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Darf man hier parken?

Themenstarteram 1. August 2010 um 19:22

Hier ist vorübergehend ein Halteverbotsschild aufgestellt.

Ist dort, wo das linke Auto am 1.8.2010 um 19:00 Uhr steht das Parken erlaubt oder verboten?

Das Halteverbotsschild hat einen Pfeil nach links. Hebt dieses Schild das rechte Schild auf?

Behindert wird aus Sicht der Sicherheit nicht, zumal die Einsatzfahrzeuge auch hier abgestellt werden dürfen.

Gruß

Ulicruiser

Pict0284-u
Beste Antwort im Thema

Kinners, is doch ganz einfach. Das rechte Schild regelt ein absolutes Halteverbot für alle, außer Einsatzfahrzeuge. Das linke Zusatzschild, welches zeitlich befristet ist, sagt in etwa dasselbe, auch für denselben Bereich, nur dass diesmal Einsatzfahrzeuge nicht ausgenommen sind. Genau genommen darf da also von 7-17 Uhr keiner parken. Timovic hat das schon ganz richtig interpretiert.

Zum vom TE angegebenen Zeitpunkt darf das linke FZ dort also parken, sofern es sich um ein Einsatzfahrzeug handelt, sonst nicht.

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am 2. August 2010 um 10:56

Heute früh sind die provisorischen Schilder übrigens von der Polizei umgedreht worden. :D

Na dann haben wir ja jetzt wieder Klarheit, und der rechtlose Zustand durch Nichtentfernen eines Schildes hat ein Ende. Ordnung muss ja schließlich sein :D:D:D

am 2. August 2010 um 11:13

Also bis zum 01.08. ist das Parken für ALLE fahrzeuge ab dem Schild auf dem Seitenstreifen im angegebenen Zeitraum verboten. Obwohl das Schild nicht den neuen ISO-Pfeil hat - also eigentlich gar nicht gültig ist. Aber das lassen wir jetzt mal.

Ab dem 01.08. dürfen ausschließlich Einsatzfahrzeuge dort Parken. Also ist das Knöllchen absolut gerechtfertigt.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Cuberino

Obwohl das Schild nicht den neuen ISO-Pfeil hat - also eigentlich gar nicht gültig ist. Aber das lassen wir jetzt mal.

Dieser punkt ist dank der medien und unserem verkehrsminister einer der mitverursacher das die 46. änderung der StVO die ab dem 01.09.2009 gültigkeit hatte bereits mitte april diesen jahres wieder gekippt wurde, das heist auch wenn es kein ISO-pfeil ist, hat das schild laut der 45. änderung der StVO (die jetzt zur zeit mal wieder aktuell ist) wieder gültigkeit.

Was den ganzen rest angeht bin ich immer noch der meinung das, das schild überhaupt gar keine gültigkeit hat da es hinter dem parkplatz steht, es müsste also vor dem parkplatz stehen das ich erst daran vorbei fahren muß, was hier nicht gegeben ist.

Auch wenn die schilder laut VwV in einem winkel von 0° - 90° stehen dürfen, muß ich immer erst daran vorbei fahren damit es für mich gültigkeit hat.

Eine geschwindigikeitbeschränkung z.B. hat doch auch erst gültigkeit wenn ich an dem schild vorbei bin und nicht schon davor? Oder liege ich da falsch?

Die pfeile sagen mir ja dann aus ab wann das absolute haltverbot in dem fall hier beginnt, somit müsste in dem zweiten schild ein doppelpfeil rein der zum einen das rechte parkverbot aufhebt und gleichzeitig das linke aktiviert und nicht wie hier mit zwei pfeilen in zwei schildern die nach links zeigen.

Nur gut das die schilder jetzt ja umgedreht sind, ich hätte mich weil mir das mal wieder zu doof aufgestellt ist, erst gar nicht dahin gestellt.

Gruss

Maik

 

 

 

Maik, Dein Denkansatz ist leider m.E. falsch. Du WÜRDEST ja an den Schildern vorbeifahren wenn du dich auf der Strasse befinden würdest. Und dann gilt bei Pfeil nach links das Verbot NACH dem Schild, also in diesem Fall, wenn das Schild (zulässigerweise) um 90 Grad gedreht ist, links davon. Bei nem Schild mit Pfeil nach rechts fährst du doch auch nicht erst am Schild vorbei, bevor das Verbot Gültigkeit hat, oder?

am 2. August 2010 um 14:49

Geh doch einfach in die Polizeidienststelle und frag dort nach!

Das Schild steht (bzw. stand) doch 100% vor ner Polizeiwache, die müsen doch wissen was richtig ist!

Auf alle Fälle ist eins klar:

egal wie: du darfst dort NICHT stehen!

am 3. August 2010 um 0:14

Ich bin jetzt doch etwas erstaunt, dass ausgerechnet ein Fahrlehrer hier derartigen Unsinn schreibt.

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Was den ganzen rest angeht bin ich immer noch der meinung das, das schild überhaupt gar keine gültigkeit hat da es hinter dem parkplatz steht, es müsste also vor dem parkplatz stehen das ich erst daran vorbei fahren muß, was hier nicht gegeben ist.

Ich verstehe nicht, was du mit "vor" und "hinter" dem Parkplatz meinst. Das Zeichen gilt ab seinem Aufstellungsort. Wenn ich daran vorbeifahre, dann sehe ich es doch.

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Auch wenn die schilder laut VwV in einem winkel von 0° - 90° stehen dürfen ...

Aus der VwV-StVO zu den Zeichen 283 und 286: "Verbotszeichen mit Pfeilen sind im spitzen Winkel zur Fahrbahn anzubringen."

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

... muß ich immer erst daran vorbei fahren damit es für mich gültigkeit hat.

Ja, aber warum würdest du es hier nicht sehen, wenn du daran vorbeifährst?

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

... weiterhin gelten halt und parkverbote nur auf der fahrbahn und nicht auf dem seitenstreifen.

Aber doch nur, wenn das Haltverbot ohne entsprechendes Zusatzzeichen steht. Nicht, wenn ein Zusatzzeichen die Gültigkeit des Haltverbots auf den Seitenstreifen beschränkt. Es handelt sich hierbei auch um ein amtliches Zusatzzeichen (Zeichen 1052-39).

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

In dem fall hier darf man parken ...

Tzzz. Deine ehemaligen Fahrschüler müssen sicherlich überdurchschnittlich oft Verwarnungsgelder wegen Falschparken zahlen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Geh doch einfach in die Polizeidienststelle und frag dort nach!

Bei ner polizei frage ich definitv nicht nach irgendwelchen verkehrtsregeln nach denn das wissen die erst recht nicht, wir haben hier bei uns erst ein fall wo sich ein polizist als besserwisser darstellt obwohl er zu 100% im unrecht ist und es nicht einsehen will.

@all

Das, das thema ausartet habe ich mir schon fast gedacht, ich der "böse" fahrlehrer behaupe dinge die für andere nicht nachvollzeihbar sind, ich finde das cool :D :D.

Ich habe mal meine festplatte durchforstet und poste hier mal aus gegeben anlass ein bild wo es auch ums haltverbot geht, das bild habe ich selber so fotographiert.

Jetzt sagt ihr mir bitte mal wie man sich da verhält darf man parken oder nicht (mal abgesehen vom datum)?

Gruss

Maik

Bild1

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Geh doch einfach in die Polizeidienststelle und frag dort nach!

Bei ner polizei frage ich definitv nicht nach irgendwelchen verkehrtsregeln nach denn das wissen die erst recht nicht, wir haben hier bei uns erst ein fall wo sich ein polizist als besserwisser darstellt obwohl er zu 100% im unrecht ist und es nicht einsehen will.

@all

Das, das thema ausartet habe ich mir schon fast gedacht, ich der "böse" fahrlehrer behaupe dinge die für andere nicht nachvollzeihbar sind, ich finde das cool :D :D.

Ich habe mal meine festplatte durchforstet und poste hier mal aus gegeben anlass ein bild wo es auch ums haltverbot geht, das bild habe ich selber so fotographiert.

Jetzt sagt ihr mir bitte mal wie man sich da verhält darf man parken oder nicht (mal abgesehen vom datum)?

Gruss

Maik

Nach deiner Theorie darf man, weil man ja nicht erst an dem Schild vorbei fährt. :D (Ironie aus)

Nee, mal im Ernst. Nix böser Fahrlehrer, aber in dem Fall hast du Unrecht, sorry. Und soviel Arroganz, von wegen nicht nachvollziehen können etc, steht einem Fahrlehrer nicht an, der noch nicht einmal sprachlich fehlerfrei in einem Forum posten kann (Und ich meine NICHT Tippfehler, die erkennt man, es geht um grammatische und syntaktische Schwächen) Hier artet nix aus, ausser Dir.

Wie auch immer, jetzt mit irgendnem Sonderfall aus der Hecke zu springen, beweist gar nichts.

P.S. In dem Punkt, dass es wenig sachdienlich sein kann, einen Polizisten zu fragen, stimme ich Dir zu. :D

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Auch wenn die schilder laut VwV in einem winkel von 0° - 90° stehen dürfen ...</blockquote>

Aus der VwV-StVO zu den Zeichen 283 und 286: "Verbotszeichen mit Pfeilen sind im spitzen Winkel zur Fahrbahn anzubringen."

Wo ist dann hier der Widerspruch, ausser dem praxisfernen Fall der exakt parallel oder senkrecht zur Fahrbahn angebrachten Schilder?

Ein spitzer Winkel ist jeder Winkel zwischen  0° <  90°.

 

O.

am 3. August 2010 um 7:50

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Zitat:

Original geschrieben von Cuberino

Obwohl das Schild nicht den neuen ISO-Pfeil hat - also eigentlich gar nicht gültig ist. Aber das lassen wir jetzt mal.

Dieser punkt ist dank der medien und unserem verkehrsminister einer der mitverursacher das die 46. änderung der StVO die ab dem 01.09.2009 gültigkeit hatte bereits mitte april diesen jahres wieder gekippt wurde, das heist auch wenn es kein ISO-pfeil ist, hat das schild laut der 45. änderung der StVO (die jetzt zur zeit mal wieder aktuell ist) wieder gültigkeit.

Was den ganzen rest angeht bin ich immer noch der meinung das, das schild überhaupt gar keine gültigkeit hat da es hinter dem parkplatz steht, es müsste also vor dem parkplatz stehen das ich erst daran vorbei fahren muß, was hier nicht gegeben ist.

Auch wenn die schilder laut VwV in einem winkel von 0° - 90° stehen dürfen, muß ich immer erst daran vorbei fahren damit es für mich gültigkeit hat.

Eine geschwindigikeitbeschränkung z.B. hat doch auch erst gültigkeit wenn ich an dem schild vorbei bin und nicht schon davor? Oder liege ich da falsch?

Die pfeile sagen mir ja dann aus ab wann das absolute haltverbot in dem fall hier beginnt, somit müsste in dem zweiten schild ein doppelpfeil rein der zum einen das rechte parkverbot aufhebt und gleichzeitig das linke aktiviert und nicht wie hier mit zwei pfeilen in zwei schildern die nach links zeigen.

Nur gut das die schilder jetzt ja umgedreht sind, ich hätte mich weil mir das mal wieder zu doof aufgestellt ist, erst gar nicht dahin gestellt.

Gruss

Maik

Ums nochmal klar zu machen, wie ich das meine: der rechte Parkplatz (BMW) bleibt/blieb von dem temporären Schild unberührt. Teilweise kams hier so rüber, als ob das temporäre Schild dort auch für den Platz des BMWs gelten würde (bzw. gegolten hat), das ist natürlich nicht der Fall, weil der Pfeil (wie du sagst) ja nach links zeigt und das Schild erst (in Fahrtrichtung) nach dem BMW steht.

Weshalb allerdings das temporäre Schild das feste Schild auch nach Ablauf seiner zeitlichen Befristung aufheben sollte (wie der TE meint), erschließt sich mir in keinster Weise.

Themenstarteram 3. August 2010 um 8:14

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Weshalb allerdings das temporäre Schild das feste Schild auch nach Ablauf seiner zeitlichen Befristung aufheben sollte (wie der TE meint), erschließt sich mir in keinster Weise.

Wenn links ein Schild mit einer Tageszeitangabe stehen würde, dann würde zu dieser Zeit das Schild gelten. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfte man parken, da das Schild auch gilt und das Parken nicht verbietet.

Das wäre ein Tagesintervall, das alternierend dasParken erlaubt und verbietet.

In diesem Fall ist es auch so. Im angegeben Tagesbereich gilt das Halteverbot. Außerhalb gilt es nicht. Das Schild ist trotzdem gültig und hebt somit das rechte Schild auf.

Gruß

Ulicruiser

Genau das ist hier die Frage. Die Argumentation ist gut, aber ich glaub' das trotzdem nicht ;)

Irgendwie sehe ich einen Unterschied zwischen "alternierender Wirkung" und Beschränkung der Gültigkeit - ohne alternierendem Faktor.

Zitat:

Original geschrieben von ArthurDentx

...der noch nicht einmal sprachlich fehlerfrei in einem Forum posten kann (Und ich meine NICHT Tippfehler, die erkennt man, es geht um grammatische und syntaktische Schwächen) Hier artet nix aus, ausser Dir.

Das ich manchmal (oder immer) nicht alles richtig schreibe, grammatische und syntaktische fehler dirn sind, sorry das tut mir leid.

Ich schreibe die beiträge hier teilweise nur zwischen tür und angel bzw. kurz vorm weggehen, außerdem handhabe ich das mit der rechtschreibung so wie viele mit der stvo.

Man hat zwar schon mal was davon gehört, weiß auch damit was anzufangen aber bei den vielen änderungen steigt man eh nicht durch :D.

Das soll jetzt aber nicht bedeuten das ich die stvo nicht kenne, obwohl es bei dem thema vieleicht gerade so rüber kommt ;).

Zitat:

Original geschrieben von ArthurDentx

Wie auch immer, jetzt mit irgendnem Sonderfall aus der Hecke zu springen, beweist gar nichts.

Der fall ist für mich z.B. kein sonderfall, sondern einfach nur logisch und nachvollzeihbar, (ich habe davon noch mehr) wo hingegen das bild vom anfang meiner meinung nach einen sonderfall darstellt.

Ich werde das bild vom anfang aber mal mitnehmen zu meiner nächsten weiterbildung, mal schauen wie das die anderen kollegen sehen.

Zitat:

Original geschrieben von ArthurDentx

P.S. In dem Punkt, dass es wenig sachdienlich sein kann, einen Polizisten zu fragen, stimme ich Dir zu. :D

Da sind wir uns ja da wenigstens schon mal einig :D.

Also ich will hier nicht stänkern oder als besserwisser da stehen, (auch ich bin nur ein mensch und mache auch mal fehler) dennnoch ist das erste gepostet bild für mich nicht richtig aussagekräftig und irgendwie schwammig.

Gruss

Maik

Themenstarteram 3. August 2010 um 12:07

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Also ich will hier nicht stänkern oder als besserwisser da stehen, (auch ich bin nur ein mensch und mache auch mal fehler) dennnoch ist das erste gepostet bild für mich nicht richtig aussagekräftig und irgendwie schwammig.

Du sprichst vom ersten Bild. Welches meinst du konkret?

Gruß

Ulicruiser

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