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Darf man Auto aus Holland mit Kurzkennzeichen nach Deutschland überführen ?

Themenstarteram 6. Januar 2012 um 11:44

Hat vielleicht hier jemand Erfahrung damit , ich will ein Auto aus Rotterdam holen, laut Versicherung ist die Deckung gegeben, sind da Kurzkennzeichen erlaubt ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von youngtimer ost

Kurzzeitkennzeichen sind nur innerhalb Deutschlands verwendbar.

So ein Käse, du alter Irrlehrer @youngtimer ost

Hauptsache irgend nen Stuss verzappt-oder worauf stützt du die Stammtischparole "nur innerhalb Deutschlands"??

Wenn du nix weißt: Sei doch einfach ruhig und sag besser nichts! Machst hier nur die Leute wirr im Kopf. :rolleyes:

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am 6. Januar 2012 um 22:05

Richtig, man darf mit 07er 06er und 04er Kennzeichen in einige Länder aus- und auch durch- einige EU Länder reisen.

Mit einer 07er, 06er und 04er Nummer ist es nicht möglich ein Fahrzeug aus dem Ausland zu importieren.

In Deutschland dürfen Fahrzeuge, auch wenn sie nicht zugelassen sind, ohne Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen führen (s. § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV). Bei dieser Inbetriebnahme handelt es sich nicht um eine Zulassung des Fahrzeugs im Sinne der internationalen Abkommen über den Straßenverkehr von 1926 (sogenanntes Pariser Abkommen, welches weitestgehend durch das sogenannte Wiener Abkommen von 1968 abgelöst wurde). Diese Abkommen erfordern es nämlich, dass die Zulassungsbescheinigung für ein in einem Vertragsstaat "zugelassenes" Fahrzeug von der im Zulassungsstaat zuständigen Behörde ausgefertigt wird. Bei Kurzzeitkennzeichen und bei roten Kennzeichen wird die Bescheinigung für das nicht zugelassene aber im Betrieb genommene Fahrzeug aber nicht von der in Deutschland für die Fahrzeugzulassung zuständigen Zulassungsbehörde ausgefertigt, sondern vom Empfänger des Kennzeichens vor Beginn der ersten Fahrt selbst ausgefüllt. Dadurch entsprechen in Betrieb genommene Fahrzeuge weder mit Kurzzeitkennzeichen noch mit rotem Kennzeichen den Anforderungen der vorgenannten internationalen Abkommen.

Ob nun ein Staat außerhalb Deutschlands (gleichgültig ob EU (inkl. EWR) oder Drittstaat) die Inbetriebsetzung (nicht Zulassung) eines Fahrzeugs mit Kurzzeitkennzeichen oder mit rotem Kennzeichen duldet, entscheidet allein jeder Staat für sich. Deutschland verbietet es nicht, mit einem Kurzzeitkennzeichen oder einem roten Kennzeichen auch im Ausland zu fahren. Deutschland hat auf die Entscheidung ausländischer Behörden oder Stellen aber keine Möglichkeit der Einflussnahme.

Mir ist in diesem Zusammenhang nur Schriftwechsel zwischen den Verkehrsministern Italiens und Deutschlands bekannt, wonach beide Länder es dulden wollen, wenn ein im anderen Staat mit einem Kurzzeitkennzeichen oder rotem roten Kennzeichen (bzw. vergleichbaren italienischen Kennzeichen) in Betrieb gesetzten Fahrzeug genutzt wird. Wenn ausländische Behörden oder Stellen bei Nutzung von Fahrzeugen mit deutschen Kurzzeitkennzeichen oder roten Kennzeichen die Weiterfahrt untersagen oder sogar das Fahrzeug beschlagnahmen, liegt dies allein im Verantwortungsbereich des Benutzers.

Versicherungsrechtlich gibt es hier meines Wissens keine Probleme, weil nach meiner Kenntnis von den Versicherungsunternehmen die Nutzung der in Rede stehenden Kennzeichen nicht auf das Territorium der BRD beschränkt sind.

Die hierzu verschiedentlich angesprochenen Europäischen „Ausführungen“ sind (soweit mir bekannt) ein sogenannter Standpunkt der EU, der aber weder in einer Richtlinie noch in einer Verordnung der EU verankert ist. Darauf kann man sich sicher berufen, im Zweifel wird dieser Standpunkt aber erst vor dem EUGH eingeklagt werden müssen.

 

Hallo zusammen,

mir steht nun so eine Fahrt bevor. Als ich beim ADAC angerufen hatte, um eine EVB Nummer zu beantragen, wurde mir mitgeteilt, dass man dafür Zollkennzeichen braucht und ADAC sowas nicht macht.

Gibt es seit eurer Diskussion im Januar eventuell neue Erkenntnisse oder Erfahrungen? Denn nachdem ich diesen Thread mehrmals durchgelesen habe, bin ich mir immer noch nicht sicher, was Sache ist. Ich glaube, dass Erfahrungen hier einen am besten weiterbringen. Wurde jemand während so einer Aktion schon in Holland angehalten?

Zur Info:

Muss einen US Oldtimer mit US Papieren von Holland nach Deutschland transportieren.

Würde mich über Rückmeldung freuen.

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