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darf man fahren ohne führerschein wenn prüfung bestanden?

Themenstarteram 21. Dezember 2004 um 18:49

freundin von mir wird am 25.12. 18 und sie hat die führerscheinprüfung erfolgreich bestanden.

da aba der 25.12 ein feiertag is, kann sie ihren schein nicht abholen...

sie hat nur den zettel, mit der bestätigung der prüfung.

jetz die frage: darf sie am 25.12 fahren?

ich denke doch oda...?

sie hat fs bestanden und ist 18. dann passt doch alles oda?

wie schauts da mit der versicherung aus? normal darf sie ohne bedenken fahren oda?

was ist, wenn sie durch polizei aufgehalten wird?

sie muss ja nur den zettel dabei haben... ?!

 

ich brauch nun antworten, die wirklich stimmen!

danke

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29 Antworten

Hallo,

Dein Freundin darf nach STVG §2 nicht fahren, da Sie keine amtliche Berechtigung ( auf Deutsch: Führerschein hat). Sie hat allenfalls eine Fahrerlaubniss, diese wird aber erst durch Übergabe der amtlichen Berechtigung durch die zuständige Behörde (bei uns das Landratsamt) rechtsgültig.

Wenn etwas passiert, was wir nicht hoffen wollen, kann es sein, daß sie nach Weihnachten ihre Fahrerlaubniss nicht durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) bestätigt bekommt.

AUF DEUTSCH: FÜHRERSCHEIN IST WEG BEVOR ER DA WAR.

Wenn man 18 Jahre wartet um einen Passat zu fahren kommt es doch nicht mehr auf 2 Tage an, oder. Die Wartezeit beträgt weniger als 0.03% von der Zeit seit der Geburt und ihrem 18. Geburtstag.

Mein reden... :D:D:D

Moin Moin,

ich hatte damals das gleiche Problem, hatte Geburtstag an einem Tag, wo das Verkehrsamt nicht geöffnet hatte, ich wollte jedoch fahren.

Seinerzeit war es so, dass meine Mutter (als Erziehungsberechtigte) am letzten Öffnungstag des Amts meinen Führerschein abholen konnte, um mir diesen dann am Tag der Volljährigkeit auszuhändigen.

Ansonsten würde ich lieber nicht fahren...

Greetz!

Also ehrlich....

Jetzt fuhr Sie 18 Jahre nicht, dann kann man auch noch n paar Tage warten.sei Gentelman und chauffiere deine Freundin!!!

Vielleicht dankt sie es dir auf Ihre Art!

Schöne Weihnachten

Themenstarteram 23. Dezember 2004 um 16:29

ja mal gucken... löl

So jetzt reicht's hier mit den ganzen Mutmaßungen, berie hat absolut recht, es handelt sich definitiv NICHT um eine rechtliche Grauzone, denn im Gesetz steht folgendes:

Zum Fahren berechtigt ist jede volljährige Person der die amtliche Fahrerlaubnis erteilt wurde.

Frage: Wann wird/wurde deiner Freundin die Fahrerlaubnis erteilt?

Richtige Antwort: Die Fahrerlaubnis wird zum Datum der Übergabe des Führerscheins erteilt, d.h. wenn deine Freundin am Montag den 27.12. ihren Führerschein abholt, steht auf dem Führerschein "Ausstellungsdatum:27.12.".

Wenn sie jetzt in der Situation ist, ihren Führerschein wegen "Nichtmitführens der Fahrerlaubnis" nachzeigen zu müssen, hilft es ihr herzlich wenig, wenn sie am 25. erwischt worden ist, ihr Führerschein jedoch auf den 27. datiert ist.

Im Klartext bedeutet das: Die Pappe ist weg, und das für ne ganze Weile!!!

Zwar kann es sein, dass ein Polizist in diesem Falle Nachsicht zeigt, aber das wäre reines Glück.

DEINE FREUNDIN DARF DEFINITIV NICHT VOR AUSHÄNDIGUNG DES FÜHRERSCHEINS FAHREN!!!!

Hoffe das ist jetzt geklärt!

Zitat:

Original geschrieben von Passat1,6 bj.98

jaja.. mit schwarzfahren und den problemen usw. kenn ich mich bestens aus..

aba noch nie erwischt worden, jetz hab ich ja en lappen...

 

des meint ich: ich will des genau wissen. ihr glaubt des nur oda glaubt es zu wissen..

 

aba danke trotzdem.

gibts hier kein bullen? ähm.. polizisten mein ich

Na da werden sich die Bullen ähhh Polizisten aber freuen wenn sie das hier lesen

Passat 1,6 Bj. 98 mit vollgendem Nummernschlid ist früher schwarz gefahren CHA-WJ-

sowas sollte man besser hir nicht schreiben :-)) !!!!!!!

Themenstarteram 24. Dezember 2004 um 14:08

naja.. des kennzeichen gibts glaub ich gar net...

des lautet bißchen anders...

wj is halt mein wunschkennzeichen...

die bullen kriegen mich nie... löl

außerdem liegt die betonung auf "gefahren" und nicht auf "fährt "... also egal

ok. @ berlinfreak: du hast mich überzeugt...

aba dann versteh ich net, was des für bullen sind in unsrer stadt...

egal...

am 24. Dezember 2004 um 22:16

Doch hier ist ein Polizist *ggg* und ich lese alles Schön mit ;)

PS: Berlinfreak, hat voll und ganz Recht!!!! Sie hat mit der TÜV Bescheinigung keine Fahrerlaubnis!

Gruss

Michael

Themenstarteram 25. Dezember 2004 um 12:17

n bulle... isch kriesch angst... ;)

löl

 

is ja gut jetz.. ich lass sie net fahrn!

und damit is jetz des thema abgehackt!

danke für eure antworten...

sie darf NICHT fahren

hatten hier so einen fall. einer hat mopedschein gemacht, den führerschein nicht erhalten weil das verkehrsamt zu hatte. ist trotzdem gefahren und hat nen unfall gebaut -> anzeige wegen fahrens ohne führerschein

So ist es. Sie darf auf keinen Fall fahren. Nen Kumpel ist mit dem Zettel gefahren und wurde angehalten. Der Bulle hat gleich irgendwas erzählt von Fahren ohne Führerschein und das er sich auf den Staatsanwalt freuen darf. Hat ihm damit tierische Panik gemacht. 10€ in die Kaffeekasse und die Sache war geregelt. (Hätte ja sein können, dass er den Führerschein schon hatte, ihn nur eben vergessen:-) )

am 3. Januar 2005 um 21:22

n den passat 1,6, ist dein R auf der tastatur kaputt??? :-)

Themenstarteram 4. Januar 2005 um 17:53

hö? wieso sollte mein R kaputt sein?

 

aja.. sie is net gefahrn! eigentlich schon.. aba bevor sie 18 war.... hihi..

schon bevor ich des thema angefangen hab...

no risk ,no fun..

;)

na dann wär des endlich mal geklärt

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