Darf man hier parken?
Hier ist vorübergehend ein Halteverbotsschild aufgestellt.
Ist dort, wo das linke Auto am 1.8.2010 um 19:00 Uhr steht das Parken erlaubt oder verboten?
Das Halteverbotsschild hat einen Pfeil nach links. Hebt dieses Schild das rechte Schild auf?
Behindert wird aus Sicht der Sicherheit nicht, zumal die Einsatzfahrzeuge auch hier abgestellt werden dürfen.
Gruß
Ulicruiser
Beste Antwort im Thema
Kinners, is doch ganz einfach. Das rechte Schild regelt ein absolutes Halteverbot für alle, außer Einsatzfahrzeuge. Das linke Zusatzschild, welches zeitlich befristet ist, sagt in etwa dasselbe, auch für denselben Bereich, nur dass diesmal Einsatzfahrzeuge nicht ausgenommen sind. Genau genommen darf da also von 7-17 Uhr keiner parken. Timovic hat das schon ganz richtig interpretiert.
Zum vom TE angegebenen Zeitpunkt darf das linke FZ dort also parken, sofern es sich um ein Einsatzfahrzeug handelt, sonst nicht.
50 Antworten
Ich meine das von dir gepostet bild.
Wenn für euch der fall des parkens dort klar ist, dann ist es so.
Ihr habt es ja in mehreren beiträgen bewiesen wie ihr das seht.
Ich bin aber der meinung das dort schon von grund auf was nicht richtig ausgeschildert ist, deshalb habe ich ja das andere bild gepostet um mal zu wissen wie ihr diese situation seht.
Gruss
Maik
Ich würde dort nicht parken (sehr wohl allerdings halten), auch wenn das Schild möglicherweise nicht gesetzeskonform ist, weil die Intention des Schildes trotzdem klar ersichtlich ist. Ich frage mich allerdings, ob da rechts und links noch Schilder mit Anfang und Ende des eingeschränkten Halteverbots stehen?
Links ist die gleiche Schilderorgie noch einmal aufgebaut worden, allerdings in umgekehrter Reihenfolge.
Gruß
Ulicruiser
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Die pfeile sagen mir ja dann aus ab wann das absolute haltverbot in dem fall hier beginnt,
[Klugscheissermodus] Es gibt in der Strassenverkehrsordnung kein
absolutesHaltverbot sondern nur ein Haltverbot oder ein eingeschränktes Haltverbot (ein Verbot ist immer absolut solange es nicht eingeschränkt wird...). Selbst der ADAC schreibt oft vom
absolutenHaltverbot, und der sollte es eigentlich besser wissen 🙄. Ist wie tot und toter. [/Klugscheissermodus]
Ciao!
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Zitat:
Original geschrieben von timovic
Ich frage mich allerdings, ob da rechts und links noch Schilder mit Anfang und Ende des eingeschränkten Halteverbots stehen?
Da steht nichts weiter, werder rechts noch links, die parkbuchten sind für 5 PKW ausgelegt, auf dem foto ist sozusagen alles drauf.
Halten ist erlaubt, das ist und sollte jedem klar sein aber auch das parken ist dort erlaubt, da ich vor dem schild stehe und das parkverbot sozusagen auf der fläche hinter dem schild beginnt und nicht davor.
Der normal 0815 autofahrer sieht das parkverbotschild, die pfeile und stellt sich dort nicht hin, so wie es der aufsteller des schildes bzw. die verwaltungsgemeinschaft bei uns auch vor sieht, rechtlich ist das aber total daneben.
Das schild mit den pfeilen darunter ist total sinnlos, da diese pfeile in das parkverbotsschild müssen und nicht mehr seperat sein dürfen.
Aber selbst wenn in dem parkverbotsschild die pfeile drin sind darf man dort auch parken, da man dann immer noch vor dem schild steht.
Jetzt das ende von der geschichte:
Dort haben wirklich leute auch strafzettel bekommen, als ich das gesehen habe, habe ich den leuten empfohlen wiederspruch einzulegen, was bei jedem mit dem ich dort gesprochen habe auch erfolgreich war und unsere verwaltungsgemeinschaft durch das falsche aufstellen der schilder da den kürzeren gezogen hat.
Ich denke jetzt kann man mich vieleicht auch verstehen was ich meine wenn man vor dem schild steht.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
[Klugscheissermodus] Es gibt in der Strassenverkehrsordnung kein absolutes Haltverbot sondern nur ein Haltverbot oder ein eingeschränktes Haltverbot (ein Verbot ist immer absolut solange es nicht eingeschränkt wird...). Selbst der ADAC schreibt oft vom absoluten Haltverbot, und der sollte es eigentlich besser wissen 🙄. Ist wie tot und toter. [/Klugscheissermodus]Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Die pfeile sagen mir ja dann aus ab wann das absolute haltverbot in dem fall hier beginnt,
Ich finde es ja nett, wie du im "Klugscheißermodus" schreibst, leider hast nicht klug genug geschissen. Richtig ist zwar, dass das Haltverbot bisher nur umgangssprachlich als "absolutes Haltverbot" bezeichnet wurde, um es vom eingeschränkten Haltverbot abzugrenzen.
Das hat sich aber mit Inkrafttreten der letzten StVO-Fassung geändert (und bitte keine Ausreden, dass diese letzte Fassung angeblich wegen formaler Fehler ungültig sei). Das Zeichen 283 heißt seitdem "absolutes Haltverbot", siehe Bild.
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Ich habe mal meine festplatte durchforstet und poste hier mal aus gegeben anlass ein bild wo es auch ums haltverbot geht, das bild habe ich selber so fotographiert.Jetzt sagt ihr mir bitte mal wie man sich da verhält darf man parken oder nicht (mal abgesehen vom datum)?
Die Beschilderung auf deinem Foto ist fehlerhaft, weil das Zusatzzeichen in Verbindung mit dem eingeschränkten Haltverbot nicht angebracht werden darf. Diese falsche Beschilderung
könntedazu führen, dass entweder schon die Behörde oder aber ein Gericht einem Einspruch stattgibt. Es könnte aber auch die Auffassung vertreten werden, dass trotz fehlerhafter Beschilderung klar erkennbar ist, was gemeint war und der Einspruch somit verworfen wird. Solche Abgrenzungen liegen also etwas im Ermessen des Sachbearbeiters oder des Richters, sodass es kein eindeutiges "Ja" oder "Nein" gibt. Egal wie der Fall aus deinem Foto also ausgegangen sein sollte, du kannst ihn nicht auf andere Fälle übertragen.
Im Ausgangsfall ist die Beschilderung aber korrekt.
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
da ich vor dem schild stehe und das parkverbot sozusagen auf der fläche hinter dem schild beginnt und nicht davor.
laut §41 (2) StVO stehen
Vorschriftzeichen [...] dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist.Es ist also nicht festgelegt, dass die Vorschrift erst hinter dem Schild beginnt, es kann auch den Ort der Vorschrift angeben. Insbesondere wenn der Ort hinter dem Schild nicht erreichbar ist, z.B. wegen Wand, Hecke, Gehweg, ... (Beispiele aus den verlinken Fotos), kann das Schild also nur den Ort der Vorschrift bezeichnen.
Grüße
Caravan32
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Die Beschilderung auf deinem Foto ist fehlerhaft, weil das Zusatzzeichen in Verbindung mit dem eingeschränkten Haltverbot nicht angebracht werden darf. Diese falsche Beschilderung könnte dazu führen, dass entweder schon die Behörde oder aber ein Gericht einem Einspruch stattgibt. Es könnte aber auch die Auffassung vertreten werden, dass trotz fehlerhafter Beschilderung klar erkennbar ist, was gemeint war und der Einspruch somit verworfen wird. Solche Abgrenzungen liegen also etwas im Ermessen des Sachbearbeiters oder des Richters, sodass es kein eindeutiges "Ja" oder "Nein" gibt. Egal wie der Fall aus deinem Foto also ausgegangen sein sollte, du kannst ihn nicht auf andere Fälle übertragen.Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Ich habe mal meine festplatte durchforstet und poste hier mal aus gegeben anlass ein bild wo es auch ums haltverbot geht, das bild habe ich selber so fotographiert.Jetzt sagt ihr mir bitte mal wie man sich da verhält darf man parken oder nicht (mal abgesehen vom datum)?
Im Ausgangsfall ist die Beschilderung aber korrekt.
Seh ich auch so. Was sind das für Leute, die dort parken und sich hinterher über ein Knöllchen aufregen, weil das Schild formal nicht 100% korrekt war, obwohl völlig klar ist, was gemeint und beabsichtigt war. Das sind die, die am allerlautesten schreien, wenn jemand vor Gericht sein Recht nicht bekommt wegen eines Formfehlers. Wenn dort Schilder stehen, die mir eine eindeutige Information geben, dann ist es mir egal, ob die formal korrekt sind oder nicht. Im Fall des TE, dort zu parken und die Baustelle zu blockieren, bzw. außerhalb der Gültigkeit des provisorischen Schildes, die Plätze für die Einsatzfahrzeuge belegen, mit der Begründung, die Schilder seien ja nicht korrekt aufgestellt, ist einfach dreist. Genauso im Beispiel des Fahrlehrers. Das Schild ist eindeutig, dort ist Parkverbot, und fertig.
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Im Fall des TE, dort zu parken und die Baustelle zu blockieren, bzw. außerhalb der Gültigkeit des provisorischen Schildes, die Plätze für die Einsatzfahrzeuge belegen, mit der Begründung, die Schilder seien ja nicht korrekt aufgestellt, ist einfach dreist. Genauso im Beispiel des Fahrlehrers. Das Schild ist eindeutig, dort ist Parkverbot, und fertig.
Du machst es dir zu einfach.
Am Sonntag arbeitet dort Niemend. Hinzu kommt, dass sich jemand Gedanken gemacht hat, als er das Schild aufgestellt hat. Er hat bestimmte Zeiten festgelegt. Warum?
Es geht also nicht darum, etwas zu blockieren. Es geht darum, die Schilder zu interpretieren. Offensichtlich ist die Anweiseung nicht eindeutig.
Es ist sicher so, dass man als Autofahrer nicht ständig die STVO-Bibel dabei hat.
Wenn man es von der Logik aus betrachtet, kann man dort parken. Es wird Niemand geschädigt oder behindert.
Das Leben kann so einfach sein.
Gruß
Ulicruiser
Zitat:
Original geschrieben von UliCruiser
Du machst es dir zu einfach.Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Im Fall des TE, dort zu parken und die Baustelle zu blockieren, bzw. außerhalb der Gültigkeit des provisorischen Schildes, die Plätze für die Einsatzfahrzeuge belegen, mit der Begründung, die Schilder seien ja nicht korrekt aufgestellt, ist einfach dreist. Genauso im Beispiel des Fahrlehrers. Das Schild ist eindeutig, dort ist Parkverbot, und fertig.
Am Sonntag arbeitet dort Niemend. Hinzu kommt, dass sich jemand Gedanken gemacht hat, als er das Schild aufgestellt hat. Er hat bestimmte Zeiten festgelegt. Warum?
Es geht also nicht darum, etwas zu blockieren. Es geht darum, die Schilder zu interpretieren. Offensichtlich ist die Anweiseung nicht eindeutig.
Es ist sicher so, dass man als Autofahrer nicht ständig die STVO-Bibel dabei hat.
Wenn man es von der Logik aus betrachtet, kann man dort parken. Es wird Niemand geschädigt oder behindert.Das Leben kann so einfach sein.
Gruß
Ulicruiser
Du machst es Dir zu einfach. Die Anweisung ist m.E. sehr eindeutig. Und ob dort am WE gearbeitet oder vielleicht angeliefert wird, oder wann dort Einsatzfahrzeuge stehen, entzieht sich meiner Kenntnis und unterliegt nicht meiner Beurteilung. Schilder sind nicht dafür da, dass man sie frei und nach eigenem Gusto interpretiert. Das erste Schild verbietet Halten für alle außer Einsatzfahrzeuge, das zweite verbietet auch letzteren das Halten innerhalb bestimmter Zeiten. Also ist für Nicht-Einsatzfahrzeuge da sowieso kein Parkplatz, ob mit oder ohne temporäres Schild.
Wenn man es von der Logik her betrachtet, kann man dort nicht parken.
Das Leben kann so einfach sein.
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Du machst es Dir zu einfach.Zitat:
Original geschrieben von UliCruiser
Du machst es dir zu einfach.
Das Leben kann so einfach sein.
Das Leben kann so einfach sein.
Ich finde es sehr schön, dass dir mein Schreibstil gefällt, sonst hättest du ihn an dieser Stelle sicher nicht so übernommen.
Hier sind wir uns einig! So kann man auch ein Danke herüber bringen.
Das andere werde ich klären.
Gruß
Ulicruiser
Zitat:
Original geschrieben von UliCruiser
Ich finde es sehr schön, dass dir mein Schreibstil gefällt, sonst hättest du ihn an dieser Stelle sicher nicht so übernommen.Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Du machst es Dir zu einfach.
Das Leben kann so einfach sein.
Hier sind wir uns einig! So kann man auch ein Danke herüber bringen.Das andere werde ich klären.
Gruß
Ulicruiser
Mist.... ich wusste doch eigentlich, dass Ironie im Internet nicht funktioniert 😁
Was gibt´s da zu klären? Wenn ich bei jedem Schild erst losrenne, um zu überprüfen ob und wann da gebaut, von Einsatzfahrzeugen geparkt oder sonstwas wird, dann kann ich auch n Schild hinstellen wo draufsteht: "Lieber Autofahrer, bitte park hier mal grad nicht, weil...(Grund einsetzen). Solltest du dennoch hier parken wollen, kann ich gerne einen Tee kochen und wir diskutieren darüber bei Keksen und Räucherstäbchen"
Das ist irgendwie nicht der Gedanke, der hinter einem Verbotsschild steht, oder? Genauso kann ich in der Feuerwehrzufahrt parken und sagen "wieso, brennt doch grad nix", stimmt zwar, ist aber nur meine persönliche Interpretation. Brennt vielleicht (hoffentlich) nie. Trotzdem. Verbotsschild heißt: Du nix parken hier. Wie gesagt, und das war nicht ironisch gemeint, Verbotschilder unterliegen nicht der persönlichen Interpretation.
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Das hat sich aber mit Inkrafttreten der letzten StVO-Fassung geändert (und bitte keine Ausreden, dass diese letzte Fassung angeblich wegen formaler Fehler ungültig sei). Das Zeichen 283 heißt seitdem "absolutes Haltverbot", siehe Bild.
Wo hast du denn das Bild her?
Nur weil es in deinem Teilbild las absolutes Haltverbot bezeichnet wird muss es nicht wirklich so vom Gesetzgeber genannt sein.
(also bitte einfach mal ne Quellenangabe zum Bild, damit wir uns selber ein Bild von deiner Meinung machen können)
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wo hast du denn das Bild her?Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Das hat sich aber mit Inkrafttreten der letzten StVO-Fassung geändert (und bitte keine Ausreden, dass diese letzte Fassung angeblich wegen formaler Fehler ungültig sei). Das Zeichen 283 heißt seitdem "absolutes Haltverbot", siehe Bild.
Nur weil es in deinem Teilbild las absolutes Haltverbot bezeichnet wird muss es nicht wirklich so vom Gesetzgeber genannt sein.
(also bitte einfach mal ne Quellenangabe zum Bild, damit wir uns selber ein Bild von deiner Meinung machen können)
Ist doch sch... egal, ob das nun "absolutes" oder "uneingeschränktes" oder auch nur "Halteverbot" heißt. Alle wissen, was gemeint ist, und gut. Umgangssprachlich wird es so genannt, ich habe damit kein Problem. Und wenn das Schild da steht, dann park ich da nicht, und wenn doch, dann kalkulier ich die erhöhten Parkgebühren vorsichtshalber gleich mal mit ein. Wobei diese dann eben auch u.U. die Kosten für das Entfernen meines FZ beinhalten können, je nach dem, wo ich dieses Schild mißachte.