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Darf man den Motor im Stand laufen lassen um die Frontscheibe aufzutauen?

Themenstarteram 17. Dezember 2014 um 12:16

Darf man den Motor im Stand laufen lassen um die Frontscheibe aufzutauen? Im Gesetz heißt es ja, dass man Motoren nicht unnötig laufen lassen darf, aber in dem Fall ist es ja nicht unnötig, sondern dient einem Zweck:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php?output=text

Ist das dann erlaubt?

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Ist nicht erlaubt und kostet € 10,-

Die Strafe ist mir aber lieber als im Blindflug zu fahren.

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Ist nicht erlaubt und kostet € 10,-

Die Strafe ist mir aber lieber als im Blindflug zu fahren.

Hi,

das liegt meiner Meinung nach in Ermessensbereich eines Polizisten. Es gibt Wetterlagen wo fast nichts anderes hilft als zu warten bin wenigsten ein bißchen warme Luft aus der Lüftung kommt. ich hatte z.b. mal nach Eisregen einen cm dicken Eispanzer auf dem Auto,da geht mit kratzen oder Eisspry gar nix.

Wenn es aber reine Faulheit ist und durch Schreibenfreikratzen eine ausreichende Sicht herzustellen ist,ist es natürlich nicht erlaubt.

Man sollte sich halt auch bewußt sein das die Motoren das auch überhaupt gar nicht mögen.

Gruß Tobias

Ich mache es und lass mir da nix sagen. Natürlich kratze ich auch noch paralell. Allerdings stört das auf dem Dorf auch niemanden.

am 17. Dezember 2014 um 12:37

Hallo

Theoretisch wäre das ein Verstoß, wie Martin schon erläutert hat. Aber mit deiner Argumentation wird dir kein Polizeibeamter in der Praxis einen Strafzettel verpassen :)

LG

sobald die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist, ist das Laufenlassen ja nicht mehr "unnötig". Ich muss z.B. auch aus meiner Straße raus gegen die Sonne fahren, die morgens noch tief steht. Da kann man vorher gekratzt haben, aber wenn es nur ein bisschen beschlagen ist, wird es zum Blindflug. In so einer Situation geht es halt nicht anders.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 17. Dezember 2014 um 13:31:26 Uhr:

 

Man sollte sich halt auch bewußt sein das die Motoren das auch überhaupt gar nicht mögen.

Das ist so ein Streitthema. Die einen sagen dies, die anderen das.

Ich wüsste von keinem Motor, der einen frühzeitigen Tod gestorben ist, weil er im Leerlauf warmgelaufen ist. Ich kenne ausschließlich Motorschäden von der Autobahn und/oder Motoren, denen die Kühlung oder das Öl ausgegangen ist, sowie natürlich Frostschäden (bei VW und einem Kumpel ist sogar sein BMW-6-Zylinder eingefroren und beim Starten "verreckt")... Zahnriemenriss etc.

Was eventuell passieren kann, ist Benzineintrag ins Öl, also Ölverdünnung, also was mir so auf Anhieb einfällt, aber sonst?

 

Was das Thema sonst angeht:

Viele moderne Diesel haben doch Zuheizer, die heizen dann ab der ersten Minute und ich bin gerade am Überlegen, ob ich bei meinem Benziner nicht eine kleine Heizung - betrieben über den Zigarettenanzünder - auf die Lüftung legen könnte. Selber Effekt, die Scheibe sollte gleich frei werden und auch bleiben. :)

die Belastung kommt ja nicht daher, dass der Motor im kalten Zustand läuft - im Leerlauf dauert es nur länger, bis er warm wird. Da er in der Zeit aber auch nicht durch Drehzahlen belastet wird, erscheinen mir die Verschleißeffekte jetzt auch als überschaubar.

Zitat:

@Spacemarine schrieb am 17. Dezember 2014 um 13:16:10 Uhr:

Ist das dann erlaubt?

Warum nicht? Ist 1. technisch Bedingt und 2. dient der Verkehrssicherheit.

Hi,

die Grundlagen für die Lagerschäden die dann auf der Autobahn für einen kapitalen Motorschaden sorgen kann sich ein Motor schon im Leerlauf eingefangen haben ;)

Ein kaltstart ist halt einfach einer von vielen Verschleißfaktoren und mit Sicherheit nicht der kleinste,je länger der dauert umso schlimmer für den Motor. Bemerkbar macht sich sowas natürlich dann erst viel viel später.

Ständige Mißhandlung eines Motor ist dann für einen Motorschaden bei 200tkm veranwortlich während ein anderer locker 400tkm und mehr aushalten würde.

Gruß Tobias

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 17. Dezember 2014 um 13:41:57 Uhr:

... ich bin gerade am Überlegen, ob ich bei meinem Benziner nicht eine kleine Heizung - betrieben über den Zigarettenanzünder - auf die Lüftung legen könnte.

Kannst Du vergessen,

die Heizleistung über den Zig-Anzünder sind (wenn überhaupt) 120 Watt (12V x 10 Amp.), und das ist für den Wunsch nicht zu wenig, sondern nichts.

Ein Teelicht hat eine Wärmeleistung von 35-40 Watt, stelle Dir 3 Teelichter auf das Armaturenbrett und Du hast die selbe brutale Heizwirkung, wie so ein E-Lüfter.

Vor 3 Jahren gab es hier Eisregen. Kratzen? Keine Chance und so lange laufen lassen wollte ich auch nicht. Also was tun? Rasch den 2 KW Elektrobauheizer geholt, rein in die Karre und relativ kurze Zeit später konnte man die Eisplatten runterschieben. Mein Nachbar hat mit Enteiserspray angefangen. Und wenn er nicht gestorben ist.... :D

Zitat:

@Roadwin schrieb am 17. Dezember 2014 um 14:52:20 Uhr:

… stelle Dir 3 Teelichter auf das Armaturenbrett …

Getönte Frontscheiben sind nicht erlaubt, auch nicht, wenn’s Ruß ist :D

Aber um die Frage zu beantworten: Ja, man darf den Motor laufen lassen, wenn man die Scheibe sonst nicht frei bekommt. Ist ja auch gern mal innen angefroren, je nach Luftfeuchtigkeit.

Heißes Wasser aus der Leitung, vier Plasteflaschen und man muss den Motor nicht laufen lassen :D

Zitat:

@1a2b3c schrieb am 17. Dezember 2014 um 17:48:15 Uhr:

Heißes Wasser aus der Leitung, vier Plasteflaschen und man muss den Motor nicht laufen lassen :D

Dir ist schon klar, dass heißes Wasser schneller gefriert als kaltes? -> Mpemba Effekt

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