Darf man hier radfahren? Prügel angedroht wegen angeblichem Verbot für Radfahrer.

Hallo,

kürzlich hätten sich zwei Männer auf dem sogenannten Postweg fast geprügelt. Der eine kam mit dem Fahrrad und klingelte wegen eines kleinen Jungen, der ihm entgegen kam. Der Vater des Jungen schrie "Du A... darfst hier überhaupt nicht fahren!" und zerrte den Radfahrer vom Rad.

Zur Erläuterung: der Wohnblock im Bild hat 7 Hauseingänge, jeder Eingang besitzt eine eigene direkte Zuwegung vom/zum Gehweg an der Straße (im Bild rechts). Damit der Briefträger von einem Eingang zum nächsten nicht jedesmal den Umweg über den Gehweg nehmen muss, wurde ein Verbindungsweg parallel zum Wohnblock angelegt, der sogenannte Postweg.

Das begrünte Grundstück zwischen Wohnblock und Gehweg ist Eigentum des Vermieters; die Kosten für Rasenpflege und Reinigung inkl. Winterdienst der Wege (Zuwegung und Postweg) durch private Dienstleister wird den Mietern als Betriebskosten in Rechnung gestellt. Die Hausordnung enthält keine Regeln zur Benutzung der Wege zwischen (privatem) Haus und (öffentlichem) Gehweg. Es gibt auch keinerlei Schilder (Privatweg, Radfahrer absteigen, Radfahren verboten o.ä.).

Darf man auf dem "Postweg" radfahren oder nicht? Wie ist die Rechtslage?

Anliegerweg / Postweg
Beste Antwort im Thema

Liebe Leute, ihr wisst doch das Radfahrer in der Bananen Republik Deutschland absolute Vorfahrt vor allen anderen haben. Wenn ich mal Auto fahre und einen Radfahrer warne der mitten auf der Straße fährt bekomme ich garantiert den netten Mittelfinger gezeigt und wenn ich es wage zu überholen passiert es oft das ich noch angespuckt werde. Falls ich anhalten würde und ihm auf den Mund pusten würde wäre ich der böse und würde meinen Führerschein verlieren. So ist die Rechtslage bei uns.

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Egal ob man da fahren darf oder nicht, deshalb fast eine Prügelei anzufangen, bzw. sein Gegenüber vom Rad zu zerren, ist bei meinem Rechtsverständnis das größere Übel und gehört streng geahndet.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. Juni 2020 um 16:29:15 Uhr:


Egal ob man da fahren darf oder nicht, deshalb fast eine Prügelei anzufangen, bzw. sein Gegenüber vom Rad zu zerren, ist bei meinem Rechtsverständnis das größere Übel und gehört streng geahndet.

Wenn ein Vater seinen Sohn vor einem Radlerrüpel schützen muss, darf er auch gerne mal handgreiflich werden. Oder soll er einfah zusehen wie sein Kind angefahren wird?

Zitat:

@zille1976 schrieb am 3. Juni 2020 um 16:42:17 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. Juni 2020 um 16:29:15 Uhr:


Egal ob man da fahren darf oder nicht, deshalb fast eine Prügelei anzufangen, bzw. sein Gegenüber vom Rad zu zerren, ist bei meinem Rechtsverständnis das größere Übel und gehört streng geahndet.

Wenn ein Vater seinen Sohn vor einem Radlerrüpel schützen muss, darf er auch gerne mal handgreiflich werden. Oder soll er einfah zusehen wie sein Kind angefahren wird?

Ach Zille du fantasierst ja wieder.

Zitat:

Der eine kam mit dem Fahrrad und klingelte wegen eines kleinen Jungen, der ihm entgegen kam.

Kinder träumen gerne und sind abgelenkt vom Verkehrsgeschehen, durch klingeln oder Hupen kann man sie wieder in die Realität zurück holen. Du würdest als Autofahrer auch hupen um ein Kind zu warnen das es Dir nicht vor das Auto rennt. Ich unterstelle dem Radler hier mal eine ehrenhafte Absicht.

Als ich noch aktiv Biker war habe ich auch manchmal geklingelt, manchmal war dann auch eine genervte Reaktion zu spüren bis hin zu Beschimpfungen, habe ich nicht geklingelt wurde ich angepflaumt "Warum klingeln sie denn nicht ?" Wie man es macht macht man es eh falsch. Du hättest mich Verkehrsrowdy vermutlich sofort verprügelt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. Juni 2020 um 15:52:04 Uhr:



Zitat:

@fehlzündung schrieb am 3. Juni 2020 um 15:17:08 Uhr:


Jeder kannd as machen, die Tore sind auf. Trotzdem ist es durch den Hofeigentümer siche rnicht gewollt oder gewünscht. Ist es dann öffentlicher Verkehrsraum?

in dem Fall kommt es tatsächlich darauf an, ob erkennbar ist, dass der Besitzer öffentlichen Verkehr zulassen will. Wenn nur einmal am Tag der Briefträger kommt, sicher nicht. Wenn ein Wanderweg hindurchführt, sicher schon.

Ich denke, da muss man gucken, was die Intention des Eigentümers ist. Bei einem Bauernhof ist es recht einfach, der Bauer wird nicht wollen, dass fremde Leute über seinen Hof laufen oder fahren. Also kein öffentl. Verkehrsraum.

Der Parkplatz vorm Bäcker auf Privatgrundstück: Der Besitzer will, dass der Parkplatz von fremden genutzt wird, die Gruppe ist nicht namentlich oder anderwetig definiert, außer dass sie kunden sein müssen, aber das Angebot richtet sich zunächst mal an alle Personen.

In diesem konkreten Beispiel: Der Hauseigentümer wird sicher nicht wollen, dass der gesamte Fuß- und Radverkehr über die Verbindungswege läuft, da dies auch imemr mit Beschädigungen, Vermüllung, usw. einhergeht. Wenn da jemand doch langgeht oder fährt, wird es wohl ohne Konsequenzen bleiben, weil man es kaum überwachen kann, aber gewollt ist es nicht, bzw. nur für einen kleinen Kreis von Anwohnern und Lieferanten.

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 3. Juni 2020 um 16:42:17 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. Juni 2020 um 16:29:15 Uhr:


Egal ob man da fahren darf oder nicht, deshalb fast eine Prügelei anzufangen, bzw. sein Gegenüber vom Rad zu zerren, ist bei meinem Rechtsverständnis das größere Übel und gehört streng geahndet.

Wenn ein Vater seinen Sohn vor einem Radlerrüpel schützen muss, darf er auch gerne mal handgreiflich werden. Oder soll er einfah zusehen wie sein Kind angefahren wird?

Mich hat neulich ein Radler angeklingelt, auf dem Bürgersteig. Ich bin kurz zur Seite gegangen, der Radler fuhr vorbei sagte "Danke" Ich "Bitte". Hätte ich den vielleicht auch vom Rad kicken sollen?

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 3. Juni 2020 um 14:40:40 Uhr:


[...]

Im grunde wird ja wieder ein Problem geschaffen, wo eigentlich keins ist. [...]

Ja, aber aus anderem Grund, als es hier verstanden wird. Das ist einfach ne Sache zwischen dem Radfahrer und dem Vater des Jungen. Da müssen weder von völlig wildfremden hier im Forum irgendwelche Gesetze durchgewühlt oder Vermutungen angestellt werden.

Musste der da den Kleinen wegklingeln? Wahrscheinlich nicht. Darf der Vater ihn gleich vom Rad ziehen? Wohl eher auch nicht.

Und? Wenn ich da lang muss fahr ich da auch Rad und klingele, wenn vor mir einer ist. Und wenn mein Kleiner da spielt und ein Radfahrer ihn wegklingelt, würd ich dem auch n Wörtchen sagen.

Was zum Geier ist hier wieder das Problem? Wieso muss diese Situation durch irgend n Gesetz oder ne Regelung aufgelöst werden? Wenn sich der Radfahrer bedroht fühlt, soll der den Vater anzeigen. Und umgekehrt, wenn der Vater seinen Sohn in Gefahr gesehen hat, soll er den Radfahrer anzeigen. Ansonsten geht das keine Sau was an.

Und beim nächsten Mal entscheidet einfach wieder jeder selbst, wie er da verfahren möchte. Zu 99% passiert nämlich - genau, nichts. Ganz einfach.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 3. Juni 2020 um 14:40:40 Uhr:



Der Radfahrer fährt langsam und nimmt auf Fußgänger Rücksicht, der Fußgänger geht ein Stück an die Seite, läßt den Radfahrer vorbeifahren und keiner bricht sich einen Zacken aus der Krone.

Vor allem geht er sinnvoller weise auf einer antizipierbaren Linie und
spielt nicht ministry of silly walks nach.
Weil das ist auch so ein Problem auf kombinierten wegen für beide.
300m lang gehen sie eine gerade Linie und zack auf deiner Höhe ohne zu gucken ein Schritt zu Seite, auch wenn da gar nichts ist wohin man könnte, nicht mal eine bunte Blume zum angucken.
Aber komische Kurzschlüsse im Kopf sollten mich eigentlich nicht überraschen,
die kann man bei meisten Leuten andauernd beobachten, da ist das Betätigungsfeld oder
Thema auch auswechselbar.

"Darf man auf dem "Postweg" radfahren oder nicht? Wie ist die Rechtslage?"

Vielleicht irre ich mich ja und die Frage war "darf der Radfahrer klingeln" oder "darf der Vater den vom Fahrrad ziehen und Prügel androhen". Ich kann nicht einmal lesen, dass der Radfahrer das Kind "weg geklingelt" hat.

Andernfalls sollte man sich nicht darüber aufregen, wenn die Rechtslage entsprechend der Fragestellung erörtert wird.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 3. Juni 2020 um 18:55:46 Uhr:


Was zum Geier ist hier wieder das Problem? Wieso muss diese Situation durch irgend n Gesetz oder ne Regelung aufgelöst werden?

Der Beitrag hat eigentlich nichts mit der Lösung eines Problems zu tun, da der Vorfall schon etwas zurück liegt und von den Beteiligten gelöst wurde - das Wie spielt keine Rolle. Doch als Zeuge habe ich mir die Frage gestellt, wer von den beiden denn Recht haben könnte und auf welcher Grundlage: Hausordnung, StVO oder ganz was anderes? Und die unterschiedlichen Auffassungen und Meinungen hierzu lassen vermuten, dass die Antwort nicht per se auf der Hand liegt.

Und noch was: Hauptthema meiner Fragestellung war/ist nicht das Verhalten des Vaters. 😉

Zitat:

@PeterBH schrieb am 3. Juni 2020 um 19:26:02 Uhr:


Vielleicht irre ich mich ja und die Frage war "darf der Radfahrer klingeln" oder "darf der Vater den vom Fahrrad ziehen und Prügel androhen".

Nein, Du irrst dich nicht! Allein der Beitragstitel (Überschrift) ist bzgl. Fragestellung eindeutig: "

Darf man hier radfahren?

"

Zitat:

@Tarnik schrieb am 3. Juni 2020 um 18:53:24 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 3. Juni 2020 um 16:42:17 Uhr:


Wenn ein Vater seinen Sohn vor einem Radlerrüpel schützen muss, darf er auch gerne mal handgreiflich werden. Oder soll er einfah zusehen wie sein Kind angefahren wird?

Mich hat neulich ein Radler angeklingelt, auf dem Bürgersteig. Ich bin kurz zur Seite gegangen, der Radler fuhr vorbei sagte "Danke" Ich "Bitte". Hätte ich den vielleicht auch vom Rad kicken sollen?

Ach wenn doch alle kleinen Kinder nur so erwachsen zur Welt kommen würden wie du.

zille 🙁

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 3. Juni 2020 um 20:30:45 Uhr:


zille 🙁

Ist doch so. Das ein Erwachsener der angeklingelt wird sich besonnener Verhalten kann als ein Kind ist doch wohl nicht zu bestreiten. Ich kann den Vater verstehen (auch wenn ich den Radler jetzt nicht gleich vom Rad geholt hätte). Aber einen passenden Spruch hätte er auf alle Fälle bekommen.

Aber zur Frage: Öffentlicher Verkehrsraum, kein Radweg, ergo Fahrradfahren dort verboten, schieben erlaubt.

Also muss ich die (öffentlich frei zugängliche) Auffahrt zu meiner Garage mein Auto/Motorrad schieben?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 3. Juni 2020 um 21:14:15 Uhr:


Also muss ich die (öffentlich frei zugängliche) Auffahrt zu meiner Garage mein Auto/Motorrad schieben?

Eine Auffahrt ist zur Garage ist für Autos, ein Radweg oder eine Straße für Radfahrer. Der Weg ist weder Radweg noch Straße.

Wenn du dort mit dem Auto lang willst: ja das musst du da schieben.

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