Darf man Hobbymäßig Fahrzeuge abschleppen?
Also im Titel steht zwar die Frage aber ich beschreibe sie hier explizit nochmal:
Ich habe einen Arbeitskollegen, der mit mir zusammen in einer Firma arbeitet.
Er hat sich vor 2 Jahren einen Ford F150 gekauft. Diesen hat er dann mit Lichtbalken (Gelb) sowie Frontblitzern (ebenfalls in Gelb) ausgestattet und als Folierung hat er dann quasi stehen "Fahrzeug Service" und halt eine einzigartige Folierung.
Nun in seiner Freizeit schleppt er kostenlos Fahrzeuge ab und repariert diese, wenn die beispielsweise liegen geblieben sind.
Ich habe ihn gefragt gehabt, ob das rechtens ist, meinte er, ja solange er kein Geld dafür verlangt ist das nicht Schwarzarbeit oder so und wird als Hobby gesehen. (Trinkgeld sei erlaubt). Er macht das deswegen, weil ADAC und co. die Leute abzocken und er quasi sich das nicht mit "ansehen" konnte.
Meine Frage ist jezt, ist sowas wirklich erlaubt?
Weil würde das gerne auch machen, sofern es erlaubt ist.
Im netz finde ich nicht wirklich was, außer das Gelbes licht wohl nicht erlaubt ist, was aber in meinen Augen absoluter bullshit ist, da Gelbes licht weder den Rettungsdienst noch eine andere Organisation widerspiegelt und gelbes licht kein Sondersignal in dem Sinne ist. Also ist das schon mal abgehackt.
In den USA gibt es so etwas, da nennt sich einer Hero oder so und macht das auch mit einem Ford F150 kostenlos.
Beste Antwort im Thema
Wollen wir mal ganz ehrlich sein, auch wenn es niemand hören will.
Das ganze läuft doch auf ein Gewerbe hinaus um damit Geld zu verdienen,
oder sehe ich das falsch. 😁
Irgendwann kommt garantiert jemand um dem ans Bein zu pinkeln. 😁
52 Antworten
Ich stelle mir das gerade bildlich vor wie einer mit einem privaten Abschleppauto durch die Gegend fährt und nach liegengebliebenen Autos ausschau hält um diese dann kostenlos und aus Spass an der Freude abzuschleppen und anschliessend zu reparieren.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 9. Oktober 2020 um 12:45:34 Uhr:
Ich stelle mir das gerade bildlich vor wie einer mit einem privaten Abschleppauto durch die Gegend fährt und nach liegengebliebenen Autos ausschau hält um diese dann kostenlos und aus Spass an der Freude abzuschleppen und anschliessend zu reparieren.
es gibt auch Leute die hobbymäßig als Rettungssanitäter herumfahren,
oder Leute, die hobbymäßig herumfahren, um für Recht und Ordnung zu sorgen....😁
Zitat:
@remix schrieb am 9. Oktober 2020 um 13:52:38 Uhr:
... es gibt auch Leute die hobbymäßig als Rettungssanitäter herumfahren ...
Stimmt, die Ausbildung ist nicht soo der Zeitaufwand, gibt's häufig bei der freiwilligen Feuerwehr. 😉
Bei bestimmten Organisationen darf man auch mit weniger Ausbildung mitfahren (natürlich nur als "Handlanger"😉.
Zitat:
... oder Leute, die hobbymäßig herumfahren, um für Recht und Ordnung zu sorgen....
Da wirds dann schon schwieriger. 😉
Gruß Metalhead
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Zitat:
@CivicTourer schrieb am 08. Okt. 2020 um 09:38:51 Uhr:
Das ist aber auch spätestens dann vorbei, wenn die gewerblichen Abschlepper der Umgebung davon Wind bekommen. So dürfen bei uns zB THW und Feuerwehr keine „Übung“ mehr in Gärten von Mitgliedern machen und dort kostenlos gegen Bratwurscht und Bier Bäume fällen. Das ist verboten worden um die gewerbsmäßigen Gartenbaubetriebe nicht zu schädigen und ihres Geschäftes zu berauben. Es muss vor Einsatz der Nachweis vorliegen, dass die örtlichen Betriebe das nicht machen wollen oder können. Oder eben die Alarmierung durch die Leitstelle bei einem Unwetter.
Das bringt es ja auch. Dann kommen die Kameraden halt auf nen Samstag privat vorbei zum Grillen. Ob sich da dann rein zufällig auch ne Kettensäge in den Garten verirrt die normalerweise auf einem HLF beheimatet ist fällt dann auch nicht auf. Gerade bei einer freiwilligen Feuerwehr ist der Übergang da doch manchmal recht fließend.
Zitat:
@remix schrieb am 9. Oktober 2020 um 13:52:38 Uhr:
oder Leute, die hobbymäßig herumfahren, um für Recht und Ordnung zu sorgen....😁
Ne Bürgerwehr ? Die brauchen wir unbedingt.
Interessanter Thread - normalerweise möchten die Menschen um jeden Preis ein Gewerbe für ihr Hobby haben, um Kosten absetzen zu können. Und hier möchte jemand gezielt kein Gewerbe haben, um die Welt kostenlos mit seinen Leistungen zu beglücken. Ich habe diesen Artikel dazu gefunden:
https://www.existenzgruender.de/.../...g-auch-kostenfrei-anbieten.html
Ich würde sicher stellen, dass ich dieses Hobby keinesfalls "gewerbsmäßig" betreibe - also weder gegen Geld noch in gewerbsmäßigem Umfang. Schon die KFZ-Versicherung wird nicht einverstanden sein, das als Privatfahrzeug versicherte KFZ in gewerbsmäßigem Einsatz und damit unter erhöhtem Risiko zu sehen. Und auch ein Aufdruck auf dem Fahrzeug weckt den Anschein eines gewerbsmäßigen Abschleppers. Am Ende ist das alles sicherlich eine Einzelfallbewertung.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 8. Oktober 2020 um 09:02:27 Uhr:
In Deutschland ist alles erlaubt was nicht explizit verboten ist.
Hallo,
da wäre ich mal ganz vorsichtig mit dieser Aussage...
Grüße,
diezge
Zitat:
@CrowTearZz schrieb am 8. Oktober 2020 um 08:15:22 Uhr:
Im netz finde ich nicht wirklich was, außer das Gelbes licht wohl nicht erlaubt ist, was aber in meinen Augen absoluter bullshit ist, da Gelbes licht weder den Rettungsdienst noch eine andere Organisation widerspiegelt und gelbes licht kein Sondersignal in dem Sinne ist. Also ist das schon mal abgehackt.
Wie jetzt, dein Kollege hat den gelben Lichtbalken wieder abgehackt? Warum nicht einfach ordentlich abgeschraubt?
Zitat:
@diezge schrieb am 12. Oktober 2020 um 11:58:44 Uhr:
Zitat:
@Bulwey schrieb am 8. Oktober 2020 um 09:02:27 Uhr:
In Deutschland ist alles erlaubt was nicht explizit verboten ist.Hallo,
da wäre ich mal ganz vorsichtig mit dieser Aussage...
Grüße,
diezge
So ganz verkehrt ist die Aussage nicht...
Aufs Fahrzeug gemünzt ist es verboten ein Nicht-Zugelassenes KfZ im öffentlichen Raum zu bewegen... und wie ein zulassungsfähiges Fahrzeug auszusehen hat ist genau festgelegt.
Eigentlich ist in Deutschland recht wenig verboten, manches ist allerdings mit sehr üblen Konsequenzen belegt.
Zitat:
@diezge schrieb am 12. Oktober 2020 um 11:58:44 Uhr:
Zitat:
@Bulwey schrieb am 8. Oktober 2020 um 09:02:27 Uhr:
In Deutschland ist alles erlaubt was nicht explizit verboten ist.Hallo,
da wäre ich mal ganz vorsichtig mit dieser Aussage...
Grüße,
diezge
Dann warten wir jetzt mal auf deine Beispiele, wo das anders ist! 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@diezge schrieb am 12. Oktober 2020 um 11:58:44 Uhr:
Zitat:
@Bulwey schrieb am 8. Oktober 2020 um 09:02:27 Uhr:
In Deutschland ist alles erlaubt was nicht explizit verboten ist.Hallo,
da wäre ich mal ganz vorsichtig mit dieser Aussage...
Grüße,
diezge
Nein, die Aussage ist völlig korrekt. Und diese Feststellung stammt ursprünglich auch nicht von mir. Ich finde es eher merkwürdig, dass du das nicht weißt.
Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Privatautonomie, Artikel 2 des deutschen Grundgesetzes.
Und, Nulla poena sine lege! https://de.wikipedia.org/wiki/Nulla_poena_sine_lege
Aaaaber: Es gibt genug Dinge die nicht explizit im Gesetz stehen und durch Rechtssprechungen usw als "verboten" deklariert worden sind. Gesetze sind eine Grundlage, aber sie können nicht jeden Einzelfall oder Vorkommnisse abdecken. Entsprechend ist auch nicht alles erlaubt, was nicht im Gesetz festgehalten wird. Viele Paragraphen müssen ausgelegt werden oder es gibt keinen entsprechenden Paragraphen der das Thema behandelt.Und dann ist da noch die Sache mit dem gesunden Menschenverstand....
Privatautonomie hat nichts mit Erlaubnisfreiheit oder -pflicht zu tun. Ersteres ist die privatrechtliche Freiheit, Verträge schließen oder dies unterlassen zu dürfen, letzteres ein öffentlich-rechtliches und letztlich ordnungsrechtliches Problem. In Deutschland ist zwar grundsätzlich wirklich alles erlaubt, was nicht verboten ist, aber es gibt auch a) viele Verbote mit Erlaubnisvorbehalt (Autofahren, zB) und wie Verbote oder Marktzutrittsbeschränkungen wirkende Vorschriften des Gewerbe-, Steuer- und Ordnungs-/Polizeirechts. Auch "Verbraucherschutzvorschriften" und deren Umsetzung dienende Auführungsverordnungen wirken gerne als tatsächliche (nicht rechtliche) Verbotsnorm.
Insofern wäre ich ohne nähere Prüfung mit vollmundigen Äußerungen vorsichtig.
Und ob ein Sachverhalt strafrechtlich relevant ist ("nulla poena sine lege"😉 ist wieder eine ganz andere Baustelle. Denn in einem solchen Fall wäre er strafrechtlich oder Owi-rechtlich sanktioniert, was aber erst die "zweite Schiene" ist und folgerichtig Bestandteil etwa von gewerberechtlichen Regelungen, in denen unerlaubtes Tun auch gleich unter Strafe gestellt wird (damit Teil des Nebenstrafrechts, meist im hinteren Teil des jeweiligen Gesetzes angesiedelt 😉 ).
Die Diskussion ist etwas abgehoben vom Kern der Frage. Natürlich darf man "hobbymäßig" anderen Menschen kostenlos helfen. Also auch deren Pannenauto abschleppen. Ich kann als Gefälligkeit auch die Panne beheben.
Ich darf dazu aber kein Fahrzeug verwenden, dass nicht den Zulassungsvorschriften entspricht. Das hat aber mit dem Abschleppen und der Pannenhilfe selbst nichts zu tun. Dass man es "gewerbsmäßig" als Schwarzarbeit nicht darf, muss wohl nicht betont werden.
Grüße vom Ostelch