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Darf man hier radfahren? Prügel angedroht wegen angeblichem Verbot für Radfahrer.

Themenstarteram 3. Juni 2020 um 9:48

Hallo,

kürzlich hätten sich zwei Männer auf dem sogenannten Postweg fast geprügelt. Der eine kam mit dem Fahrrad und klingelte wegen eines kleinen Jungen, der ihm entgegen kam. Der Vater des Jungen schrie "Du A... darfst hier überhaupt nicht fahren!" und zerrte den Radfahrer vom Rad.

Zur Erläuterung: der Wohnblock im Bild hat 7 Hauseingänge, jeder Eingang besitzt eine eigene direkte Zuwegung vom/zum Gehweg an der Straße (im Bild rechts). Damit der Briefträger von einem Eingang zum nächsten nicht jedesmal den Umweg über den Gehweg nehmen muss, wurde ein Verbindungsweg parallel zum Wohnblock angelegt, der sogenannte Postweg.

Das begrünte Grundstück zwischen Wohnblock und Gehweg ist Eigentum des Vermieters; die Kosten für Rasenpflege und Reinigung inkl. Winterdienst der Wege (Zuwegung und Postweg) durch private Dienstleister wird den Mietern als Betriebskosten in Rechnung gestellt. Die Hausordnung enthält keine Regeln zur Benutzung der Wege zwischen (privatem) Haus und (öffentlichem) Gehweg. Es gibt auch keinerlei Schilder (Privatweg, Radfahrer absteigen, Radfahren verboten o.ä.).

Darf man auf dem "Postweg" radfahren oder nicht? Wie ist die Rechtslage?

Anliegerweg / Postweg
Beste Antwort im Thema

Liebe Leute, ihr wisst doch das Radfahrer in der Bananen Republik Deutschland absolute Vorfahrt vor allen anderen haben. Wenn ich mal Auto fahre und einen Radfahrer warne der mitten auf der Straße fährt bekomme ich garantiert den netten Mittelfinger gezeigt und wenn ich es wage zu überholen passiert es oft das ich noch angespuckt werde. Falls ich anhalten würde und ihm auf den Mund pusten würde wäre ich der böse und würde meinen Führerschein verlieren. So ist die Rechtslage bei uns.

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Auch ein -wie hier- eindeutig als Privatgrund erkennbares Areal muss zwingend eingezäunt werden, weil es sonst als öffentlich gilt? Vielleicht mag im ersten Ansatz die Rechtsprechung so sein, dürfte aber auch vom Einzellfall abhängen. In jedem Fall aber eine Prüfung wert.

Bei uns im Ort ist neben dem Haus die Garage mit einem Abstellplatz davor die Regel. Kein Eigentümer käme auf die Idee, diesen Abstellplatz einzuzäunen oder gar noch mit einem Tor zu versehen. Es käme auch kein Fremder drauf, sich auf dem Abstellplatz irgendwie aufzuhalten. Es ist doch eindeutig zu sehen, dass dieser Platz zu einem privaten Grundstück gehört.

Für mich wäre im geschilderten Fall echt zu überlegen, ob der Eigentümer der Liegenschaft nicht doch das Radfahren verbieten sollte. Besonders, weil es ja für Radfahrer keine Regeln oder Pflichten mehr zu geben scheint und einige das auch entsprechend und unangreifbar ausnutzen.

Zitat:

Besonders, weil es ja für Radfahrer keine Regeln oder Pflichten mehr zu geben scheint...

Dagegen hilft auch kein Verbotsschild.

Themenstarteram 4. Juni 2020 um 16:34

Zitat:

@player495 schrieb am 4. Juni 2020 um 17:54:24 Uhr:

Zitat:

Besonders, weil es ja für Radfahrer keine Regeln oder Pflichten mehr zu geben scheint...

Dagegen hilft auch kein Verbotsschild.

Zumindest wäre mit dem Schild die Rechtsgrundlage geklärt.

Zitat:

@FWebe schrieb am 4. Juni 2020 um 07:23:34 Uhr:

Das kann dir auf geteilten Gehwegen ebenso passieren, weshalb man dort auch nicht sonderlich schnell fahren darf.

Naja, auf einem geteilten Weg rechne ich mit Radfahrern. Das Bild zeigt aber nur einen gewöhnlichen Gehweg. Demzufolge ich als Fussgänger davon ausgehen kann, dass hier kein Radfahrer angebraust kommt, welcher selbst nicht mal sehen kann, ob da gerade jemand das Haus verlassen will.

Wenn es hier zu einem Zusammenstoss kommt, hat der Radfahrer ganz sicher schlechte Karten.

am 4. Juni 2020 um 19:21

3

Zitat:

@Harig58 schrieb am 4. Juni 2020 um 16:18:06 Uhr:

Für mich wäre im geschilderten Fall echt zu überlegen, ob der Eigentümer der Liegenschaft nicht doch das Radfahren verbieten sollte. Besonders, weil es ja für Radfahrer keine Regeln oder Pflichten mehr zu geben scheint und einige das auch entsprechend und unangreifbar ausnutzen.

Oh, wurde die StVO für Radfahrer im Rahmen des Konjunkturpakets von der Bundesregierung gleich mitgeändert. Das hab ich gar nicht mitbekommen.

Gruß Jerry

Sachverhalt völlig missverstanden, daher unsinniger Post; gelöscht. Schuldigung

Zitat:

@NOMON schrieb am 7. Juni 2020 um 11:20:19 Uhr:

Meines Erachtens haben Vater und (kleiner) Sohn den Weg zurecht befahren.

Insbesondere da sie zu Fuß unterwegs waren!

und wenn man mit nach diversen gesperrten Accounts wieder bei MT auftaucht, würde ich mir das auch genau überlegen. :)

Klingt einleuchtend.

Wie wäre denn die Sachlage, wenn bei diesem Postweg jeweils vorne und hinten eines dieser gelben Schilder stehen würde: „Privatweg. Benutzung auf eigene Gefahr.“

Würde das etwas an der Rechtslage ändern?

Nach meiner Auffassung wäre der Weg durch so ein Schild zumindest erkennbar vom allgemeinen öffentlichen Verkehrsraum abgegrenzt, was jedoch Radfahren oder Reiten nicht unbedingt automatisch erlaubt.

 

Zitat:

@merolu schrieb am 3. Juni 2020 um 14:16:31 Uhr:

Zitat:

Es gilt: Öffentlicher Verkehrsraum - Fahrräder auf die Straße. Ein gesondertes Verbot durch den Eigentümer ist nicht erforderlich.

Sehe ich auch so. Der Weg hat ja den Charakter eines Bürgersteigs und da darf man auch nur unter besonderen Bedingungen mit dem Rad fahren (z. B. Radstreifen, entspr. Schilder, als Begleitung Minderjähriger).

Ich würde die Sachlage von einer anderes Seite aus angehen. Ihr diskutiert hier über die Unterschiedlichen Auffassungen zu Privat und öffentlich.

Für mich ist der Postweg klar als GEHweg erkenntlich. Ich kann hier nirgendwo einen Hinweis auf einen RADweg erkennen. Der Postweg beginnt und endet irgendwo an einem Bürgersteig und er kreuzt mehrere Hauszuwegungen. Aber es gibt nirgends einen Hinweis auf Privatweg, und eben auch keinen Hinweis auf einen Radweg, oder die Erlaubnis, diesen mit einem Rad zu befahren. Insofern ist es ein Fußweg, auf dem Radfahren eben nur für Kinder erlaubt ist.

Dass die Postzusteller diesen ggf. mit dem Rad befahren, ist ein Sonderfall, der wohl geduldet sein wird (hier wäre die Rechtslage evtl. interessant, bleibt letztendlich aber OT)

Insofern hat der Vater Recht, dass das Radfahren nicht erlaubt sei.

Themenstarteram 8. Juni 2020 um 10:30

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 8. Juni 2020 um 12:02:51 Uhr:

Ihr diskutiert hier über die Unterschiedlichen Auffassungen zu Privat und öffentlich.

ME auch richtig so und einleuchtend. Denn auf meinem privaten Grundstück gilt keine StVO/StVZO, ergo könnte man da straffrei mit 3 Promille ein Auto fahren ohne Nummernschild und ohne Führerschein. :D

Oder eben auch radfahren. Aber nur, wenn das private Grundstück nicht zum öffentlichen Raum zählt. Das ist der Unterschied, und darum geht’s hier.

Für mich als Laien ist aber zunächst erst einmal nicht unbedingt erkennbar, ob hier ein Privatweg vorliegt oder nicht. Insofern stellt sich mir hier auch nicht die Frage, ob die StVO/StVZO hier nicht gelten könnte. Weder durch Schilder, noch durch bauliche Maßnahmen ist hier eine Trennung erkennbar. Insofern kann jeder den Postweg nutzen. Da er aber nicht explizit die Nutzung durch Räder erlaubt, ist er quasi als Gehweg anzusehen. Wenn der Weg als Radweg dienen sollte, dann müsste er als Privatweg oder Radweg gekennzeichnet sein.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 3. Juni 2020 um 14:40:40 Uhr:

Habe mir die Urteile durchgelesen. Ich finde die nicht so eindeutig. Dieser Weg ist vorrangig für den Briefträger gedacht (Postweg) und sicher auch für Anwohner, die jemanden im Nachbarhaus besuchen wollen. Ein normaler Fußgänger, der an den Häusern vorbeigeht, nimmt den Bürgersteig und nicht den Verbindungsweg.

Im grunde wird ja wieder ein Problem geschaffen, wo eigentlich keins ist. Der Radfahrer fährt langsam und nimmt auf Fußgänger Rücksicht, der Fußgänger geht ein Stück an die Seite, läßt den Radfahrer vorbeifahren und keiner bricht sich einen Zacken aus der Krone. Stattdessen wird deswegen eine halbe Schlägerei angezettelt.

Das Klingeln des Radfahrers ist auch analog zur Lichthupe des Autofahrers zu sehen. Es kann aggressiv und drängelnd sein, es kann aber auch einfach nur dienen, die Überholabsicht anzukündigen. Manche Fußgänger auf kombinierten Radwegen regen sich auf, wenn ein Radfahrer klingelt, weil es aggressiv ist und wenn er nicht klingelt, regen sie sich auf, weil sie sich erschrecken, wenn der Radfahrer plötzlich vorbeisaust.

Wenn ich mit dem Hund unterwegs bin und ein Radfahrer kommt von hinten angefahren, ist es mir am liebsten, er klingelt aus etwas Entfernung einmal kurz, dann kann ich in Ruhe den Hund zur Seite nehmen und Platz machen und er muß nichtmal abbremsen.

Genauso ist es.

Fehlende Rücksicht ist das Problem von morgen.

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