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Führerscheinentzug wegen ANGEBLICHER Verfolgung?!

Themenstarteram 8. August 2008 um 13:10

Vorweg: Ich weiß, dass dieses Thema hier nicht ganz hinpasst, dennoch handelt dieses Thema doch in einem gewissen Sinne von Sicherheit - und zwar in der von uns allen. Gestern habe ich nachfolgende Geschichte erfahren und würde gerne mal die Meinung der erfahrenen MT-Gemeinde dazu hören.

Gestern habe ich von einem Freund erfahren, dass ein Freund seinerseits (ich kenne diesen nur vom Sehen) seinen Führerschein auf unbestimmte Zeit los ist, auf die Frage, wie es denn dazu gekommen ist, habe ich folgende (für mich erschreckende) Sachlage erfahren:

Sein Kumpel (nennen wir ihn mal Tony :D) fuhr innerorts hinter einem ziemlich langsamen LKW her, hinter ihm fuhr auch noch ein anderes Auto, welches er aber nicht weiter beachtete... Dann kam das Ortsende und Tony wollte den LKW überholen, in dem Moment in dem er ausscheren wollte (er war wohl schon knapp über der Mittellinie) bemerkte er aber, dass das Auto hinter ihm sich bereits schon im Überholvorgang der beiden Fahrzeuge vor sich (Tony + LKW) befand. Er scherte also wieder zurück hinter den LKW und lies den PKW mit einer jungen Frau darin passieren.

Nachdem diese an ihm vorbei war, scherte er wieder aus und die beiden Autos überholten den LKW (Tony hinter dem anderen PKW).

Zufällig schienen Tony und die junge Fahrerin wohl in der Nähe zueinander zu wohnen, so dass er weitere 15 km hinter ihr herfuhr / herfahren musste. Ich habe mir von meinem Freund übrigens sagen lassen, dass Tony ein eher ruhiger Geselle ist und eher 10km/h zu langsam fährt, als zu schnell, dies nur mal zur Info, dass ihr seine Fahrweise einigermaßen einschätzen könnt.

Auf jeden Fall war dieser Tag vorbei und Tony schenkte dem Erlebnis keinerlei weitere Beachtung - warum auch? Trotz der beiden Fahrzeuge die überholen wollten ist niemandem etwas passiert, für mich wäre das Thema also auch abgehakt.

Nun trug es sich aber zu, dass Tony einige Wochen nach diesem Tag, Besuch von zwei Herren in Grün bekam, die ihm folgenden Sachverhalt klarmachten/klarmachen wollten:

Er habe an jenem Tag die Frau in dem PKW gefährdet und sie danach noch kilometerweit verfolgt! Die Dame hat sich sämtliche Kennzeichen (das von Tony und LKW) notiert und Anzeige erstattet. Auf was genau sich diese beruft, konnte mir mein Freund gestern nicht erzählen, da er es nicht genau wusste, wie er es aber von Tony erzählt bekommen hat, geht es aber wohl weniger um die Gefährdung bei dem Überholvorgang, sondern viel mehr darum, dass sich die Dame verfolgt fühlte.

Die beiden Herren wollten ihm jedenfalls den Führerschein entziehen, welcher sich allerdings weigerte. Eine halbe Stunde später erschien die Polizei wieder, diesmal mit einem Durchsuchungsbefehl und nahmen ihm den Führerschein ab - vorerst auf unbestimmte Zeit! :eek:

Natürlich hat sich Tony sofort einen Anwalt besorgt und wie es nun aussieht, steht eine Gerichtsverhandlung an.

Was ich mich aber frage: Wie kann das sein? Ich mein, wenn ich ein Auto hinter mir beobachte, dass 15km hinter mir herfährt, kann ich den Fahrer dann einfach anzeigen?

Aufgrund welcher Gesetzeslage soll denn so etwas möglich sein?

Und: Wieso wird ihm sofort der Führerschein entzogen?

Kann es sein, dass die Fahrerin einfach nur egozentrisch ist und in seinem ersten versuchten Überholvorgang und in der "Verfolgung" einen Versuch sieht ihr zu schaden!? :confused:

Es tut mir leid, dass ich euch nicht detailreichere Informationen liefern kann, ich werde euch wohl auf dem laufenden halten, jedenfalls falls ich von der Sache nochmal etwas erfahre...

In jedem Falle schockiert es mich, wie hier vorgegangen wurde und wie sehr Tony in die Sch*** geritten wurde, obwohl er - außer einem Fahrfehler, der (Gott sei Dank) bei niemandem einen Schaden verursacht hat - meiner Meinung nach nichts getan hat?!

Ich hoffe auf zahlreiche Meinungen/Erfahrungen.

MfG

Barthsimpson

P.S.: Tony kennt die Frau nicht und wüsste auch nicht, dass er schonmal in irgendeinem Kontakt zu ihr gestanden sei.

Beste Antwort im Thema
am 8. August 2008 um 14:14

Mhh das klingt schon realistisch... Gibt leider viele Idioten die andere verfolgen. Ist mir auch schon passiert, meiner Mutter auch, etc...

Wenn er aber beweisen kann, das er halt zufällig in der Nähe wohnt, wird das schon reichen, immerhin hat er sie ja nicht bis zu ihrem Haus verfolgt.

Was ich aber seltsam finde, ich habe noch nie eine Frau gesehen, die zwei Fahrzeuge gleichzeitig überholt. :D

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da wäre ja schon wichtig zu wissen worauf sich der Vorwurf bezieht, weil ich mir nicht vorstellen kann, das ein einmaliger Vorfall in dieser Größenordnung bereits für eine Anklage wegen Stalking reicht . . .

Aber wie üblich kennt man immer nur eine Seite der Medallie . . . Naja, bin mal nach Hamburg gefahren und habe mir über ca. 200 km mit nem A6 immer wieder abgewechselt. Evtl. sollten wir uns auch mal gegenseitig anzeigen :D

Also wenn die Story stimmt - Krass!

am 8. August 2008 um 14:14

Mhh das klingt schon realistisch... Gibt leider viele Idioten die andere verfolgen. Ist mir auch schon passiert, meiner Mutter auch, etc...

Wenn er aber beweisen kann, das er halt zufällig in der Nähe wohnt, wird das schon reichen, immerhin hat er sie ja nicht bis zu ihrem Haus verfolgt.

Was ich aber seltsam finde, ich habe noch nie eine Frau gesehen, die zwei Fahrzeuge gleichzeitig überholt. :D

am 8. August 2008 um 14:32

Wenn die Beschreibung Tatsachen entspricht und die Stille Post nichts verdrehte, dann ist es wieder so ein Fall wo man sich fragt was das Schlimme dran gewesen wäre wenn der Beschuldigte bis zu Verhandlung sein Führerschein behält.

Ich verlange ja nichts unmögliches, wie dass er das MG behalten darf während sich Leichen vor seiner Haustür stapeln.

Nicht mehr und nichts weniger stört mich erstmal hier. Dann hat die Frau immer noch Gelegenheit Beweise vorzulegen dass sie auf 15km vermutlich ohne Abfahrt ;) verfolgt wurde und wieso der Schlimme nicht nach paar km ins Feld gerauscht ist, da sie ansonsten leiden muss wenn einer dahinter ist.

Wenn ich mir überlege dass ich zig Existenzen vernichten kann wenn ich jetzt zur Polizei fahre und was erzähle, dann stelle ich schon die Systemfrage. Es gibt nämlich Menschen die haben nicht die Hemmnisse wie ich, interessant dass man das nicht berücksichtigte.

Moin,

dass das möglich, will ich auch nicht bestreiten. Vielleicht war die Dame sehr überzeugend. Manchmal helfen auch gute Kontakte zu Polizei und Justiz weiter - positiv wie negativ. Ich frage mich nur, wie sich die Dame das Kennzeichen des LKW merken konnte. Und wenn, was könnte der Fahrer aussagen?

Vielleicht hat er das gefährliche Überholmanöver der Dame gesehen - das wäre für die Frau aber höchstens von Nachteil. Dann könnte man ihr den Strick drehen, dass sie wusste, dass sie etwas falsch gemacht hat und sich dann hineingesteigert hat, dass "Tony" ihr etwas wollte.

Mir ist auch schon mal mitten in der Nacht einer quer durch die ganze Stadt gefolgt, dass ich dachte, der will was von mir. Und dann biegt er in eine Hauseinfahrt ab, hatte also nur zufällig den gleichen Weg wie ich.

am 8. August 2008 um 14:59

Wieder einer der zahlreichen Fälle von "ich hab gehört". Sorry, aber ohne die genaue Sachlage zu kennen, wird dir keiner hier etwas erzählen können, was Hand und Fuß hat.

Dazu müsste man schon wissen, was auf dem Durchsuchungsbeschluss gestanden hat (Tatvorwurf).

Grundsätzlich gilt beim Überholen, dass man nur dann überholen darf, wenn man gefahrlos den Überholbereich überblicken und dann überholen kann, ohne den Gegenverkehr oder den rückwärtigen Verkehr zu gefährden. Daran hat sich der Freund deines Freundes scheinbar nicht gehalten, was für sich schonmal ne Owi wäre.

Inwiefern das nun gereicht hat um eine Straftat zu begehen, die in diesem Fall für eine Führerscheinbeschlagnahme Voraussetzung wäre, lässt sich anhand deiner Schilderung (die du ja nur aus zweiter Hand kennst) nicht erkennen.

Hier mal der Auszug für die infrage kommende Straftat:

Zitat:

§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs

1) Wer im Straßenverkehr

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich hab die nichtzutreffenden Sachen rausgelöscht.

Dann könnte sich die gute Dame noch durch das Hinterherfahren genötigt gefühlt haben. Dazu müsste sie aber ein bisschen was erzählt haben und würde gegebenenfalls auch alleine dastehen, weil der Lkw-Fahrer hierfür kein Zeuge sein könnte. Für den 315c allerdings schon, daher wird es wohl entscheidend werden, was der dazu sagen wird.

Es sei angemerkt, dass meine Angaben absolut spekulativ sind, weil die Schilderung des TE nicht mehr hergeben.

am 8. August 2008 um 17:33

Zitat:

Original geschrieben von Frighetto

Was ich aber seltsam finde, ich habe noch nie eine Frau gesehen, die zwei Fahrzeuge gleichzeitig überholt. :D

da habe ich auch in dem moment gedacht. LOL

Zitat:

Original geschrieben von Frighetto

Was ich aber seltsam finde, ich habe noch nie eine Frau gesehen, die zwei Fahrzeuge gleichzeitig überholt.

Was? Du kennst Ellen Lohr nicht??? :cool:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ellen_Lohr

Wenn Verfolgungsfahrten nicht erlaubt wären, hätten Detektive (bzw. Leute, die Detektivarbeit machen) ein ziemlich großes Problem.

 

Aber wie es scheint, ist es vielleicht trotzdem eine gute Idee, seinen Führerschein an einem sicheren Ort (z.B. bei einem Notar im Tresor oder so) aufzubewahren. :D

Da kann die Rennleitung so lange die Wohnung durchsuchen wie sie will. :D

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Frighetto

Was ich aber seltsam finde, ich habe noch nie eine Frau gesehen, die zwei Fahrzeuge gleichzeitig überholt.

Was? Du kennst Ellen Lohr nicht??? :cool:

Wenn "Tony" es schafft sich 15 km an Ellen Lohr anzuhängen, ist der Führerschein zurecht weg ;)

Zitat:

Original geschrieben von skynetworld

Aber wie es scheint, ist es vielleicht trotzdem eine gute Idee, seinen Führerschein an einem sicheren Ort (z.B. bei einem Notar im Tresor oder so) aufzubewahren. :D

 

Da kann die Rennleitung so lange die Wohnung durchsuchen wie sie will. :D

Bringt dir nichts,die Fahrerlaubnis kann dir auch entzogen werden ohne das man dir das billige Papier oder Plastikkärtchen wegnimmt.Das ist nur ein Hinweis darauf das du eine entsprechende Fahrerlaubnis irgendwann mal erworben hattest.

 

Zum TE,falls die Geschichte stimmten sollte ist hat er sich vermutlich nicht ganz so zurückhaltend gezeigt wie behauptet,kann natürlich auch sein das der normale fahrstil anderen schon etwas suspekt vorkommen kann.

Einziger Rat den man geben kann,ab zu Anwalt!Nur der kann Akteneinsicht nehmen und rausfinden was tatsächlich los ist.

Nur am Rande,dabei nicht den Anwalt nehmen den man zufällig kennt oder der Tante Frida bei der Scheidung so gut beraten hat sondern einen Spezialisten für Verkehrsrecht.

Zitat:

Original geschrieben von skynetworld

Wenn Verfolgungsfahrten nicht erlaubt wären, hätten Detektive (bzw. Leute, die Detektivarbeit machen) ein ziemlich großes Problem.

So sehe ich das auch.

Im vorliegenden Fall scheint wohl eher eine etwas längere Geschichte dahinterzustecken und die "Verfolgungsfahrt" war wohl eher der berühmte Tropfen, der das Faß zum Überlaufen brachte und die Polizei zum Handeln...

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Bringt dir nichts,die Fahrerlaubnis kann dir auch entzogen werden ohne das man dir das billige Papier oder Plastikkärtchen wegnimmt.Das ist nur ein Hinweis darauf das du eine entsprechende Fahrerlaubnis irgendwann mal erworben hattest.

Klingt plausibel. Aber dann verstehe ich nicht, warum bei "Tony" (:D) eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Die wäre doch überflüssig gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von skynetworld

Dann verstehe ich nicht, warum bei "Tony" (:D) eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurden. Die wäre doch dann überflüssig gewesen.

Die haben mit Sicherheit nicht nur den Führerschein gesucht...

So wie sich die Sache darstellt, geht es hier um weitaus mehr. Anders wäre der Aufwand nicht zu rechtfertigen.

am 8. August 2008 um 19:09

Zitat:

Original geschrieben von skynetworld

Klingt plausibel. Aber dann verstehe ich nicht, warum bei "Tony" (:D) eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Die wäre doch überflüssig gewesen.

Ganz einfach, da er den Lappen nicht freiwillig hergeben wollte, wurde ein Beschluss beim Gericht erwirkt. Und der Hausdurchsuchungsbeschluss enthält automatisch den Beschlagnahmebeschluss (warum sonst durchsuchen). Denn es geht schließlich darum, dass er nicht trotzdem bei einer Kontrolle seinen Führerschein vorhält und alles den Anschein hat, als ob er fahren dürfte.

Denn Führerschein und Fahrerlaubnis sind 2 paar Schuhe. Die Fahrerlaubnis erhält man nach bestandener Prüfung und Erfüllung aller gesetzlicher Kriterien durch die Führerscheinstelle. Der Führerschein sagt aus, dass man eine Fahrerlaubnis hat. Also Führerschein nicht gleich Fahrerlaubnis.

Alles klaro?

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