Darf man Auto aus Holland mit Kurzkennzeichen nach Deutschland überführen ?

Hat vielleicht hier jemand Erfahrung damit , ich will ein Auto aus Rotterdam holen, laut Versicherung ist die Deckung gegeben, sind da Kurzkennzeichen erlaubt ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von youngtimer ost


Kurzzeitkennzeichen sind nur innerhalb Deutschlands verwendbar.

So ein Käse, du alter Irrlehrer @youngtimer ost

Hauptsache irgend nen Stuss verzappt-oder worauf stützt du die Stammtischparole "nur innerhalb Deutschlands"??

Wenn du nix weißt: Sei doch einfach ruhig und sag besser nichts! Machst hier nur die Leute wirr im Kopf. 🙄

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Um es kurz zu machen, man darf es nicht, ist ne verbotene Fernzulassung. Von Deutschland ins Ausland wäre es wieder was anderes...

Zitat:

Original geschrieben von Magixx


Lies einfach die Links von mir, dann passt das, denn ich bin scheinbar der einzige hier der regelmäßig EU Überführungen macht und sich auskennt.

Und was bitte steht da anderes als in meinem Link ,du Fachmann ? 😮🙄 Im übrigen hat Tecci recht, von den NL nach D gilt das nicht, jedenfalls nicht mit deutschen Kennzeichen.

Zitat:

Original geschrieben von Magixx


Äääähmmm , sag mal, jetzt aber🙄 Als Moderator ist das aber kein nettes Statement "nichts zum Thema beitragen"

Als ich diesen Beitrag schrieb, und das ist an dem von mir zitierten Teil deiner Aussage zu erkennen, hast du lediglich den ersten antwortenden User erheblich unfreundlich "von der Seite angemacht", ohne auch nur ein einziges Wort darüber zu verlieren, wie es deiner Meinung nach korrekt wäre.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Um es kurz zu machen, man darf es nicht, ist ne verbotene Fernzulassung. Von Deutschland ins Ausland wäre es wieder was anderes...

Hi Tecci,

laut der von unserem unfreundlichen Mituser verlinkten Seite steht dort folgendes:

Zitat:

•Kraftfahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen
Mit der Kurzzeitzulassung kann ein Kraftfahrzeug vorübergehend gefahren werden, bis es die endgültige Zulassung erhält. Die Freizügigkeit von Kraftfahrzeugen mit Kurzzeitzulassung kann nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, bei Fahrzeugdiebstahl oder bei Ungültigkeit der Zulassungsbescheinigung eingeschränkt werden.

Die Versicherung muss im Bestimmungsland abgeschlossen werden.

Bestimmungsland wäre in diesem Falle Deutschland, denn der TE will aus BeNeLux einen Wagen hierher holen.

Wenn er hier wie geplant die Kurzis holt, wäre doch der oben fett markierten Bestimmung Folge getan, oder nicht?

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Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von Magixx


Ich hab euch ja die beiden links oben gepostet, da könnt Ihr es dann offiziell aus EU-Ebene nachlesen und jedem unwissenden "Grenzbeamten" unter die Nase halten.
Ändert nichts daran, dass es nicht zulässig ist, wenn die Versicherung Auslandsfahrten nicht abgedeckt hat.

Ändert nichts daran, dass ich nebenbei Dipl. Betriebswirt im Versicherungswesen bin, der offensichtlich auch noch die versicherungsrechtliche Seite besser kennt. (Stichwort gesetzliche KH-Mindestdeckung und deren Geltungsbereich)

Hi Tecci6N: Korrekt - "verbotene Fernzulassung" mal außen vor, diese gibt es zwar, aber so ist das Vorhaben des TE auch nicht (von mir) verstanden worden / zu interpretieren.

Aber da mein Fachwissen als "von der Seite anmachen" bezeichnet wird, werd ich nun nichts mehr sagen.

Euch allen ein schönes Wochenende und @ TE: sorry, dass ich hier deinen Thread mit Fachwissen unnötig gestört hab.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Die Versicherung muss im Bestimmungsland abgeschlossen werden

Bestimmungsland wäre in diesem Falle Deutschland, denn der TE will aus BeNeLux einen Wagen hierher holen.
Wenn er hier wie geplant die Kurzis holt, wäre doch der oben fett markierten Bestimmung Folge getan, oder nicht?

Ich denke nicht. Meiner Meinung nach müsste er sich Kurzzeitkennzeichen in NL holen mit einer Versicherung von hier. Aber ich bin grad ein wenig ins Grübeln gekommen, ob die KKZ wirklich als Zulassung gelten, hab da irgendwie noch was dunkel im Hinterkopf, dass das Fahrzeug nicht als zugelassen gilt. Somit das Thema Fernzulassung eigentlich wieder raus wäre. Dennoch bin ich derzeit noch der Überzeugung, dass das Fahrzeug

nicht

mit hier ausgestellten KKZ von NL nach D geholt werden darf, mal unabhängig von der Versicherung. Müsste ich mich aber am Montag erst mal wieder schlau machen, auswendig weiß ich das jetzt nicht...

Zitat:

Aber da mein Fachwissen als "von der Seite anmachen" bezeichnet wird, werd ich nun nichts mehr sagen.

Euch allen ein schönes Wochenende und @ TE: sorry, dass ich hier deinen Thread mit Fachwissen unnötig gestört hab.

...austeilen aber nicht einstecken können...

hab mich doch belehren lassen.. war auf dem falschen Kenntnisstand.. wollte nur behilflich sein... wurde dafür angemacht ...

geh ruhig!

Meine Versicherung hat mir zugesichert das sie auch in Holland gilt, wenn also ne Fahrt nach Holland geht, dann ja wohl auch in Holland.
Nehmen wir jetzt an das ich das Fahrzeug einem Holländer verkaufen will und ich nach Holland fahre um ihm das Fahrzeug zu bringen, kommt der Verkauf dort aus welchen Gründen auch immer nicht zustande muß ich doch mit dem Fahrzeug zurück.
Hier am Straßenverkehrsamt benötige ich für dieses Kurzkennzeichen das Auto nicht ,
es geht mir ausschließlich darum ob ich in Holland beim Fahren Ärger mit der Polizei bekommen kann.
Das Auto kommt aus den Staaten und hat US Papiere.

Zitat:

Original geschrieben von Magixx


Ändert nichts daran, dass ich nebenbei Dipl. Betriebswirt im Versicherungswesen bin, der offensichtlich auch noch die versicherungsrechtliche Seite besser kennt. (Stichwort gesetzliche KH-Mindestdeckung und deren Geltungsbereich)

Dipl. Betriebswirt? Jeder 1 Eurojobber hat einen gepflegteren Ton drauf als du. Aber das ist hier nicht das Thema.

Bei der Versicherung angeben von wo nach wo du ueberfuehren willst, Kurzzeitkennzeichen holen und gut ist. Geht Problemlos. 😉

@ Magixx

mach dir nichts draus, so ist das hier eben. Du hast aber vollkommen recht! Es ist kein Problem aber hier wissen es Leute eben besser, auch wenn sie noch nie ein Fahrzeug überführt haben.

Zitat:

Original geschrieben von Magixx



Zitat:

Original geschrieben von popeye174


.....hm....als ich das mal mit DK Machen wollte ( letztes Jahr ) sagte man mir bei der Grenze ist schluss.

Man benötigt dann die Ausfuhrkennzeichen ( roter Rand )

GUTEN MORGEN POPEY174 !!! AUCH SCHON WACH ??? (aber wohl noch so bißchen am rumdösen, wie ???)

Zitat:

Original geschrieben von Magixx



Zitat:

Original geschrieben von driver191


Hat vielleicht hier jemand Erfahrung damit , ich will ein Auto aus Rotterdam holen, laut Versicherung ist die Deckung gegeben, sind da Kurzkennzeichen erlaubt ?
Merkst du was popeye174???

Was hast du denn für ein Problem ???

Stehst du unter Drogen, oder leidest an Minderwertigkeitskomplexen ???

Entweder du bringst dich hier sachlich ein, oder solltest besser verschwinden.

Da du ja angeblich ein ()gebildeter Mensch sein willst, so solltest du dich dementsprechend verhalten.

Man kann auch vernünftig dikutieren ohne ausfallend zu werden.....aber als Dipl. BW lernt man sowas scheinbar nichtmehr.....

Zitat:

Original geschrieben von Magixx



Zitat:

Original geschrieben von youngtimer ost


Kurzzeitkennzeichen sind nur innerhalb Deutschlands verwendbar.
So ein Käse, du alter Irrlehrer @youngtimer ost

Hauptsache irgend nen Stuss verzappt-oder worauf stützt du die Stammtischparole "nur innerhalb Deutschlands"??

Wenn du nix weißt: Sei doch einfach ruhig und sag besser nichts! Machst hier nur die Leute wirr im Kopf. 🙄

Klassisches Eigentor, ich glaube besser kann man es nicht machen 😉

Kurzzeitkennzeichen
http://www.transit-plate.eu/?gclid=CM_L0dmMvK0CFcUj3godlVQvAQ

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Kurzzeitkennzeichen
http://www.transit-plate.eu/?gclid=CM_L0dmMvK0CFcUj3godlVQvAQ

Ne, das sind Überführungskennzeichen:

Zitat:

Europäische Überführungskennzeichen mit Versicherungsschutz für ganz Europa!

Die Versicherungskarte zu den Kurzkennzeichen ist rot, nicht grün.

Die Kennzeichen sind lediglich falsch, Überführungskennzeichen haben das Datum auf roten Grund. Kurzzeitkennzeichen gelb.

edit: Bei dem Laden würde ich nix bestellen, wer weis was man da zugeschickt bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


edit: Bei dem Laden würde ich nix bestellen, wer weis was man da zugeschickt bekommt.

Geb ich dir recht.

Mir is es eigentlich nur darum gegangen die Info bezgl. Versichung udgl. zu geben und um nichts anderes.

Die KKZ sollte man natürlich bei einer Zulassungsstelle oder wie das bei Euch geht.

Bei uns bekomm ich das bei der Versicherung. (Von dort bekomm ich auch die Kennzeichen)

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