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Darf man Hobbymäßig Fahrzeuge abschleppen?

Themenstarteram 8. Oktober 2020 um 6:15

Also im Titel steht zwar die Frage aber ich beschreibe sie hier explizit nochmal:

Ich habe einen Arbeitskollegen, der mit mir zusammen in einer Firma arbeitet.

Er hat sich vor 2 Jahren einen Ford F150 gekauft. Diesen hat er dann mit Lichtbalken (Gelb) sowie Frontblitzern (ebenfalls in Gelb) ausgestattet und als Folierung hat er dann quasi stehen "Fahrzeug Service" und halt eine einzigartige Folierung.

Nun in seiner Freizeit schleppt er kostenlos Fahrzeuge ab und repariert diese, wenn die beispielsweise liegen geblieben sind.

Ich habe ihn gefragt gehabt, ob das rechtens ist, meinte er, ja solange er kein Geld dafür verlangt ist das nicht Schwarzarbeit oder so und wird als Hobby gesehen. (Trinkgeld sei erlaubt). Er macht das deswegen, weil ADAC und co. die Leute abzocken und er quasi sich das nicht mit "ansehen" konnte.

Meine Frage ist jezt, ist sowas wirklich erlaubt?

Weil würde das gerne auch machen, sofern es erlaubt ist.

Im netz finde ich nicht wirklich was, außer das Gelbes licht wohl nicht erlaubt ist, was aber in meinen Augen absoluter bullshit ist, da Gelbes licht weder den Rettungsdienst noch eine andere Organisation widerspiegelt und gelbes licht kein Sondersignal in dem Sinne ist. Also ist das schon mal abgehackt.

In den USA gibt es so etwas, da nennt sich einer Hero oder so und macht das auch mit einem Ford F150 kostenlos.

Beste Antwort im Thema

Wollen wir mal ganz ehrlich sein, auch wenn es niemand hören will.

Das ganze läuft doch auf ein Gewerbe hinaus um damit Geld zu verdienen,

oder sehe ich das falsch. :D

Irgendwann kommt garantiert jemand um dem ans Bein zu pinkeln. :D

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Zitat:

@CrowTearZz schrieb am 8. Oktober 2020 um 08:15:22 Uhr:

Im netz finde ich nicht wirklich was, außer das Gelbes licht wohl nicht erlaubt ist, was aber in meinen Augen absoluter bullshit ist, da Gelbes licht weder den Rettungsdienst noch eine andere Organisation widerspiegelt und gelbes licht kein Sondersignal in dem Sinne ist. Also ist das schon mal abgehackt.

Aha, du stellst eine rechtliche Frage und klatscht dann eine solche Aussage in den Raum? Weil etwas subjektiv für dich bullshit ist ist das schon abgehakt?

 

Ich interpretiere das so, daß das Thema Gelblicht dahingehend abgehakt ist, daß er sich keins mehr raufmachen will.

Eben weil er sich schon schlau darüber gemacht hat, daß es eben nicht erlaubt ist.

Und nun geht es eben um den Rest der Frage.

Ob es grundsätzlich erlaubt ist, privat Autos gegen Trinkgeld abzuschleppen.

(Mir wäre meine Zeit und Sprit dafür zu kostbar.)

Hallo, Wer SOWAS macht/ machen will, sollte wenigstens "B E" haben.

Also mit Anhänger fahren dürfen. Das würde die Polizei als Erstes prüfen.

CE wäre noch besser oder wenigstens C 1 E.

Die Haftungsangelegenheiten könnten Euch teuer zu stehen kommen.

Sowas wird auch Niemand versichern, ohne Gewerbe.

Macht was Ihr wollt, aber lasst Euch nicht erwischen.

Denn irgendwie nehmt Ihr ja den Professionellen Schleppern , die Arbeit weg.

Die werden sich Sowas kaum gefallen lassen.

Darum laßt es lieber sein, das kann auch schief gehen............

Ich denke das Abschleppen ist kein Hobby, sondern Mittel zum Zweck. Er schleppt liegengebliebene Autos ab, die er dann sicherlich gegen Bezahlung repariert. Würde der ADAC abschleppen würde er den Auftrag nicht bekommen, also die ADAC Abzocke ist nur ein vorgeschobenes Argument.

Ich würde das Abschleppen eher als Service ansehen. Wie das rechtlich zu bewerten ist, .....keine Ahnung.

Themenstarteram 8. Oktober 2020 um 11:27

Hallo,

danke für die vielen Antworten.

Also das mit dem Gelben licht war mir ehrlich gesagt gar nicht bewusst. Ich weiß das Rotes und blaues licht verboten sind. Gelbes licht habe ich jetzt nur quasi als "Warnlicht" war genommen. Habe mal bei einem Unfall gesehen, dass da einer sich so ein Gelblicht aufs Dach gestellt hat um quasi den Verkehr zu warnen. Bis jetzt wurde er wohl noch nicht "erwischt". Er schaltet diese ja auch an wenn er beim Fahrzeug vor Ort ist.

Er schleppt die Fahrzeuge eigentlich nur bis zur nächsten Werkstatt oder repariert diese vor Ort. Bis jetzt hat er es nur bei Freunden und bekannten gemacht.

Wie das jetzt aussieht, wenn er ein schaden Verursacht hat, weiß ich ehrlich gesagt nicht.

Aber interessant so eure Antworten dazu zu hören.

Bezügl der Haftpflichthaftung gegenüber dem Besitzer des aufgeladenen Pannenfahrzeuges, bspw. bei einem Glatteisunfall auf dem Weg in die Werkstatt, wird die Haftpfl des Trägerfahrzeuges sich verweigern, weil: 1. keine Ladungsversicherung, 2. der Zusammenhang täuscht eine gewerbsmässige Handlung vor. Bei einem Unfall mit einem 3. beteiligten wird die Haftpflicht den gegnerischen Schaden begleichen und den Fahrzeughalter in Regress nehmen.

Abschleppen ist ein sehr angenehmes Geschäft und die Kosten sind enorm. Dabei berücksichtigen muss man auch, dass an die ansässigen Abschleppunternehmer auch unterschiedliche hohe Anforderungen gestellt werden, bspw. an die Grösse (Reichweite und Kraft des Kranes, der Nutzlast des Abschleppautos. Und diese Autos und die Besatzung kosten auch Geld, wenn nichts passiert. Das hobbymässig unterlaufen mit dieser Begründung ist teilweise nachvollziehbar, sehe das aber eher dümmliche Ausrede zur Begründung um das professionelle Abschleppgeschäft zu unterlaufen. Ansonsten gibt es für kleines Geld einen Schutzbrief und damit dürfte das Preisproblem vom Tisch sein.

Verabschiede dich von dem naiven Gedanken sowas könnte man "einfach so" machen.

 

Alles ist bis zum erbrechen reglementiert und das ist in fallen wie diesem auch gut so.

 

Klar hab ich auch schonmal n Kumpel von der Autobahn gezogen oder sein Motorrad aufm Hänger zu ihm gebracht nach einem defekt. Das ist aber was anderes weil ich nicht hobbymäßig Abschlepper spiele.

Zitat:

@CrowTearZz schrieb am 8. Oktober 2020 um 13:27:25 Uhr:

Habe mal bei einem Unfall gesehen, dass da einer sich so ein Gelblicht aufs Dach gestellt hat um quasi den Verkehr zu warnen. Bis jetzt wurde er wohl noch nicht "erwischt".

Da wird kein Polizist was sagen (abgesehen vielleicht von "gut Abgesichert"), hab auch so ein Ding im Auto.

Wird natürlich nich beim fahren verwendet.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Hawei1 schrieb am 8. Oktober 2020 um 13:31:11 Uhr:

Bezügl der Haftpflichthaftung gegenüber dem Besitzer des aufgeladenen Pannenfahrzeuges, bspw. bei einem Glatteisunfall auf dem Weg in die Werkstatt, wird die Haftpfl des Trägerfahrzeuges sich verweigern, weil: 1. keine Ladungsversicherung, 2. der Zusammenhang täuscht eine gewerbsmässige Handlung vor. Bei einem Unfall mit einem 3. beteiligten wird die Haftpflicht den gegnerischen Schaden begleichen und den Fahrzeughalter in Regress nehmen.

... Reichweite und Kraft des Kranes ...

Hat das Ding 'nen Kran?

Hätte gedacht daß der regulär mit Seil oder Stange auf den eigenen 4 Rädern in die Werkstatt gezogen wird.

Da greift dann Ladunssicherung nicht mehr (weil das jeder mit jedem Fahrzeug als Nothilfe darf).

Einzig die Folierung und der Vorwurf der gewerbsmäßigkeit bleibt ein Fallstrick.

Gruß Metalhead

Zitat:

@CrowTearZz schrieb am 8. Oktober 2020 um 13:27:25 Uhr:

… Habe mal bei einem Unfall gesehen, dass da einer sich so ein Gelblicht aufs Dach gestellt hat um quasi den Verkehr zu warnen. …

Das ist in dem Fall auch erlaubt.

§ 38 StVO

Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Auch der Landwirt, der seinem langsam fahrenden Mähdrescher mit dem Pkw auf öffentlichen Straßen folgt, darf ein gelbes Blinklicht haben. Aber kein Rundumlicht.

Zitat:

@CrowTearZz schrieb am 8. Oktober 2020 um 13:27:25 Uhr:

Also das mit dem Gelben licht war mir ehrlich gesagt gar nicht bewusst. Ich weiß das Rotes und blaues licht verboten sind. Gelbes licht habe ich jetzt nur quasi als "Warnlicht" war genommen. Habe mal bei einem Unfall gesehen, dass da einer sich so ein Gelblicht aufs Dach gestellt hat um quasi den Verkehr zu warnen.

An einem Fahrzeug ist genau vorgeschrieben, wie die zulässige Beleuchtung auszusehen hat. Alles, was davon abweicht ist nicht erlaubt. Und dann muss für so gut wie alles, was nicht in der BE des Fahrzeugs enthalten ist, eine Genehmigung haben. (Das fängt sogar bei den netten Fähnchen zur Fussball-WM an... die Dinger brauchen eine ABE... mir kam so ein Ding auf der AB bei 200km/h vom Vordermann entgegen geflogen... als Motorradfahrer nicht schön.).

Das große Problem vom Anfang ist aber immernoch die Haftung. Wird das abgeschleppte Fahrzeug beschädigt wird sich die Versicherung weigern den Schaden zu bezahlen.... Ein Anspruch gegenüber dem Abschleppenden besteht jedoch, wenn dies nicht vorher (schriftlich) ausgeschlossen wurde.

Zitat:

@birscherl schrieb am 8. Oktober 2020 um 14:23:51 Uhr:

Zitat:

@CrowTearZz schrieb am 8. Oktober 2020 um 13:27:25 Uhr:

… Habe mal bei einem Unfall gesehen, dass da einer sich so ein Gelblicht aufs Dach gestellt hat um quasi den Verkehr zu warnen. …

Das ist in dem Fall auch erlaubt.

§ 38 StVO

Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Auch der Landwirt, der seinem langsam fahrenden Mähdrescher mit dem Pkw auf öffentlichen Straßen folgt, darf ein gelbes Blinklicht haben. Aber kein Rundumlicht.

Kein Rundumlicht ?

Also eine Drehleuchte (in der ein Spiegel um die Glühbirne kreist) ?

Dann fahren ca. 80% allein der Bauern illegal umher.

Der Sohn meiner Vermieterin ist LU, er hat 2 Hächsler (groß, breit, ca. 500PS), die haben von Haus aus schon allein drei der Leuchten auf dem FZ, 2 auf der Kabine, eine am Hintern. Die Traktoren sowieso alle wenigstens eine dieser dieser Drehleuchten.

Gruß Jörg.

am 9. Oktober 2020 um 8:36

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 9. Oktober 2020 um 10:19:25 Uhr:

 

Dann fahren ca. 80% allein der Bauern illegal umher.

Der Sohn meiner Vermieterin ist LU, er hat 2 Hächsler (groß, breit, ca. 500PS), die haben von Haus aus schon allein drei der Leuchten auf dem FZ, 2 auf der Kabine, eine am Hintern. Die Traktoren sowieso alle wenigstens eine dieser dieser Drehleuchten.

Gruß Jörg.

das sind sicherlich alles Fahrzeuge, wo das so vorgeschrieben und eingetragen ist - wegen Grösse/Überbreite der angehängten Geräte etc. ...

"ungewöhnlich langsam fahrende Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge"

steht ja auch so im Zitat § 38 StVO

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 9. Oktober 2020 um 10:19:25 Uhr:

… Dann fahren ca. 80% allein der Bauern illegal umher. Der Sohn meiner Vermieterin ist LU, er hat 2 Hächsler (groß, breit, ca. 500PS), die haben von Haus aus schon allein drei der Leuchten auf dem FZ, 2 auf der Kabine, eine am Hintern. Die Traktoren sowieso alle wenigstens eine dieser dieser Drehleuchten.

Da sind sie eingetragen, beim überbreiten Häcksler sogar vorgeschrieben.

Ich sprach oben vom Pkw mit Blinklicht auf dem Dach, das keine Rundumleuchte sein darf.

Zitat:

@birscherl schrieb am 8. Oktober 2020 um 14:23:51 Uhr:

Zitat:

@CrowTearZz schrieb am 8. Oktober 2020 um 13:27:25 Uhr:

Auch der Landwirt, der seinem langsam fahrenden Mähdrescher mit dem Pkw auf öffentlichen Straßen folgt, darf ein gelbes Blinklicht haben. Aber kein Rundumlicht.

:D

Finde den Fehler..

..ich habe ihn gefunden.

Du hattest ja geschrieben "mit dem PKW folgt" - hatte ich überlesen.

Ich bitte um Entschuldigung !

Bei den Hächslern sind sie eingetragen.

Bei den Traktoren nicht.

Das weiß ich aber von vielen Traktoren.

Die hatten die aber nicht von Haus aus drauf, sondern nur eine Vorrichtung dafür, mit entsprechenden Anschluss. Die Leuchte konnteste zwar ordern, aber der Aufpreis war happig, so hat man die im Zubehör für 1/3 des Preises bekommen.

Gruß Jörg.

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