Darf man hier radfahren? Prügel angedroht wegen angeblichem Verbot für Radfahrer.

Hallo,

kürzlich hätten sich zwei Männer auf dem sogenannten Postweg fast geprügelt. Der eine kam mit dem Fahrrad und klingelte wegen eines kleinen Jungen, der ihm entgegen kam. Der Vater des Jungen schrie "Du A... darfst hier überhaupt nicht fahren!" und zerrte den Radfahrer vom Rad.

Zur Erläuterung: der Wohnblock im Bild hat 7 Hauseingänge, jeder Eingang besitzt eine eigene direkte Zuwegung vom/zum Gehweg an der Straße (im Bild rechts). Damit der Briefträger von einem Eingang zum nächsten nicht jedesmal den Umweg über den Gehweg nehmen muss, wurde ein Verbindungsweg parallel zum Wohnblock angelegt, der sogenannte Postweg.

Das begrünte Grundstück zwischen Wohnblock und Gehweg ist Eigentum des Vermieters; die Kosten für Rasenpflege und Reinigung inkl. Winterdienst der Wege (Zuwegung und Postweg) durch private Dienstleister wird den Mietern als Betriebskosten in Rechnung gestellt. Die Hausordnung enthält keine Regeln zur Benutzung der Wege zwischen (privatem) Haus und (öffentlichem) Gehweg. Es gibt auch keinerlei Schilder (Privatweg, Radfahrer absteigen, Radfahren verboten o.ä.).

Darf man auf dem "Postweg" radfahren oder nicht? Wie ist die Rechtslage?

Anliegerweg / Postweg
Beste Antwort im Thema

Liebe Leute, ihr wisst doch das Radfahrer in der Bananen Republik Deutschland absolute Vorfahrt vor allen anderen haben. Wenn ich mal Auto fahre und einen Radfahrer warne der mitten auf der Straße fährt bekomme ich garantiert den netten Mittelfinger gezeigt und wenn ich es wage zu überholen passiert es oft das ich noch angespuckt werde. Falls ich anhalten würde und ihm auf den Mund pusten würde wäre ich der böse und würde meinen Führerschein verlieren. So ist die Rechtslage bei uns.

77 weitere Antworten
77 Antworten

ADFC:

Wo fahre ich mit dem Fahrrad?
In der Regel auf der Fahrbahn („auf der Straße“), denn das Fahrrad ist ein Fahrzeug (§ 2 StVO).

"Ein öffentlicher Verkehrsraum liegt allgemein dann vor, wenn die betreffende Verkehrsfläche ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich genutzt wird, wobei es auf Eigentums- oder Widmungsverhältnisse gerade nicht ankommt."

Zitiert aus einem BGH Beschluss in einer Strafsache. Und nun kannst du mir sicher erklären, wie der "Postweg" von jedermann oder einer allgemein bestimmten größeren Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist

und auch tatsächlich genutzt wird.

Und ergänzend auch noch, dass das dem Eigentümer bekannt ist und von ihm geduldet wird.

Stell ich mir allerdings bei den beschriebenen Örtlichkeiten schwierig vor.

Wenn dort jemand langläuft oder fährt, wird es weder den Eigentümer, noch die Bewohner stören, denke ich mir. Daher mal zur Verdeutlichung, um meine Auffassung von öffentlichem Platz und Privatgrundstück deutlicher zu machen. Nehmen wir an, dort läuft oder fährt kein Fremder lang, sondern dort treffen sich täglich immer 5 oder 6 Leute, setzen sich auf den Weg oder den Rasen, unterhalten sich, trinken ihr Bier. Könnte man machen, wenn es ein öffentlicher Platz wäre und kein Schild, dass der Rasen nicht betreten werden darf. Zumindest solange man sich angemessen verhält, niemanden belästigt, usw. Aber würde dieses Verhalten auch der Hauseigentümer dulden oder sogar erlauben? Wohl eher nein, denn auch wenn diese Personen sich friedlich verhalten, wird er dadurch Probleme und Beschwerden von den Mietern bekommen. Setzen sie sich aber weiter vorne auf den Bürgersteig, kann niemand etwas dagegen tun, da öffentlicher Raum.

Zitat:

@Tarnik schrieb am 3. Juni 2020 um 18:53:24 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 3. Juni 2020 um 16:42:17 Uhr:


Wenn ein Vater seinen Sohn vor einem Radlerrüpel schützen muss, darf er auch gerne mal handgreiflich werden. Oder soll er einfah zusehen wie sein Kind angefahren wird?

Mich hat neulich ein Radler angeklingelt, auf dem Bürgersteig. Ich bin kurz zur Seite gegangen, der Radler fuhr vorbei sagte "Danke" Ich "Bitte". Hätte ich den vielleicht auch vom Rad kicken sollen?

Es gibt halt Leute, die das Konzept des Signals, sei es Schall oder Licht, zur Ankündigung eines Überholvorgangs nicht verstehen.
Da würde ich gar nicht diskutieren, sondern solche Leute einfach ignorieren, weil sie mit Straßenverkehr ganz offensichtlich bisher nichts zu tun hatten.

Ich warte eigentlich nur noch auf die Kommentare, dass die Radfahrer sich ja das Recht des Stärkeren rausnehmen und den Fußgängern den Verkehrsraum nehmen, weshalb Städte von Fahrrädern befreit werden müssen, damit die Fußgänger endlich wieder Platz haben und nicht in der ständigen Furcht vor Klingelattacken flüchten müssen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@FWebe schrieb am 3. Juni 2020 um 22:03:41 Uhr:


Ich warte eigentlich nur noch auf die Kommentare, dass die Radfahrer sich ja das Recht des Stärkeren rausnehmen und den Fußgängern den Verkehrsraum nehmen ...

Hoffentlich nicht! Kommentare zum Beitragsthema „Darf man hier radfahren?“ wären gewiss sinnvoller. 😁

Unabhängig davon, ob ich dort fahren dürfte oder nicht, halte ich es für nicht ratsam. Als Radfahrer fahre ich hier sehr dicht an den Hauseingängen vorbei. Und aus den Eingängen kann jederzeit eine Person auf den Weg treten.

Das kann dir auf geteilten Gehwegen ebenso passieren, weshalb man dort auch nicht sonderlich schnell fahren darf.

Zitat:

@FWebe schrieb am 4. Juni 2020 um 07:23:34 Uhr:


Das kann dir auf geteilten Gehwegen ebenso passieren, weshalb man dort auch nicht sonderlich schnell fahren darf.

——- OT on ——-

Kann ich mir nicht vorstellen, dass man dort nicht schnell fahren

darf

. Oder wird den Radfahrern per Schild eine zulässige Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben? Hier zumindest nicht, deshalb kann (darf) man auf gemischten/geteilten Gehwegen der Situation entsprechend beliebig schnell fahren - auf Abschnitten ohne Fußgänger auch voll in die Pedale treten. 😉

——- OT off ——-

Es gibt kein festes Limit, jedoch hast du der Situation entsprechend angemessen zu fahren, was bei geteilten Gehwegen mit angrenzender (Wohn-)Bebauung bedeutet, dass man nicht "voll in die Pedale treten" darf bzw. sollte, wenn man bei einem Unfall mit einem Fußgänger rechtlich nicht den kürzeren ziehen möchte.

§1 StVO. Rücksicht.

Prinzipiell ist das ein Gehweg, der über Privatgelände führt. Also ist Radfahren nur eingeschränkt erlaubt (Kinder, Begleiter v. Kindern etc.). Auch dieser Personenkreis muss jedoch Rücksicht auf Fußgängern nehmen.

Wäre es anders gewollt, so müsste der Eigentümer ein Schild / mehrere Schilder aufstellen (lassen). Kostet Geld, wird nicht gemacht.

Der Radfahrer, der dennoch dort fährt (da Privatgelände kein Eingriffsrecht durch Polizei/Ordnungsamt) sollte es unterlassen, Fußgänger zu gefährden oder auch nur zu behindern. Ordnungsrechtlich passiert zwar nichts - aber ein evtl. Betroffener könnte im zivilrechtlich "an die Karre" fahren. Erst recht, wenn was passiert, Schaden aus unerlaubter Handlung und so...

Andererseits ist eine Nötigung und Körperverletzung sicherlich nicht das geeignete Eingriffsmittel.

Der ADFC rät den Radfahrenden: Ein Irrweg: Radfahren auf Gehwegen

Zitat:

@player495 schrieb am 4. Juni 2020 um 13:34:30 Uhr:


Der ADFC rät den Radfahrenden: Ein Irrweg: Radfahren auf Gehwegen

Die genannten Beispiele betreffen ausschließlich Gehwege im Sinne der StVO. Interessant wäre ja mal ein Urteil zum Radunfall auf Privatgrundstück.

Ein Gehweg ist zum Gehen da, egal ob im öffentlichen oder privaten Raum. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Radler heutzutage auf jeder vorhandenen Verkehrsfläche fahren. Ich kann mit gut vorstellen, dass ein erwachsener Radfahrer, der auf einem Gehweg ein Kind umfährt, vor Gericht keine guten Karten hat.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 3. Juni 2020 um 20:22:00 Uhr:



Zitat:

@Tarnik schrieb am 3. Juni 2020 um 18:53:24 Uhr:


Mich hat neulich ein Radler angeklingelt, auf dem Bürgersteig. Ich bin kurz zur Seite gegangen, der Radler fuhr vorbei sagte "Danke" Ich "Bitte". Hätte ich den vielleicht auch vom Rad kicken sollen?

Ach wenn doch alle kleinen Kinder nur so erwachsen zur Welt kommen würden wie du.

Wenn du dich besser fühlst, kannst du ja bevor du den Leuten aus deinem was immer du gerade fährst, erst mal fragen ob diese die Zeichen verstehen, bevor du dann Signal gibst. Entspringt der Radlerrüpel eigentlich deiner Fantasie? Ich lese hier nämlich nichts davon.

Zitat:

@FWebe schrieb am 3. Juni 2020 um 22:03:41 Uhr:



Zitat:

@Tarnik schrieb am 3. Juni 2020 um 18:53:24 Uhr:


Mich hat neulich ein Radler angeklingelt, auf dem Bürgersteig. Ich bin kurz zur Seite gegangen, der Radler fuhr vorbei sagte "Danke" Ich "Bitte". Hätte ich den vielleicht auch vom Rad kicken sollen?

Es gibt halt Leute, die das Konzept des Signals, sei es Schall oder Licht, zur Ankündigung eines Überholvorgangs nicht verstehen.
Da würde ich gar nicht diskutieren, sondern solche Leute einfach ignorieren, weil sie mit Straßenverkehr ganz offensichtlich bisher nichts zu tun hatten.

Ich warte eigentlich nur noch auf die Kommentare, dass die Radfahrer sich ja das Recht des Stärkeren rausnehmen und den Fußgängern den Verkehrsraum nehmen, weshalb Städte von Fahrrädern befreit werden müssen, damit die Fußgänger endlich wieder Platz haben und nicht in der ständigen Furcht vor Klingelattacken flüchten müssen.

Probieren kann man es ja.

Deine Antwort
Ähnliche Themen