nicht behindernd" für den Durchgangsverkehr zu sein. 😉
Gegen legal hab ich nichts.
Wenns kein reines Wohngebiet ist und legales Parken wird sicher bald die Gemeinde nen Parkverbot aufstellen.
Schon oft gesehen... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
...
Gegen legal hab ich nichts.
...
Dich hab ich nicht gemeint.
Aber in vielen Köpfen hat sich dieser "Gebietsanspruch" manifestiert 🙄
Gruss Deden
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Wenns kein reines Wohngebiet ist und legales Parken wird sicher bald die Gemeinde nen Parkverbot aufstellen.
Schon oft gesehen... 🙄
Yep, gibt es hier ja auch; nur sind jene, die das provozieren, keine Lkw-Fahrer, sondern Leute, die ihren lieben Pkw am liebsten mit in die Wohnung nehmen würden, (mal etwas überspitzt formuliert).
Und übrigens ist auch jene Aussage nicht ganz wahr, daß Truckerfahrer ihren Lkw nicht vor ihre eigenen Fenster stellen würden; hier stehen diese Teile definitv vor den eigenen Grundstücken.
Und, weil die Frage auch aufkam, wo denn damit Schluß sei? Bei allem, was Anhänger und Auflieger sind, sofern sich in akzeptabler Nähe ein Gewerbegebiet befindet, wo diese abgestellt werden können. Ankuppeln bzw. Aufsatteln dauert zwar auch ein paar Minuten, nur ist das vernachlässigbar.
Und übrigens: Traktoren, Mähdrescher und Co. haben freilich nix im Ort zu suchen, denn mit denen geht man kaum auf große Strecke über Land. (Schausteller mal ausgenommen, aber die parken ja eh bei ihren Rummelplätzen).
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
Und übrigens: Traktoren, Mähdrescher und Co. haben freilich nix im Ort zu suchen, denn mit denen geht man kaum auf große Strecke über Land.
Außerdem haben die Landwirte i.d.R. Höfe, auf denen sie die Fahrzeuge abstellen können. Ich kenne jedenfalls keinen Landwirt, der in einer Reihenhaussiedlung wohnt.